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Die 3. Bremsleuchte wird wieder abgeschafft.....


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Gast munich_carlo
Geschrieben
vor 3 Stunden, P. Marlowe sagte:

In meiner Jugend mußten Autofahrer noch bei der Führerscheinprüfung belegen können, daß sie die einfachsten Reparaturen wie Kerzenwechsel, Ölwechsel. Keilriemenersatz etc... noch selbst erledigen können. Heute dürfen sogar Frauen in Saudi-Arabien ohne jegliche Vorkenntnisse ans Steuer! Da hat sich Riad keinen Gefallen mit getan!!!

Sic transit gloria mundi!

 

Bei uns ist es schon länger so und ich erspare mir die Bemerkungen darüber, wie wohl ich mich im Straßenverkehr fühle.

 

 

Früher hast Du Dein Auto auch noch vor der Haustüre waschen dürfen. Ich stelle mir gerade vor, jeder würde seinen Oelwechsel selbst erledigen. Wo wohl all das Altoel abbleiben würde? :rolleyes:

Geschrieben

Es gibt Städte/Ortsteile in denen darf man sogar heute noch sein Auto auf der Straße oder der Einfahrt waschen. Ob es erlaubt ist oder nicht hängt von der Ausstattung des Klärwerks ab - also einfach mal bei der Stadt anfragen. 

  • Like 1
Geschrieben
vor 19 Stunden, Ronald sagte:

Was soll da blenden?

Gegenfrage: Wieviel siehst du noch ringsrum, wenn diese direkt vor dir dauerhaft an sind?
Und da die Antwort, sofern sie ehrlich ist, "weniger" lautet, ist der Tatbestand einer Blendung gegeben.

vor 19 Stunden, Manson sagte:

im dichten Nebel kann einen so ein Dauerhaftes grelles rotes Licht im Blickfeld annähernd in den Wahnsinn treiben weil man ringsum quasi nichts mehr wahrnimmt!

Nicht nur im dichten Nebel, sondern auch bei Dunkelheit und/oder Regen, wo diese Art der Beleuchtung sogar verboten ist!
Per Gesetz darf die Nebelschlußleuchte nur bei Sichtweiten UNTER 50 m eingeschaltet sein, also nichtmal bei genau 50 m, egal ob Tag, Nacht, Nebel, Schnee, ...
Nebelscheinwerfer hingegen dürfen bei nicht näher definierter schlechter Sicht eingeschaltet sein, also immer dann wenn man schlecht sieht, wobei einem niemand vorschreiben kann wann man schlecht sieht.

vor 16 Stunden, Ronald sagte:

Wenn man entsprechend Abstand (1/2Tachowert) hält, dann blenden die nicht.

Dir vielleicht nicht, aber es gibt auch Andere, du bist nicht allein auf der Welt und auch nicht das Maß der Dinge.
Und komm mir nicht mit "zunehmende Blendempfindlichkeit im Alter", denn bei mir hat diese "Blendempfindlichkeit" in den letzten 20 Jahre stetig abgenommen.
Vorher brauchte ich eine starke Sonnenbrille schon bei Bewölkung, jetzt kann ich bei Wolkenlosigkeit im Hochsommer ohne diesen gut sehen.

vor 8 Stunden, Gernot sagte:

Wie kommt man mit Xenonlicht eigentlich auf die Idee, bei Nebel mit Fernlicht zu fahren?

Wie kommt man generell bei Nebel auf die Idee mit Fernlicht zu fahren?
Oder bei starkem Schneefall, da baut sich im Lichtkegel eine ähnliche Wand auf.

vor 7 Stunden, P. Marlowe sagte:

Heute dürfen sogar Frauen in Saudi-Arabien ohne jegliche Vorkenntnisse ans Steuer!

