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Gelbe Scheinwerfer


ACCM Xm Petar

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ACCM Xm Petar

Hallo habe meine gelben Scheinwerfer eingebaut und muss im Juni zum TÜV denke da er ein H Kennzeichen hat und den Prüfer einigermaßen kenne, sollte es keine Probleme geben hat schon jemand Erfahrung mit den gelben Scheinwerfer am TÜV gehabt von euch?. Und gab's da Probleme weil die mir schon besser gefallen als die Normalen weißen. 

 

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Hallo petar24, ich mußte diese im Jahr 1994 beim TÜV aus meinem Gti Turbo 2 , durch andere weiße ersetzen .

Gruß Sylvester

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ACCM Xm Petar
Gerade eben schrieb sylvester:

Hallo petar24, ich mußte diese im Jahr 1994 beim TÜV aus meinem Gti Turbo 2 , durch andere weiße ersetzen .

Gruß Sylvester

Das dachte ich mir hätte ich auch schon gehört. Vielleicht habe ich Glück mit dem H das es klappt. :huh:

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Ich sehe Flecken und Pappe unter dem Vorderwagen ? Nicht das der Prüfer da in Grundstimmung für die gelben Scheinwerfer kommt .

Bearbeitet von sylvester
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Du glücklicher, bei mir war die erste Reaktion wortwörtlich mit Zeigefinger auf die Scheinwerfer. Der Prüfer sagte, haben Sie weiße dabei, sonst brauchen Sie gar nicht erst reinfahren. Hatte ich mir schon gedacht und hatte die weißen im Handschuhfach liegen. Nach Wechsel auf weiße war dann alles gut .

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ACCM Xm Petar
vor 6 Minuten schrieb sylvester:

Ich sehe Flecken und Pappe unter dem Vorderwagen ? Nicht das der Prüfer da in Grundstimmung für die gelben Scheinwerfer kommt .

Keine Sorge habe Öl gewechselt gehabt da sind paar Tropfen liegen geblieben :D 

Bearbeitet von petar24
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Gelbe Scheinwerfer sind unzulässig - da gibt es nichts zu diskutieren. Wir haben selbst in 2CV und BX gelbe Leuchtmittel drin, manche Prüfer drücken ein Auge zu, manche verlangen den Einbau weißer Glühlampen. Bei fest montierten Kapoen wie im CX-Fernscheinwerfer wird kaum einer ein Auge zudrücken, das kann man ohne Tausch der Scheinwerfer ja nicht korrigieren. Bei BX und 2CV ist ja mit einfachen Tausch der Glühlampen alles StVZO-konform...

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ACCM Xm Petar
vor 13 Minuten schrieb bx-basis:

Gelbe Scheinwerfer sind unzulässig - da gibt es nichts zu diskutieren. Wir haben selbst in 2CV und BX gelbe Leuchtmittel drin, manche Prüfer drücken ein Auge zu, manche verlangen den Einbau weißer Glühlampen. Bei fest montierten Kapoen wie im CX-Fernscheinwerfer wird kaum einer ein Auge zudrücken, das kann man ohne Tausch der Scheinwerfer ja nicht korrigieren. Bei BX und 2CV ist ja mit einfachen Tausch der Glühlampen alles StVZO-konform...

Halte euch auf den laufenden ja das innere im Glas ist ja gelb nicht die Glühbirne selber die ist ja weiß. Vielleicht sieht er es unterm H Kennzeichen als historisch an aber da spalten sich die Geister.Gut das ich einen guten Prüfer habe:D

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Historisch oder nicht - es ist unzulässig. Mit etwas Glück akzeptiert es der Prüfer wenn Du das zusätzliche Fernlicht stillegst und das Kabel gut versteckst...

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Wie oft wurde das schon völlig sinnfrei diskutiert? Es ist nicht erlaubt. Ende der Diskussion. Selbst wenn der Prüfer sowas wider Erwarten durchwinkt, wartet Ärger mit der Rennleitung.

Ich kann echt nicht verstehen, warum das immer wieder gefragt wird. Baut den Kram halt ein, wenn ihr unbedingt wollt. Aber nehmt zur Kenntnis, dass da nix zu diskutieren ist.

