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Limit 80 km/h in Frankreich für Landstraßen ab 2018


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Geschrieben

Ich hatte ja schon die Idee einen abstandssensor nach hinten in der Schürze in Kombination mit so einer Balkenanzeige und einer auf der Hutablage Montierten Dashcam wo dann bei zu geringem Abstand nach vorne, also zu mir, die Dashcam beginnt aufzuzeichnen und die Ansage durch läuft "Sie fahren gerade viel zu dicht auf, das ist eine Nötigung. Wenn Sie das lesen, fahren Sie gerade viel zu dicht auf, das ist eine Nötigung. Sie haben dadurch die rückwärtige Dashcam ausgelöst, die Ihr Fahrverhalten zur Beweissicherung aufzeichnet. Bitte Sicherheitsabstand waren. Bei erneuter Durchsage wird eine automatische Strafanzeige gegen Sie gestellt unter Beifügung dieses Videos."( oder so ähnlich) zu installieren. Was meinst du wie das Eindruck schinden dürfte bei dem ein oder anderen^^

Geschrieben
vor 14 Minuten, Doppelkeil sagte:

Was meinst du wie das Eindruck schinden dürfte bei dem ein oder anderen^^

Bei den Amateurdraenglern schon, der Profi weiss dass, genau dazu die Dashcam nicht genutzt werden darf;). Ich denke einfach den Abstand in einer LED-Anzeige ist viel wirkungsvoller. Die Schnarchtuete wacht vielleicht auf, der Rest kommt ins Nachdenken. Kopfkino!

Geschrieben

mein C6 hat bei eingeschaltetem Licht und Betätigung des Scheibenwaschers auch

die Betätigung der Scheinwerferwaschanlage.

da pumpt das Ding in nullkommanix den 5 Literbehälter leer.

das gibt so einen Wassernebel und Sprüh...

Und es ist Gesetzeskonform!!

da geht jeder auf Abstand.

dann ,schon mal gesagt,hab ich meine Red Nose.

die stülpe ich über meine Nase und wenn der Drängler dann endlich überholen darf,

schau ich mit dem blödesten Gesicht das ich habe durchs Fenster Ihn an.

das kommt immer gut.

uwe

Geschrieben
Am 4.12.2017 at 06:43 , EntenDaniel sagte:

Ja, so ist das z.B. bei Ente, HY etc..

Du hast in Deiner Ente bei 130 einen Strich? Ich nicht.

  • Like 1
Geschrieben
vor einer Stunde, RWBrf. sagte:

Du hast in Deiner Ente bei 130 einen Strich? Ich nicht.

3Gang-Schaltung ?  :rolleyes:

Geschrieben

Ich denke da an ne Fahrt mit BX Saugdiesel mit übertrieben aufgedrehter Pumpe (der machte spuren auf dem asphalt...vom ruß...äh...terra preta). Scheibenwischwasserdüse hinten war am ende abgebrochen, also modell "männeken piss".

Dann auf der A2 die erste steigung im wiehengebirge hochgebrettert, 140 gehen da mit 64ps, wenn man nur nicht vom Gas geht.

Dann wollte doch ein premiumviehekel vorbei und überlegte wohl mit anzuschieben. Rechts waren LKW auf beiden spuren. Also mit dem gaspedal aufs bodenblech, und heckscheibenwischwasch an.  Der bx wurde sicher nicht viel schneller, aber der hintermann entferte sich.

Geschrieben

Sind wir jetzt durch mit den feuchten Autofahrerträumen? :rolleyes:

  • Like 1
Geschrieben
vor 3 Stunden, RWBrf. sagte:

Du hast in Deiner Ente bei 130 einen Strich? Ich nicht.

Wurzelsepp schrieb: "Die Striche waren bei meinen bisherigen Autos mit manueller Schaltung für mich immer der Hinweis in den nächsten Gang zu schalten."

Mit meinem Post wollt ich sagen, daß es Autos gab, wo die Striche ein Hinweis waren hochzuschalten, wie z.B.beim 2CV.  ;)

 

Geschrieben
vor 53 Minuten, JK_aus_DU sagte:

Sind wir jetzt durch mit den feuchten Autofahrerträumen? :rolleyes:

Das war so !