Das ist jetzt wohl etwas sehr Frauenfeindlich!
Dass man früher mehr können musste ist klar, aber das hat mit dem Geschlecht nichts zu tun (meine Mutter konnte auch ein Rad wechseln).
Und heutzutage muss man doch quasi nur noch dem Navi sagen können wo man hin möchte, richtig fahren kann doch keiner mehr (der heute den Führerschein macht und mit 1000 Helferlein unterstützt wird).

Gruß
René

Geschrieben
vor 27 Minuten, EntenDaniel sagte:

Es gibt Städte/Ortsteile in denen darf man sogar heute noch sein Auto auf der Straße oder der Einfahrt waschen. Ob es erlaubt ist oder nicht hängt von der Ausstattung des Klärwerks ab - also einfach mal bei der Stadt anfragen. 

Nenn mal Beispiele und beleg diese mit Auszügen aus entsprechenden Vorschriften bitte.
Denn was du schreibst kann m. E. so nicht stimmen, da das Wasser aus der Einfahrt nicht zum Klärwerk abgeleitet wird wenn nicht eine entsprechend dichte Auffangwanne darunter ist mit Anschluß an der Kanalisation.

Gruß
René

Geschrieben

In F muß zumindest das Öffnen der Haube bei der Führerscheinprüfung nachgewiesen werden und die Fähigkeit den 710er Deckel, den Deckel der Scheibenwaschanlage und den Deckel für Bremsflüssigkeit zu unterscheiden. Die Ölpeilstäbe hat man heute ja oftmals so gemacht (z.B. bei den EP Motoren), daß man nur "Der war ölig" erkennen kann.

Gernot

Geschrieben

... ich fahr zum Autowaschen immer mal schnell nach NRW :P:

http://www1.wdr.de/verbraucher/freizeit/autowaesche-108~table_callingId-autowaesche-112.html

und wenn wir Omi in ihrem Starnberger-See-Domizil besuchen (Im März nach dem gesalzenen Skiurlaub bei den Ösis:o) wird dort die Karre mit sauberem bayrischen Quellwasser :unsure:gebadet:

Zitat
Autowaschen auf Privatgrundstücken
Sofern ein öffentlicher Regenwasserkanal nicht betroff
en ist, versickert das Abwasser auf dem Privatgrund-
stück oder gelangt möglicherweise direkt in ein Ober
flächengewässer. Aus Sicht des Gewässerschutzes ist die
Autowäsche auf Privatgrundstücken nur unter folgenden Bedingungen hinnehmbar:
 
Das Fahrzeug ist mit klarem Wasser und mechanischen Hilfsmitteln ohne Zusatz von chemischen Reini-
gungsmitteln (z. B. Kalt
reiniger) zu reinigen.
 
Es darf nur eine Oberwäsche der Karosserie durchgeführt werden. Eine Motorwäsche sowie das Waschen
von Ladeflächen und Laderäumen, die zum Transport wassergefährdender Stoffe verwendet werden, ist
nicht zulässig.
 
Heißwasserhochdruckreiniger bzw. Dampfstrahlgeräte dürfen nicht verwendet werden.
 
Das Waschwasser ist über die belebte Bodenzone zu versickern, darf keinem Versickerungsschacht zuflie-
ßen bzw. darf nicht direkt in ein Oberflächengewässer eingeleitet werden.
 
In Wasserschutzgebieten ist auf alle Fälle die Schutzgebietsverordnung zu beachten, es wird empfohlen, in
diesen Gebieten grundsätzlich auf das Autowaschen zu verzichten

 

 
Geschrieben
vor 1 Stunde, René Mansveld sagte:

Gegenfrage: Wieviel siehst du noch ringsrum, wenn diese direkt vor dir dauerhaft an sind?
Und da die Antwort, sofern sie ehrlich ist, "weniger" lautet, ist der Tatbestand einer Blendung gegeben.

Wenig: Das liegt eher an dem Auto das die Sicht versperrt als an dessen Leuchten. Ich sehe dann aber dann dessen nächsten HU-Termin, Zulassungskreis und den Sponsor des Kennzeichenhalters.

