Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

auch ich gehöre jetzt zu denen, die sich seit mehreren Wochen mit dem leidigen Thema der "Zollreifen auf metrische Felgen"  auseinandersetzen dürfen. Gehört wohl als (zukünftiger) HY-Fahrer dazu ;-)

Hintergrund: Ich habe den ehemaligen HY (HY 1600, BJ 1975) meines Opas geerbt, der ihn als Baufahrzeug nutze. Den HY habe ich aus Frankreich geholt, die gröbsten Karroseriearbeiten habe ich machen lassen und bei einem Lackierer den HY neu lackieren lassen. Den Rest mache ich selber gemeinsam mit einem Freund, der Mechaniker ist. Motor ist ein Austauschmotor, der kaum gelaufen ist, da mein Opa ihn 2-3 Jahre vor Renteneintritt hat wechseln lassen.  Die Kiste stand dann faktisch fast 3 Jahrzehnte hinweg in der Bauhalle im Trockenen.

Im Internet habe ich viel über die "Reifenproblematik" und der Möglichkeit der 16-Zoll-Reifen gelesen. Bevor ich nun mind. 1500 Euro für 4 neue 17x400 Reifen ausgeben muss (argh, alleine der Gedanke daran tut schon weh), würde ich es gerne versuchen, jemanden beim TÜV davon zu überzeugen, dass diese 16 Zoll Reifen auf den einzig verfügbaren 400mm Felgen eine Lösung sind und viel gefahren werden. Die erste Anlaufstelle hat sofort nein gesagt. Da gab es keine Möglichkeit der Diskussion, selbst mit der Unbedenklichkeitserklärung von Citroen Österreich, die ein anderer HY-Fahrer freundlicherweise ins Internet gestellt hat. Denn die meinten, dass der Reifenhersteller ebenfalls eine Unbedenklichkeitsbescheinigung geben muss, und das wird man niemals bekommen, ist mein Eindruck...

Jetzt habe ich jemanden weiteres kennengelernt, der die Problematik besser versteht. Jedoch sagt er, dass es für ihn der Eintrag die die Fahrzeugpapiere deutlich einfacher wäre, wenn ich eine Kopie von schon vorhandenen Papieren bekommen könnte, in denen neben einem Zoll-Reifeneintrag auch irgendwo etwas über die metrischen Felgen stünde.

Daher die Frage an Euch - ihr seid sozusagen meine einzige Hoffnung derzeit: Gibt es einen HY-Fahrer unter Euch, der in seinen Papieren neben dem 16-Zoll-Reifeneintrag evtl. auch etwas von der HY-Felge stehen hat, und bereit wäre, eine Kopie (meintwegen mit geschwärzten Feldern bzgl. sensibler Informationen) zuzuschicken? Ich konnte leider bisher nicht nachweisen, dass es nur diesen einen Felgentyp für das Fahrzeug gibt. Oder weiß jemand, wo es diese Information zu finden gibt? Das könnte evlt. auch zwecks Überzeugungsarbeit reichen.

Oder habt ihr evtl. einen andere Vorschläge, wie ich zum Ziel kommen könnte? Ich wohne in Bonn und in der Nähe steht mein noch nicht zugelassener HY derzeit.

Ich bin für jede Hilfe, Hinweise, Tipps sehr dankbar!

Pierre

 

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo Pierre,

diesen 'hilfreichen' Tipp hatte ich bei Michelin gefunden...

http://classic.michelin.com/de/Tipps-Aktuelles/Tipps/Leicht-Lkw-Reifen-17-und-19-R-400-C

http://www.tnpf.fr/faq/faq.php?rub=generalites&numfaq=60

Hier in Celle hatte ich sehr unterschiedliche Reaktionen von Prüfern.

Das ging von Kommentaren wie 'wer das einträgt gehört aufgeh...' bis zum problemlosen Eintrag von 195/75-16  (TÜV Nord/Celle) auf ORIGINALER FELGE (O-Text Eintragung).

