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Hannebambel2001
Geschrieben

Hallo,

habe vorgestern meine Doppelschinwerfer eingebaut und wie vorgesehen angeschlossen. Heißt Abblendlicht die äußeren zwei Scheinwerfer, Fernlicht alle Scheinwerfer.

Ist es auch möglich bzw. erlaubt alle vier Scheinwerfer als Abblendlicht zu verwenden, möglich wäre es, Frage ist, ob es erlaubt ist mit vier Abblendlichtern zu fahren???

Gruß

Stefan

Geschrieben

Die als Fernlicht vorgesehenen Scheinwerfer haben eine andere Streuung als die Abblendscheinwerfer und du würdest damit jeden anderen auf der Strasse blenden. Durch Umbau der Fernscheinwerfer zu Abblendscheinwerfern würdest du zwar dieses Problem umgehen können, aber dann hast du keine Fernscheinwerfer mehr womit die ABE erloschen wäre und dein BX nicht mehr am Strassenverkehr teilnehmen dürfte.

Bluecontacter
Geschrieben

Sekunde, ist bei den Scheinwerfern in jeder Kammer (also insgesammt 4) eine H4 Lampe? Wenn ja, sollte man die ohne Blendung so verschalten können, da die H4 durch ihren eingebauten "Reflektor" das Licht nur in den oberen Teil deKammer reflektiert. Selbst wenn also die Streuscheibe anders sein sollte, könnte man das beim TÜV mal probieren. Wenn in den inneren Kammern allerdings H3 oder sowas drin sind, dann kannst du das vergessen...

Kast du mal ein Bild der Scheinwerfer von außen? Dann aknn man sehen, ob die Steuscheiben untersciedlich sind, oder nicht...

Gruß Bastian

Hannebambel2001
Geschrieben

Hallo,

beide Streuscheiben sehen gleich aus und es sind in beiden Scheinwerfern H4 Lampen montiert.

Gruß

Stefan

Bluecontacter
Geschrieben

Theoretisch dürfte das dann kein Problem sein. Frag einfach mal beim örtlichen TÜV oder DEKRA nach. Wenn die Identisch sind, sollte das so funktionieren...

Gruß Bastian

Geschrieben

Vier Scheinwerfer mit Abblendlichtfunktion sind nicht erlaubt;grundsätzlich.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass alle vier Scheinwerfergläser assymetrische Streuscheiben haben.

Wenn ja, dann sind solche in der EU auf keinen Fall erlaubt.

Peter

Geschrieben

Manche neuere Fahrzeuge lassen beim Anschalten des Fernlichtes das Abblendlich an.

Das kann keinen stören.

2mal abblendlich wird wohl nicht durchgehen.

Es gibt die Unsitte zum Abblendlicht die Nebels anzuschalten.

Wenn ich solche hätte, würd ich das auf der Autobahn bei Regen auch machen.

Geschrieben

Wenn ich solche hätte, würd ich das auf der Autobahn bei Regen auch machen.

Ist auch eine Unsitte, Nebelleuchten werden bei Nebel oder Schneefall eingeschaltet.

Wo hast Du die ominösen Scheinwerfer (2xH4) denn her, ich kannte bisher nur die getrennten mit H1 Lampen.

Geschrieben

Der Gebrauch der Nebelscheinwerfern bei starkem Regen ist nach meinem Wissen auch erlaubt.

Geschrieben

Aber nur, wenn durch den Regen die Sicht erheblich behindert wird, ein Fall, der nur sehr selten eintreten wird

Geschrieben

Nebelscheinwerfer sind bei jedem Niederschlag erlaubt. Sportliches Standlicht in Verbindung mit NSW nur bei Nebel unter 50m Sicht. Dann darf man aber nur noch vmax 50 fahren. Was dann aber nicht mehr zum sportlichen Auftreten passt.

a+ Monsieur Quasar

ACCM Markus Justin
Geschrieben

Hallo,

@008, in Belgien fällt mir auf der Autobahn immer wieder auf, daß die meisten Autofahrer bereits bei stärkerem Regen auch die Nebelschlußleuchte(n) einschalten, was in D ja erst bei Sichtweiten unter 50m erlaubt ist. Existiert da in B evt. eine andere Regelung/Vorschrift?

