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Reinhard Christoph
Geschrieben

Habe meinen XM, dessen Kühlwasserprobleme ich hier geschildert habe, bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft und bin gerade mal damit 65 km bis zu einer Citroen-Werkstatt gekommen. Schlauchdefekt, aber keine Überhitzung. Nach Reparatur nun ständig Überdruck im Kühlsystem mit Wasseraustritt aus neuem Deckel des Ausgleichsbehälters. Laut diversen Einschätzungen hier im Forum im übelsten Fall Haarisse im Zylinderkopf. Was mache ich nun? Weiter auf Verdacht reparieren lassen oder den Händler auf Fahrzeugrücknahme verklagen? Der Vertrag sieht wie folgt aus: Überschrift: Kaufvertrag. Darunter "über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug für den Export in nicht EU-Länder". Unter Schäden am Fahrzeug steht pauschal:Fahrzeug hat Mängel, Käufer verzichtet auf Gewährleistung nach EU-Recht. Weiter im Kleingedrucktem: "Das Kfz wird als Teilträger zum Ausschlachten an Bastler unter Ausschluß jeglicher Gewähleistung verkauft. Ansprüche aus(auch verdeckten) Sach- und Rechtsmängeln können nach Vertragsabschluß nicht geltend gemacht werden." Diesen Vertrag hat er mir aber erst nach meinem 2ten Besuch vorgelegt, nachdem ich insgesamt 400 km gefahren bin und ihm das Geld überreichte. Dieser Händler inseriert regelmäßig bei Autoscout und mobile.de und bietet ständig XM Turbodiesel an, die er vermutlich in ganz Deutschland zusammenkauft. In diesen Inseraten steht nichts von diesem Vertragsgebahren. Nun habe ich hier in einigen Beiträgen gelesen, daß Gerichte so pauschal nicht zulassen, daß die Gewährleistunspflicht ausgehebelt wird. Wörtlich hat er mir unter einem Zeugen versichert, daß der Motor (214000 km) noch gute 100.000 km macht. Hydraulik und Kühlsystem seien 100% in Ordnung. Der Vertrag müsse eben so gestaltet werden, weil es pingelige Leute gäbe, die alles reklamieren. Konkret sieht es nun bei mir so aus, daß ich das Fahrzeug auf den Namen meiner kleinen GmbH gekauft habe und somit ein Geschäft zwischen "2 Geschäftsleuten" zustande gekommen ist. Greift hier dennoch die Gewährleistungspflicht? Meine Vermutung ist, daß man mit Kühlerdichtungsmittel das Fahrzeug für einige Kilometer dicht gemacht hat. Darauf deutete auch das sehr braune schäumige Kühlwasser. Ich konnte auch feststellen, daß beide Kühlventilatoren nicht anliefen. Erst nachdem ich die Kontakte der 3 Relais gereinigt hatte, waren diese wieder Funktionsfahig.

Nur zur Info und Warnung für andere: Es handelt sich um einen Händler in Hannover mit Handynummer und einem Namen, der beim Skatspiel vorkommt.

Hat jemand Erfahrung mit dieser Vertragsgestaltung?

Reinhard

Geschrieben

Zu diesen Fragen wird Dir wohl kaum jemand hier eine brauchbare Antwort geben können.

Im neuen Garantie-Gewährleistungsrecht stecken noch viele Unbekannte. Die Gesetze sind zwar da, wie sie aber anzuwenden sind, bzw. zu welchen Fällen in welchen Dingen Ausmass und allgemeine Gültigkeit erlangen, werden erst die vielen zu erwartenden Rechtsstreite und deren Urteile dazu hervorbringen.

Meines Wissens ist es dem Verkäufer sogar strikt untersagt die Eurogewährleistungsregel im Vertrag auszuschliessen. In Deinem Falle wurde aber so formuliert, dass der Käufer ausdrücklich auf EU-Gewährleistungsregelung verzichtet. Gegen einen Verzicht aber gibt es keine Verbotsregel.

Am besten zum Anwalt. Der kann diesen Fall ganz anders "durchleuchten".

