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Was macht man mit einem Händler der sowas verkauft :


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Geschrieben

Der optische Eindruck ist sehr gut von dem Wagen und auch Rahmen Bremsen und der Rest sind nachvollziehbar, sogar das Bordbuch mit Kundendiensten bis 2017 waren dabei.

Ich erkläre nochmal ungern und hoffe damit ist dieses Randthema beendet, der überraschende Motorschaden Ihres vorherigen Sorrentos hat leider Ihr Geld aufgesaugt und Ihre eigenen Pferde auf eigenem Grundstück sind wohl nicht sooo ein teueres Hobby.

Danke übrigens für die anderen sinnvollen Beiträge.

Wir kontaktieren den Händler mit der Forderung nachzubessern mit Fristsetzung.

Macht er nicht was wir fordern besteht auch die Möglichkeit bei " Mobile.de " eine Meldung über den Händler zu machen - das schmeckt ihm sicher auch nicht.

 

Eigentlich sollte man den Sorrento mit Vollgas mit einer gerissenen Bremsleitung durch seinen Verkaufsplatz jagen,  uuupss

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb kroack:

Ich erkläre nochmal ungern und hoffe damit ist dieses Randthema beendet, der überraschende Motorschaden Ihres vorherigen Sorrentos hat leider Ihr Geld aufgesaugt und Ihre eigenen Pferde auf eigenem Grundstück sind wohl nicht sooo ein teueres Hobby.

SORENTO! Du schreibst das jetzt 100mal...

Pferde sind ein recht teures Hobby, das weiß ich von zwei Insidern (Veterinär und ehemalige Halter). Im Gegensatz zu Autos fressen die auch, wenn man sie nicht bewegt. Und müssen dauernd zur Inspektion usw. Nichts dagegen, wenn man das weiß. 

Auf den Bildern sehe ich viel Rost. Ich kann mal posten, wie mein Xsara von unten aussieht. Der feiert nächsten Monat 20 jährige Zulassung. Das hätte man auch ohne Kenntnisse sehen können und wenn man selber nicht drunterschauen will, dann kann man vor dem Kauf für erträgliches Geld zum Sachverständigen fahren oder schlicht eine Vertrauensperson mitnehmen.

Mit dem Mitleid für Blindkäufer muss man es nicht übertreiben.

Schon mal die PS-Profis angeschaut? Da ist es bei Kiesplatzhändlern oft so, dass sie dicke Mängel ihrer Kisten nicht kennen.

  • Like 1
Geschrieben

seufz ich gebs auf wegen das  Sorrento hier weiter zu lesen oder zum schreiben

  • Like 2
Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb kroack:

seufz ich gebs auf wegen das  Sorrento hier weiter zu lesen oder zum schreiben

So kleine Abschweifungen sind doch normal, sonst waere es doch langweilig :)

Ich selbst wuerde versuchen eine "Nachbesserung" zu vermeiden! Wer garantiert das nicht noch mehr von diesem Murks dort verbrochen wurde. Das ist ja nicht einfach eine fehlerhafte Reparatur, das ist vorsaetzliche Gefaehrdung. Ianal, aber das mindeste was man dem Haendler abhandeln sollte, wenn er auf eine Wandlung nicht eingeht, ist die Kostenuebernahme fuer eine gruendliche Ueberpruefung des Fahrzeuges.

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb kroack:

seufz ich gebs auf wegen das  Sorrento hier weiter zu lesen oder zum schreiben

Wie hieß das Modell doch gleich?  :D

  • Danke 1
Geschrieben

Welche Handhabe hat die den Mangel feststellende Werkstatt in solchem Fall? Darf diese zum "Selbstschutz" die Herausgabe des Wagen mit Hinweis auf die Gefährdung verweigern?

Ronald

Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb JK_aus_DU:

Wie hieß das Modell doch gleich?  :D

Ich bin ja auch für richtiges und verständliches Schreiben..... aber hast Du schon Mal die Bezeichnung "Rechtschreib-Nazi" in Zusammenhang mit Internetforen gehört ?

