Zum Inhalt springen

Schaden innerhalb der Gewährleistung - Handhabung ?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Da ich noch in der 6-Monatigen Gewährleistung bin (bzw. das Auto ;) ), will der Händler sich zwar drum kümmern, aber der ist halt 200 km weit weg. Er will das Auto untersuchen, ne Lösung finden, Teile bestellen und reparieren. Heißt : Ich fahre insgesamt 800 km mit 2 Personen, an 2 Tagen und habe das Auto min. 1 Woche nicht. Spritkosten rund 110.- €, 2 x 2 Tage Urlaub nehmen.

Inakzeptabel. Habt ihr Erfahrungen mit Reparaturen in der Gewährleistung ? Muß der Händler eine Reparatur hier vor Ort akzeptieren / bezahlen ?

 
Bearbeitet von silvester31
Geschrieben

Läuft das über eine "Versicherung"? Wir hatten mal ein Auto bei Marken-Händler 1 gekauft und alle nötigen Reparaturen innerhalb der 2 Jahre bei Marken-Händler 2 machen lassen.

Ronald

Geschrieben

Nein - keine Garantieversicherung. Lediglich die gesetzliche Gewährleistung. Der Händler wehrt sich nicht gegen die Reparatur, nur möchte er sie in seiner Werkstatt ausführen.

Geschrieben

 

Ich würde vor Ort einen Kostenvoranschlag machen lassen und dann darüber mit dem Händler sprechen.

Zitat

Nachbesserung nur beim Verkäufer

Sie müssen dem Verkäufer selbst die Möglichkeit zur Nachbesserung geben und dürfen nicht ohne weiteres eine andere Werkstatt mit der Reparatur beauftragen! Pro Mangel stehen dem Verkäufer regelmäßig zwei Nachbesserungsversuche zu.

Diese Kosten muss der Händler tragen 

Der gewerbliche Verkäufer muss im Rahmen der Nachbesserung folgende Kosten übernehmen (soweit diese tatsächlich anfallen): 

  • alle mit der Nachbesserung zusammenhängenden Kosten (z. B. Abschleppkosten zur nächstgelegenen Werkstatt, reparaturbedingte Materialien, Schmierstoffe, sowie die Fahrtkosten von und zur Werkstatt zur Durchführung der Reparatur). Als Verbraucher können Sie vom Händler mit der Aufforderung zur Nachbesserung einen Kostenvorschuss auf z.B. Kosten für Transport des Fahrzeuges zum Händler verlangen.
  • die Kosten, die durch den Ausbau einer mangelhaften und den (Wieder-) Einbau der mangelfreien Komponente entstehen. Diese Verpflichtung darf der Händler gegenüber einem Verbraucher nicht durch vertragliche Klauseln ausschließen oder beschränken.

Darüber hinaus gehende Kosten wie z.B. Mietwagenkosten, Nutzungsausfall oder Verdienstausfall müssen vom Verkäufer nicht übernommen werden. Diese Forderungen lassen sich nur bei einem nachweisbaren Verschulden des Verkäufers durchsetzen.

 

 

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/gebrauchtwagenkauf/fahrzeugmaengel/

Ronald

  • Danke 1
Thomas Hirtes
Geschrieben

Der Händler darf nachbessern, wie und wo, entscheidet er.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb silvester31:

Muß der Händler eine Reparatur hier vor Ort akzeptieren / bezahlen ?

 

Nein, wie oben schon dargestellt, muss er das nicht. Dennoch kann man versuchen, mit ihm diesbezüglich zu reden.

Geschrieben

Danke für die zahlreichen Antworten ! Das mit den Fahrtkosten hilft evtl. ja schonmal weiter, da ja durchaus ein Argument, die Rep. hier durchführen zu lassen, wenn das preislich im Rahmen ist.

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...