Genau so. Hat man mal gemacht, und dann is auch gut :-D

Also ok ;-)

Geschrieben

Diesen Sommer galten ja noch die 90km/h. Ich bin in Frankreich mit 101km/h geblitzt worden, nach Abzug der Messtoleranz blieben noch 5km/h uebrig, die ich mit 45 Euro ermaessigt bezahlen sollte. Durch Zufall habe ich am Wochenende mit einer Bekannten gesprochen die an genau der gleichen Stelle in die Gegenrichtung mit 157km/h geblitzt wuerde , was nach Abzug der Tolerantz noch 47 km/h zu schnell war. Dafuer hatte sie ein Jahr vorher 90 Euro bezahlt. 

Gibt es in Frankreich Mengenrabatt oder haben sich die Tarife ins Jahr 2017 geaendert?

Geschrieben

Die Tarife haben sich noch nicht geändert. Lediglich hatte sie erheblich Gluck da es ab 50 zu viel richtig Ernst wird (Gefängnisstrafe) und weil sie Ausländerin war.

Geschrieben
vor 1 Stunde, CX Fahrer sagte:

....und weil sie Ausländerin war.

Gibt es etwa Frauenrabatt? Ich war 5 Sachen zu schnell sie fast 50 und zahlt gerade mal das Doppelte. Ich bin uebrigens auch mit deutschem Kennzeichen unterwegs gewesen. Und es war lustigerweise auf den Meter genau die selbe Stelle: Lacanau >Bordeaux.

Geschrieben

Das wäre nicht das erste Mal :)

Es gibt eigentlich nur 3 Tarife. Bis 20 zu schnell = 45€ ; 20-49 zu schnell 90, darüber Verhandlung. ABER in Frankreich kann jeder Dorfbaron die Regeln anpassen daher gelten die regeln >20 nur bedingt. Manchmal ziehen sie Auch schon >40 das Fahrzeug ein. Bei Ausländern sind sie grundsätzlich toleranter. Da gibt es zwar jetzt Auch Punkte aber das ist recht lasch gehandhabt.(noch)

  • Danke 1
Geschrieben
vor 12 Minuten, XMechaniker sagte:

In Niedersachsen gilt jetzt wieder 100 auf Alleestraßen:

Ich hoffe Brandenburg zieht nach. Denn ner 70-Beschränkung bei völlig leeren Straßen in gutem Zustand nur weil Bäume am Straßenrand stehen begegnet man da überflüssigerweise auch oft.

Geschrieben

Die Senkung des Tempos auf Alleen reicht wohl nicht zum Überleben. Ob mit 80 oder 100 gegen den Baum, das Ergebnis lautet fast zu 100 % : Tod.

Geschrieben

Stimmt. Ich denke da dennoch an die Reaktionszeit und Bremsweg bei wild, Fahrrädern, moppeds, LKW, LoF Fahrzeugen oder verschmutzter Strasse.

Das Hängt immer auch von der Einsehbarkeit und der Breite der Strasse ab.

Gut, nächste Punkt ist, dass Tempolimits einfach überschritten werden.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde, XMechaniker sagte:

Stimmt. Ich denke da dennoch an die Reaktionszeit und Bremsweg bei wild, Fahrrädern, moppeds, LKW, LoF Fahrzeugen oder verschmutzter Strasse.

Das Hängt immer auch von der Einsehbarkeit und der Breite der Strasse ab.

Gut, nächste Punkt ist, dass Tempolimits einfach überschritten werden.

Wenn ich sowas lese, bin ich versucht, dem Schreiber eine Führerschein-Nachschulung zu empfehlen. Bitte nicht persönlich nehmen.

Im Strassenverkehr gilt immer und überall das Prinzip der Fahrt auf Sicht! Das allgemeine Tempolimit auszunutzen ist nur bei guten Strassen- und Sichtverhältnissen erlaubt.

Noch klarer: Es ist überall und jederzeit so zu fahren, dass auf Sichtweite angehalten werden kann. Wo das Kreuzen zweier Fahrzeuge schwierig ist, ist so zu fahren, dass auf die halbe Sichtweite angehalten werdern kann.

