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Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Serverumzug


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Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Minuten schrieb Nightmare:

 Kann ich die Daten löschen lassen? Kann ich die Weitergabe meiner Daten durch das Amt untersagen?


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Jetzt möchtest du schon wieder zu viel. :rolleyes: Versuch doch lieber mal unsere "Gesetzeshüter" zu verstehen.  Die versuchen doch nur, ihren Einfluss zu verbessern. Dein Wunsch entspricht dem nicht. ;)

Bearbeitet von Wurzelsepp
  • Like 1
Geschrieben
vor 54 Minuten schrieb Nightmare:

Interessant wären hier auch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Wie sind die davon betroffen? Ihre Daten erhalten die ja netterweise direkt vom Einwohnermeldeamt. Kann ich die Daten löschen lassen? Kann ich die Weitergabe meiner Daten durch das Amt untersagen?

Interessanter Ansatz ....hmmmmm ...ich glaube ich werde mal was an meine Gemeindeverwaltung aufsetzen wo ich ihnen die Weitergabe meiner gespeicherten Daten untersage und nur gegen vorherige schriftliche Erlaubnis im Einzelfall auf Antrag ihrerseits gewähre ;)

  • Like 3
Geschrieben

Ohne einen ausgefuxten und äußerst fähigen Juristenverbund werdet ihr da nix erreichen, denn ich glaube nicht das die da was vergessen haben.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Nightmare:

Kann ich die Daten löschen lassen? Kann ich die Weitergabe meiner Daten durch das Amt untersagen?

Kommt wahrscheinlich auf die Rechtsgrundlage an, aufgrund derer die Rundfunkanstalten diese Daten erhalten.

Auch unter Rechtsnormen gibt es ja Hierarchien und all sowas.

Wenn nun die DSGVO den Bereich der Rundfunkanstalten nicht beschlägt, dann wird sie Dir dort auch nichts bringen.

Und wenn man die Grundlage, auf der Deine Daten weitergegeben werden, als eine sog spezialgesetzliche Grundlage ansieht gegenüber der DSGVO, dann bringt die Dir da auch nichts. Und wenn die dt. Umsetzung der DSGVO ins Nationale Recht das so will, dann hast da ebenfalls keine Handhabe Und, und, und...

Geschrieben

Schaumermal ...ich setz was auf in zweifacher Ausfertigung, brings persönlich hin und lass mir auf beiden Exemplaren die Kenntnisnahme quittieren - eins für die und eins für mich ...nicht das dann einer behauptet er wüsste von Nix ;)

Geschrieben (bearbeitet)

Du konntest schon immer den Verkauf deiner Daten beim Einwohnermeldeamt verbieten.

Sollte jetzt nach der DSGVO eigentlich ein illegales Opt-Out sein.

Gegen die Weitergabe an "Befugte" nutzt dir das aber nix.

Jay

ps: Ja, die GEZ war auch vorher schon "befugt"...

Bearbeitet von jay
Geschrieben (bearbeitet)

@bluedog die deutsche Bürokratie und Ich, zwei Welten prallen aufeinander.

Ich könnte mir gut vorstellen das sie sowas völlig übersehen haben mit einer Ausnahmeregelung zu versehen ;)

Irgendwann in den 90ern hat unsere Regierung einen Sozialversicherungsausweis eingeführt welcher nach und nach an die Bevölkerung ausgegeben werden sollte. Zeitgleich haben sie eingeführt das man ihn bei Arbeitslosenmeldung beim Arbeitsamt hinterlegen musste. Nunja, das war exakt der Tag an dem ich mich mal beim Arbeitsamt gemeldet hab und prompt wollten die den Sozialversicherungsausweis von mir haben ...den ich aber nicht hatte ;)

Aber das ist ja alles kein Problem für unsere Beamten. "Dann müssen sie den beantragen" war der Kommentar. Ich fragte dann "Wo?" ....daraufhin verwandelte sich das Arbeitsamt Kronach in ein Äquivalent zu einem Ameisenhaufen in den man mit einem Stock reinsticht.

Eine Stunde später waren die Beamten dann einstimmig der Meinung mit meinem Anliegen muss ich zur für mich zuständigen Krankenkasse, den SVA beantragen und mit der Bestätigung das er beantragt wurde wieder zurück zu ihnen.