Das einzige was ich beibringen musste war eine Tachoprüfung (Boschdienst -> 80 kmh auf nem Rollenprüftstand :) )

Eine andere Version (teurer) wäre das Umschweißen der Originalfelgen auf 16" Felgenringe.

Sowas ist im Tuningsektor zum Verbreitern mit TÜV-Segen möglich (z.B. http://www.lim-felgen.de/index.html)

Grüße Christian

Bearbeitet von Christian-HY77
Geschrieben

Hallo Pierre,

das Thema "metrische und Zoll-Größen" bei Traction, HY und Co beschäftigt mich schon lange. Viele (HY-) -Fahrer haben Zoll-Reifen eingetragen, obwohl die original Felgen (400mm) verwendet werden. In den deutschen Kfz-Papieren ist auch nur die Reifengröße eingetragen und nicht die Felgengröße. Irgendwann hat ein unwissender TÜV-Mann diese Zollgröße eingetragen - aber ohne zu beachten, dass auch Zoll-Felgen montiert werden müssen. Es gibt ein Prüfprotokoll von MICHELIN, dass diese Zoll-Reifen als Alternative zu den (teuren) 400er-Reifen ermöglicht.

Allerdings - und das ist meistens nicht bekannt - ist hier die zu verwendende Felgengröße vorgeschrieben mit  5-6 x 16 Zoll. Weiterhin steht in dem Protokoll, das die MICHELIN-Prüffelge einen Durchmesser von 16 Zoll hat.

Splendiluxlarge.Besch_Michelin.jpg.85f4201ded32050c7ff57d7351efd594.jpg

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Hallo dass Problem ist eine Felge zu bekommen die auf den HY passt mit Europaiecher zulassung auf offener Strassen.

ACCM Gerhard Trosien
Geschrieben

Den Text oben mit den Ersatzreifen für 17-er und 19-er gibt es sogar auf deutsch. Aber auch da mit dem Hinweis, dass unbedingt eine 16"-Felge zu benutzen ist. Und woher nehmen?
In den Niederlanden gibt es 16"-Räder für HY, die baut eine Zulieferfirma für die HY-Stiftung. Und einer aus der Stiftung hat Monate Arbeit investiert, um zusammen mit dem TÜV eine Zulassung für Deutschland zu erreichen. Und alles, was denen vom TÜV eingefallen ist, war, immer neue Berechnungen und immer weitere Gutachten zu verlangen...
Die Stiftung verkauft die Räder in großer Zahl nach Frankreich, da gibt es anscheinend keine Probleme mit der Zulassung. Nur Deutschland leistet sich mal wieder ein Extrasüppchen. Und der hehre EU-Grundsatz, nach dem alles, was in einem Land zugelassen ist, in der ganzen EU zugelassen sein soll, ist entweder eine Legende oder gilt nur, wenn massive Interessen dahinterstehen.

Ich habe vor wenigen Jahren mit Michelin in Toulouse kommuniziert:
eine Neuauflage der 19R400C ist ausgeschlossen.
Michelin hat umfangreiche Fahrversuche mit der Kombination von 16"-Reifen auf den 400er-Felgen durchgeführt, wissend, dass die Differenz in den Fertigungstoleranzen verschwindet. Die Fahrversuchte zeigten: es funktioniert, und zwar problemlos. Eine schriftliche Bestätigung hierfür wird es aber niemals geben.

Ein TÜV-Prüfer, der Änderungen und Eintragungen vornimmt, also ein Ingenieur ist, hat die Freiheit, diese Kombination einzutragen. Er braucht dafür keine Freigaben, weder vom Reifen- noch vom Autohersteller. Es hat aber auch die Freiheit, diese Freiheit nicht zu nutzen. MIT Freigaben braucht man schließlich den Ingenieur nicht, dann hätte sogar die Zulassungsstelle die Freiheit, die Sachen einzutragen (die sie sich aber in der Regel versagt).

Geschrieben

Fuer ein mahl dass die bureaucratie francaise sich nicht quer gestellt hat ein WUNDER ist Geschehen:D

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...