Gruß.

Geschrieben

bereits bei stärkerem Regen auch die Nebelschlußleuchte(n) einschalten,

Die Sorte Idioten gibts hier auch reichlich.

Was ist sportliches Standlicht?

Nebelleuchten sind auch bei schlechter Sicht mit Sichtweiten über 50 m zulässig. Was Du meinst sind die Nebelschlußleuchten.

Geschrieben
Xantiaheinz postete

bereits bei stärkerem Regen auch die Nebelschlußleuchte(n) einschalten,

Die Sorte Idioten gibts hier auch reichlich.

Ich nutze die Nebelschlussleuchte sobald ich merke das die Fahrzeuge vor mir in ihrer eigenen Gicht verschwinden, vor allem bei dichtem Verkehr. Insofern greif ich mir an den Kopf wenn dies Leute nicht tun. Bin selber schon fast einem Schleicher aufgefahren weil das Auto in der Gicht der anderen untergegangen ist. Hat also nichts mit der Sichtweite zu tun (was es ja laut StVO sollte).

Gruss Tim

ACCM Frederic Heinz
Geschrieben

Hallo!

Hab ich grad zufällig beim Stöbern in einer alten Auto-Bild gelesen (6/89), in Belgien gilt da folgendes: "Bei Nebel, starkem Regen und Sicht unter 100m Nebelschlussleuchte einschalten."

Find ich nicht ganz so eindeutig geregelt, starker Regen ist ein genauso dehnbarer Begriff wie hierzulande "bei Nässe" etc.

>>Grüße aus dem Siegerland

Frederic

Geschrieben

sportliches Standlicht ist die Kombination aus Standlicht und Nebelscheinwerfern, gerne gesehen bei tiefergelegten Autos. Keine Ahnung warum allerdings...

Geschrieben

Weils fetzt!

Kann grad leider kein Bild meines ironischen Grinsens anhängen.

Gruss Tim

Geschrieben

Kann sich da nicht mal jemand schnell schlau machen, bevor wir hier einen Off-Topic lostreten.

Meine Karre verfügt übrigens weder über NSW und Nebelschluß.

Xantiaheinz muss ich beiflichten, sobald die Nebelschlußleuchte eingeschaltet wird, heißt es Sicht unter 50m, dann ist v/max auch bei 50 km/h. Man könnte allerdings auch sagen, dass man falls die Sicht unter 50m beträgt man die Nebelschlußleuchte einschalten muss und nur noch 50 fahren darf.

Schade nur, dass viele Leute schlecht Entfernungen schätzen können.

Geschrieben

Wenn die Gischt so stark ist, daß Du ein vorausfahrendes Fahrzeug zu spät erkennst, fährst Du eindeutig zu schnell. Wenn Du dann noch eine Sicht unter 50m hast...siehe oben.

ACCM Markus Justin
Geschrieben

"sportliches Standlicht" - gerne noch getoppt mit eingefärbten Standlichtbirnen (vorzugsweise rot oder blau).

Zwingend dazu gehört aber eigentlich noch der "böse Blick":

Version 1: oben auf die Scheinwerfer geklebtes Isolierband

Version 2: Plastikleisten auf den Scheinwerfern (in der gehobenen Ausführung in Wagenfarbe)

Version 3 (High End): die Leisten werden mit der Motorhaube verspachtelt...

Geschrieben

Sportliches Standlicht:

Wenn tatsächlich wegen Nebel oder Schnee schlechte Sicht ist, leuchten Nebels mit Standlicht die Straße besser aus.