Geschrieben

Hi,

nach §475 BGB kann die Gewährleistung bei gebrauchten Sachen auf ein Jahr begrenzt werden. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ( 2 Unternehmer schließen den Kaufvertrag) kann die Gewährleistung tatsächlich vollständig ausgeschlossen werden. (Das ist im vorliegenden Fall wohl die Ausgangsbasis)

Dies gilt leider auch für die evtl. mündlich gemachten Aussagen, sofern die Aussagen nicht schriftlich dokumentiert wurden. (Wahrscheinlich ist im Kaufvertrag die Schriftform festgeschrieben?)

Bleibt in deinem Fall noch die eventuelle arglistige Täuschung. Bei der arglistigen Täuschung ist allerding erstmal der Käufer beweispflichtig, das der Verkäufer den Mangel kannte und bewusst verschwiegen hat.

Ob der Verkäufer den Mangel kannte, wird letztendlich nur in einem aufwändigen Rechtsstreit zu klären sein.

Stehen Anschaffungspreis und Aufwand in einem vernünftigen Verhältnis?

Gibt es eine Rechtschutzversicherung die Deckungszusage erteilt?

Der Rat mit einer Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt ist wohl tatsächlich der einzige Rat, den man in dieser Situation geben kann. Ich vermut rein persönlich, dass die Anschaffung des XM unter "Lehrgeld" beim Abschluss von Verträgen, abgeschrieben werden muss.

Manfred

Hannebambel2001
Geschrieben

Hallo,

@ManfredK: also in §475BGB kann ich von dem,w as du geschrieben hast nichts finden.

Sofern es sich bei mindestens einer Kaufpartei um einen Kaufmann iSv. §1HGB handelt, ist grundsätzlich das HGB (Handelsgesetzbuch) anzuwenden. Leider habe ich meine Gesetzestexte an meinem Studienort liegen, kann also den betreffenden § für dich nicht heraussuchen.

Es ist aber tatsächlich so, dass bei Kaufverträgen zwischen zwei Unternehmen keine Gewährleistungspflicht besteht, zudem ist es so, wenn im Kaufvertrag die Klausel "Das Kfz wird als Teilträger zum Ausschlachten an Bastler unter Ausschluß jeglicher Gewähleistung verkauft." tatsächlich, auch bei Verkauf an eine Privatperson, keine Gewährleistung besteht. Der Gesetzgeber hat für Autohändler grundsätzlich für alle Autos eine Gewährleistung, ich glaube ein Jahr, vorgesehen. Da aber ein Händler nicht bei einem Auto, welches beispielsweise über 200Tkm hat eine Gewährleistung geben kann, zudem er das erste halbe Jahr die Beweispflicht für das Nichtvorhandensein des Fehlers bei Übergabe der Sache hat, ist das eine Möglichkeit für den Händler die Gewährleistung auszuschließen. Ein kleiner Händler, der billige Autos verkauft wäre sonst wohl schnell insolvent, wenn jeder kommt und Mängel beseitigt haben will.

Ich muss aber dazu sagen, dass du dich auf meine Aussagen nicht berufen kannst, da ich keine verbindliche Rechtsauskunft geben kann/darf, da ich nicht voll ausgebildeter Jurist bin. Also besser zum Anwalt gehen...

Gruß

Stefan

Geschrieben

@ hannebambel

Hi,

ist im 475 Abs 2 und 3 nicht der Haftungsausschluss für den Verkauf Unternehmer an Verbraucher geregelt im Sinne von 1 jähriger Begrenzung und Ausschluss der Schadensersatzforderung?

Aber du hast natürlich recht...Rat kann dem Betroffenen nur eine Beratung durch einen Rechtsanwalt geben.

Manfred

Geschrieben

Hallo,

mich wundert es, welche Art Kaufverträge unterschrieben werden. Im Vertrag steht "Fahrzeug hat Mängel..", "Verkauf in Nicht EU-Staaten..". Das ist immer die beste Umschreibung für fast vollständigen Schrott - ja warum wird das dann gekauft. Das alles ist sehr blauäugig ! Wie Alt ist der Wagen Bj90 für 750,-Euronen, 5-8 Vorbesitzer ? Wahrscheinlich in dieser Kategorie. Da gibt es immer zwei Möglichkeiten man hat Glück und so ein Auto kann noch 200TKm gehen oder man hat in die Sch...e gegriffen. Wohl hier das letztere. Denke dir eine schöne Geschichte aus und Verkauf das Ding weiter. Gibt einen schönen Spruch "Wer billig kauft, kauft zwei mal !" Ist so !

