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Geschrieben

Ein klein wenig Off Topic und eigentlich nichtmal aktuell:

Vor 3 Jahren stellte ich meinen XM (mit Anhängerkupplung) wie üblich abends auf einen Parkplatz ab. Wie üblich lag der am nächsten Morgen auf der Strasse.

Ein weiterer Verkehrsteilnehmer parkte jedoch Nummernschild an Nummernschild an meinen XM.

Ich habe im allgemeinen kein Problem mit kleinen Stoßstangenknutschern. Ich hatte ja auch noch nie lackierte Stoßstangen.

Naja, jedenfalls habe ich mein Auto gestartet und es erheben lassen - es knackte nur. Nicht besonders laut, dafür aber gründlich: Die Stoßstange des Hintermanns war fast komplett abgerissen/verbogen.

Wahrscheinlich werden hier jetzt viele lachen - und interessant ist die Geschichte allemal. Ich habe mich jedenfalls aus dem Staub gemacht, alleine schon, weil ich keine Zeit hatte.

Es hat auch nie jemand Ansprüche gestellt...

Wie sieht aber in diesem Fall die rechtliche Komponente aus? Ich denke schon, dass der Hintermann hier Schuld trägt. Unfallflucht war das natürlich trotzdem von mir, aber darum geht es gar nicht.

Also hat jemand etwas zu diesem nicht wirklich wichtigen, dafür amüsanten Thema beizutragen?

Michael

Geschrieben

Servus Michael

Rechtlich beurteilts Du das schon richtig.

Aber umgekehrt wird auch ein Schuh daraus. Mir ist einer auf meinen CX aufgefahren und an der AHK hängen geblieben. CX auf den Boden gelegt, der andere hat zurückgeschoben und so sind wir beide ohne Schaden davongekommen.

Geschrieben

Gute Frage, die ich mir aufgrund meiner letzten *anderHandabzählt* 3 Autos auch schon oft gestellt habe.

Geschrieben

Wirklich gut!

Fehler des zu nahe Parkenden vs. Sorgfaltspflicht des Citroenfahrers, der das untypische Erheben mit einkalkulieren- und damit auch beachten muss, dass die anderen Verkehrsteilnehmer dies nicht berücksichtigen.

Ich befürchte sogar, dass Du die Hauptschuld getragen hättest, wenn nicht die alleinige, denn Du kannst ja auch nicht einfach ein Auto demolieren, das in Deiner Ausfahrt steht, nur weil es unrechtens ist oder weil Du vorausgesetzt hast, dass da keiner steht - stehen darf.

Ich denke, ist zwar etwas abstrakt, aber durchaus vergleichbar.

Wie auch immer, ich glaube, Du siehst Dich jetzt immer um, bevor Du Dein Auto startest!

Stefan

P.S. Mit der Fahrerflucht ist halt trotzdem nicht astrein. Egal wie das Schuldrisiko gewesen wäre.

Geschrieben

Ist mir vor etlichen Jahren mit dem CX auch passiert. Die Stoßstange des BMW lag komplett auf der Straße. Habe die Polizei dazugeholt und seitdem nichts mehr davon gehört. Hat mich aber auch nicht sonderlich interessiert.

Gruß

Holger

Geschrieben

Also wenn schon so lustige Themen dann hab ich auch eins.

Ich im CX, vorn und hinten Eingeparkt, kein rauskommen. CX runter, zurück bis unter die Stossstange des Hintermann's, CX hoch, Corsa A hochgehoben, zurück geschoben, ganz vorsichtig ausgeparkt, Corsa eine Strassenbiegung weiter im Parkverbot abgestellt, vergnügt weiter gefahren. Ewiges Traurigsein, da ich das Gesicht des Corsafahrers nicht gesehen habe und auch nicht weiss ob er einen Strafzettel erhalten hat.

Mit dem Corsa A ging das, allerdings nur, da hinter ihm niemand stand und ich so einen riiiiiesen Bogen fahren konnte.