Wie kann man nur sooo pedantisch auf diesem einen Buchstaben rumreiten, der noch nichtmal sinnentstellend ist ?

Sorrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrento !

Geschrieben

Wenn man einen Thread mit sowas komplett und wiederholt zerrrrrredet : JA !

Geschrieben

Schlampigkeitsfehler kommen vor, darum geht es doch in diesem thread.

Immer noch nicht bekannt: Wie lange lag die HU zurück? Wurde dort die Bastelei auch nicht entdeckt oder wurde die später vorgenommen?

Der Verkäufer muss nur bekannte Mängel angeben, aber ein TÜV-Prüfer muss ein verkehrsunsicheres Auto erkennen.

Geschrieben (bearbeitet)

Auf die Prüfer kann man nie nicht was abwälzen, jedenfalls ist es sehr schwer. Denn der Prüfbericht bescheinigt nur einen ordnungsgemäßen Zustand "zum Zeitpunkt der Prüfung". Kaum vom Hof gefahren ist der Zeitpunkt der Prüfung vorbei.

Und wann diese "Reparatur" durchgeführt wurde, lässt sich ja anscheinend nicht genau klären.

 

Bearbeitet von JK_aus_DU
Geschrieben

Der Händler hat ja Nachbesserungsrecht, die Möglichkeit muss man ihm wohl geben. Und es kann ja nur besser werden. Seine spontane Reaktion dürfte wohl schnell zeigen, wie es dann weitergeht.

Was ich denke, wurde schon gesagt, aber ich möchte trotzdem die Hoffnung äußern, dass die Kundin beim nächsten Kauf vor der Unterschrift des Kaufvertrages mit dem Auto zu dir kommt. Man hört so ähnliche Geschichten, die sehr einfach zu vermeiden sind, leider immer wieder.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb kroack:

ich gebs auf wegen das  Sorrento hier weiter zu lesen oder zum schreiben

Ich versteh dich...;)

Geschrieben

Ja nu, man könnte schon noch drüber diskutieren, warum jetzt die Bastelei im Zusammenhang mit schwangerer Frau besonders perfide sein soll? Es ist eine Errungenschaft aufgeklärter Gesellschaften, das jedes Leben erst einmal gleichwertig ist. Ob die Aufregung wohl auch so wäre, wenn das Opfer ein junger Migrant gewesen wäre, der mal für schmales Geld auf dicke Hose machen wollte?

Bei Gebrauchten habe ich schon etliche Sauereien erlebt, abgeklemmte Warndrähte für verschlissene Bremsbeläge, Probefahrt nur nachts wegen fleckiger Sitze und Dachhimmel usw., damals gab es noch kein Gewährleistungsrecht und sowieso von privat gekauft. Muss man als Lehrgeld abhaken.

 

  • Like 1
Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Memphisto:

Bei Gebrauchten habe ich schon etliche Sauereien erlebt

Was ich ganz schlimm finde: Airbagsimulator, merkste ggf. erst nach dem Unfall, wenn dann noch was zu merken ist....

Gruß

Holgi

Geschrieben

Naja bei 10 Jahre alten Zündsätzen weiß man aber auch nicht, ob das Ding in der richtigen Zehntelsekunde noch parat ist. Oder schlimmer-er explodiert zu spät und du hast einen Genickbruch. Ich glaube bei Rover 75 gab es mal die Werksanweisung, die Dinger nach 10 Jahren zu wechseln. Wurde später für Deutschland gestrichen, die Wagen sollten verkäuflich bleiben.

OT: Hochschwanger und Pferd ist auch gefährlich

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Memphisto:

Für 4000 € kriegt man sehr ordentliche, sichere Gebrauchte von seriösen Händlern. Aber keine, die schwere Pferde (ein teures Hobby übrigens) im Anhänger aus einer matschigen Wiese ziehen können. Da die finanziellen Mittel offensichtlich limitiert sind, finde ich die Frage nach der Reihenfolge der Prioritäten hier berechtigt.

Wer sagt denn, dass die Pferde ein Hobby sind?