MfG

vinzenz

Reinhard Christoph
Geschrieben

@vinzenz

Mit Blauäugikeit kann ich Dir nur bedingt, aber im Prinzip doch Recht geben. Leider ist mir bei diesem Kauf der Vertrag erst vorgelegt worden, nachdem ich bei einem zweiten Besuch mit ca. 400 Km hin und her Fahrten das Fahrzeug abholen wollte. Nach soviel Aufwand wollte ich die Aktion nicht mehr platzen lassen, zumal ich das Fahrzeug eingehend geprüft hatte. Das evtl. Kühlerdichtungsmittel im Einsatz war, um das Fahrzeug einige Kilometer dicht zu halten, betrachte ich als arglistige Täuschung. Man kann ja schließlich nicht 3 Tage probefahren. Der Händler in Hannover hat auch keinen eigenen Platz, sah nicht nach einem Schrauber aus, eher wie ein etwas älterer Student und hatte 2 Fahzeuge in einem Garagenhaus stehen. Mit einem Hänger an seinem PKW holt er Fahrzeuge aus ganz Deutschland, die er wohl günstig findet und verkauft sie mit Aufschlag weiter. Er machte einen durchaus seriösen Eindruck. Vielleicht kannte er den Fehler selber nicht, da er nicht den Eindruck erweckte, viel technische Erfahrung zu haben.

Zu den Daten und Preis des Fahrzeugs:

2,1 Turbodiesel ohne allzuviel Extras, 2.Hand, Erstzulassung 10/93 Laufleistung 214.100 Km. Also keinesfalls wie von Dir oben beschrieben.

Preis 1790,- €

Übrigens werden von vielen Händlern Autos mit diesen Klauseln verkauft. Auch ehrliche Händler haben Angst vor Kunden, (die gibt es zuhauf) die immer etwas zu Nachteil der Händler herausschinden wollen oder den Händler mit Pingeligkeiten nerven.

Geschrieben

Hi,

spottet doch nicht.

Wenn diese Vertragsgestaltung so zwischen Unternehmern geschlossen wurde dann müssen die beiden Unternehmer das ausfechten...

Nur wenn einer schon den Schaden hat (aus welchen Gründen auch immer) dann müsste der geneigte Leser doch nicht auch noch spotten.

Ein Warnhinweis auf dubiose Verträge kann doch auch im positiven Sinne dazu beitragen, andere kleine Unternehmer und natürlich auch Privatleute vor Schaden zu bewahren.

In diesem Sinne mein Dank an Reinhard.

Seriöse Kaufverträge halten sich im kleingedruckten an die AGB die vom Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) erarbeitet wurden. In denen sind genügend Einschränkungen enthalten. Zwischen Privatleuten empfehlen sich Kaufverträge der Automobilclubs.

Seriöse Händler werden auch kein Problem haben, diese Vordrucke zu akzeptieren. Und wenn mir ein Bastlerauto (gibt es juristisch tatsächlich) angeboten wird - dann muss ich halt berücksichtigen dass ich mich auf ein Abenteuer einlasse. Hier muss aber das Verhältnis des Bastlerautos zum Preis berücksichtigt werden (z.B. 1000 € für den obigen XM). Ein Bastlerauto für 5000 € (für den obigen XM) unter Ausschluss der Gewährleistung gibt es nicht. (juristisch)

Also etwas mehr Toleranz bitte.

Manfred

Geschrieben

Hallo Christoph

1790,- ist natürlich bitter, aber unter den beschriebenen Umständen blauaügig. Habe das Spiel nämlich grade hinter mir. In den Vertrag sollte auch der Passus "Fahrzeug wird als Teileträger...." und "Fahrzeug hat Mängel" rein.

Ausdrückliche Forderung meinerseits auf Verzicht "Teileträger" und exakte Auflistung der Mängel ist nach langer Eierei gemacht worden - aber letztendlich habe ich das Teil nicht genommen weil ungutes Gefühl im Bauch.