Aber keine Angst ich nutze die Nebelschlussleuchte selten, da dazu immer erst die Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden müssen.

Ronald

Ronald

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden, René Mansveld sagte:

Nenn mal Beispiele und beleg diese mit Auszügen aus entsprechenden Vorschriften bitte.
Denn was du schreibst kann m. E. so nicht stimmen, da das Wasser aus der Einfahrt nicht zum Klärwerk abgeleitet wird wenn nicht eine entsprechend dichte Auffangwanne darunter ist mit Anschluß an der Kanalisation.

Gruß
René

In dem Ortsteil in dem ich wohne, wird auch das Regenwasser der Kläranlage zugeführt. Dort wird es, wie das Schmutzwasser mechanisch, chemisch und biologisch gereinigt.

Das kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein. Die eine Gemeinde läßt das Regenwasser in Sickergruben entsorgen und die direkt daneben schickt es durch die Kläranlage. Deshalb muß sich jeder, der sein Auto waschen will, vorher bei der Kläranlage informieren, ob das statthaft ist. Es gibt kein allgemein gültiges Gesetz.

Bearbeitet von EntenDaniel
  • Like 1
Geschrieben

Warum schalten sich die Nebelschlußleucheten bei bei einem Tempo über 50 nicht automatisch aus ? Oder noch besser: Abregelung der Geschwindigkeit mit eingeschalteter Leuchte bei 49,9 km/h :D

Uli 

..der glücklich ist, kein modernes Auto fahren zu müssen

Geschrieben
vor 5 Stunden, 2schewo sagte:

Warum schalten sich die Nebelschlußleucheten bei bei einem Tempo über 50 nicht automatisch aus ? Oder noch besser: Abregelung der Geschwindigkeit mit eingeschalteter Leuchte bei 49,9 km/h :D

Uli 

..der glücklich ist, kein modernes Auto fahren zu müssen

Das wär die Alternative zum Hammer ;)

...auch glücklich!

Geschrieben
Am 15.10.2017 at 09:12 , EntenDaniel sagte:

Es gibt Städte/Ortsteile in denen darf man sogar heute noch sein Auto auf der Straße oder der Einfahrt waschen. Ob es erlaubt ist oder nicht hängt von der Ausstattung des Klärwerks ab - also einfach mal bei der Stadt anfragen. 

Außerdem ist ein normales Auto von außen nicht so ölig, dass da signifikante Mengen Öl vom Auto abgewaschen würden...

Geschrieben
vor 23 Stunden, 2schewo sagte:

Warum schalten sich die Nebelschlußleucheten bei bei einem Tempo über 50 nicht automatisch aus ? Oder noch besser: Abregelung der Geschwindigkeit mit eingeschalteter Leuchte bei 49,9 km/h :D

Uli 

..der glücklich ist, kein modernes Auto fahren zu müssen

Oder einfach dem Vordermann einen Aufkleber auf die Nebelschlussleuchte pappen. :)

Geschrieben
vor 4 Stunden, Kugelblitz sagte:

Außerdem ist ein normales Auto von außen nicht so ölig, dass da signifikante Mengen Öl vom Auto abgewaschen würden...

Hihihi, dann müsste man auch dem Regen verbieten zu regnen ;)

Geschrieben

Mein Auto tropft nicht, es markiert sein Terrain!

Und zweitens ist ein Citroën der nicht tropft einfach nur leer. :rolleyes:

Geschrieben
vor 19 Stunden, Manson sagte:

Hihihi, dann müsste man auch dem Regen verbieten zu regnen ;)

Eben, das ist es ja. Eine Motorwäsche macht sowieso keiner daheim. Es geht nur darum, den Waschanlagen das Überleben zu sichern. Wobei ich manche Waschparks echt gut finde, das Equipment hab ich daheim einfach nicht. Dafür sitzt mir daheim keiner im Nacken, dass ich schnell schnell machen muss. :)

Geschrieben

Und richtig absurd ist es dann, wenn der Waschpark (wie hier in meiner Nähe) Motorwäsche und Felgenreiniger etc. verbietet! Du machst nur die Motorhaube auf und gleich kommt ein Meckermännchen angetrabt.