Nur die Angestellten der Krankenkassengeschäftsstelle in Kronach waren mit meinem Anliegen komplett überfordert weil sie dafür gar keine Anträge blanko vorliegen hatten. Also zurück zum Amt. ;)

Dann folgte noch eine Stunde Warten während die Telefonleitungen an dem Gebäude vermutlich begannen zu Glühen.

...und man schickte mich zur Hauptgeschäftsstelle der KK in Coburg ...sind ja nur knapp 40km zu fahren. Was soll ich sagen, die waren dort genauso Perplex wie ihre Kollegen in Kronach.

Also bin ich zum Arbeitsamt in Coburg (der Tag ging merklich dem Ende entgegen) wo mir dann ein freundlicher Herr einen Antrag auf Zuteilung eines SVA per Schreibmaschine zu Papier brachte, den ich dann zur Krankenkasse fahren durfte um ihn dort quittieren zu lassen und danach natürlich den quittierten Antrag im 40km entfernten Kronach beim Arbeitsamt zu hinterlegen an Stelle des SVA den ich nicht hatte.

Später gab es dann hochofizielle Blankoanträge für diesen Zweck ...ich weiß das, denn nachdem vermutlich irgendwann jeder in diesem Land so einen Sozialversicherungsausweis nach Hause geliefert bekam, durfte ich ihn insgesamt 5x beantragen und hab vermutlich als einziger nie einen bekommen. Irgendwann ließ ich mir mal von einem Freund so ein Teil zeigen, damit ich wenigstens wusste wie das ausschaut was ich zigmal beantragen durfte.

Grrrrrrr!

Sorry OT aber ich war grad in Stimmung ;)

Bearbeitet von Manson
  • Like 1
  • Haha 2
Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb admin:

...

Ich nenne nur mal drei Beispiele für Verbesserungen:

- Höhere Strafen bei Missbrauch
- das Recht auf Vergessenwerden kann jetzt durchgesetzt werden
- europaweite Hamonisierung (in D war das BDSG allerdings auch vorher schon recht gut)

...

Höhere Strafen wirken anerkanntermassen nicht abschreckend, sondern das Risiko, wirklich erwischt und bestraft zu werden. Ist in der Kriminalistik seit Jahrzehnten anerkannt. Dafür gibt's Beispiele aus allen Bereichen des Strafrechts (juristisch gesehen sprechen wir hier vom Nebenstrafrecht).

Bedeutet europaweite Harmonisierung wirklich eine Verbesserung? Qualität ist für mich wichtiger als Harmonisierung, zumindest ist Harmonisierung allenfalls ein Teilaspekt von Qualität.

Und zu den Statements von Herrn Weber: Das tönt für mich mehr nach Hilflosigkeit. Was macht die Wettbewerbskommission beispielsweise gegen einen weltweiten Marktanteil von >80% von CAD bei Flugsimulatoren, chinesischen Firmen bei Sonnenkollektoren oder Akkuproduktion etc etc?

Wäre der Facebook-Konzern wirklich in Gefahr, würden vor allem grosse Investoren schon lange aussteigen. Der Streubesitz bei Facebook beträgt 81.7%, die schweizerische Nationalbank als 8-grösster Investor hält Facebook-Aktien im Wert von CHF 665.3 Mrd (!!). https://www.finews.ch/news/banken/24255-snb-nationalbank-facebook-aktien-geldpolitik

Und wenn es heisst, dass Investoren den Druck auf Facebook erhöhen, dann ist das nicht wegen dem Datenskandal, sondern wegen der Kursverluste, die die Investoren selbst wohl mit zusätzlichen Investitionen gestoppt haben. Oder haben diese Investoren die Kursverluste wohl selbst aufgrund des Datenskandals als Vorwand eingeleitet, um sich dann billiger wieder einzudecken und jene, die den Zug verpasst haben, sind unzufrieden. Wie schon erwähnt: Die Facebook-Aktie hat sich vom Datenskandal praktisch erholt. Eine negative Ankündigung, beispielsweise, dass irgendein von Zuckerberg versprochenes Feature erst später oder gar nicht kommt, hat hier weit mehr Einfluss.