Man könnte sich überlegen, ob es auch eine schwere Limousine oder ein Kombi als Zugfahrzeug täte, aber die saufen kaum weniger als der Sorento und neigen in der Preisklasse auch zu Rostlöchern im Multipack oder noch schlimmerem.

Insgesamt kann ich Dir nur raten, vom hohen Ross abzusteigen und dazu überzugehen, Deinen Mitmenschen grundsätzlich zuzutrauen, dass auch sie über mindestens durchschnittlichen und gesunden Menschenverstand verfügen.

Allerdings: Durch das absteigen von dem hohen Ross stehst Du vermutlich ohne Pferdeanhänger und geeignetes Zugfahrzeug vor grösseren Problemen, als jene Dame. Dann bleib eben oben, wenns nicht anders geht. Lass Dir aber gesagt sein, dass Hochmut vor dem Fall kommt.

Geschrieben

Habe die Diskussion aufmerksam verfolgt.

Das Thema war eindeutig,ob das hochschwanger nötig war mal dahingestellt.

Je länger hier ein Thema behandelt wird je stärker driftet man ab.

Warum muß von manchen ihre soziale Erfahrungsarmut immer wieder einfließen,dafür gib es doch

andere Orte.Beleidigungen lassen auch nicht lange auf sich warten obwohl es sich doch

nur um Technik,vorhanden oder nicht,handelt.Man kann nicht vom Individuum reden und meinen alle wären gleich.

Ich will hier niemanden korrigieren und belehren,sind nur so meine Eindrücke.

Peter

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Ronald:

Welche Handhabe hat die den Mangel feststellende Werkstatt in solchem Fall? Darf diese zum "Selbstschutz" die Herausgabe des Wagen mit Hinweis auf die Gefährdung verweigern?

Ronald

Hi,

die feststellende Werkstatt darf nicht nur, sie muss die Herausgabe auf eigener Achse verweigern. Ansonsten ist sie mit in der Haftung.

lg micha

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb suentelensis:

die feststellende Werkstatt darf nicht nur, sie muss die Herausgabe auf eigener Achse verweigern. Ansonsten ist sie mit in der Haftung.

Sicher? Kann ich mir nicht vorstellen. Das Fahrzeug gehört nicht der Werkstatt, sie hat auch keine Polizeigewalt in Form Beschlagnahme etc.

Die Werkstatt ist sicher gut beraten, den Hinweis/ die Kenntnis einer möglichen Gefährdung (mehr ist es zu dem Zeitpunkt noch nicht) vom Kunden unterschreiben zu lassen.

Gruß

Holgi

Bearbeitet von Entenholgi
Geschrieben (bearbeitet)

Ich frage mich immer wo die ganzen Weisheiten her kommen. Zur Verfuegung eines Nutzungsverbotes sind staatliche Stellen befugt. Einer Werkstatt die mir mein Eigentum voerenthalten moechte, kann ich nur empfehlen sich das gruendlich zu ueberlegen, koennte unangenehme Folgen haben!

Eine ausdruecklich Warnung unter Zeugen ist das rechtlich Angemessene!

Edit: Zum Unterschreiben kann man auch niemanden zwingen;)!

Bearbeitet von MatthiasM
Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb suentelensis:

Hi,

die feststellende Werkstatt darf nicht nur, sie muss die Herausgabe auf eigener Achse verweigern. Ansonsten ist sie mit in der Haftung.

lg micha

Die Haftung würde einen Auftrag voraussetzen, den ich nicht in jedem Fall sehen kann. Die Werkstatt hat keine hoheitliche Gewalt. Sie kann die Inverkehrbringung eines Fahrzeugs, mit dem sie nichts oder nicht genug zu tun hat, gar nicht verhindern. Allenfalls wäre eine Anzeige an die Polizei das höchste der Gefühle, aber das lässt man sicher besser, wenn man seine Kundschaft behalten will.

Gewerbetreibende haften für vieles, aber sie müssen nicht die Last der Welt allein auf eigenen Schultern zu tragen.