Na ja, was dann nach Feierabend die Tief- Breit- Hart- Fraktion dort für Chemie auspackt, steht auf einem anderen Blatt...

Gruß

Holgi

Geschrieben

Das ist schon lange überfällig...die alte Stvzo sagt nur "Mindestbeleuchtungsstärke" von "Maximalleuchtstärke" ist nichts vorgeschrieben. Eben bei den Led spielereien an den neuen "Plastebombern" siehr man oft die Blinker vorne nicht mehr, und die hinteren Blinker bei VW modellen haben nur noch Legobausteingröße.

Es wird Zeit das der Gesetzgeber hier was ändert gegen die "Blender" grade jetzt in der dunklen Jahreszeit geht das wider mächtig "auf den Keks".

Aufregen bringt nichts...die können schon die kleinen Gesetzesprobleme nicht mehr lösen. Es reguliert sich alles selbst, wenn sich die LED Raser UNTER den Rasen Rasen :D

 

  • Like 1
Geschrieben

Und dann noch die Leute, die nicht fähig sind eine Nebelschlussleuchte korrekt zu bedienen...

Geschrieben (bearbeitet)

Ich hab grad etwas in der Stvzo gestöbert und bin zu einigen Erkentnissen gekommen:

- Nur weisses Licht ist zum Beleuchten der Fahrbahn zulässig

- Ich habe zuviel Licht am Anhänger

- Landwirtschaft braucht kein Licht und wenn sie welches benutzen, dann darf es auch Blenden (Die Einschränkung der Lichtstärke für höher angebrachte Scheinwerfer bei Vorbaugeräten wurde tatsächlich gestrichen).

 

Ich finde es unglaublich das an diesen überdimensionalen Güllebombern die hier durch die Gegend rollen (auch Nachts) keine Seitenmarkierungsleuchten vorgeschrieben werden!

Bearbeitet von Manson
Geschrieben
vor 37 Minuten, Manson sagte:

Ich hab grad etwas in der Stvzo gestöbert und bin zu einigen Erkentnissen gekommen:

- Nur weisses Licht ist zum Beleuchten der Fahrbahn zulässig

Nicht ganz, bei Nebel darf es auch hellgelb sein...

Geschrieben (bearbeitet)

Nicht mehr ;)

 

allerdings gibts vermutlich Ausnahmeregelungen für ältere Fahrzeuge die zum damaligen Zeitpunkt den Bestimmungen der jeweiligen Stvzo entsprochen haben

Bearbeitet von Manson
Geschrieben

§52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten

quad.gif (1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit zwei Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer.

Geschrieben

Die Diskussion mußte ich schon mehr als einmal mit Ordnungshütern führen die mir erklären wollten dass meine gelben Nebelscheinwerfer ebenso unzulässig seien wie die gelben Hauptscheinwerfer. Letztere sind aktuell zwar weiß (außer bei den Autos meiner Frau), die Nebellampen sind und bleiben aber gelb...

Geschrieben

Ja die lieben Ordnungshüter ....haben mich erst Vorgestern Früh wieder in Selb angehalten ....weil ein Fahrer mit Sonnenbrille im Nebel doch Höchstverdächtig erscheint. Naja, war wieder das volle Programm, diesmal sogar mit Überprüfung der Auflaufbremse vom Anhänger.

Ich sollte 10m Anlauf nehmen und dann eine Vollbremsung machen um zu hören ob sie durchschlägt ....ich hab 20 Meter Anlauf genommen und das mit der Vollbremsung hat die Jungs dann sichtlich beeindruckt :D

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