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Bearbeitet von lll
  • 2 Jahre später...
Geschrieben (bearbeitet)

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Bearbeitet von lll
Geschrieben (bearbeitet)
Quote

[...] Laut Landgericht ist die Frau der Auffassung, dass das jahrelang verborgene und in Vergessenheit geratene Fahrzeug nicht mitverkauft worden sei. Die Gemeinde hingegen sagt, mit dem Holzlager sei alles verkauft worden, was sich darin befand – und somit auch die „Ente“. [...]

Und irgendwo lag sicher auch noch ein alter Kronkorken in der Ecke zwischen den Holzscheiten, der auch nicht mitverkauft wurde. Und ein Ersatzziegel fürs Dach. Naja...

Ich hab auch jedesmal ein schlechtes Gewissen, wenn ich eine halbvolle Tüte mit Studentenfutter in einem gekauften Auto im Handschuhfach verteilt finde. Oder wie letztens erst, eine Silvesterrakete unter dem Fahrersitz. Wer bunkert eine Silvesterrakete unter dem Fahrersitz?

Bearbeitet von schwinge
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb schwinge:

Wer bunkert eine Silvesterrakete unter dem Fahrersitz?

Schleudersitzfanatiker oder zum Booten der Sitzheizung -

ist doch praktisch!

Geschrieben

 

04. März 2020

Die mündliche Verhandlung beginnt ab 9 Uhr in Saal 1 des Landgerichtsgebäudes und ist öffentlich.

 

auf das Urteil bin ich auch gespannt....

Gruß

Holger

 

 

Geschrieben
Am 5.12.2017 um 12:10 schrieb Thomas Hirtes:

Ich hatte auch nachgefragt. Ich kann mich der Rechtsauffassung der Gemeinde jedenfalls nicht anschließen.

Könnte jetzt sagen: „ Ich hab’s gleich gewusst“...

Geschrieben

zumindest zeigt sich, dass die Rechtsauffassung der Gemeinde jetzt gerichtlich überprüft wird und damit offenbar doch nicht so eindeutig ist wie der allergrößte Teil der Diskussionsteilnehmer hier gemeint hat.   

Wie ich schon sagte, es hat noch nie geschadet, sich über Risiken etwas intensiver Gedanken zu machen.

Gruss Andreas 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb AStrunk:

zumindest zeigt sich, dass die Rechtsauffassung der Gemeinde jetzt gerichtlich überprüft wird und damit offenbar doch nicht so eindeutig ist wie der allergrößte Teil der Diskussionsteilnehmer hier gemeint hat.   

Man kann jede Rechtsauffassung gerichtlich ueberpruefen lassen. Nach dem Kriterium waere jede Rechtsauffassung zweifelhaft.

Meine laienhafte Einschaetzung dazu: Das Fahrzeug gehoert demjenigen der den Fahrzeugbrief hat. Ist keiner mehr vorhanden, dem Kaeufer des Anliegens. Ausgehend davon das die Klaegerin ihren Rechtsanspruch ausschliesslich darauf begruendet, dass ihr das Grundstueck mal gehoert hat auf dem das Fahrzeug stand. 

Bearbeitet von MatthiasM
Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb MatthiasM:

Man kann jede Rechtsauffassung gerichtlich ueberpruefen lassen. Nach dem Kriterium waere jede Rechtsauffassung zweifelhaft.

so allgemein formuliert grundsätzlich erstmal richtig. Geht aber trotzdem an der Realität vorbei denn der Ansatz etwas gerichtlich überprüfen zu lassen, hat auch was mit Erfolgsaussichten zu tun.

Bearbeitet von AStrunk
Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Minuten schrieb AStrunk:

 Geht aber trotzdem an der Realität vorbei denn es der Ansatz etwas gerichtlich überprüfen zu lassen, hat auch was mit Erfolgsaussichten zu tun.

Bei Dir und mir vielleicht :)

Es gibt immer Menschen die gegen eine Wand laufen in der Hoffnung sie wuerde irgendwann mal einfallen. Manchmal passiert ja, erstaunlicherweise, auch genau das.

Bearbeitet von MatthiasM
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb MatthiasM:

Bei Dir und mir vielleicht :)

Es gibt immer Menschen die gegen eine Wand laufen in der Hoffnung sie wuerde irgendwann mal einfallen. Manchmal passiert ja, erstaunlicherweise, auch genau das.

naja, immerhin wurde ein Anwalt überzeugt sich der Sache anzunehmen und ein Gericht hat die Klage zugelassen.  Das meinte ich unter anderem mit Erfolgsaussichten 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb MatthiasM:

Das Fahrzeug gehoert demjenigen der den Fahrzeugbrief hat.

Nein!

Beispiel: Ich kaufe ein Auto, dessen Brief nicht auffindbar ist. Dann kann der Verkäufer eben nicht später mit dem aufgefundenen Brief die Herausgabe "seines" Fahrzeugs verlangen.

vor 3 Stunden schrieb MatthiasM:

Ist keiner mehr vorhanden, dem Kaeufer des Anliegens.

Nein!

Beispiel: Kann ja ein vom verstorbenen Grundstücksbesitzer vermieteter Stellplatz sein, das Fahrzeug gehört also einem unbeteiligten Dritten.

In diesem Fall mit dem 2CV dürfte sicher noch der Wortlaut der notariellen Eigentumsübertragung eine Rolle spielen hinsichtlich des Vertragsgegenstandes, also was genau überhaupt veräußert wurde.

Gruß

Holgi

Geschrieben

Meine Ex ist vor 100 Jahren mit UNSERER Ente ausgezogen. Sie hatte den BRIEF und ich war eingetragen.

Alles schnuppe. Da ich sie GEKAUFT hatte war es meine nach damaliger Rechtssprechung.

