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Geschrieben

War hier auch schon mal Thema:

Keine leichten Nutzfahrzeuge mehr: Umweltminister wollen höhere Steuern für Luxus-Geländewagen (07.05.04)

Besitzer von Luxus-Geländewagen müssen künftig höhere Steuern für ihre Autos entrichten. Darauf verständigten sich die Umweltminister von Bund und Ländern auf ihrer Frühjahrskonferenz am Freitag in Bad Wildungen. Außerdem forderten die Minister schärfere Lärmgrenzwerte für Motorräder und sprachen sich dafür aus, den Einbau von Rußpartikelfiltern in Diesel-Autos mit einer Senkung der Kraftfahrzeugsteuer zu fördern.

Die ganze Nachricht im Internet: http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php4?Nr=8413

Wurde ja auch Zeit...

Geschrieben

Es ist absolut richtig, diese dicken Phallussymbole zu be-straf-steuern.

Aber: Wie verhält sich die Steuer in Bezug auf ECHTE leichte Nutzfahrzeuge, also solche in gewerblicher Nutzung? Ich habe heute in einem Kommentar gelesen, diese wären auch betroffen. Stimmt das?

ACCM Oliver Weiß
Geschrieben

Strafsteuer ist das falsche Wort, denn diese Wagen werden jetzt "richtig" besteuert, also die Steuer wird genauso berechnet wie bei allen anderen PKW auch. Wir reden von einer "Gerechtigkeitssteuer" ;-)

Ob es Ausnahmen oder Sonderregeln für gewerblich genutzte Wagen gibt, weiß ich nicht.

Gruß

Olli, der Steuern für einen 2,0 Liter Diesel und 2,5 Liter Benziner zahlen muß

Geschrieben
crollidepostete

... den Einbau von Rußpartikelfiltern in Diesel-Autos mit einer Senkung der Kraftfahrzeugsteuer zu fördern.

...

SUPER !!!

Stefan postete

Es ist absolut richtig, diese dicken Phallussymbole zu be-straf-steuern.

...

AGREE !!!

Diese Steuerlücke ist aber ein Bonus, der mehr als Zugabe zu folgendem Umstand gibt:

Laut Verbraucherschützern könnten viele der angebotenen Modelle als Pkw wegen zu hoher Schadstoffwerte gar nicht zugelassen werden. Durch ihr Gewicht gelten die Geländewagen jedoch auch hier als leichte Nutzfahrzeuge und unterliegen damit nicht der strengen Abgasnorm der Pkw.

Quelle: http://de.news.yahoo.com/040507/286/40rsr.html

Das ist nämlich der eigentliche Hammer !!! Solche Dreckschleudern gehören nämlich aus dem Verkehr gezogen.

ZX volcane Automatik
Geschrieben

Hallo!

Nochmal: Eine Steuerförderung für Diesel-PKW mit Russfilter wäre ungerecht, wenn man nicht auch alle Benziner fördern würde, die ohnehin keinen Russ in nenswerten Mengen produzieren. Realistisch ist nur eine Steuererhöhung für filterlose PKW. Was immer schnell vergessen wird: nicht nur bei schweren Geländewagen wird mit zweierlei Mass gemessen: Alle Diesel-Fahrzeuge werden bei der Zuteilung ihrer Abgasklasse gefördert, indem es für das Erreichen der selben Euro-Norm beim Diesel deutlich laschere Grenzwerte als bei Benzinern gibt. Grundsätzlich. Begründung oder Sinn? Die Interessen v.a. der europäischen Autoindustrie als Ganzes. Was ist mit dem Post-Golf2-Diesel und dem Wohnmobil als Pendlerfahrzeug, alles mit LKW-Zulassung? Oder gibt es das schon nicht mehr? Merkwürdig auch: es gibt doch bald in der EU neue strenge Vorschriften zum Fussgängerschutz von PKW: wie werden sich die hochbauenden echten Geländewagen wohl um diese Regelungen herummogeln können?

MFG

Geschrieben

@004:

Eigentlich geht es hier um die Steuer für Kraftfahrzeuge mit einem Gewicht ab 2,8t; Nicht um Bevorzugung von Diesel gegenüber Benziner.

Nutzniesser sind bis jetzt all jene die ein Fahrzeug mit genügend hohem Gesamtgewicht bewegen.

Klar ist es nur gerecht wenn diejenigen dieselbe Steuer zahlen wie alle anderen!

Wahrscheinlich bleiben aber die wirklichen Nutzfahrzeuge auf der Strecke.

Geschrieben

Wenn das wirklich alle Nutzfahrzeuge betrifft, dann ist das ein unglaubliches Unding. Ausnahmeregelungen für Fahrzeuge, die nachweislich überwiegend gewerblich genutzt werden, sind da absolut notwendig. Es kann doch nicht angehen, daß man praktisch einen Großteil der mittelständischen Betriebe schadet, um ein paar Neurotiker mit ihren Statussymbolen zu bestrafen.

Geschrieben

Das muss ja auch gar nicht so sein. Denn die Einstufung als Nutz- oder Personenfahrzeug geschieht für jeden Fahrzeugtyp einzeln. Man kann also durchaus den Kleinlaster von Röhrich Gas-Wassa-Schaisä als Nutzfahrzeug einstufen und den Mama-fährt-Kindergarten-Panzer eben nicht.

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