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Hurra !! Slowphil hat endlich einen XM !...und zitternde Knie !!!!


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Geschrieben

Hallo liebe Leute,

Diejenigen die das Posting "Citroen-Neuling erfleht Hilfe vor XM -Kauf" gelesen haben, wissen worum's geht. Für die anderen ein kurzer Abriss :

Seit ich vor langen Jahren mal in einer CX (wurde damals noch gebaut) mitgefahren bin, war ein großer Citroen mein Traum. Vor ca. 2 Wochen beim Händler einen XM V 6, BJ. Ende '93, 164000 Km f. 2200 Euro gesehen, probegefahren, Im Internet nach einer Citroen-Fangemeinde gesucht, dieses wundervolle Forum (Gott sei Dank !) gefunden, um Rat gefragt. 41 (!) Antworten erhalten. Mehrheitlich abgeraten bekommen, da ich beruflich ca. 2000 km pro Woche unterwegs bin, ein Zweitwagen nicht drin ist, ich zwei linke Hände habe, die Besuche in der Cit.-Fachwerkstatt auf die Dauer doch zu kostspielig werden könnten und die Hinterhofwerkstätten hier im Landkreis sich nicht an einen großen Citroen rantrauen. Kurz : Das Risiko sei zu groß, da ich bei Ausfall des Fahrzeugs auch kein Geld verdiene (als kleiner Selbständiger).

Daraufhin einen Scorpio Bj. 96 anbezahlt, Krach mit meiner Frau gekriegt, jedoch eine Mail von einem netten Forumsmitglied bekommen und bei ihm angerufen. Sehr lange unterhalten. Von ihm den Tipp bekommen, mich nach einem "neueren" BX umzuschauen, weil problemloser, robuster, einfacher in der Technik, auch für Hinterhofwerkstätten eher geeignet. Also im Internet gesucht und einen bei Mobile gefunden und schon mal mit dem Händler telefoniert. Das poste ich aber nochmal unter "......es steht ein BX in Mannheim", bestimmt interessant für BX-Verschworene.

So, (vonwegen, kurzer Abriss !) : Ich war dann am Donnerstag auf der Heimfahrt von Bremen nach Gießen, hatte etwas Zeit und dachte mir, eigentlich könnt' ich Osnabrück kurz runterfahren und da irgendwo was zu Mittag essen. Auf dem Weg ins Zentrum sah ich linkerhand einen Citroen-Händler und beschloß auf dem Rückweg dort kurz anzuhalten. Gedacht, getan. Habe mir so einige gebrauchte XM's und Xantias angeschaut, doch zu neu, zu exclusiv, zu teuer für mich. Ich wollte schon wieder gehen, denn ich hatte ja eh' vor den BX zu kaufen......... da sehe ich aus den Augenwinkeln noch einen XM an der Ecke stehen. Nein, es war eher so, daß der XM mich angeschaut, bzw. gerufen hat. Ihr kennt doch Stephen King's "Christine" ? So ein Gefühl hatte ich ! Ich also zurück, angeguckt (wir uns beide) und war wie vom Donner gerührt ! Da stand ich also da, mit weichen Knien und las : XM VSX 2.1TD, 80 KW, Klima, EZ 13.03.'96, 168000 km, 1Jahr Garantie (!!!!), 4900 Euro !..... Und ich habe es getan !!! Ich habe den Kaufvertrag unterschrieben !!! Nächste Woche hole ich ihn ab. Ich denke, ich habe da nichts falsch gemacht. Ein Jahr Garantie ! Bitte klopft mir auf die Schulter !!!! Drückt mich : " Gut gemacht !!!!! "

Ich also in dem geliehenen Twingo weitergefahren, was heißt "gefahren", geschwebt ! Auch ohne HP ( Des Menschen Wille ist sein Himmelreich!). In Meinertzhagen bei dem Ford-Händler angehalten, um die 1.500 Euro Anzahlung für den Scorpio (Kaufpreis 3.900 Euro) zurückzuholen, ich hatte schon am Montag mit dem Autohaus telefoniert. Und....kalte Dusche !!!! Der wollte 15 % des Verkaufspreises behalten !! Ich sollte von der Anzahlung von 1.500 Euro nur 915 Euro zurückbekommen ! Ich hatte keinen Kaufvertrag unterschrieben. Ich hatte lediglich die Quittung über die Anzahlung.