Versuche dochmal über ADAC oder ahnlich eine Sachkundige Rechtsberatung zu bekommen.

Bei dem Preis sollte man vielleicht doch was unternehmen. Allerdings, wenn wie beschrieben, der Kaufvertrag so ist ? Du hast das Teil ja als "Teileträger" gekauft, also zum Ausschlachten. "Und Herr Kläger, jetzt wollen Sie auf einem mal damit fahren ?"

Wünsche jedenfalls viel Erfolg, das die Pleite nicht ganz so groß wird.

vinzenz

Hannebambel2001
Geschrieben

@ManfredK: Sorry, aber du hast natürlich Recht. Habe mir schnell ein Gesetzestext im Internet aufgerufen, welcher wohl eine veraltete Version war. In §475 Abs.2+3BGB steht genau das, was du geschrieben hast. Aber ich bin mir trotzdem unsicher, ob man dies auf zwei Unternehmer anwenden kann, da es in §475BGB um Vertragsverhältnisse zwischen Unternehmer und Verbraucher geht.

Die preisliche Grenze zwischen möglichem Verkauf als Bastlerfahrzeug und Gebrauchtfahrzeug ist schwer zu ziehen und muss individuell von Fall zu Fall entschieden werden.

Gruß

Stefan

Geschrieben

Hallo Reinhard,

so bitter es jetzt finanziell für dich sein mag, frage ich mich trotzdem, wie man so etwas machen kann?

Der Verkäufer machte auf dich keinen seriösen Eindruck und das Fahrzeug ist auch nicht mehr das jüngste. Wenn man selber nicht in der Lage ist den technischen Zustand zweifelsfrei zu beurteilen, dann kauft man sowas nicht !!!

Im übrigen halte ich persönlich von diesem "neuen" Gewährleistungsgesetz nicht viel. Preiswerte Fahrzeuge sind von Händlern ohne Trickserei nicht mehr zu bekommen.

Jeder muß sich doch im Klaren sein, daß ein Fahrzeug, welches nur noch einen Bruchteil vom Neupreis kostet, eben kein Neufahrzeug mehr ist und altersbedingte Schäden aufweisen kann.

Wer dieses Risiko nicht tragen will, muß sich sein Fahrzeug im höheren Preissegment aussuchen. Erst da macht m.E. das Gewährleistungsgesetz Sinn.

Wer allerdings (wozu ich mich zähle) schrauben kann, ist meistens mit einem älteren Fahrzeug recht gut bedient.

Grüße

balu1

Reinhard Christoph
Geschrieben

@balu1

Ich habe geschrieben, daß der Verkäufer einen seriösen Eindruck machte, aber vermutlich kein technisches Verständnis hatte. Er machte den Eindruck eines etwas älteren Studenten. Nach eigenen Angaben holt er die Fahrzeuge aus ganz Deutschland mit Schwerpunkt XM und verkauft sie einfach weiter. Ich habe auf ihn eine zeitlang warten müssen, als ich mein Fahrzeug abholte und konnte selber sehen, wie er mit einem PKW und Anhänger gerade ein anderes Fahrzeug brachte. Kein Veraufsplatz, sondern lediglich ein Parkhaus mit einigen angemieteten Plätzen ist sein Verkaufsumfeld. Ich habe früher selbst sehr viel an Autos geschraubt und kann das meiste an einem Gebrauchten schon einigermaßen sicher beurteilen. Aber mit der Dichtheit des Kühlsystems ist es eine haarige Sache, wenn jemand das Kühlsystem mit Dichtmittel kurzfristig und somit unerkennbar dicht macht. Wie lange soll man zum Beispiel dann probefahren. Leider wohne ich seit geraumer Zeit in der Stadtmitte, so daß ich nicht einfach mal ein paar Stunden vor die Tür gehen kann, um den Zylinderkopf abzunehmen. Beim XM weiß ich noch nicht mal, ob schwer zugängliche Befestigungen auf mich zukommen usw. Das erfährt man leider immer erst bei der Arbeit.

