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Geschrieben

Hallo,

ich hatte zu meinem C3 auch einen XANTI.

Nun musste der Xantia in den Autohimmel!

Und nun meine Frage: kann ich die Alufelgen vom Xantia auch auf dem C3 verwenden? Das Profil ist noch fast wie neu!

In den Papieren stehen diese Daten:

Xantia: 185/65 R 15 88 H

C3: 185/60 R 15 85 H

Grüße

Brendle

 

 

Geschrieben

Radlast C3 geringer, also hier kein Problem.
Einpresstiefe muß passen, steht auf der Felge (oder eintragen, Spurplatten, etc)
Problem könnte der größere Querschnitt der XA-Bereifung sein. Bei gleicher Tachoanzeige wird dein C3 damit also schneller. Die reale Geschwindigkeit darf nicht höher sein, als vom Tacho angezeigt.

Geschrieben (bearbeitet)

Es kommt auf die Abmessungen der Felge an. Durchmesser ist gleich, das wissen wir aus deinen Angaben schon mal. Dann gibt es noch die Breite, den Lochkreis (vermutlich gleich) und die Einpresstiefe.

So und so müssen die Felgen m.W. eingetragen werden. Es sei denn, es sind originale und es gibt da von Citroen zufällig ein Freigabepapier. Sonst Einzelabnahme. Das gleiche, wenn es Zubehörfelgen sind und dein C3-Modell nicht explizit im Gutachten steht. 
Bitte korrigiert mich, falls ich daneben liege.

Alternative für denjenigen, der es nicht so genau nimmt: Bei passenden Dimensionen einfach draufschrauben und fahren. Empfehle ich aber nicht.

Edit: Oder geht es jetzt nur um die Reifen?! DAs Profil der Alufelgen kann ja nicht fast wie neu sein :D 
Zum Thema Freigabe von Reifen und Felgen, empfehle ich einen Blick ins Citroen Downloadcenter:

https://citroen-de-de.custhelp.com/app/answers/detail/a_id/1193/~/citroËn-downloadcenter

Bearbeitet von TurboC.T.
Geschrieben

Moin!

Passt schon, aber die Felgen stehen etwas weiter heuraus, da der Xantia ET 18 oder ET 12, evtl sogar ET 8 hat und der C3 eigentlich nur ET 23.

Am besten du googlest über die KBA-Nummer das Gutachten zu den Alufelgen, es sei denn, es sind originale Felgen. Im Gutachten würde dann dein C3 auftauchen, mit eventuellen Einschränkungen.

185/60 zu 185/65, naja, dann wird dein Tacho wahrscheinlich endlich mal 100% genau anzeigen, da die 185/65 etwas größer im Umfang sind.

Ich würde die einfach fahren, nur bei der Fahrt zum Tüv alle 2 Jahre, einfach wechseln. Schlimmstenfalls musst du bei einer Polizeikontrolle die Räder zuruck rüsten und ein Verwarngeld zahlen, eine Anzeige darf es nicht geben, da keine gefährdung vorliegt!

Joe

ACCM Helmut Bachmayer
Geschrieben

Da Du größere Räder auf den C3 machen willst, denn der Umfang ist ja 5,6cm mehr, müssen: 1. die Bremsen neu berechnet werden und 2. der Tacho angeglichen werden, denn der zeigt ja jetzt zu wenig an. Das darf nicht sein.  Es gilt nun festzustellen, ob es bei Citroën eine Freigabe für die größeren Räder gibt. Das würde die Neuberechnung der Bremsen unnötig machen. Also geht es nach der Vorschrift nicht, passen tut das Rad auf den  C3, aber es ist nicht legal und unter Umständen verliert man den Kaskoschutz. Deshalb mach’s besser nicht. Gruß der Bachmayer

Geschrieben

Bei meinem C3 hat der Tüv die Reifen wegen dem falschen Querschnitt moniert. Die sind, laut Reifenfreigabe für meinen C3 Plü, auch erlaubt, aber nur mit Einzeleintragung - und die soll (korrigiert mich ggf.) um die 50 Euro kosten. Ist es das Wert?

Ansonsten - solange Du nicht kontrolliert wirst ist doch alles schick - technisch gesehen ist die Benutzung der Xantia--Räder ja nicht verboten...

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb ACCM Helmut Bachmayer:

1. die Bremsen neu berechnet werden

Häh???

Niemals, es geht ausschließlich um Freigängigkeit, nix darf schleifen!! und der Tacho darf nach Vorschrift niemals zu wenig anzeigen!! Traglast ist gegeben, Räder sind grundsätzlich geprüft, bleibt nur die Freigängigkeit und der Tacho, aber wir reden ja nicht von 18 Zoll statt 15 Zoll, sondern nur von 60 auf 65, also ich würde einfach fahren!

ACCM Helmut Bachmayer
Geschrieben

In der angegebenen Größe sehr wohl, Tacho zeigt zu wenig, Rad zu groß für die Bremse, Gruß der Bachmayer 

Geschrieben

Die Reifengröße ist nicht in der EG-BE gelistet, die Felgengröße auch nicht. Somit ist es nicht legal damit zu fahren. Man kann das bei einer Prüfstelle begutachten und ggf. eintragen lassen, der Prüfer kann ggf. dazu eine Tachoüberprüfung auf einem Prüfstand fordern.

ACCM Helmut Bachmayer
Geschrieben

Ist ein Rad vom Umfang größer als das vom Hersteller freigegebene , wird die Kraft, die darauf wirkt, größer, deshalb das Spiel mit der Bremse, auch wenn man es nicht glaubt, fragt mal euren HU-Sachverständigen. Es bleibt bis zu einer Freigabe des Herstellers oder der Eintragung nach Neuberechnung illegal. Was jeder einzelne tut, ist mir Wurst, aber der frederöffner Brendle hat ja aus gutem Grund gefragt und ich habe versucht, nach besten Wissen zu antworten. Und der blindeste Polizist sieht, daß ein kleineres Rad in den Papieren steht. Das gibt dann auf alle Fälle mindestens einen Punkt in Flensburg, egal, ob man es Eintragen kann oder nicht, denn es ist eben nicht eingetragen und Unwissenheit schützt vor Strafe eben nicht.  Gruß der Bachmayer

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