Naja, er würde sich auf 1000 Euro Rückgabe einlassen, meinte er. Er hätte das Auto schließlich in der Werkstatt gehabt und es TÜV-fertig gemacht. Wenn ich mit der Anzahlung nicht meinen klaren Kaufwillen gezeigt hätte (rechtswirksamer mündlicher Vertrag), wäre der Scorpio, so wie er war, an einen Händler weggegangen. Das mag ja alles sein, ich sehe ein, daß ich dem Händler wegen des Vertragsrücktrittes etwas schuldig bin. Aber : Der TÜV war eh' abgelaufen und mußte gemacht werden. Wenn er dazu nochmal 500 Euro (1000.- Mark !!!!!!) reinstecken mußte, kann es wohl kaum in so technisch einwandfreiem Zustand gewesen sein, wie er es bei Mobile angepriesen hat. Es geht mir nicht darum, den Rechtsanspruch auf Einbehalt eines Teiles der Anzahlung anzuzweifeln. Es geht mir um die Höhe ! Das ist üble Abzocke !

Ein Gebrauchtfahrzeug anzupreisen und dann nochmal 1000 Mark (Werkstattintern, geringere Kosten) reinstecken müssen, damit es überhaupt über den TÜV kommt. Entweder war die Anzeige bei Mobile über den technischen Zustand wahrheitsgemäß, dann dürfte er kaum soviel reingesteckt haben. Oder er musste soviel reinstecken, dann hat er in der Anzeige Mängel verschwiegen. Ich bin derart auf der Palme !

Vielleicht hat irgend jemand so etwas schon erlebt und einen Tipp für mich. Und Lob wegen des XM.

Danke

Slowphil

Geschrieben

In Meinertzhagen bei dem Ford-Händler angehalten, um die 1.500 Euro Anzahlung für den Scorpio (Kaufpreis 3.900 Euro) zurückzuholen, ich hatte schon am Montag mit dem Autohaus telefoniert. Und....kalte Dusche !!!! Der wollte 15 % des Verkaufspreises behalten !! Ich sollte von der Anzahlung von 1.500 Euro nur 915 Euro zurückbekommen !

Das sind aber fast 40%.

Ich hatte keinen Kaufvertrag unterschrieben. Ich hatte lediglich die Quittung über die Anzahlung.

Stehen da Details drauf? Fahrgestellnummer zum Beispiel? Falls nicht: Du bist Dir doch ganz sicher, daß der Scorpio, den Du Dir angeschaut hast, ein anderer war, als er Dir jetzt unterjubeln wollte? Wenn auf der Quittung für die Anzahlung keine Fzg-Ident-Nummer steht, wird er Dir schwerlich nachweisen können, daß es sich bei dem Fzg. auf der Quittung um das Fzg handelt, das Du angeschaut hast... Den Rest macht Dein RA. Der wird allerdings eine Stunde zu 150€ dafür berechnen.

Ciao

Mattias

Gast Thorsten Czub
Geschrieben

Hast du eine Rechtschuitzversicherung, bist du im ADAC, oder kennst du eine verbraucherzentrale in deiner Nähe ?

m.E. hat er kein Recht dir 500 Euro abzuknöpfen.

Wenn du also Rechtschutz irgendwo hast, würde ich es darauf ankommen lassen.

Wenn man keinen Rechtschutz hat, organisiert man sich welchen. Ruf doch mal beim ADAC in deiner Nähe an und beschreibe den Fall.

Geschrieben

Will dir ja nichts mies machen, aber:

-Bei der Garantie mußt du damit rechnen bei kapitalen Schaden einen "alt für neu"-Obulus aus eigener Tasche zu bezahlen. Lies mal genau die Garantiebedingungen. Andererseits kann man kaum einen Gebrauchten mit "mehr" Garantie erwerben.

- Der Ford-Händler könnte ja auch auf Erfüllung bestehen. Zumindest 10% "Vertragsstrafe" dürfte jeder Richter zusprechen. Aber auch 15% sind durchaus im üblichen Bereich.

Du hast einen Vertrag gebrochen Weil du jetzt doch lieber XM fährst (was hier sicher jeder versteht) ist natürlich objektiv betrachtet sicher kein Grund den der Händler als "Härtefall"abzeptieren muß.