Gruß, Reinhard

gutesguenstig
Geschrieben

das nachträgliche vorlegen eines geänderten kaufvertrages ist einer der gängigen tricks im verkauf, egal welcher waren. der dumme ist meist der der soetwas unterschreibt. wenn er sich selber auch noch als firma outet, so ist das schlecht.

ich selber hatte privat von einem anderen privaten (angeblich ein d-modell sammler aus dem mitteldeutschen) und in der computerbranche tätig, einen xm gekauft. alles lief per email. auch der kaufvertrag. dann, bei der übergabe nachdem ich 2 stunden gewartet hatte und es schon dunkel wurde, legte er mir einen kaufvertragvordruck vor -unter ausschluss jeglicher gewährleistung- und mit hinweis auf einen reparierten schaden. davon war auf den ersten blick nichts zu sehen. erst später stellte sich heraus, das nur die hülle gerichtet war. ansonsten war der holm geknickt und noch einiges mehr im argen. die recherchen ergaben, das der wagen durch mehrere -händler- hände gegangen war und der schaden sich auf 16.000 euro belief. aufgrund dieser erheblichen diskrepanz zum 2.hand wagen im geflegten scheckheftzustand haben wir uns geeinigt. aber immer noch macht die vorderachse geräusche und immer mal wieder kommt ein defektes teil zum vorschein.

roman

Reinhard Christoph
Geschrieben

@gutesguenstig

Das ist eben der Nachteil, wenn der Verkäufer weit entfernt das Fahrzeug stehen hat. Am heimischen Ort oder Umgebung fährt man hin, prüft, verhandelt und entscheidet. Wegen des geringeren Zeitaufwandes und wenig investierten Kilometern kann man schneller nein sagen und weitersuchen. Hat man erstmal Zeit, Fahrgeld und Hoffnung investiert, ist man eher geneigt, nicht ohne Auto zurückzukommen, leider ist die Psyche so programmiert.

Gruß, Reinhard

Geschrieben

Vergiß die Gewährleistungsregelungen des BGB, Du hast das Auto für Deine GmbH gekauft, damit hast Du als Kaufmann gehandelt und Kaufleute haben bekanntlich das "Recht" vertraglichen Selbstmord zu begehen.

Die einzige Chance ist tatsächlich das böswillige Verscheigen bekannter, verdeckter Mängel und da dürfte der Beweis praktisch unmöglich sein.

Geschrieben

hallo,

zu deiner überschrift kann ich nur sagen, hast du vielleicht eine kleine chance,

wenn du einfach mal eine chemische probe deiner kühlerflüssigkeit in irgendeinem labor machen lässt. kosten dürften sich bei sowas in grenzen halten.

sollte sich dann dieses dichtmittel herausstellen, würde ich mit diesem wisch

bei dem händler wieder autauchen und ganz einfach pockern, das heisst

mit anzeige wegen arglistiger täuschung drohen.

hier sehe ich deine einzige chance, dich zumindestens´finanziell zu einigen.

gruss

uwe

Geschrieben

@uwekolb

...wetten das das der Vorbesitzer oder ein unbeaknnter war....

Manfred

Geschrieben

Es ist hart aber deine Chancen tendieren gegen null,

da arglistige Täuschung von dir bewiesen werden muss

selbst wenn du nix unterschrieben hättest beim abholen stündest du besser da als so.

ABER mir ist nicht klar ob der Typ als privatmann oder als Händler dir gegenüber aufgetreten ist.

Ich würde mal ein paar Infos sammeln,

z.B. ob er ein gewerbe angemeldet hat, die Info dürfte man bei der gewerbemeldestelle oder IHK bekommen.

Falls nicht und er das alles SCHWARZ macht was ich sehr vermute würde ich versuchen ein paar Ebay - Infos zu dokumentieren,

und Vabanque spielen:

entweder er nimmt das Auto zurück oder du verpfeifst ihn.

Ein Versuch ist es wert, selbst wenn du irgendwas an Geld zurück bekommst stehst du besser da als jetzt.

Geschrieben

Wenn Du den Wagen auf den Namen der GmbH gekauft hast, bist Du nicht nur Kaufmann, sondern auch Unternehmer, § 14 BGB - da hilft nix. Der Gewährleistungsausschluss ist wasserdicht, es handelt sich keinesfalls um einen Verbrauchsgüterkauf im Sinne der §§ 474, 475 BGB.