Ich hätte also klagen können....

.... stattdessen habe ich beide "Verluste" verschmerzt :P

 

Volker

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Entenholgi:

Nein!

Beispiel: Ich kaufe ein Auto, dessen Brief nicht auffindbar ist. Dann kann der Verkäufer eben nicht später mit dem aufgefundenen Brief die Herausgabe "seines" Fahrzeugs verlangen.

Na, wenn der Brief nicht auffindbar ist wird er "aufgeboten" Und dann wird ein neuer ausgestellt. Dazu muss man den Verlust eidesstattlich erklaeren, oder den Diebstahl anzeigen. Der alte wird fuer ungueltig erklaert und damit ist der des Neuen Eigentuemer. 

Aber anscheinend gibt es ja keinen "Brief".

vor einer Stunde schrieb Entenholgi:

Beispiel: Kann ja ein vom verstorbenen Grundstücksbesitzer vermieteter Stellplatz sein, das Fahrzeug gehört also einem unbeteiligten Dritten.

Das unterschlaegt meinen Nachsatz:

Zitat

Ausgehend davon das die Klaegerin ihren Rechtsanspruch ausschliesslich darauf begruendet, dass ihr das Grundstueck mal gehoert hat auf dem das Fahrzeug stand. 

 

Bearbeitet von MatthiasM
Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb vis-à-vis:

Meine Ex ist vor 100 Jahren mit UNSERER Ente ausgezogen. Sie hatte den BRIEF und ich war eingetragen.

Alles schnuppe. Da ich sie GEKAUFT hatte war es meine nach damaliger Rechtssprechung.

Ich hätte also klagen können....

.... stattdessen habe ich beide "Verluste" verschmerzt :P

 

Volker

Wenn man unrechtmaessig an den Brief kommt begruendet das natuerlich nicht einen Eigentuermerwechsel. Eine Eigentuemereintragung gibt es ohnehin nicht in der Zulassungsbescheinigung Teil II. 

 

Geschrieben

Jessas na,

wenigstens hat der aktuelle Besitzer - hoffentlich - eine Freude mit der 14km Portugal-Ente.

Der Rest sind Scharmützel "am Land"...

Grüße aus Wien, A.

Geschrieben (bearbeitet)

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Bearbeitet von lll
  • Like 1
Geschrieben (bearbeitet)

Tja, ich würde mal sagen: Die Gemeinde hat sich verrechnet. Die Teilung des Ertrages wäre sicher vernünftig gewesen. Das nun folgende Urteil könnte komplett zu Ungunsten der Gemeinde ausgehen.

Der Mann gefällt mir:

"Wie Richter Kadel im Folgenden den Fall aufdröselte, hätte jeder Falldiskussion am juristischen Uni-Seminar zur Ehre gereicht. Er warf die Frage auf, ob die Gemeinde überhaupt offizielle Eigentümerin der Ente geworden ist. Ein entsprechendes Dokument existiert aber nicht – auch weil niemand von ihr wusste.

Auch die Forderung, die Klägerseite müsse beweisen, dass sie im Besitz der Ente gewesen sei, lässt sich aus Sicht des Richters kaum halten: Es werde ja wohl kaum jemand nach dem Kauf den Holzstapel beiseite geräumt, die Ente platziert und das Holz wieder aufgestapelt haben: „Zwar fliegen Enten, aber nicht, wenn sie von Citroën hergestellt wurden.“ Es spreche vieles dafür, dass der verstorbene Ehemann die Ente erworben habe."

Geradezu salomonisch:

"Kadels erstes Fazit: „Ein Anspruch der Klägerseite könnte bestehen.“ Kadel schlug den beiden Parteien vor, „das Glück zu teilen.“ Der Gemeinde sei es in den Schoß gefallen, und die Klägerin hätte ohne einen Grundstücksverkauf vor ihrem Ableben möglicherweise nie von der Ente erfahren."

Dumm dagegen:

"Von einem Vergleich wollten die Oberwolfacher Vertreter jedoch nichts wissen. Sie beharren auf Klageabweisung"

Bearbeitet von JK_aus_DU
  • 1 Monat später...
Geschrieben

Hallo!

Gestern soll ein Urteil gesprochen worden sein. Ich hab bisher nix gefunden. Ggf. jmd aus der Region hier online, der was gehört hat?

Geschrieben (bearbeitet)

.

Bearbeitet von lll
  • Like 1
Geschrieben

Finde die Aufregung des Bürgermeisters um diese Lappalie bei 400000 Euro Kaufpreis der Immobilie reichlich überzogen. Der Mann ist auch kein Jurist. Insofern kann man sich im Recht fühlen, Recht haben ist manchmal was anderes. 

  • Like 2
Thomas Hirtes
Geschrieben

Verletzte Eitelkeit 

vor 7 Minuten schrieb JK_aus_DU:

Finde die Aufregung des Bürgermeisters um diese Lappalie bei 400000 Euro Kaufpreis der Immobilie reichlich überzogen. Der Mann ist auch kein Jurist. Insofern kann man sich im Recht fühlen, Recht haben ist manchmal was anderes. 

 

Geschrieben
vor 40 Minuten schrieb .$.trittbrettfahrer:

Verhandlung verschoben auf 12 August.

Das kann noch ein paar Jahre dauern! Ich habe heute die Absage der 7ten Verschiebung eines Termines bei Gerichtes, in einem Strafverfahren bei dem ich als Zeuge geladen bin,  bekommen. Der Termin ist trotz meiner Ankuendigung, dort in Urlaub zu sein, dort hin gelegt worden. Urlaub abgesagt, Termin auch!:mad:

Wer sich ueber den Berliner Flughafen lustig macht, war noch nicht in ein Gerichtsverfahren involviert!

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