Letztlich müssen Strafen auch wehtun. Deshalb finde ich es nicht fair, hier von Abzocke zu reden.

Ansonsten Glückwunsch zum Hydropneumaten.

Warum nicht gleich ein CX. Ist der letzte echte Citoen, bevor der PSA-Konzern seinen unseligen Einfluß nahm.

Geschrieben

Hallo Slowphil,

zum Thema Anzahlung & Co. kann ich Dir nichts sagen - aber: Fühl Dich gedrückt und herzlichen Glückwunsch! Auf so einen ähnlichen XM warte ich auch noch - und irgendwann wird er mir dann zufällig über den Weg schweben, ich werde dann zufällig ein paar Tausend Euronen bei mir habe, und werde dann vollkommen unzufällig zuhause Ärger bekommen, wenn neben der DS noch der XM stehen wird!

Also liebe Leser: Ein XM 2,1TD in silber mit Klima, Schiebedach und vor allem wenig (!!!) Kilometer soll es werden. Gibt es Angebote?

Grüße, viel Vorfreude auf Dein neues Auto und ein schönes Wochenende!

Michael

Geschrieben

m.E. hat er kein Recht dir 500 Euro abzuknöpfen.

IMHO ebenfalls nicht. Im Prinzip kann man aus dem Rücktritt vom Kaufvertrag zwar durchaus Schadenersatzpflichten ableiten (oder gar aus der Absichterklärung folgende vorvertragliche Verpflichtungen), dennoch muß der Händler seinen Schaden genau nachweisen. Aus der Vorbereitung zur HU ist noch kein Schaden entstanden, da das für jeden Kunden notwendig gewesen wäre. Allerdings sind die Kosten für die HU und der Zeitaufwand (halbe Werkstattstunde) tatsächlich als Schaden entstanden, wenn er das Auto erst im nächsten Moonat verkaufen kann (wg. TÜV bei Kauf neu). Desweiteren muß der Händler nachweisen, daß es sich bei dem Fahrzeug auch exakt um das beim ersten Mal angeschaute Fzg handelt. Lässt sich das Fzg. nicht eindeutig (bspw. an der Ident-Nummer) identifizieren, hat er einen sehr schweren Stand.

Ciao

Mattias

Geschrieben

@Mattias: 500.- euro von 3900.- sind 12,8%

Geschrieben

Herzlichen Glückwunsch zum Mut - Du hast das getan, was ich mich noch nicht traue :-) Deine (hoffentlich!!) Erfolgs-Story *dickdaumendrück* können wir sicher hier mitverfolgen.

Geschrieben

Herzlich Willkommen im erlauchten Kreis der XM 2,1 TD Fahrer!

Andreas Diederichs ACCM
Geschrieben
Mattias postete

m.E. hat er kein Recht dir 500 Euro abzuknöpfen.

IMHO ebenfalls nicht. Im Prinzip kann man aus dem Rücktritt vom Kaufvertrag zwar durchaus Schadenersatzpflichten ableiten (oder gar aus der Absichterklärung folgende vorvertragliche Verpflichtungen), dennoch muß der Händler seinen Schaden genau nachweisen. Aus der Vorbereitung zur HU ist noch kein Schaden entstanden, da das für jeden Kunden notwendig gewesen wäre. Allerdings sind die Kosten für die HU und der Zeitaufwand (halbe Werkstattstunde) tatsächlich als Schaden entstanden, wenn er das Auto erst im nächsten Moonat verkaufen kann (wg. TÜV bei Kauf neu). Desweiteren muß der Händler nachweisen, daß es sich bei dem Fahrzeug auch exakt um das beim ersten Mal angeschaute Fzg handelt. Lässt sich das Fzg. nicht eindeutig (bspw. an der Ident-Nummer) identifizieren, hat er einen sehr schweren Stand.

Ciao

Mattias

Und nun mal weg von der Meinung und hin zur Rechtslage.

Wenn jemand ein Auto anzahlt und es in den nächsten Tagen abholen will, wurde offenkundig mündlich - oder genauer: "durch schlüssiges Handeln" = warum zahlt er denn sonst an? - ein Kaufvertrag abgeschlossen. Es sei denn, es sei ausdrücklich nur eine "Reservierung" gewesen. Eine Formpflicht (zB schriftlich) besteht bei Autokaufverträgen nicht, "ich habe nichts unterschrieben" ist rechtlich belanglos.