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenskandal-Investoren-klagen-gegen-Facebook-Parlamente-laden-Zuckerberg-4000006.html

OK, ich sehe das Ganze vielleicht etwas schwarz (dafür aber realistisch), aber ich hatte in meiner beruflichen Tätigkeit genügend Einblick in gewisse Transaktionen und Vorgänge, die mich zu dieser Meinung gebracht haben. Man kann ja mal optimistisch sein, ohne dann aber enttäuscht zu werden, wenn's dann doch anders kommt ;)

Geschrieben

Der Jurist Schremp verklagt die o.g. Bigplayer wohl anhand des "Kopplungsverbots":

https://www.heise.de/newsticker/meldung/DSGVO-Beschwerden-gegen-Android-Instagram-Whatsapp-und-Facebook-Max-Schrems-legt-los-4058386.html

Zitat

 

Das Kopplungsverbot nach Art. 7 Abs. 4 DSGVO geht davon aus, dass eine Einwilligung in Sinne der DSGVO freiwillig erfolgen muss, unabhängig vom Kontext. Genau lautet die Formulierung:

Bei der Beurteilung, ob die Einwilligung freiwillig erteilt wurde, muss dem Umstand in größtmöglichem Umfang Rechnung getragen werden, ob unter anderem die Erfüllung eines Vertrags, einschließlich der Erbringung einer Dienstleistung, von der Einwilligung zu einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten abhängig ist, die für die Erfüllung des Vertrags nicht erforderlich sind.

Im ErwG 43 ( Erwägungsgrund) heißt es dazu deutlich konkreter:

Die Einwilligung gilt nicht als freiwillig erteilt, wenn zu verschiedenen Verarbeitungsvorgängen von personenbezogenen Daten nicht gesondert eine Einwilligung erteilt werden kann, obwohl dies im Einzelfall angebracht ist, oder wenn die Erfüllung eines Vertrags, einschließlich der Erbringung einer Dienstleistung, von der Einwilligung abhängig ist, obwohl diese Einwilligung für die Erfüllung nicht erforderlich ist.

Der Begriff „Kopplungsverbot” selbst wird in der DSGVO nicht verwendet. Der Sachverhalt wird jedoch üblicherweise als Kopplungsverbot bezeichnet und ist im Grund nicht wirklich neu, auch wenn es in Österreich nun erstmals gesetzlich verankert wird.  Es wird ausschließlicher formuliert und bei einer Missachtung drohen mit bis zu 20 Millionen Euro, beziehungsweise 4 Prozent des vorjährigen weltweiten Unternehmensumsatzes enorme Strafen und möglicherweise Unterlassungsklagen und Schadensersatzforderungen.

Umso problematischer ist die Unsicherheit, die eine gewisse Widersprüchlichkeit von ErwG 42 und Art. 7 Abs 4 DSGVO mit sich bringt.

Eine Widersprüchlichkeit schafft Unsicherheit

Während Art. 7 Abs. DSGVO noch einen gewissen Spielraum lässt, formuliert ErwG 43 unmissverständlich, dass beispielsweise Werbeeinwilligungen nicht erforderlich sind, damit im Handel bestellte Waren zugestellt und Zahlungen abgewickelt werden können. Eine Verknüpfung würde die Einwilligung unwirksam machen, da diese eben nicht freiwillig zustande käme.

Im Verfahrensfall wird es davon abhängen, ob die Aufsichtsbehörde oder die Gerichte der strengen Auslegung folgen. Zumindest bis entsprechende Fälle durch die Instanzen gegangen sind wird diese Unsicherheit risikobehaftet sein.

 

Quelle: https://fokus.genba.org/das-kopplungsverbot-nach-dsgvo Österreich

Ronald

 

Geschrieben

Gerade flattert mir ein Wisch von der Bank ins Haus wo ich denen die Nutzung meiner Daten quasi wie bisher gestatten soll. Alles vorgedruckt, bereits mit Kreuzchen bei "Ja" versehen und ein Kreuzchen auf der Rückseite und extra mir Marker versehen wo ich meine Unterschrift plazieren darf.

Und die bitte um sofortige Rücksendung :D

Mal sehn wann ich die nächsten Tage mal Zeit hab mir das alles durchzulesen und ob ich da nicht einzelne Passagen rausstreichen bzw. durch Einschränkungen ergänzen muss ....und dann schauen wir mal was dieses neue Gesetz wirklich taugt ...oder ob mir die Bank dann einfach den Account kündigt wenn ich nicht allem zustimme.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Manson:

Gerade flattert mir ein Wisch von der Bank ins Haus wo ich denen die Nutzung meiner Daten quasi wie bisher gestatten soll. Alles vorgedruckt, bereits mit Kreuzchen bei "Ja" versehen und ein Kreuzchen auf der Rückseite und extra mir Marker versehen wo ich meine Unterschrift plazieren darf.