Ich hab allerdings auch einen Bekannten, der, stehts in Eile, in seinen CX GTI Turbo reigesprungen ist, den Motor gestartet hat, rückwärts gefahren ist, ausgestiegen ist, die Stosstange eingesammelt und in den Kofferaum gelegt hat und zerknirscht zum freundlichen Citronenhändler gefahren ist. In diesem Fall ist die Schuldfrage sehr eindeutig und ohne Rechtsstreit geregelt

Geschrieben

Vorsicht mit der Rechtslage, obwohl ich es persönlich auch so sehe wie oben dargestellt....

"Ein abgestelltes Fzg. kann keinen Unfall/Schaden/Sonstiges verursachen!"

Der Schaden entstand ja erst durch das Starten und somit Anheben des XM!

Also ich würde mal auf 80% Schuld für Michael

(Abfahrtskontrolle durchgeführt?)

und höchstens 20% Teilschuld für den Kuschelparker tippen...

Geschrieben

Ich parke fast immer "hoch", was schon oft zu Verwunderung geführt hat . . .

(BX mit AHK)

Geschrieben

Also zur Klarstellung: Ich habe das nicht absichtlich gemacht, habe das schlicht nicht bedacht. Und natürlich habe ich mir das gut gemerkt und danach besonders drauf geachtet.

Mal was anderes: Gerade habe ich noch eine kleine Runde mit dem Fahrrad gedreht, da sah ich einen relativ neuen Rover (vorletztes Mittelklasse-Modell schätze ich) an der Ampel stehen: Dem war das linke vordere Rad weggebrochen! Also das Rad lag mit Federbein auf der Straße! Das war kein getuntes Fahrzeug oder so. Der Fahrer (Typ: ganz normal) war sichtlich geschockt.

Auweia, Sachen gibts. Wie kann denn sowas passieren?

Geschrieben

Gott sei dank hat mein CX lang genug gebraucht , bis ichs gemerkt hab, um nach der Überwinterung in der Scheune hochzukommen, hab direkt " unter" meinem eigenen BX S I geparkt.

Jedes mal beim Teile vorbeitragen im Winter hab ich ans Frühjahr gedacht und dann als es soweit war doch nicht mehr- aber alles gutgegangen...Rü

Geschrieben

Hi Michael!

...sorry, aber ich bin heute irgendwie mies gelaunt und finde, dass du hier viel zu gut wegkommst! Natürlich ist das Fahrerflucht und darüberhinaus 'ne Sauerei. Wenn man ein anderes Auto beschädigt, dann sollte man dazu stehen! Und @holgi: das macht man ganz gewiss nicht von der Automarke abhängig! Auch einige der anderen Ergüsse finde ich nicht sehr lustig - war mir relativ neu, dass Citroenfahrer sich als Rambo betätigen und eben mal ein Auto um die Ecke schieben.

...also, was dir selbst nicht sollt geschehen, dass tu auch keinem anderen an!

Eigentlich selbstverständlich, oder?

ciao

Andreas

denia-skipper
Geschrieben

@Andreas

Die Schuld liegt ganz eindeutig bei dem zu nahe parkenden Fahrzeug! Michael ist 100 % im Recht! Es ist rechtlich verboten, jemanden zuzuparken! Wenn mir das einer macht - dann Gnade ihm Gott! Es handelt sich im übrigen um die gleichen Schwachköpfe, die in Fahrt den 2-Sekunden-Abstand nicht einhalten. Diese gehören aus dem Verkehr genommen.

Gruss aus dem Süden

Rolando

GSASpecialViersen
Geschrieben

Guten Morgen!

Mein Gott, es ist passiert und es wurde nicht aufgebauscht. Meint ihr allen Ernstes, dass sich da jemand drüber aufregt hätte, wenn es in Paris passiert wäre? Dort gehört diese Art und Weise ein Auto zu parken zum Tagesgeschäft. Dort ist es auch üblich, sich noch so nah wie möglich hinter ein Auto zu stellen, dass direkt nach Ende der Sperrfläche einer Bushalte geparkt ist. Habe ich selber auch gemacht und mir ist nichts passiert.

Alles etwas sportlicher sehen, laissez-faire halt! Ausserdem, jeder, der einigermassen gebildet ist, weiss, dass sich grosse Citroen-Limousinen zum Schlafen niederlegen und auch wieder aufstehen.