Folglich gibt es KEIN Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Lediglich ihn aufzulösen, womit beide einverstanden sein müssen (=neuer Vertrag). Und da bietet er eben 15% Gebühr an. Nicht wenig, aber sein Recht!

AD

Geschrieben

Erstmal wünsch ich Dir viel Freude mit Deinem neuen XM - ich drück Euch beiden den Daumen auf das Ihr beide viel Freude aneinander habt ;)

Die 500 EUR wirst Du wahrscheinlich als "Lehrgeld" abschreiben müssen - bevor Du zu einem Anwalt ( der verdient an so'nem Kleinkram gerne was ) gehst, würde ich Dir raten Dein Problem einer Verbraucherschutz-NL darzulegen. Ich hab sowas dummerweise auch mal gemacht - Fahrzeug ID war auf der Quittung, auch 15% - mein Anwalt riet mir damals ernsthaft davon ab und wollte es auch (mir zuliebe) nicht machen.

Gruss -- Jörg

Geschrieben

Als du seinerzeit von der getätigten Anzahlung berichtet hast, ahnte ich, dass du - genauso als ob du eine Unterschrift geleistet hättest - nicht so einfach aus der Sache herauskommen wirst, da mit dem "Angeld" eine Willensübereinkunft statuiert wird.

Einzige Möglichkeit für einen Kaufrücktritt ohne Stornokosten wäre eine Berufung auf "Irrtum in der Sache selbst", also wenn gewisse vom Händler gemachte Zusagen (zB Unfallfreiheit, Kilometerstand, technischer Zustand...) sich als nicht zutreffend herausstellen, egal ob der Verkäufer sie in gutem Glauben oder in arglistiger Absicht getätigt hat. Darüber hinaus dürfen auch grobe Mängel nicht verschwiegen werden. Grobe Mängel, das könnte bei so einem alten Fahrzeug der rettende Anker für dich werden.

@ 2.1TurboD: Gratulation, so einen habe ich auch, (Y4, Bj 10/1995, 112.000km). Meiner Meinung ist das "der" Citroen für jemanden, der robuste Technik und größtmögliche Sicherheit in Kombination mit maximalem Komfort sucht. Und für ein Auto dieser Klasse ist er zusätzlich verhältnismäßig günstig in der Erhaltung. Der Audi meiner Frau macht jedenfalls mehr Mucken.

Alles Gute weiterhin! ...hannes

Geschrieben

Erstmal :Danke, danke, vielen Dank für die Glückwünsche !!!!!!!

Frank(F) postete

Du hast einen Vertrag gebrochen Weil du jetzt doch lieber XM fährst (was hier sicher jeder versteht) ist natürlich objektiv betrachtet sicher kein Grund den der Händler als "Härtefall"abzeptieren muß.

Letztlich müssen Strafen auch wehtun. Deshalb finde ich es nicht fair, hier von Abzocke zu reden.

Ansonsten Glückwunsch zum Hydropneumaten.

Warum nicht gleich ein CX. Ist der letzte echte Citoen, bevor der PSA-Konzern seinen unseligen Einfluß nahm.

Ich bin mit einer "Strafe" ja auch einverstanden, sofern der Händler einen wirtschaftlichen Schaden erlitten hat. Aber ich wage zu bezweifeln, daß er ihn in dieser Höhe erlitten hat.

Zum anderen : Gibt es bei Gebrauchtwagen kein Rücktrittsrecht wie in anderen Bereichen. Mit angemessener Frist ? Ich habe das Ding nie gefahren, nie in Gebrauch gehabt. Anzahlung war am 08.04. Telefonischer Rücktritt am 12.04. Dort war ich am 15.04. Fahrgestellnummer ist nicht vermerkt, aber es war der einzige Scorpio der zu der Zeit zum Verkauf stand

Geschrieben

:o - ohne Fahrgestell-Nr. ??? Da hat sich der Händler aber selbst ein Ei gelegt - wie gesagt -> Verbraucherschutz.

Der könnte Dir doch jetzt jeden Scorpio ( wenn das mal denn auf der Quittung steht ) unterjubeln.

Sachen gibt's .....