Und die bitte um sofortige Rücksendung :D

Mal sehn wann ich die nächsten Tage mal Zeit hab mir das alles durchzulesen und ob ich da nicht einzelne Passagen rausstreichen bzw. durch Einschränkungen ergänzen muss ....und dann schauen wir mal was dieses neue Gesetz wirklich taugt ...oder ob mir die Bank dann einfach den Account kündigt wenn ich nicht allem zustimme.

Du bekommst Bargeld dann nur noch am Schalter in der Hauptfiliale an Dienstagen von 11:00 bis 11:30 Uhr. Dein Kontoauszug wird dann von Auszubildenden per Hand geschrieben. 

Mal im Ernst: wenn Du bisher zugestimmt hast, warum solltest Du es jetzt nicht mehr tun? 

  • Haha 1
Geschrieben (bearbeitet)
vor 29 Minuten schrieb Auto nom:

Mal im Ernst: wenn Du bisher zugestimmt hast, warum solltest Du es jetzt nicht mehr tun?

Vielleicht ja, weil sich die Umstände, in casu die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert haben, um in der Nähe zu bleiben, das Koppelungsverbot nun ins Bewusstsein gerückt wurde, und man deshalb nicht mehr gewillt ist, alles und jedes zu schlucken, was in so AGB's drinsteht?

ps: Vielleicht aber ja auch, weil man kein konservativer Geist ist, und deshalb nicht der Meinung, nur weils bisher so war, sollte sich nichts ändern.

Vielleicht aber auch, und ich bin sicher, gerade Du, @Auto nom, kannst das gut nachvollziehen, um zu provozieren.

Oder aus jeder beliebigen Kombination dieser und ungezählter weiterer Antriebsgründe...

Bearbeitet von bluedog
  • Danke 1
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Manson:

Gerade flattert mir ein Wisch von der Bank ins Haus wo ich denen die Nutzung meiner Daten quasi wie bisher gestatten soll. Alles vorgedruckt, bereits mit Kreuzchen bei "Ja" versehen und ein Kreuzchen auf der Rückseite und extra mir Marker versehen wo ich meine Unterschrift plazieren darf.

Und die bitte um sofortige Rücksendung :D

Mal sehn wann ich die nächsten Tage mal Zeit hab mir das alles durchzulesen und ob ich da nicht einzelne Passagen rausstreichen bzw. durch Einschränkungen ergänzen muss ....und dann schauen wir mal was dieses neue Gesetz wirklich taugt ...oder ob mir die Bank dann einfach den Account kündigt wenn ich nicht allem zustimme.

Ich wünsch dir viel Glück beim Verhandeln.

Die Bank wird dein Konto nicht kündigen, aber du kannst deine Zahlungen mit Papier machen, kostet halt was.

sowas nennt sich Vertragsfreiheit, hat mit der DSGVO nix zu tun. Wenn man bei einer „Verhandlungsposition“ von „rake it or leave it“ von „Vertragsfreiheit“ sprechen kann. 

Geschrieben

Das hätte ich nicht erwartet:

http://www.deutschlandfunk.de/datenschutzgrundverordnung-freiburger-muenster-stoppt.2849.de.html?drn:news_id=886644

Zitat

Eine Übertragung sei daher nur rechtskonform möglich, wenn jeder Gottesdienstbesucher und alle Personen, die die Messe mitgestalteten - wie Ministranten, Musiker, Lektoren und Priester - vorab schriftlich ihre Zustimmung zum Streaming geben würden. Dies sei jedoch nicht zu organisieren, hieß es. 

 

Geschrieben

Eigentlich könnten wir den Laden dicht machen. Es dauert ja nicht nur ne Stunde, bis wir alle unsere gespeicherten kunden angerufen haben und noch länger , bis das schriftliche Einverständnis bei uns eintrifft.

Darf ich überhaupt noch jemand anrufen und ihn darum bitten ?

Muß ich alle offiziell anschreiben und dann auf Antwort warten ? 

Als kleiner Ladenbesitzer würde ich mir jetzt echt Gedanken machen, wenns so wäre. 