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vor 1 Stunde schrieb petar24:

Hallo habe meine gelben Scheinwerfer eingebaut und muss im Juni zum TÜV denke da er ein H Kennzeichen hat und den Prüfer einigermaßen kenne, sollte es keine Probleme geben hat schon jemand Erfahrung mit den gelben Scheinwerfer am TÜV gehabt von euch?. Und gab's da Probleme weil die mir schon besser gefallen als die Normalen weißen. 

 

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Die eigentlichen Nebelscheinwerfer fänd ich mit gelbem Glas ja noch deutlich schicker...

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ACCM Xm Petar
vor 5 Minuten schrieb Gsxkatana:

Die eigentlichen Nebelscheinwerfer fänd ich mit gelbem Glas ja noch deutlich schicker...

Ja die wären natürlich noch besser. :D

 

Finde diese ganzen xenon lichter tausend mal schlimmer als diese gelben fernlichter. 

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Der persönliche Geschmack was gut und was Böse ist spielt keine Rolle. Es ist verboten. Insbesondere historisch gesehen ist das völlig sinnfrei. Früher hätte da kein TÜV Prüfer Auch nur eine Sekunde darüber nachgedacht: Erheblicher Mangel. Heute bei den verweichten Regeln könnte es tatsächlich passieren dass er das durchwinkt da es je nur ein Teil des Fernlichts ist.

Wer unbedingt gelbes Licht will soll seine Karre, so sie alt genug ist, halt in Frankreich zulassen da darf man das. Insbesonder Saarländer haben es ja nicht einmal weit bis über die Grenze.

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ACCM Andreas Abel

Bei mir gingen die fest montierten gelben Kappen über dem inneren Fernlicht durch die Vollabnahme beim Import. Das hat allerdings auch die Basis gemanagt. 

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vor 1 Stunde schrieb ACCM Andreas Abel:

Bei mir gingen die fest montierten gelben Kappen über dem inneren Fernlicht durch die Vollabnahme beim Import. Das hat allerdings auch die Basis gemanagt

Ich wollte es nicht erwähnen, genau dort beim Kauf einer meiner CXén   bei der  Basis , hatte die Basis dieses Problem auch. Tüv wurde abgebrochen und mußte erneut vorführen. Die Basis übernahm damals die geringeren Kosten der zweiten Vorführung.

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Beim ersten mal BX prüfen von mir hat der tüv (in dem Fall gtü) sich sogar angestellt wegen den Gelben Neblern (Reflektoren Gelb). Man hat sich auf legales Hellgelb geeinigt. 

Beim letzten mal (ich glaub der war von der KüS) waren die Nebler und die LEICHT Gelblichen Aqua vision kein Problem. 

Rennleitung hat bisher nie was dazu gesagt. Ich hab aber auch immer fix auf Standlicht geschaltet wenn man dann rausgewunken wurd :D

 

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Am 29.5.2019 um 08:02 schrieb CX Fahrer:

Der persönliche Geschmack was gut und was Böse ist spielt keine Rolle. Es ist verboten. Insbesondere historisch gesehen ist das völlig sinnfrei. Früher hätte da kein TÜV Prüfer Auch nur eine Sekunde darüber nachgedacht: Erheblicher Mangel. Heute bei den verweichten Regeln könnte es tatsächlich passieren dass er das durchwinkt da es je nur ein Teil des Fernlichts ist.

Wer unbedingt gelbes Licht will soll seine Karre, so sie alt genug ist, halt in Frankreich zulassen da darf man das. Insbesonder Saarländer haben es ja nicht einmal weit bis über die Grenze.

Nutzung von gelbem Licht "verboten", aber (bei) Zulassungsumgehung dann wieder nicht?

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Eun Franzose braucht natürlich nicht an der Grenze sein gelbes Licht umbauen, auch kein Niederländer, Österreicher etc. Aber ein Fahrzeug ist dort zuzulassen wo es überwiegend genutzt wird, Briefkastenadresse in F nützt somit nur wenig, auch die Methode ist nicht legal...

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