Abblendlicht bildet - nicht ganz so stark wie Fernlicht - eine weiße, undurchsichtige Wand.

Bei Regen schalte ich gern - leider noch nicht wieder installiert - Nebels an, weil mein H4-Licht die nasse Straße wenig aufhellt. Auf die Autobahn is das nix schlimm, weil kein Gegenverkehr geblendet wird.

Und wegen die 50m:

Die Sichtweiten ändern sich oft. Mal wirds dünner, mal kommst ganz dicke mit Nebelbänken und so.

Aber immer schön schätzen und aus und ein das rote Lämpchen.

Bei klarer Sicht blendet das Teil nervig.

Geschrieben

ich hatte an meinem x1 break scheinwerferblenden, sogar lackierte und keine nebelscheinwerfer dazu...in welche kategorie fällt denn das jetzt???;-)))

grüssle!

derFlo

Geschrieben

Kategorie: total uncool*gg*

Nochmal zum OT:

Gischt hat ja nichts mit der Sichtweite allgemein zu tun. Ich empfinde es jedoch so, das das normale Licht(hinten) durch die Gischt teilweise komplett verdeckt wird und somit das Fahrzeug nicht mehr sichtbar ist. Die NSL durchdringt diese Gischt und sollte abgeschaltet werden sobald die Fahrbahn ein wenig trockener ist, um das Blenden nachfahrender Fahrzeuge zu vermeiden.

@xantiaheinz: das hat nichts mit zu schnellem Fahren zu tun. Bei starkem Regen fahr ich grundsätzlich unter 100. Wenn keine Fahrzeuge vor mir sind seh ich ja alles (also keine Sicht unter 50m), aber wie oben erwähnt sind normale Schlusslichter dann sehr schwer zu erkennen und ein Pulk von 5 Autos ist schwer in einzelne Fahrzeuge zu unterscheiden ohne NSL.

Gruss Tim

Geschrieben

da bin ich aber jetzt froh, dass die kategorie geklärt ist...;-)))

ich fahre auch bei starkem regen teilweise mit NSL wenn ich die vorausfahrenden Fahrzeuge schlecht erkennen kann, sobald sich das ändert, schalte ich die auch wieder ab.

beim x2 gestaltet sich das allerdings so, dass man die NSL nur in verbindung mit den NSW einschalten kann...bin also zeitweise mit beidem unterwegs...

grüssle!

derFlo

Geschrieben

Ja Belgien und die Nebellampen, ein leidiges Thema, wen im Radio eine Nebelwarnung für die Ardennen komt schalten sie an der Küste schon die Nebelschlussleuchte ein und die bleibt dan zwei Wochen eingeschaltet. Das Gleiche gilt für die Nebelscheinwerfer. Ich denke dass da meine Landsleute noch viel lernen müssen :-)

Die Regelung mit der Sichtweite trifft nur auf den Nebel zu, da wird deutlich von einer Sichtweite von 50 Meter gesprochen, bei Schnee und Regen gilt nur die schwere Sichtbehinderung und diese ist natürlich sehr subjektief.Aber auch die algemeine Benützung der Fahrzeugbeleuchtung scheint hier nog immer nicht bei allen durchgedrungen zu sein. Früher war es vorgeschrieben in de Stadt mit Stadslicht ( Standlicht ) zu fahren, der Gebrauch von Grootlicht (Abblendlicht) innerhalb geschlossener Ortschaften führte zu einem Strafzettel, glücklicherweise ist dieses Gesetz inzwischen verändert aber das scheint auch noch niet bei allen durchgedrungen zu sein.

Die einzige Ausnahme komt am Monatsende, dan haben die uniformierten Zeit und auch Lust um Ihre Strafzettelblöckchen zu benützen, sie müssen doch auch ihren Umsatz holen und dan sinds es direkt happige 53 € für die nicht zulässige Benützung der Nebelbeleuchtung.

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