Gehen wir den zitierten Einwand mal Punkt für Punkt durch:

Wild: Korrekt, da hilft ein tieferes Limit. Allerdings kann Wild immer auftauchen und auch wenn man es am Strassenrand in einiger Entfernung sieht, und es nicht Richtung Strasse blickt, kann es dennoch vors Auto laufen. Die Viecher schaffen es aber sogar manchmal, seitlich in vorbeifahrende Fahrzeuge zu rennen.

Es ist klar, das geringeres Tempo die Überlebenschance des Wilds vergrössert. Man kann es aber auch mit 50km/h erwischen. Die Viecher haben keine Ahnung davon, wie lange es Dauert, bis so ein Fahrzeug steht. Die sind im Stande und springen drei Meter vor ein fahrendes Fahrzeug. Fast egal, wie Langsam man da fährt: Wenn man Verstanden hat, was überhaupt geschehen ist, dann hats meistens bereits geknallt.

Wild ist ja aber auch eher ein Bagatellproblem. Polizei verständigen und gut ist. Den Rest regelt eine gute Versicherung. Eben weil die alle auch wissen, das Wildtiere unberechenbar sind.

Fahrrad: Es ist so zu fahren, dass auf Sichtweite angehalten werden kann. Taucht ein Fahrrad auf Sichtweite auf, und ich sorge nicht dafür, dass ich anhalten kann, ehe es zu Kollision kommt, dann ists meine Schuld, wenn was passiert, denn mit einem Motorfahrzeug setze ich eine mit dessen Betrieb zusammenhängende Gefahr in die Welt. Diese muss ich so absichern, dass keine anderen zu Schaden kommen. Radfahrer selbstverständlich eingeschlossen. Will ich hinter einem Fahrrad nicht bremsen, muss ich sicherstellen, dass ich gefahrlos am Radfahrer vorbeikomme. Heisst, mit genügend seitlichem Abstand zum Radfahrer und so, dass ich Gegenverkehr weder gefährde, noch behindere. Behinderung ist in so einem Fall nicht erst dann, wenn der Gegenverkehr ne Vollbremsung hinlegen muss, sondern fängt schon dann an, wenn der des Überholmanövers wegen die Geschwindigkeit vermindern muss. Das passiert schon dann, wenn entgegenkommende vom Gas müssen, damit es zum Überholen reicht.

Dass die meisten Autofahrer einen starken Knick in der Optik haben, wenn es um die Frage geht, wann seitlicher Abstand zu einem Fahrrad beim Überholen ausreicht, im Vergleich zu dem, was Richter dazu sagen, sei nur noch am Rande erwähnt.

Moped: Siehe Radfahrer. Auch hier: Es gilt Fahrt auf Sicht, und es ist NICHT so, dass der Mopedfahrer der ist, der etwa mehr Rücksicht auf die schnelleren PKW-Fahrer nehmen müsste als diese auf ihn.

Um das klarzustellen: Wenn man zu wenig Zeit hat, auf auftauchende Fahrräder oder Mopeds zu reagieren, dann ist nicht etwa das Limit zu hoch. Dann hat man gegen das Prinzip der Fahrt auf Sicht verstossen. Anders gesagt, man war zu schnell. Auch dann, wenn man das Limit nicht ausgenutzt hat, man war zu schnell, wenn man keine Zeit hat, auf Dinge, mit denen nun mal zu rechnen ist, zu reagieren! Sowas wie einen Anspruch auf freie Fahrbahn gibts nicht. Nicht mal auf der Autobahn.

Das Limit markiert lediglich eine Grenze, die auch bei allerbesten Strassen-, Sicht- und Verkehrsverhältnissen nicht überschritten werden darf. Mehr hats nicht zu bedeuten. Weniger auch nicht.

LoF Fahrzeuge: Hier gilt das gleiche: Es gibt keinen Anspruch auf freie Bahn. Kraftfahrzeuglenker dürfen nicht voraussetzen, dass die Strasse ausserhalb ihrer Sichtweite frei sei. Und was in Sicht ist, hat man erst recht in die Erwägungen einzubeziehen, welche nun die Situationsangemessene Geschwindigkeit sei.

