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C6 Fahrwerk Probleme - verliert kontakt - sprint - hüpft -


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Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb ZeeSechs:

So, nun gerade mit TüV und DEKRA Fachabteilungen telefoniert.

Kurz:
Die Zulassungsstelle kann das handhaben wie sie gerade Lust hat. Die meisten haben keine Lust der Administration fremder Länder Glauben zu schenken. Sie ist sogar verpflichtet den §21 bei dem geringsten Zweifel (also eigenem Ermessen) mit Nachreichung von Unterlagen durchzusetzen.

Folgt:
Ich brauche einen DE TüV wenn die es wollen.

Das ist schlicht und ergreifend falsch. Es geht hier nicht um Lust und Laune der Zulassungsstelle sondern um die Einhaltung von EU-Recht. Es ist natürlich vermeintlich komplizierter für die Zulassung aber eben nur, weil es noch exotisch ist. Den Vorgang mit neuer Vollabnahme etc, ist für die Zulassungsstelle ja normal und damit einfacher. Es macht im Übrigen mehr Sinn, diese Fragestellung nicht mit TÜV oder DEKRA zu erörtern (die ja vielleicht Interesse daran haben ein neues Gutachten zu "verkaufen") sondern direct mit der Zulassungsbehörde.  Ich habe im Mai 2017 einen C 6 aus Frankreich geholt. Der neue und mängelfreie CT-Bericht wurde anerkannt und das Fahrzeug wurde mit dem Bericht, einer Übersetzung des Berichtes und einem von einem Sachverständigen ausgestellten Datenblatt (statt COC, deutlich billiger und schneller) ohne erneute TÜV-Prüfung zugelassen. Das Procedere hatte ich im Vorfeld per Mail mit der Zulassungsbehörde abgestimmt, es war zwar bei der tatsächlichen Zulassung noch eine kleine Diskussion nötig inwiefern den der französische CT-Bericht der EU-Richtlinie entspricht, aber nachdem das geklärt war, wurde das Fahrzeug zugelassen.

Also, nicht so einfach abwimmeln lassen. ;-)

Gruss Andreas

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb ZeeSechs:

Habe nochmals telefoniert und denen ist was Du da im PDF zeigst auch gelaeufig. ABER darueber steht IMMER die verwaltungsstelle. Bei mir wuerde das also so ausehen: Die erkennen das FR Dokument an UND moechten dazu (aus Zweifel) noch einen DE TüV. Das steht immer im ermessen der Behoerde.

nein, die Anwendung und Einhaltung des gültigen EU-Rechts ist keine Ermessenssache der Behörde, auch wenn sie es vielleicht gerne so möchte.

 

Geschrieben

Dann herrscht hier schlicht Anarchie im Regelchaos. Waere ich rechtschutzversichert, wuerde ich mir den Spass goennen.

Gesendet von meinem BBF100-1 mit Tapatalk

Geschrieben

Ich sehe keinen Ermessensspielraum, die FZV ist eindeutig. Problem ist eher Unkenntnis und/oder Unwillen der Behörde, sich mit vermutlich unbekannten französischen Dokumenten zu beschäftigen, 

Geschrieben

Was sagt denn die Zulassungsstelle dazu? Ich würde dort ganz selbstverständlich mit COC und CT aufschlagen und das Auto zulassen. TÜV und DEKRA empfehlen selbstverständlich, bei Ihnen nochmals kostenpflichtig eine Hauptuntersuchung durchführen zu lassen.

Geschrieben
Gerade eben schrieb ZeeSechs:

Dann herrscht hier schlicht Anarchie im Regelchaos. Waere ich rechtschutzversichert, wuerde ich mir den Spass goennen.

oder schlicht Unkenntnis.  Die Frage ist ja jetzt, wie lange Du Dich mit dem Thema rumärgern möchtest bis dass das Auto zugelassen auf der Strasse ist.  Wenn Du noch ein bischen Zeit für Diskussionen hast, würde ich auf einem Termin mit dem Leiter der Zulassungsbehörde bestehen. Mit dem von Thomas genannten Unterlagen, ergänzt um eine Übersetzung des CT-Berichtes (die KANN die Zulassung nämlich verlangen) MUSS zugelassen werden. Weist den der CT-Bericht irgendwelche Mängel aus? Das könnte noch spannend werden; ich habe damals darauf bestanden, daß das Fahrzeug einen neuen CT-Bericht ohne Mängel erhält weil ich nicht darüber diskutieren wollte, ob ein evtl Mangel hier gering oder erheblich ist. 

