Zum Inhalt springen

Urteil zum Blitzer Traffistar S350 von Jenoptik


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Der saarländische Verfassungsgerichtshof führt in der o. g. Entscheidung allerdings u. a. auch das Folgende aus...

„Die Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs besteht -wie die Aufgabe aller Verfassungsgerichte der Länder- nicht darin, die „richtige“ Anwendung des einfachen Rechts (…) zu untersuchen. Seine Aufgabe ist allein, die Verletzung speziellen saarländischen Verfassungsrechts (…) zu prüfen. (...) Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes binden im Übrigen nur die saarländischen -und nur diese- Gerichte.“

Schade aber auch für die anderen Bundesländer...

  • 3 Jahre später...
Geschrieben

Hallo zusammen, 

weiß jemand, ob es hier etwas neues gibt? Insbesondere interessiert mich  - aus gegebenen Anlass....😁 die Situation in NRW. 

Ausgerechnet mit meinem langsamsten Fahrzeug im Fuhrpark ( der kleinen AZU 250 mit 12 PS...) beim Schwungholen erwischt worden.

LG, Bert

 

  • Haha 3
Geschrieben

Du könntest mit den 12 PS eventuell erfolgreich argumentieren  :D

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Le Fourgon:

Hallo zusammen, 

weiß jemand, ob es hier etwas neues gibt? Insbesondere interessiert mich  - aus gegebenen Anlass....😁 die Situation in NRW. 

Die Hoffnung stirbt zuletzt :)? Die Rohdaten werden einfach gespeichert, das weiss ich aus berufenem Munde. Die kannst Du dir geben lassen und von einem Gutachter auf Unstimmigkeiten pruefen lassen. Sind diese in dem Datensatz enthalten stehen deine Chancen gut!

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...