Der einzige Notanker wird wirklich die Frage sein, ob er nicht von sich aus auf die Verwendung des Kühlerdichtmittels hätte hinweisen müssen. Hierin liegt u.U. eine arglistige Täuschung, § 444 BGB, die allerdings nach Unterschrift unter die genannten Klauseln nur dann von einem Gericht angenommen werden wird, wenn gleichzeitig bewiesen werden kann (z.B: durch Zeugen), dass in den Verkaufsgesprächen nie die Rede von "Schrott" war, sondern vielmehr von einem tauglichen Fahrbaren Untersatz. Das Kühlerdichtmittel beweist immerhin, dass er von dem Mangel Kenntnis gehabt haben musste, sonst hätte er es nicht verwendet. Ausrede wird sein - wie oben schonandere geschrieben haben, dass das schon sein Vorbesitzer war. Aber dann könnte er Dir seinerseits seine Ansprüche gegen diesen abtreten. Vielleicht findest Du über diesen aber auch noch viel mehr raus, was dein Verkäufer alles gewusst, und Dir verschwiegen hat.

Es kann sich jedenfals lohnen, das ganze mit einem Rechtsanwaltskollegen zu besprechen. Ein selbständiges Beweisverfahren wird jedenfalls nötig, weil ein Sachverständiger dann feststellen kann, ob tatsächlich Dichtmittel verwendet wurde, und weil dieses auch die Verjährung schonmal hemmt. So etwas sollte auch möglichst vor dem 01.07. angefangen werden - danach werden die Anwaltsgebühren höher - vor allem die Anrechnung dere Gebühren des Anwalts für ein selbständiges Beweisverfahren auf die späteren Prozessgebühren entfällt. Man weiß ja nie, ob man gewinnt, oder ob der Gegner hinterher zahlungsfähig ist.

Gruß

Markus

Geschrieben

hallo,

habe gerade wieder ein aktuelles urteil gelesen, wo auch ein händler ein fahrzeug für 5000 € als bastlerfahrzeug und dann ohne gewährleistung

bla bla bla verkauft hat.

da hat das gericht festgestellt, das es sich um den marktüblichen verkaufspreis handelt und keinesfalls um schrott !!!mit der entsprechenden wandlung für den kunden.

dein preis für den xm dürfte wohl auch dem marktpreis naheliegen.

wo ich mir nicht ganz sicher bin, ist die sache mit den beiden unternehmern???

hast du denn eine auto gmbh (also gleiche branche)?

ich kann mir jetzt nicht erklären, wenn einer eine gmbh hat, zum beispiel ne

druckerei, warum dann bei einem autokauf die gesetzliche gewährleistung

nicht gelten soll. das kann doch nichts mit 2 vollkaufleuten zu tun haben, oder???

gruss

uwe

ACCM Oliver Reik
Geschrieben
uwekolb postete

wo ich mir nicht ganz sicher bin, ist die sache mit den beiden unternehmern???

Das ist definitiv so...

Die Beweisführung bezüglich des Dichtmittels dürfte so gut wie unmöglich sein.

Du kannst es ja mal mit den bereits vorgeschlagenv "freundlichen Hinweisen" probieren.

Ansonsten:

Finanzamt? Arbeitsamt? Sozialamt? So maches "Klein-Unternehmen" läuft auf die Frau, der "Unternehmer"

hat aber "vergessen" sich beim Arbeitsamt oder Sozialamt abzumelden oder hat gar nicht erst Gewerbe angemeldet.

Unter Umständen kann auch ein Besuch mit einigen kräftigen Kumpels seine Kooperationsbereitschaft steigern.

Bleiben diese Bemühungen ohne Erfolg, hast Du vermutlich 1790,- € in die Erweiterung Deines

Erfahrungsschatzes investiert. Da Du das Auto über Deine GmbH gekauft hast, zieht auch Deine ggf. vorhandene

Privat-Rechtsschutz nicht, so daß weiterführende rechtliche Schritte mit ungewissem Ausgang vermutlich

nur zusätzlich verschwendetes Geld sind.