  • Like 2
Geschrieben

Wie war das mit den Geistern die man rief?

Ich finde diese ganze Diskussion ums Recht am eigenen Bild z.B. gelinde gesagt völligen Schwachsinn. Wenn ich nicht gesehen und ergo auch nicht aufgenommen werden will, dann muss ich eben zu Hause bleiben. Diese ganze Datenschutzgeschichte wird ad absurdum geführt! In einem öffentlich zugänglichem Raum muss man ganz einfach wie zig Jahrzehnte und Jahrhunderte vorher einfach akzeptieren das man halt an der Öffentlichkeit teilnimmt. Auf der einen Seite gibts immer mehr Überwachung und wird immer mehr Überwachung gefordert und auf der anderen Seite müsste man erstmal 1000 Leute fragen wenn man irgendwo ein Photo machen möchte, die könnten ja zufällig durchs Bild laufen.

Niemand zwingt mich 24h am Tag via Smartphone Online zu sein und niemand zwingt mich persönliche Statements im Internet abzugeben.

Wer sich auf einer Social Media Plattform wie Facebook bewegt, alles was man so tagsüber tut der ganzen Welt mitteilen muss und vehement nach Datenschutz jammert ist hochgradig Schizophren - sorry, das musste mal raus ;)

  • Like 2
  • Danke 1
Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb Manson:

 Wer sich auf einer Social Media Plattform wie Facebook bewegt, alles was man so tagsüber tut der ganzen Welt mitteilen muss und vehement nach Datenschutz jammert ist hochgradig Schizophren - sorry, das musste mal raus ;)

Da reicht schon dieses Forum. Ohne jetzt eine Diskussion anfangen zu wollen. Was hier geschrieben wird, ist auch weltweit zu lesen und auszuwerten. :)

Moment. Hab ich hier wirklich gerade etwas geschrieben ? Merde, wie kann ich das ändern ? ;)

Geschrieben

Nur für uns interessiert sich keiner:

Ils sont fous ces allemandes !

und Citroenfahrer auch noch ................

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb jozzo_:

Und die Fußballübertragungen?

 

Da kann man die Zustimmung an den Ticketerwerb koppeln, oder?

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb jozzo_:

Und die Fußballübertragungen?

 

Das schreit förmlich nach einer Ausnahmeregelung! ....wann soll ich sonst gemütlich auf leeren Straßen Spazierenfahren?!

  • Like 1
Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Wurzelsepp:

Da reicht schon dieses Forum.

Zumindest hat hier noch niemand geschrieben wann er seine letzten Menstruationsbeschwerden hatte ;)

Man muss für die kleinen Dinge im Leben dankbar sein ;)

Geschrieben

Ich werde hier gar nicht mehr "reingelassen" :o

Also, seit Freitag bekomme ich die Meldung:

"Diese Webseite ist nicht erreichbar

...

ERR_SPDY_INADEQUATE_TRANSPORT_SECURITY"

Alle anderen Seiten laufen wie immer ... bis auf das lpgboard - das hat wegen der Datenschutzgrundverordnung den aktiven Betrieb eingestellt :( 

Ich nutze Iron 49.0.2600 auf Vista Professional.

Gib es einen Zusammenhang mit dem Serverumzug und DSGVO?

Gruß Stefan

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb Auto nom:

Da kann man die Zustimmung an den Ticketerwerb koppeln, oder?

Ist das legal, wenn man keine Wahl hat?

Wenn das so einfach wäre hätte der Admin hier sich die Arbeit ersparen könne. Er hätte einfach reingeschrieben: Wer hier teilnimmt akzeptiert....

Bearbeitet von jozzo_
Geschrieben
Ich werde hier gar nicht mehr "reingelassen" [emoji33]
Also, seit Freitag bekomme ich die Meldung:
"Diese Webseite ist nicht erreichbar
...
ERR_SPDY_INADEQUATE_TRANSPORT_SECURITY"
Alle anderen Seiten laufen wie immer ... bis auf das lpgboard - das hat wegen der Datenschutzgrundverordnung den aktiven Betrieb eingestellt [emoji20] 
Ich nutze Iron 49.0.2600 auf Vista Professional.
Gib es einen Zusammenhang mit dem Serverumzug und DSGVO?
Gruß Stefan


Vista? Ernsthaft?


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