Was sicher sein muss, sind scharfe, möglicherweise schriftlich festgehaltene und damit nachweisliche Hinweise auf die Verkehrsunsicherheit der Fahrzeuge. Letztlich kann man ohne hoheitliche Gewalt aber nichts verbieten.

Würde meine Karre von der Werkstatt zurückbehalten, sähe ich darin eine Sachentziehung, und die kann man nicht mit versicherungsrechtlichen Gegebenheiten rechtfertigen.

Was der Profi auf mein Geheiss nicht anfassen durfte, dafür haftet er nicht. Und dass er entscheidet, dass ich nen Transport löhnen muss, oder bei ihm jeden Preis, den er haben will zahlen, sehe ich auch nicht ein.

Damit ist nicht gesagt, dass das nicht grundsätzlich richtig wäre... nur bin ich ja in so einem Fall auch auf eigener Achse zu der Werkstatt hingefahren. Auf, wie immer, eigene Verantwortung, und ein Versicherungsvertrag an dem ich nicht mal beteiligt bin, ist sicherlich keine ausreichende Rechtsgrundlage dafür, mich da zu bevormunden. Wenn ich ein solches Risiko wissentlich eingehe, muss ich mir möglicher Regressansprüche MEINER Haftpflichtversicherung bewusst sein und auch, dass das, wenns schief geht, strafrechtliche Konsequenzen hat. Aber SEINE Haftpflichtversicherung gibt dem Mech sicher kein Recht zwingend über MEIN Vermögen zu verfügen. Weder über das Fahrzeug, noch über mein Geld, weil er mich zwingt, entweder bei ihm die Reparatur machen zu lassen oder einen Transport zu finanzieren.

Nein, so weit gehen seine Befugnisse nicht, es sei denn, ich hätte einen Wisch entsprechenden Inhalts mit der Offertanfrage unterschrieben. Ob ein Auftrag zu stande kommt, wissen ja im Zweifel beide Parteien nicht, wenn ich vorfahre und bei der Werkstatt (unverbindlich, allenfalls gegen Kostenerstattung für eine Bestandsaufnahme) vorstellig werde.

Würde ich damit rechnen müssen, dass mir die Werkstatt jederzeit das Fahrzeug stillegen darf, würde ich im Zweifel nicht hinfahren, sondern sagen: Komm Du mal zu mir. Einen Menschen mit einem Werkzeugkasten zu transportieren ist im Zweifel billiger, als ein tonnenschweres Auto transportieren zu müssen.

Dass das so gut wie nie vorkommt, spricht für sich.

Bearbeitet von bluedog
Geschrieben

Okay,

Ausführlich. (Smartphonetastatur neigt zur Kürze :-)). Bin kein Jurist. Spreche nur aus Erfahrung eines befreundeten Werkstattmeisters.

Stelle ich bei einem Werkstattbesuch gravierende Mängel( dazu gehört Bremse eigentlich immer) fest, lasse das Auto dann vom Hof fahren, weil der Kunde das will, obwohl er drauf hingewiesen wurde, muss(nicht kann) ich schon aus Selbstschutz handeln. Mache ich nichts und der Kunde verunglückt bin ich vermutlich Straf/Zivilrechtlich dabei. Bei nicht einsichtigen Kunden kann ich das Auto nicht einhalten, kann aber z.B. eine polizeiliche Stillegung einleiten und oder die Zulassungsstelle informieren. Wir reden mal jetzt nicht von Popelkram. Auf solche Kunden kann ich dann auch gerne verzichten.

Verstehe sowieso dieses ganze Theater mit Werkstattstreit und HU gejammer nicht.

Ist mir übrigens auch schon passiert. Bin mit meinem Landy in der Werkstatt gewesen, als ich den relativ neu hatte. Befund Aschebo defekt. Wollte dann eigentlich noch weiter und eilig und alles und einen Termin zur Rep. machen.  Haben mich freundlich auch nicht vom Hof gelassen. War dann aber relativ schnell einsichtig und seitdem treuer Kunde.