Geschrieben

Kann Dich nur beglückwünschen.... Nachdem ich mal in einem XM mitgefahren bin, stand für mich auch fest: So einer muss her.

Dann fuhr ich bei unserer Citroen-NL vorbei und ein silberner XM schaute mich an...das ist nun schon 7 Jahre und 90TKM her :)

Sicher wird der XM manchmal seine Macken haben, aber sie sind ja auch keine Neuwagen mehr. Mit der GW-Garantie bist Du gegen die gröbsten Sachen abgedeckt. Kleinkram kann ja bei jedem Auto auftreten.

Meiner hatte so um 110-120TKM einige Macken, seitdem ist aber Ruhe.

Wünsche Dir viele schebende Kilometer!

bidone

Geschrieben

@ Rücktrittsrecht: Gibt es (im österreichischen Recht zumindest) nur bei Verkaufsabschlüssen außerhalb von Geschäftsräumlichkeiten, also bei Vertreterbesuchen, Messen, Straßenständen...

Wie weit "Irrtum in der Sache selbst" bei einem Auto, dessen genauere Fahrzeugdaten am Anzahlungsbeleg nicht vermerkt waren, geltend gemacht werden kann, wage ich nicht zu beurteilen, bin aber pessimistisch.

Geschrieben

Hallo bidone,

du hast in Deiner Grußformel einen Buchstaben vergessen. Ein "w" oder etwa ein "i" ? ;-)

Also, ich bin beim ADAC und werde mich darüber mal genauer erkundigen, bzw. Rechtsauskunft einholen. Aber nachdem was ich gelesen habe (ich vermute, daß einige Threads von Profis kamen) , neige ich eher zu einer pessimistischen Haltung. Meine Güte, 1000 Mark, das ist ein Haufen Geld. Wenn's bei mir beruflich schlecht läuft, muß ich mit soviel den ganzen Monat rumkommen. Und einfach so, für nichts, keine Gegenleistung, kein Gegenwert. Es ist zum aus der Haut fahren !!

Aber ich hab' nen XM ! Und woll'n doch mal sehn', ob mir so ein schmieriger Ford-Händler die Freude vermiesen kann. Naja, doch n'bißchen, ziemlich.

Hannebambel2001
Geschrieben

Hallöchen,

also die 15% wirst du wohl zahlen müssen.

Du hast, wie bereits oben beschrieben einen Vertrag abgeschlossen, wenn auch nur konkludent durch die Anzahlung.

Rettungsanker wäre im Bereich der Sachmangelhaftung zu suchen, wobei hier der Händler zuerst die zweimalige Möglichkeit der Nacherfüllung, also der Beseitigung des Mangels hat. Somit kaum eine Chance so den Kaufvertrag zu beseitigen.

Weitere Möglichkeiten könnten im Bereich des Irrtums zu finden sein.

Ein sogenannter Inhaltsirrtum, also ein Irrtum über den Inhalt des Kaufvertrages bei Abgabe der Willenserklärung, ist auszuschließen, da der Kaufgegenstand, die Kaufparteien und der Kaufpreis eindeutig feststanden.

Ein Erklärungsirrtum ist ebenfalls auszuschließen, da sich der Käufer wohl darüber im Klaren war, hier einen Kaufvertrag abzuschließen.

Eine weitere Möglichkeit ist ein Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft der Kaufsache. Das heißt z.B. es stellt sich heraus, dass die Kaufsache nicht zu dem zu verwenden ist, zu dem was der Verkäufer angab. Dies trifft hier wohl auch nicht zu.

Eine Drohung oder Zwang seitens des Verkäufers zum Kauf bestand wohl auch nicht.

Somit wurde der KV gebrochen und, wenn vertraglich vereinbart (s.h. AGB), ist die "Strafe" zulässig.

Verbessert mich bitte, wenn ich falsch liege, aber den-Sorry- "Kruscht" hatte ich schon zur Genüge im Jura-Studium durchgekaut.

Gruß

Stefan

Geschrieben

<schnief !>

Naja, gibt's wenigstens was zum XM zu sagen? Für was ist dieser XM anfällig, auf was sollte ich achten bzw. häufiger nachprüfen? Ist mein allererster Citroen

Gruß

Slowphil

Geschrieben

Da habe ich doch das "w" vergessen :)

Natürlich "schwebende" Kilometer!