Fand das Posting gar nicht mal so übel.

Lieben Gruss,

Oliver

ACCM Oliver Weiß
Geschrieben

Ich bin absolut pro Sicherheitsabstand, aber als ob man in Ballungsgebieten zu Berufsverkehrzeiten den 2 Sekunden-Abstabd halten könnte.... Wo soll ich mich denn da anstellen? 300 km weiter hinten? Sorry, bei aller Liebe zur Sicherheit, manche Regeln sind in manchen Situationen graue Theorie und in Praxis nicht umsetzbar!

Ich erlebte es fast jeden Tag, daß eine Lücke von mehr als 20 Meter sofort zugesetzt wird (Verkehr fließt mit 60 - 100 über die Autobahn), da kann man entweder nun vorher dichter auffahren und mitschwimmen oder bremsen oder direkt langsamer fahren und selber zum Verkehrshindernis werden. Oder direkt rückwärts fahren?

Amüsant finde ich das Ursprungsthema nicht. Klarer Fall von Fahrerflucht. Das Argument "man darf niemanden zuparken, daher ist der zu 100% Schuld" kann nicht wirklich zählen. Was ist denn das für eine Logik? Wenn sich jemand ins absolute Halteverbot stellt und ich dem rein fahre, dann ist der Schuld weil der da verbotenerweise parkt und nicht ich weil ich zu doof war das Hindernis zu umfahren??? Nenene... In meinem Bekanntenkreis gab es mal folgenden Fall: Er parkte mangels Parkplätze mitten auf einem kleinen Kreisverkehr um sein Kind vion der Schule abzuholen, sie semmelte in seinen Wagen rein. Argument von ihr: "Er darf da nicht parken." Darauf die Polizei: "Stimmt, deswegen kriegt er auch noch ein Knöllchen. Aber deswegen dürfen sie noch lange nicht in das Auto fahren. Unfallverursacher sind alleine sie."

Und da gibt es noch §1 der STVO (sinngemäß): Jeder hat sich jederzeit so zu verhalten, daß nie ein anderer gefährdet wird! Schlußfolgerung: Man weiß doch, daß sein XM / CX oder sonstwas hoch kommen kann und muß daher dabei schon dran denken, daß da was passieren könnte. Wenn man es nicht tut, schützt einen das auch nicht.

Gruß

Geschrieben

mal die frage andersrum gestellt: was passiert, wenn der sich absenkende wagen an einer anderen stoßstange kratzer verursacht, wenn jemand zu nah hinter einem einparkt? es ist doch so, dass – unabhängig davon, dass der andere zu nah parkt – die gefahr von meinem wagen ausgeht, ich also schuld bin (gilt auf für den sich anhebenden wagen). kann ja nicht jeder wissen, dass unsere autos so eine spezialtechnik haben. wenn ich einen wagen hab, der beim gasgeben hinten flammen rauswirft (GS birotor), ist doch mein hintermann auch nicht schuld, wenns ihm die karre ankokelt.

ich hab allerdings auch schon im sinn gehabt, dass wir aufgrund unseres besseren geschmacks sonderrechte haben …

moin!

ACCM Oliver Weiß
Geschrieben
holger s postete

mal die frage andersrum gestellt: was passiert, wenn der sich absenkende wagen an einer anderen stoßstange kratzer verursacht, wenn jemand zu nah hinter einem einparkt? es ist doch so, dass – unabhängig davon, dass der andere zu nah parkt – die gefahr von meinem wagen ausgeht, ich also schuld bin (gilt auf für den sich anhebenden wagen). kann ja nicht jeder wissen, dass unsere autos so eine spezialtechnik haben. wenn ich einen wagen hab, der beim gasgeben hinten flammen rauswirft (GS birotor), ist doch mein hintermann auch nicht schuld, wenns ihm die karre ankokelt.

Dann würde ich dem zudicht parkendenden die Schuld geben, da man andere nicht zuparkt und das stehende Auto und dessen Besitzer nicht aktiv eingegriffen hat oder eingreifen konnte. Aber da ich nicht Jura studiert habe, sind das mehr "aus dem Bauch raus" Meinungen, kombiniert mit Dingen, die ich erlebt habe.

