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Mobilitätsgarantie für C4: Lohnt die sich?


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ACCM Martin Krügel
Geschrieben

Ich habe vorhin den Kaufvertrag für meinen C4 VTR unterschrieben. Nun ist der mit Baujahr 2007 und 172.000 km nicht mehr ganz taufrisch und der Verkäufer meinte, es sei ganz sinnvoll, eine Mobilitätsgarantie abzuschließen, die ein Jahr lang vorhält und eventuelle Probleme, die jetzt aus der Ecke kommen können, abdeckt. Allerdings kostet die wegen 140 PS und Alter des Autos € 500,00. Das ist nicht eben wenig und produziert doch ein unangenehmes Ziehen in der Kontogegend. Oder reicht es, dass ich Mitglied im ADAC bin?

Schon jetzt vielen Dank!

Martin

Geschrieben (bearbeitet)

Mobilitätsgarantie? Was soll die alles abdecken bei 500 Euro?

Ich kenne nur diese als Pannenhilfe: https://www.citroen.at/zubehor-teile-und-services/werkstattleistungen/mobilitatsgarantie.html

"Voraussetzung ist dass Sie Ihr Fahrzeug regelmäßig (je nach Serviceintervall alle 12 oder 24 Monate) in einer Citroën Vertragswerkstatt warten lassen – so verfügen Sie immer über einen umfassenden Mobilitätsschutz."

Und diese gibt's kostenlos zu jedem regelmäßigen Service bei Citroën! Und hat mit der Motorisierung oder dem Alter des Autos nichts zu tun. Ich habe auch beim 270.000km XM die Mobilitätsgarantie bekommen.

Hier Infos von Citroën Deutschland dazu: https://citroen-de-de.custhelp.com/app/answers/detail/a_id/28481/~/was-umfasst-die-mobilitätsgarantie%2Flangzeitmobilität%3F

Erklär mal, was bei der vom Verkäufer empfohlenen "Mobilitätsgarantie" noch alles dabei sein soll, das die 500 Euro rechtfertigt. Ich könnte mir vorstellen, dass es sich vielleicht um eine Gebrauchtwagengarantie handeln könnte, zusätzlich zur Gewährleistung. Das würde ich mir dann überlegen. Aber die Mobilitätsgarantie von Citroën (Abschleppen kostenlos, etc.) kostet nichts.

Bearbeitet von badscooter
Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Stunden schrieb ACCM Martin Krügel:

Ich habe vorhin den Kaufvertrag für meinen C4 VTR unterschrieben. Nun ist der mit Baujahr 2007 und 172.000 km nicht mehr ganz taufrisch und der Verkäufer meinte, es sei ganz sinnvoll, eine Mobilitätsgarantie abzuschließen, die ein Jahr lang vorhält und eventuelle Probleme, die jetzt aus der Ecke kommen können, abdeckt. Allerdings kostet die wegen 140 PS und Alter des Autos € 500,00. Das ist nicht eben wenig und produziert doch ein unangenehmes Ziehen in der Kontogegend. Oder reicht es, dass ich Mitglied im ADAC bin?

Schon jetzt vielen Dank!

Martin

Hallo Martin,

wie badscooter bereits geschrieben hat, bietet Citroën selbst im Rahmen einer Inspektion eine sogenannte Mobilitätsgarantie. Es nehmen aber wohl nicht alle Händler daran teil. Wenn Du die an Anspruch nehmen musst, kommt der adac.

Über die Alternative zu dieser kriminellen Vereinigung habe ich Dich bereits an anderer Stelle informiert.

Kündigungsschreiben: http://www.taz.de/!5050401/

Die 500 EUR zahlst Du, damit sich der Händler vor seiner Gewährleistungspflicht drücken kann. SIehe auch https://www.adac.de/der-adac/rechtsberatung/fahrzeugkauf-und-verkauf/gebrauchtwagenkauf/fahrzeugmaengel/

Zitat

Gebrauchtwagengarantie

ADAC Juristen erklären den Unterschied zwischen Sachmängelhaftung und Gebrauchtwagengarantie.

Gesetzliche Rechte bestehen neben der Gebrauchtwagengarantie

Manche Händler verweisen den Kunden bei einer Mängelrüge auf die Gebrauchtwagengarantie und behaupten, dass nur die Ansprüche aus der Garantie bestehen. Die gesetzlichen Rechte sind aber durch eine Gebrauchtwagengarantie nicht beeinflusst oder eingeschränkt.

Der Verkäufer darf dem Kunden nach fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen das gesetzliche Recht zum Rücktritt oder Kaufpreisminderung nicht mit der Begründung verweigern, die Gebrauchtwagengarantie sehe ein solches Recht nicht vor. 

Informieren Sie in jedem Fall auch Ihren Verkäufer, wenn Sie die Gebrauchtwagengarantie in Anspruch nehmen wollen. Lassen Sie sich vom Verkäufer bestätigen, dass er die Werkstattleistung der Fremdwerkstatt als Nachbesserungsversuch anerkennt.

Sachmängelhaftung

Bei der Sachmängelhaftung handelt es sich um ein gesetzliches verankertes Recht. Sofern der Verkauf eines gebrauchten Fahrzeuges zwischen einem Händler bzw. Unternehmer und einer Privatperson stattfindet, darf die Haftung nicht ausgeschlossen werden. Der Verkäufer haftet für mindestens ein Jahr für alle Mängel, die der Wagen zum Übergabezeitpunkt hatte. Nachbesserungsarbeiten im Rahmen der Sachmängelhaftung sind für den Käufer kostenlos.
 

Gebrauchtwagengarantie

Die Garantie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Oft bieten Händler eine Gebrauchtwagengarantie an, die teilweise bereits mit im Kaufpreis enthalten ist oder zusätzlich erworben werden kann. Ansprüche aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung werden durch die Garantie nicht eingeschränkt.

Bei einer Gebrauchtwagengarantie ist es üblicherweise egal, wann der Mangel aufgetreten ist.

Die Garantiereparatur kann in einigen Fällen auch von anderen (Vertrags-)Werkstätten durchgeführt werden.

Garantien decken die Reparaturkosten oft nicht oder nicht vollständig ab. In der Regel sind in der Garantie nur bestimmte Fahrzeugbauteile enthalten oder es ist eine Selbstbeteiligung des Käufers vorgesehen.

Der Rücktritt vom Kaufvertrag oder die Kaufpreisminderung ist bei einer Garantie regelmäßig nicht vorgesehen.
 

Tipp: Lesen Sie die Garantiebedingungen genau durch! Diese enthalten auch Informationen darüber, wie lange die Garantie läuft und welche Pflichten der Käufer einzuhalten hat, um die Garantie aufrecht zu erhalten.

BG

Dirk

Bearbeitet von Auto nom

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