Ich würde darauf achten, das der Zahnriemen im Intervall gewechselt wurde. Bei mir ist er leider 10TKM vor dem Wechselintervall gerissen. Teurer Spaß!

Achte mal wie oft das Ventil für den Fahrwerksdruck schaltet. Das hörst Du als gut vernehmliches klacken. Mit der Zeit wird der Intervall immer kürzer, dann sind neue Druckspeicher fällig.

Wenn er nicht mehr "schwebt" sind die Kugeln hin. Das sind Verschleißteile. Kommt eben drauf an, ob der Vorbesitzer den Wagen regelmäßig gewartet hat oder ob ihn das zu teuer war.

Von den vielbesprochenen Elektronikpannen wurde ich bis jetzt verschont. Einmal war ein Kabel gebrochen und dann waren mal zwei Relais defekt. Das ist alles bei meinen gefahrenen 94TKM.

VG bidone

ACCM Jürgen P. Schäfer
Geschrieben

Herzlichen Glühstrumpf und viel Spass mit Deinem XM! Der 2.1 TD als Y4 ist wirklich schon ordentlich ausgereift, da sollten höchstens ein paar Kleinigkeiten nerven können...

>>Grüße, Jürgen

Geschrieben

nur um auch noch den "neuen" willkommen zu heißen: willkommen im club. ich kenne zwar den TD nur wenig – ein freund hat einen, der hat inzwischen glaub ich 350.000 runter. hab aber langjährige 2.0i erfahrung. wir alle wissen, dass man mit einem XM nie ernste probleme hat, wenn man immer auf den ölstand achtet und die zahnriemen regelmäßig wechselt. beim TD muss man nur den zylinderkopf im auge behalten hab ich gehört. da werden aber die TD spezialisten noch was zu sagen.

und wenns bei dir boomt, zweitwagentip siehe unten …

Geschrieben

Hallo liebe Leute,

Nochmal vielen Dank für die Glückwünsche und Antworten. Ich habe mir inzwischen eine Puppe mit dem Aussehen des Ford-Händlers gebastelt, diese mit doppelwinkligen Pfeilen gespickt und dabei ganz ganz böse Sachen gemurmelt. Mir hat's geholfen. ;)

Frank (F) : Natürlich wird irgendwann auch ein(e) CX dastehen (wenn ich mir zwei Autos leisten kann). Denn das Fahrgefühl von damals, das meinen Citroentraum auslöste, wird mir immer in Erinnerung bleiben.

Aber der XM ist schonmal ein Riesenschritt in die Richtung.

Meiner Frau sage ich natürlich nichts davon. Sonst bekomme ich wieder zu hören : "Wie kann man sein Herz nur an solche leblosen Dinge hängen". Das hat sie bei meinem Umstieg auf Apple auch gesagt. Heute ist sie froh über einen zuverlässigen absturzfreien Computer.

Aber Frauen haben bzgl. Technik sowieso einen gefühlsmäßigen Defekt !.......Oder wir.....

Gruß

Slowphil

Geschrieben
"Wie kann man sein Herz nur an solche leblosen Dinge hängen". Das hat sie bei meinem Umstieg auf Apple auch gesagt. Heute ist sie froh über einen zuverlässigen absturzfreien Computer.

Herzlich willkommen in der Community der BSD-Unix-Anwender!

Ciao

Mattias

Geschrieben

tachen slowphil,

bin ja auch irgendwie noch ein xm-frischling (1 jahr ist jetzt rum mit meinen 2.5td)...und was soll ich sagen: zu meinem kam ich unter aehnlichen umstaenden wie du. ich war auf der suche nach einem neuen komoi oder van (wollte was anderes und hatte mir sogar einige pontiac trans sports angeschaut). meinen jetzigen sah ich bei einer nl stehen. sagte gerade zu meiner frau, ach komm kieken wa mal, wenn wir schon hier vorbei fahren. an einem sonntag. und da stand er, blau, gross, mit leder (und beule in der tuer). denn sitzen wir drin, meine frau schaut mich an...und sie sagt: kannse sich vorstellen!!

am wo'ende drauf fahr ich nach berlin zu nem radrennen (frau sauer) und zerlege meinen bmw. damit war das schicksal besiegelt...und ich habs nich bereut.

tschuess

nils

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