Es gilt Fahrt auf Sicht. Wo die Strasse so schmal ist, dass beim Kreuzen mit Schwierigkeiten zu rechnen ist (LKW nicht vergessen!) gilt sogar, dass man auf halbe Sichtweite anhalten zu können hat. Nur, falls das nicht logisch erscheinen sollte: Die andere Hälfte der Sichtweite braucht dann nämlich der Gegenverkehr um halten zu können, bevor es zu zerknittertem Blech oder schlimmerem kommt.

Verschmutzte Strasse: Auch hier: Es gilt Fahrt auf Sicht. Wenn sich durch den Strassenzustand der Bremsweg verlängert (auch Schlaglöcher können zu längerem Bremsweg führen, nicht bloss verschmutzte Strasse, klassisch etwa Laub), dann muss langsamer gefahren werden, da sonst schlicht nicht auf Sicht angehalten werden kann. Gegenüber Zweirädern gilt dann zudem, dass man auch damit rechnen müsste, dass es so eines mal umhaut. Man muss dann so fahren, dass auch für diesen Fall niemand zu Schaden käme, das heisst, mit so viel wie möglich seitlichem Abstand überholen, und auch davor soviel Abstand halten, dass man einen gestürzten Zweiradfahrer nicht überrollen muss.

Einsehbarkeit und Breite der Strasse: Es gilt, ich wiederhole mich nochmal, weil es offenbar viel zu viele Motorfahrzeuglenker gibt, die sich dessen gar nicht bewusst sind, Fahrt auf Sicht. Was ich nicht sehe, von dem weiss ich nicht, ob es frei ist. Ich muss auf Sichtweite halten können. Wenn die Strasse so schmal ist, dass ich nicht sicher am Gegenverkehr vorbei komme, dann muss ich so fahren, dass die halbe Sichtweite zum anhalten reicht, damit auch der Gegenverkehr innerhalb der Sichtweite noch halten kann.

Zudem: Bei Gefahrenpunkten jeder Art muss ich auch wieder darauf bedacht sein, dass ich andere nicht schädige. Heisst: Sichtbehindernde Mauern oder Kreuzungen, Verzweigungen, etc. sind in die Fahrweise, und da eben nicht zuletzt in die Wahl der Geschwindigkeit, einzubeziehen.

Autofahrer haften, wenn etwas passiert nicht nur dann, wenn sie erwiesenermassen schuld an dem Unglück sind. Sie haften schon dann, wenn sie auch nur, und sei es unverschuldet, die Ursache für einen Schaden gesetzt haben. Eben, weil der Betrieb eines KFZ gefährlich ist, und nur mit Sondererlaubnis (nennt sich Führerschein) erlaubt, und dann so zu handhaben ist, dass keine anderen durch die Gefahr, welche von einem in Betrieb befindlichen KFZ ausgeht, zu schaden kommen.

So die rechtliche Konstruktion dahinter, kurz zusammengefasst mit dem Fachbegriff der Kausalhaftung, eben als Gegenbegriff zur sonst eigentlich grundsätzlich geltenden Verschuldenshaftung.

Heisst: Grundsätzlich wird man für Schaden nur haftbar, wenn einen ein Verschulden trifft. Weil das Betreiben eines KFZ jedoch extrem gefährlich ist, und die, die das dürfen ausserdem besonders ausgebildet sind, reicht in dem Fall schon aus, dass ein Schaden wgen des Betriebs eines KFZ entstanden ist, um haftbar zu werden.

Das hat man, analog zur Bahn, so geregelt, damit es nicht zu Toten und Verletzten kommen kann, deren Schaden (Bestattungskosten, Heilungskosten, Versorgerschaden, Verdienstausfall, etc) keiner deckt, weil der Autofahrer nicht schuldhaft handelte... Der Unterschied ist nur der, dass sich die Bahn ihrer Sicherungspflicht bewusst ist und etwa das Überschreiten der Geleise verbietet und Bahnübergänge so gut es geht absichert.

Autofahrern ist es dagegen, man muss es leider so hart sagen, wider jegliche Vernunft in der Regel egal, wen sie wie stark gefährden.