Gruß

Geschrieben

Der zu dicht parkende ist für den Schaden nicht verantwortlich. Als er zu dicht parkte, ist alleine dadurch kein Schaden entstanden. Dieser trat erst ein, als der XM sich erhob. So ungerecht das manchen erscheinen mag, aber derm XM-Fahrer muss sich vergewissern, dass durch den Betrieb seines Fahrzeugs für einen anderen keine Gefahr ausgeht. Über ein -geringes-Mitverschulden des anderen mag man streiten. Ganz gleich welche Konstellation aber besteht, berechtigt dies nicht, den Wagen des anderen zu beschädigen.

Oder man erklärt Falschparker per se zu Vogelfreien...

Übrigens hat mal ein notorischer Fußgänger sich mal so vor Gericht zu vertedigen versucht: Falschparker hätten rechtswidrig auf dem Gehweg geparkt, weshalb ihm nicht vorzuwerfen sei, dass er über die Autos drüber gelaufen ist...

Andreas Diederichs ACCM
Geschrieben
wagstefan postete

P.S. Mit der Fahrerflucht ist halt trotzdem nicht astrein. Egal wie das Schuldrisiko gewesen wäre.

Es ist nicht nur nicht astrein, sondern eine Sauerei! Stellt Euch mal vor, Eurer Kiste wird eine Stoßstange abgerissen und der Fahrer ist weg.

Da über sich lapidar "darum geht es jetzt nicht" zu posten finde ich eine Unverschämtheit.

AD

GSASpecialViersen
Geschrieben

Guten Morgen!

Wenn man Dir nachts auf der Strasse einen Aussenspiegel abrasiert, bleibst Du auch auf dem Schaden sitzen, keiner schert sich drum und es ist im rechtlichen Sinne auch Unfallflucht. Nur wird da anscheinend nicht so ein Theater drum gemacht. Sicher ist es ärgerlich, aber wie oft hattest Du einen Parkrempler am Auto, wo sich der Verursacher auch nicht zu erkennen gab?

Irgendwie ist hier wieder alles typisch Deutsch. Ich heisse dieses Verhalten zwar nicht gut, aber als Geschädigter hat man sowieso keinen Einfluss darauf. Warum also so ein Theater?

Alles nicht so eng sehen!

Lieben Gruss,

Oliver

Geschrieben

Sehr geehrte Herren Rechtsexperten!!!

Ich würde vorschlagen dieses Thema auf dem einzig korrekten Weg zu klären:

Eine förmliche Eingabe beim Bundesministerium für Verkehr!

Dies ist doch ein Thema der nationalen Sicherheit. Durch das hilfreiche Einschreiten von verständnisvollen Cit-Fahrern könnten ja auch Fahrzeuge aus einem Parkverbot in legale Zonen manöveriert werden = fehlende Einnahmen in den Haushaltskassen. Da sich der Sachverhalt jedoch auch grenzüberschreitend auswirken kann, sollte das Thema lieber gleich nach Brüssel an die europäische Kommission für Verkehrsrechtsfragen weitergeleitet werden.

Hierbei wäre dann auch gleich zu klären, ob durch das vorsätzliche Absenken auf Niedrigstellung vor den Toll Coll Kontrollstationen während der Autobahnfahrt, die ausbleibende Registrierung eine Steuerhinterziehung im strafrechtlichen Sinn darstellt.

Wir sollten das Thema auf Wiedervorlage für 2017 legen :-)

Ganz andere Frage:

Wie verhält es sich denn technisch am Cit, wenn das Anheben eines "Fremdkörpers" auf diese Weise geschieht?

Entsteht nicht irgendwo ein schädlicher Überdruck, wenn das zu hebende Gewicht deutlich das zulässige Gesamtgewicht überschreitet. Oder hört der CIt dann einfach auf zu pumpen, ob wohl der Niveaufühler sagt "aufwärts"

Die Beantwortung dieser Frage könnte diesen doch recht amüsanten Thread noch um eine sinnnvolle Komponente bereichern.