Mitfühlende Grüße,

Oliver

Geschrieben
uwekolb postete

wo ich mir nicht ganz sicher bin, ist die sache mit den beiden unternehmern???

Das Gesetz sagt klipp und klar: nur natürliche Personen können als Verbraucher gelten. Es kommt also auch nicht darauf an, ob die GmbH sonst mit Autos handelt. Eine GmbH kann ausserdem gar nichts für den "privaten" Gebrauch kaufen, ohne dass hier sämtliche Alarmglocken des Finanzamts läuten würden.

Der Schutz stellt im übrigen auf den Käufer als Verbraucher ab.

Richtig ist das Argument, dass ein entsprechender Kaufpreis als Indiz für den vertraglich vereinbarten Zustand der Kaufsache heranzuziehen ist. Hier geht es aber nicht um diesen Zustand, der nur die Frage beantwortet, ob es ein Mangel ist. Das Vorliegen des Mangels führt nur dann zum Gewährleistungsanspruch, wenn dieser nicht wirksam ausgeschlossen ist. Dies ist aber der Fall.

Da es hier keinen anderen Schutz mehr gibt, als § 444, muss also das "arglistige Verschweigen" bewiesen werden. Auch hier gibt der Kaufpreis allerdings ein gewisses Indiz ab.

Gruß

Markus

Reinhard Christoph
Geschrieben

Ich habe eben über KlickTel-Cd den Vorbesitzer ausfindig gemacht. Dieser hat den Wagen wegen des Verdachtes einer defekten Zylinderkopfdichtung an seinen Schwager, einem Autohändler in Isaroberstein gegeben. Diesen Herrn habe dann auch angerufen. Dort bekamm ich die Auskunft, daß er seine Fahrzeuge, die unter 2000,- € liegen, in großen Mengen an einen Großeinkäufer weggibt zum Ausschlachten oder Export. An genau mein Fahrzeug konnte oder wollte er sich nicht erinnern. Er hat lediglich gesagt, daß er höchsten einen Bruchteil von den 1790,- € erhalten hat, die ich letztlich bei dem Händler aus Hannover bezahlt habe. Der Weg des Fahrzeuges ist somit kaum nachvollziehbar und ich kann nicht beweisen, das mein Händler von dem bekannten Schaden gewußt hat. Bei www.mobile.de und autoscout hatte er unter anderem so inseriert: Motor und Hydraulik in einem sehr guten Zustand. Übrigens hat er derzeit wieder einen blauen XM Turbodiesel in mobile.de und im autoscout für 1790,- €. Der Standort ist Hannover mit einer Handynummer die hinten mit ...710 endet. Schaut Euch das ruhig mal an und seid sehr vorsichtig bei Kaufabsichten.

Gruß, Reinhard

Reinhard Christoph
Geschrieben

Der Tip von Oliver Reik ist nicht schlecht. Ich habe wieder unter autoscout und mobile.de geforscht. Unter citroen - Xm und Diesel eingegeben und in Hannover wieder ein Angebot von ihm gefunden. Bei mobile.de dann den gleichen XM gefunden und auf alle Fahrzeuge dieses Händlers geklickt. Hier fand ich gleich 7 Fahrzeuge. Unter Impressum bei Umsatzsteuernummer: nicht vorhanden. Es sieht so aus, daß hier ohne Gewerbe das schnelle Geld gemacht wird. Eine korrekte Rechnung habe ich auch nicht bekommen, lediglich auf dem Kaufvertrag die Bezahlung quittiert bekommen. Das wird evtl. ein interessanter Fall für die Steuerfahndung und dem Ordnungsamt. Auf mein Schreiben zur gütlichen Einigung hat er überhaupt nicht reagiert. Nun habe ich ihm eine letzte Frist bis zum 28.5.2004 gesetzt. Kommt wieder keine Reaktion, so gehen alle Ausdrucke seiner Inserate, sowie mein Kaufvertrag an die Behörden, auch wenn es mir nicht hilft. Andere Käufer müssen vor derartigen Abzockern geschützt werden.

Gruß, Reinhard

Geschrieben

könnte dann der gesamte kaufvertrag nichtig sein, wegen formmangels?

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