Geschrieben
oder schlicht Unkenntnis.  Die Frage ist ja jetzt, wie lange Du Dich mit dem Thema rumärgern möchtest bis dass das Auto zugelassen auf der Strasse ist.  Wenn Du noch ein bischen Zeit für Diskussionen hast, würde ich auf einem Termin mit dem Leiter der Zulassungsbehörde bestehen. Mit dem von Thomas genannten Unterlagen, ergänzt um eine Übersetzung des CT-Berichtes (die KANN die Zulassung nämlich verlangen) MUSS zugelassen werden. Weist den der CT-Bericht irgendwelche Mängel aus? Das könnte noch spannend werden; ich habe damals darauf bestanden, daß das Fahrzeug einen neuen CT-Bericht ohne Mängel erhält weil ich nicht darüber diskutieren wollte, ob ein evtl Mangel hier gering oder erheblich ist. 
Ja, bei den franzoesischen Berichten wird stets auf Eventualitaeten hingewiesen. Das habe ich auch und deswegen mache ich keinen Wind. Ich will den C6 mit einem guten Gefuehl 'beginnen' und nicht mit dem Schwachfug anreichern der von Buerokraten ersponnen wird.

Ich meine uebrigens das die Verwaltungsstelle auch gleich Zulassungsstelle ist. Daher hatte ich den Ueberwachungsdienst angerufen da sich die Zulassungsstelle meist sehr genervt und uninformiert aeussert.

Gesendet von meinem BBF100-1 mit Tapatalk

Geschrieben (bearbeitet)
vor 59 Minuten schrieb ZeeSechs:

Ja, bei den franzoesischen Berichten wird stets auf Eventualitaeten hingewiesen. Das habe ich auch und deswegen mache ich keinen Wind. Ich will den C6 mit einem guten Gefuehl 'beginnen' und nicht mit dem Schwachfug anreichern der von Buerokraten ersponnen wird.

das System ist eigentlich dem deutschen sehr ähnlich. (muss ja auch, da EU-Recht umgesetzt wird)  Es gibt Hinweise, geringe Mängel ohne Nachprüfung und erhebliche Mängel, die eine Nachprüfung erfordern. Der französische CT-Bericht ist übrigens in seinem Aufbau der EU-Richtlinie viel näher als der deutsche TÜV-Bericht, in Frankreich sieht man alle einzelnen Prüfpunkte und diese Prüfpunkte sind 1:1 aus der Richtlinie übernommen. Das was Du mit Eventualitäten bezeichnest, dürften damit die Hinweise sein. Auf meinem CT-Bericht steht jedenfalls nichts dergleichen drauf und das war mir wichtig. Interessehalber: was steht bei Dir den drauf?

Bearbeitet von AStrunk
  • 4 Wochen später...
Geschrieben
Am 2.3.2019 um 23:59 schrieb C5gaser:

Das ist in diesem ansonsten guten Forum leider ein sehr großes Problem.

Für Hilfestellungen wird sich selten bedankt und wo denn nun der Fehler war oder wodurch ein Fehler behoben werden konnte wird nicht mitgeteilt.

Schade, Schade.

Bin gespannt auf Deine Lösung und ob Du Dein Wort hälst.

Willkommen im Forum.

C5gaser

Anbei nun die Erkenntnisse.

Kurz: Das "Springen" ist weg.

Warum: Der Achsschenkelbolzen vorne rechts wurde gewechselt UND die Spur wurde dann vorne neu eingestellt. Dadurch verschwand das Springen hinten. Ich habe gleich neue Reifen drauf gemacht und die Dicke wippt nun wieder zufrieden über die Autobahn.

Alles andere war nicht die Fehlerquelle. Aus irgendeinem Grund wurde die vor zwei Jahren durchgefuehrte Vermessung wieder obsolet. Wenn die Franzosen die überhaupt gemacht haben. Der französische TÜV war übrigens totaler Mist. Kein deutscher Dienst hätte den C6 so auf die Strasse gelassen. Neben Achsschenkelbolzen waren zwei Reifen noch spröde - aus dem Jahr 2013. Daher - wenn jemand den französischen Tüv Anerkannt bekommt....sollte er den in Deutschland dringend wiederholen.

Gelöst. Danke für eure Tipps! :)

 

  • Danke 1
Geschrieben

Dann werde ich mich doch auch mal um meinen silbernen Wal kümmern. Denn der "hopst" hinten rechts ebenfalls unkontrolliert bei Hindernissen.

Danke ZeeSechs für diese abschließenden Infos. Ich hoffe, ich habe dasselbe Glück wie Du.

zurigo

Geschrieben auf  meinem BB SQW100-1

Geschrieben

Gerne, lass mal hören ob es bei Dir auch nach Achsenvermessung besser geworden ist. Dann hätten wir somit das Thema dauerhaft für alle anderen gelöst.

Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb ZeeSechs:

Der französische TÜV war übrigens totaler Mist. Kein deutscher Dienst hätte den C6 so auf die Strasse gelassen. Neben Achsschenkelbolzen waren zwei Reifen noch spröde - aus dem Jahr 2013. Daher - wenn jemand den französischen Tüv Anerkannt bekommt....sollte er den in Deutschland dringend wiederholen.

diese Verallgemeinerung würde ich so nicht stehenlassen. Auch beim deutschen TÜV fragt man sich das eine oder andere Mal, wie da ein positives Prüfergebnis zu Stande kommt. Das ist in Frankreich im Zweifel nicht anders.  TÜV und CT heist definitv nicht, das ein geprüftes Fahrzeug in allen Belangen komplett fehlerfrei ist. Inwieweit zB. das Thema Spurstangen einen prüfungsrelevanten Fehler aufwies ist offen, der C6 reagiert auf jeden Fahrwerksfehler sehr empfindlich, das heißt aber noch lange nicht, daß es ein TÜV- oder CT-Fehler ist. Und das Thema Reifen dürfte Dich ja eigentlich nicht überrascht haben, das war in Deinem CT-Bericht ja schon ein Hinweis. Was die Reifen angeht, sind die Prüfkriterien allerdíngs insgesamt vorsintflutlich. Es gibt kein Maximalalter für Reifen. Uralte, noch nicht rissige Reifen last der TÜV durch, völlig egal ob man mit den steinharten Pellen bei geringster Nässe schon aus der Kurve fliegt. Aber das Alter und auch der Zustand eines Reifens kann man ja eigentlich auch ohne TÜV sehr gut selbst beurteilen.

Gruss Andreas

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb ZeeSechs:

ob es bei Dir auch nach Achsenvermessung besser geworden ist. Dann hätten wir somit das Thema dauerhaft für alle anderen gelöst.

 

kann ich mir nicht vorstellen das es daran gelegen haben soll. Zumal dein C6 ja "Erstbesitz und feinste Werkstattpflege" genossen haben soll. 

Welcher "Achsschenkelbolzen" wurde denn gewechselt - das untere oder obere Traggelenk oder nur eine Buchse oder gar die 365704 ?

 

 

Geschrieben
Am 1.4.2019 um 18:03 schrieb AStrunk:

diese Verallgemeinerung würde ich so nicht stehenlassen. Auch beim deutschen TÜV fragt man sich das eine oder andere Mal, wie da ein positives Prüfergebnis zu Stande kommt. Das ist in Frankreich im Zweifel nicht anders.  TÜV und CT heist definitv nicht, das ein geprüftes Fahrzeug in allen Belangen komplett fehlerfrei ist. Inwieweit zB. das Thema Spurstangen einen prüfungsrelevanten Fehler aufwies ist offen, der C6 reagiert auf jeden Fahrwerksfehler sehr empfindlich, das heißt aber noch lange nicht, daß es ein TÜV- oder CT-Fehler ist. Und das Thema Reifen dürfte Dich ja eigentlich nicht überrascht haben, das war in Deinem CT-Bericht ja schon ein Hinweis. Was die Reifen angeht, sind die Prüfkriterien allerdíngs insgesamt vorsintflutlich. Es gibt kein Maximalalter für Reifen. Uralte, noch nicht rissige Reifen last der TÜV durch, völlig egal ob man mit den steinharten Pellen bei geringster Nässe schon aus der Kurve fliegt. Aber das Alter und auch der Zustand eines Reifens kann man ja eigentlich auch ohne TÜV sehr gut selbst beurteilen.

Gruss Andreas

 

Natürlich kann ich das nicht verallgemeinern, jedoch waren die hinteren Reifen so glatt, dass dies in DE nuemand durchgeklassen hätte. Der Verkäufer, ein Herr mit 82Jahren sah nicht danach aus als hätte er Ambitionen nach dem TÜV die Reifen zu wechseln und mir alte Gummis zu verkaufen. Dem ging es finanziell ganz gut.

Hinzu kam, dass der Stapel Rechnungen der Wartungen und zwischenchecks zeigte, dass jede menge DInge gemacht wurden die entweder unnötig waren weil viel zu früh im Intervall oder absolut unüblich es zweimal zu wechseln. Die hatten Ihn als CashCow gemolken. Aber dafür ein feines Fahrzeug hinterlassen - bis auf Zahnriemen, Nockenwellendeckeldichtung und Reifen.

 

Am 1.4.2019 um 21:14 schrieb Icksemm:

 

kann ich mir nicht vorstellen das es daran gelegen haben soll. Zumal dein C6 ja "Erstbesitz und feinste Werkstattpflege" genossen haben soll. 

Welcher "Achsschenkelbolzen" wurde denn gewechselt - das untere oder obere Traggelenk oder nur eine Buchse oder gar die 365704 ?

 

 

Ich habe meinen nun nochmals komplett vermessen lassen. Es war bei mir definitiv die Spur. Auch das "nachwippen" bei Unebenheiten ist viel schneller "beendet". Das Fahrwerk greift viel früher zur "Glättung" der Wogen ein. Ih höre nun Unebenheiten mehr als dass ich jene Spüre. Ich fahre nun gefühlt ein neues Auto.

>>wurde denn gewechselt - das untere oder obere Traggelenk oder nur eine Buchse oder gar die 365704 ?

"1640790480 Achsschenkel" steht in der Rechnung

>>kann ich mir nicht vorstellen das es daran gelegen haben soll.

Dann war es lediglich die verstellte Spur. Nun isses feinste Hydrokultur.

 

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