Gruß Jenser

Geschrieben
GSASpecialViersen postete

Guten Morgen!

Wenn man Dir nachts auf der Strasse einen Aussenspiegel abrasiert, bleibst Du auch auf dem Schaden sitzen, keiner schert sich drum und es ist im rechtlichen Sinne auch Unfallflucht. Nur wird da anscheinend nicht so ein Theater drum gemacht. Sicher ist es ärgerlich, aber wie oft hattest Du einen Parkrempler am Auto, wo sich der Verursacher auch nicht zu erkennen gab?

Irgendwie ist hier wieder alles typisch Deutsch. Ich heisse dieses Verhalten zwar nicht gut, aber als Geschädigter hat man sowieso keinen Einfluss darauf. Warum also so ein Theater?

Alles nicht so eng sehen!

Lieben Gruss,

Oliver

Da kann man leider nicht gegen machen - leider. Ich hab auch mal jemanden den Spiegel abgefahren. Hingegangen, gebeichtet - das fand der Besitzer schon mal super. Ein befreundeter Kfz-Mechaniker hat sich die Sache kurz angesehen, wir haben für 20 DM das Plastik für den Spiegel neu besorgt (G*lf III), er hats eingebaut und wir haben dem Wagen noch eine Wäsche spendiert. Der Besitzer war froh, dass er nicht in die Werkstatt musste und ich war froh, mit 20 DM weggekommen zu sein.

Andererseits hab ich es auch schon erlebt, dass irgendwelche ******* mit Gehirn im Gasfuß dem Auto meiner Eltern nachts den Spiegel abgefahren haben, ohne sich drum zu kümmern. Unübersichtliche Biegung der Straße und 30er Zone, aber mit deutlich höherer Geschwindigkeit da lang rasen. Wo bitte liegt die Schwierigkeit, sich um die Schäden, die man verursacht zu kümmern?

naja, anyway...

Viele Grüße

Fred

Geschrieben

eben mal ein Auto um die Ecke schieben.

..ist zweifellos eine Straftat (Eigentumsentziehung) und eine Owie (Abschleppen)

Enges aufparken ist nur dann nicht zulässig, wenn der Zugeparkte keine Möglichkeit hat z.B. nach vorn auszuparken.

Wenn einFahrzeug völlig blockiert ist, leigt eine Freiheitsberaubung vor, gegen die man sich zur Wehr setzen kann. Hierbei ist allerdings der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, die bei Manövern, die das andere Fahrzeug beschädigen, in aller Regel verletzt wird.

Dem Fahrer eines HP muß das vom Normalen abweichende Verhalten seines Fahrzeuges (aufstehen) bekannt sein, dem "Normalautofahrer" nicht, er muß also mit solchen Dingen nicht rechnen.

Das Fahrerflucht eine Sauerei ist, muß wohl nicht weiter erläutert werrden.

Geschrieben

Trotzdem amüsant zu lesen, das es auch mal umgekehrt geht.

Normalerweise sind wir ja die Geschädigten, wenn die Autos unter das Stoßstangenniveau der Stahlfederautos sinken und die Leuchten im direkten Gefahrenbereich liegen. Mir hat man eine Beule in die handgefertigte Rappold Heckklappe gefahren. Genau auf der Höhe wo jedes andere Auto seine Stoßstange hat. Natürlich auch Fahrerflucht.

René

Geschrieben

Hallo Michael,

Also dieser Rover kommt bestimmt nicht mehr bis nach Dover...;-)

Was passiert eigentlich wenn durch meinen aufgegabelten Hintermann meine Hydraulikpumpe den Geist aufgibt,ist dann derjenige der zu dicht hinter mir geparkt hat schuld und muss mir die Reperatur bezahlen???

nichts für ungut...

schönen abend noch.jens.

Geschrieben

hi,

sollte ich mal so frech, gleichgültig, missartend oder doof sein um mein auto mit direktem kontakt zu parken, würde mir eine kaputte stosstange etwas mehr besinnung einbringen.

vorbeugen statt flicken ist leider heute nicht mehr so 'in'...

gruessli

grandga

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