Nochmal: Das Tempolimit ist nur eine Maximalgeschwindigkeit. Ob die ausgenutzt werden darf, bestimmt sich nach den Umständen. Und es ist so, dass der Autofahrer für die Betriebsgefahr, das heisst die vom Betrieb seines Fahrzeugs ausgehende Gefährdung anderer, verantwortlich ist. Nicht etwa der Eigentümer der Strasse. Schliesslich hat jeder anlässlich der Erlangung des Führerscheins die Verkehrsregeln gelernt; ist demnach in der Lage, einzuschätzen, wo und wann er wie schnell fahren darf und muss auch die Bedeutung (und Nicht-Bedeutung!) eines Tempolimits kennen.

Unfälle auf ein Tempolimit schieben zu wollen, das zu hoch sei, zeigt also nur eines: Dass man selber nicht Fahren kann. Genauer: Selber nicht willens oder in der Lage ist, die Verkehrsregeln einzuhalten.

Notiz am Rande: Gestern war eine längere Sperrung des Gotthardtunnels in allen Nachrichtenformaten des deutschen Fernsehens. Es kollidierte ein PKW mit deutschen Kennzeichen mit einem LKW, und die beiden Fahrer starben, und die restlichen Insassen des PKW wurden schwer verletzt. Der PKW war aus ungeklärten Gründen auf die Gegenfahrbahn geraten. Dies in einer geraden, gut ausgeleuchteten Tunnelröhre, wo gerade mal 80km/h erlaubt sind!

Kommentar der Nachrichtensprecherin dazu: Das Problem sei, dass in einer Zweispurigen Röhre mit Gegenverkehr gefahren werde.

Mein Kommentar dazu: Der Tunnel ist nicht das Problem. Das Problem ist, dass man Leute, die es schaffen, auf einer geraden Strecke mit mehr als nur ausreichender Fahrbahnbreite, durchgehend doppelter Sicherheitslinie und optischen Leuchtbaken dazwischen, und Fahrbahnmarkierungen, die beim Überfahren viel Lärm machen, und den Leuchtbaken, die aus der Strassenoberfläche aufragen, also auf die Federung gehen, wenn man sie überfährt, auf die Gegenfahrbahn zu geraten, ans Steuer eines KFZ lässt! Wer die Verkehrsregeln etweder gleich gar nicht kennt, oder offensichtlich nicht im Traum daran denkt, ihnen (auch nur zum Selbstschutz!) die geringste Bedeutung beizumessen, der hats ja wohl auch nicht anders verdient, als sich irgendwann totzufahren.

Leid tut mir nur der LKW-Fahrer, dens eben auch noch getötet hat dabei. Wobei der an seinem Tod vermutlich auch nicht völlig unschuldig sein dürfte... Ich tippe mal drauf, er war nicht angeschnallt. Anders kann man schon fast nicht umkommen, wenn man mit einem LKW gegen nen PKW vom Format einer Mercedes A-Klasse prallt.

Bearbeitet von bluedog
  • Like 1
Geschrieben

Nun mal keine Vorverurteilung in Sachen Gotthardtunnel-Unfall. Ein Fahrzeug kann auch ohne Zutun des Fahrers auf die Gegenfahrbahn geraten.  Durch technische Defekte beispielsweise. Klar, mir fällt auch am ehesten Ablenkung und Handy ein. Aber wir wissen es nicht. Daher sind solche Vermutungen ungehörig.

  • Like 2
Geschrieben (bearbeitet)
vor 42 Minuten, JK_aus_DU sagte:

Nun mal keine Vorverurteilung in Sachen Gotthardtunnel-Unfall.

Herzinfarkt am Steuer und dergleichen kommt ja bei solchen Unfällen auch in Frage wie beispielsweise im Oktober in München:

https://www.tz.de/muenchen/stadt/bogenhausen-ort43345/autofahrer-64-hat-toedlichen-herzinfarkt-am-steuer-und-kollidiert-mit-bus-8752525.html

Bearbeitet von didomat
Geschrieben

Bluedog,

Die Empfehlung einer Führerschein Nachprüfung an MICH ist schon Frech !