Wenn mein HUler von der Dekra was gravierendes bei der HU  finden würde, wäre ich auch einsichtig und eher dankbar, anstatt mich zu ärgern, weil es dann eben gravierend wäre.

Da bin ich jetzt auch schon 36 Jahre Kunde.

Stehe sowieso schön oldschool auf langfristige (Geschäfts)beziehungen.

Der Schornsteinfeger, der die defekte Gastherme nicht stilllegt, hält auch den Kopf hin. Jeder kann mal was übersehen. Ist es aber festgestellt, biste mit dran, weil du eben die Fachkunde hast.

So seh ich das jedenfalls

lg micha

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb bluedog:

Die Haftung würde einen Auftrag voraussetzen, den ich nicht in jedem Fall sehen kann.

Na ja, die Werkstatt hat sich die Karre ja nicht einfach geschnappt, sondern der Kunde ist ja wohl mit irgendeinem Auftrag dort aufgeschlagen.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb suentelensis:

Wenn mein HUler von der Dekra was gravierendes bei der HU  finden würde, wäre ich auch einsichtig und eher dankbar, anstatt mich zu ärgern, weil es dann eben gravierend wäre.

Der Prüfingenieur übt aber, im Gegensatz zum Werkstattmeister oder dem einfachen Mech, eine hoheitliche Aufgabe aus. Er hat (abgeleitet, aber er hat) die Befugnis, ein Fahrzeug, das nicht seins ist und mit dem er nichts ausser der Prüfung zu tun hat, hoheitlich, das heisst in Erfüllung einer staatlichen Aufgabe, und damit über dem Fahrzeugeigentümer stehend, stillzulegen. Er hat nicht nur die Befugnis, er hat die Pflicht dazu.

Der einfache Bürger, und da sind der Kunde und der Werkstattmeister auf ganz genau gleicher Stufe, und der Werkstattmeister steht keinen Millimeter über dem Kunden in seinen Befugnissen, hat nicht das Recht, sich über andere Bürger zu stellen.

Ich darf auch einen Einbrecher nicht erschiessen. Jedenfalls nicht, wenn nicht mein eigenes Leben bedroht ist, und ich noch ein Milderes Mittel habe, also etwa fliehen kann.

Ich darf ihn aber, wenn ich kann, festhalten. Das aber auch nur solange, bis die Polizei, die schleunigst alarmiert wird, eintrifft.

Kurz: Am Anfang deines Beitrags hast Du die Lage richtig eingeschätzt. Du kannst die zuständigen Stellen informieren. Mehr nicht. Und weil mehr nicht geht, kann auch keiner, auch nicht Deine Versicherung, mehr von Dir verlangen.

Ob der Kunde im übrigen einsichtig ist, steht dann weder in Deiner Macht, noch muss er einsichtig sein. Er muss nur Recht und Gesetz einhalten. Mehr nicht und weniger auch nicht. Du übrigens auch, und genau deshalb darfst Du ihm sein Fahrzeug nicht stillegen. Der Punkt ist nämlich der, dass er, genauso wie Du selber und jeder andere mündige Bürger auch, selber für sein Handeln verantwortlich ist.

Anders liegt der Fall, wenn Du dich zu seinem Gehilfen machst. Da kann man dann diskutieren, ob das so läuft, wie mit dem Wirt, der einen angetrunkenen Gast fahren lässt, obschon ers verhindern könnte. Mit dem kleinen Unterschied, dass der Wirt damit nicht so sehr ins Vermögen des Gasts eingreift, denn der Wagen muss dann weder da stehen bleiben, wo er eben steht, noch steht eine Reparatur an. Nur halt, dass der Besoffene nicht selber fährt, das passiert. Er kann aber zu Fuss nach Hause und einen anderen Fahrer organisieren, oder in der Regel auch den Wagen Stunden später abholen, ohne weitere Kostenfolgen.

Jedenfalls kannst den Wagen nicht dabehalten. Jedenfalls nicht dann, wenn alle offenen Forderungen beglichen wurden. Du kannst dafür sorgen, dass andere den Wagen stilllegen, kannst das aber selber nicht machen.

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