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Originalbereifung CX Prestige aus Frankreich


toricas

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Hallo,

in meinem Tüv-Mängelbericht (§21) heißt es zu der Bereifung:   -Reifen-Kennzeichnungen alle Ausführungen unzulässig  

Ein Fachmann weiß sicherlich genau was jetzt zu tun ist, aber ich musste als Laie erst den Prüfer um eine Definition bitten. Darauf hin hat er 10 Minuten mit Block und Taschenrechner gezaubert, und dann erklärt das mit der jetzigen Bereifung mein Tacho eine 3%tige Abweichung hätte.Das geht nicht.

Soweit sehe das natürlich auch ein.Immerhin reden wir von 1,5 KM/h zu schnell im Stadtverkehr.

Auf meine Bitte hin mir doch auch mitzuteilen welche Größe denn erforderlich sei, hat er sich dann erbarmt und die Bezeichnung 185/80 R14 aufgeschrieben. Meine Bereifung war 195/70 R14 91 T.

Auf meinem Reserverad ,und auf dem Aufkleber der das Reserverad beschreibt ist die Größe 185/70 R14 angegeben. War die Größe des Ersatzrades abweichend von der Erstbesohlung? Kommt mir komisch vor, aber vielleicht weiß ja jemand darüber Bescheid.

In Deutschland zugelassene vergleichbare Fahrzeuge hatten 185/80 R14 im Brief stehen. In den Französischen Papieren wird das nicht erwähnt " Le Bagatelle " .

Ansonsten würde ich Reifen besorgen mit der Größe 185/80 R14  90 H. Das müsste doch von der Geschwindigkeit und vom Lastindex ausreichen - oder?

Viele Grüße und ein schönes Wochenende (Regen ;) )
Thomas

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Hallo Thomas.

die Originalbereifung hängt auch vom Baujahr ab.

Bei meinem Prestige mit Erstzulassung 25.08.1987 und deutscher Auslieferung steht genau das, was Deiner anscheinend nicht darf, nämlich 195/70R14 91H.
Außerdem steht in den Bemerkungen: "A. Felge 5 1/2JX14, Einpresstiefe 45mm*Auch Felge 150TR390"

Wenn Du mir eine PN schickst, kannst Du gerne eine Kopie meiner Papiere haben. Und wenn Deine Reifen noch gut und nicht zu alt sind, wäre ich an ihnen interessiert.

Grüße
Andreas

Bearbeitet von AndreasRS
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Hallo Thomas,

wie schon geschrieben ist die Reifengröße vom Baujahr abhängig. Prestiges hatten bis einschließlich Mj.84 die Größe 185HR14 (entspricht dem heutigen 185/80R14 90H), ab Mj.85 (letztes Baujahr Serie1 und dann Serie2 bis zum Schluß) die Größe 195/70R14. Das Ersatzrad war bis Mj.84 vollwertig in Fahrbereifungsgröße 185R14, ab Mj.85 wurde dann ein 185/70R14 Ersatzrad verwendet (vermutlich weil ein 195/70er Rad nicht unter die Motorhaube passt). Die oben erwähnte "Felge 150TR390" ist für die ebenfalls ab Mj.82 zulässige TRX Bereifung 190/65R390.

Insofern lag der Prüfer nicht ganz richtig, es sei denn, er hat auf den Geschwindigkeitsindex Deiner 195/70er abgezielt: "T" ist für einen Prestige nicht zulässig, es müssen mind. "H" sein (oder man fährt Allwetter- oder Wintereifen und klebt den 190km/h Aufkleber an die Armaturen).

 

Gruß,

Andreas

 

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Vielen Dank !
Dann ist ja schon alles aufgeklärt! 
Dann war das Reserverad schon so etwas wie der Vorläufer des Notrades. Na ja, im C3 war dann nur noch eine Spraydose. Und bald reicht dann der Aufkleber mit einer Telefonnummer.

Gruß

Thomas

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Entenmeier hat, mit ausnahme der Aussage dass bis 84 immer 185HR14 Serie war, recht. Ich habe verschiedene Prestiges, aus verschiedenen Ländern und ab MJ82 haben die ALLE TRX und als Reserverad die 185/70R14 Krücke.

Und jetzt noch etwas in D gibt es eine Freigabe von Citroen für alle CX mit breiten Kotflügeln für 195/70R14 also kann es an der Grösse nicht liegen. Der Index T reicht nicht bei den IEs.

 

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vor 7 Stunden schrieb CX Fahrer:

Entenmeier hat, mit ausnahme der Aussage dass bis 84 immer 185HR14 Serie war, recht. Ich habe verschiedene Prestiges, aus verschiedenen Ländern und ab MJ82 haben die ALLE TRX und als Reserverad die 185/70R14 Krücke.

Und jetzt noch etwas in D gibt es eine Freigabe von Citroen für alle CX mit breiten Kotflügeln für 195/70R14 also kann es an der Grösse nicht liegen. Der Index T reicht nicht bei den IEs.

 

Ich fahre einen 81 er IE , letztes Baujahr mit schmalen Kotflügeln( originalbereifung 185/80/14 H), und habe vor einiger Zeit auf 195 /70 /14 H umgerüstet und diese nach einer Tüvprüfung (Homologationsabteilung) auch eingetragen bekommen. Die breiteren 195 er passen glaube ich nur nicht auf die allerersten Baujahre ( bis 77 oder 78 ? ) Vom Reifenumfang sind die 195/70 etwas größer als die 185/80 somit zeigt der Tacho einer minimal höhere Geschwindigkeit an, das ist zulässig. Nicht zulässig dagegen ist wenn der Tacho eine niedrigere Geschwindigkeit anzeigt.

Das eigentliche Problem ist eigentlich nur der Geschwindigkeitsindex T , wie CX Fahrer und EntenMeier schon schrieben, T geht nur mit M+S Kennung, sonst dürfen die Einspritzer nur mindestens mit H Kennung fahren.

Beste Grüße

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Also Freigabe von Cit ausdrucken, wieder zum Prüfer gehen und die Größe eintragen lassen. Dann kannst du dir den Reifenwechsel sparen...

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Am 3.8.2018 um 00:03 schrieb schwebepanzer:

Vom Reifenumfang sind die 195/70 etwas größer als die 185/80 somit zeigt der Tacho einer minimal höhere Geschwindigkeit an, das ist zulässig. Nicht zulässig dagegen ist wenn der Tacho eine niedrigere Geschwindigkeit anzeigt. 

Umgekehrt- wenn der Reifenumfang größer ist, wird eine geringere Geschwindigkeit angezeigt.

Tatsächlich hat der 185er allerdings einen größeren Umfang als der 195er, insofern hast du recht.

 

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Hallo,

was ist das für ein Tüv Prüfer, der 10 Min. braucht für eine antwort und sich dait aufhält, als wenn es nichts wichtigeres gibt.

Ich hätte ihm schon das passende dazu gesagt, immer wieder diese Beserwisser sein wollen und 10 Min. für eine Antwort brauchen,. !

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vor 1 Stunde schrieb TorstenX1:

Umgekehrt- wenn der Reifenumfang größer ist, wird eine geringere Geschwindigkeit angezeigt.

Tatsächlich hat der 185er allerdings einen größeren Umfang als der 195er, insofern hast du recht.

 

hab ich doch genauso gemeint:blink:;)

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