Ich war selbst schon öfter mit Landwirtschaftlichen Gespannen unterwegs oder mit PKW und Anhänger und wurde da unter völlig unmöglichen bedingungen überholt oder fast abgeschossen. Sehr gerne auch beim ein - oder abbiegen biegen in langezogenen Kurven.

Oder mit Auto bei schnee, blitzeis, im  Nebel. Und genau das, was du mir unterstellst, boebachte ich immer wieder. 

Es wird ganz einfach ganz allgemein zu schnell gefahren. 

 

 

 

  • Like 1
Geschrieben

Der LKW ist nach dem Aufprall in die Tunnelwand gedrückt worden. Auch angeschnallt dürfte es dann schnell ungemütlich werden. 

Die Überlebenden werden vielleicht sagen können was passiert ist. 

Ich bleibe bei meiner Meinung, auch wenn es egoistisch klingt: Wenn der Wagen über Tod und Leben entscheidet, macht es keinen Sinn ein kleines Auto zu fahren... 

Gruß Higgins 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 48 Minuten, XMechaniker sagte:

Bluedog,

Die Empfehlung einer Führerschein Nachprüfung an MICH ist schon Frech !

Lies genauer. Ich habe Dir keine Nachprüfung empfohlen. Ich sprach von einer Nachschulung. Auch diese habe ich Dir aber nicht empfohlen. Ich habe nur von mir und der Versuchung, in die mich Argumentationen wie die Deine bringen, gesprochen.

Ausserdem geht es mir bei solchem ganz allgemein so. Deshalb die Bitte darum, diese Anmerkung nicht allzu persönlich zu nehmen.

Sofern Du deine eigene Argumentation ernst nimmst, müsste Dir aber selbst inzwischen klar geworden sein, dass sie keineswegs überzeugt.

Wenn es denn eine Empfehlung an Dich gewesen wäre, was es nicht war, wie da klar geschrieben steht, dann wäre es nicht frech, sondern eher gut begründbar, warum an der für das Führen eines KFZ nötigen Befähigung Zweifel aufkommen müssten. Diese Begründung habe ich abgegeben, und sie sollte für jeden Inhaber eines Führerscheins wenig bis gar nichs neues enthalten.

Bearbeitet von bluedog
Geschrieben (bearbeitet)
vor 33 Minuten, bluedog sagte:

 Ich sprach von einer Nachschulung.

Hand auf's Herz: Wer weiss noch alle Sachen, die er vor 30 Jahren mal in der Fahrschule durchgebüffelt hat?

Wer ist das erste halbe Jahr immer ganz vorbildlich ohne

60 statt 50 innerhalb der Ortschaft,

Bei Spätgelb noch über die Ampel,

An rechts-vor-links-Einmündungen achtlos vorbeirauschen,

Trotz Kindern am Fahrbahnrand mit Gasfuß weiterfahren,

30-Zonen ignorieren,

Mit voller Fahrt an haltenden Bussen oder Straßenbahnen vorbei,

Radfahrer mit viel zu wenig Abstand überholen,

Über's STOP-Schild fahren ohne zu halten,

Abbiegen ohne zu Blinken,

Zu dichtes Auffahren,

Kurvenschneiden,

kein Schulterblick 

gefahren, bis die Gewohnheit des Alltags zugeschlagen hat und man sich diese Mäzchen anfing? Insofern würde ich eine Nachschulungspflicht begrüßen. Es würde vielleicht eine gewisse Demut gegenüber Anderen im Straßenverkehr zurückbringen und sinkenden Unfallzahlen bedeuten.

Gruß Higgins

Bearbeitet von Higgins*
  • Like 1
Geschrieben
vor 7 Stunden, JK_aus_DU sagte:

Die Senkung des Tempos auf Alleen reicht wohl nicht zum Überleben. Ob mit 80 oder 100 gegen den Baum, das Ergebnis lautet fast zu 100 % : Tod.

Das nennt sich natürliche Auslese und wurde von Darwin schon vor weit mehr als 100 Jahren genauer untersucht. Leider geht das bei denen mit Handyablenkung leider nicht so wirkungsvoll (damit meine ich jetzt nicht die Todesfolge, sondern dass sie selber und nicht andere dafür [mit Schmerzen] gestraft werden)

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