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Geschrieben

Ein "Hallo" in die Runde der Mitlesenden!

Nach dem Import aus Italien und anschließendem Rahmentausch (Mehari Club Cassis mit Gutachten) in der Werkstatt, sollen nun die Vollabnahme und Zulassung folgen.

Die Werkstatt meinte, daß die Vollabnahme hier nur die DEKRA machen darf, und die schlagen auch die Fahrgestellnummer auf den Rahmen.

Allerdings darf das Auto seine bisherige Fahrgestellnummer nicht behalten, sondern bekommt von der Kfz.-Zulassungsstelle eine neue zugeteilt.

Das finde ich extrem ärgerlich, denn dann stimmt doch nichts mehr überein. Auf der Plakette an der Motorraumtrennwand und im Kfz.-Brief steht danach eine andere Nummer als auf dem Rahmen.

Warum muß das so sein? Was ist der juristische oder behördliche Hintergrund?

Leider bin ich beruflich so eingespannt, daß ich die Werkstatt beauftragen muß (mit Vollmacht und Personalausweiskopie), den Wagen anzumelden, sonst würde ich in der Behörde selbst fragen.

Weiß einer von Euch den Grund?

Viele Grüße und ein schönes Wochenende,

Olli

 

Geschrieben

Es ist zwar schon etwas länger her, dass ich mal einen Rahmen tauschen musste (90er), kann mir aber nicht vorstellen, was das soll. Der Rahmen ist ein Ersatzteil wie jedes andere (nur dass da halt die Fahrgestellnummer daruf steht). Damals hat mir eine Citroen-Werkstatt die Nummer neu eingeschlagen und dies bestätigt, damit ging's dann zum TÜV wegen der Eintragung ...

Geschrieben

Es wird am neuen Chassis die originale VIN eingeschlagen, die VIN des alten Rahmens muss unbrauchbar gemacht/rausgeschnitten werden, einige Prüfer wollen die alte ausgeschnittene VIN gerne sehen. Soll alles verhindern dass irgendwann 2 Fahrzeuge mit identischer VIN irgendwo auftauchen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb bx-basis:

Es wird am neuen Chassis die originale VIN eingeschlagen, die VIN des alten Rahmens muss unbrauchbar gemacht/rausgeschnitten werden, einige Prüfer wollen die alte ausgeschnittene VIN gerne sehen. Soll alles verhindern dass irgendwann 2 Fahrzeuge mit identischer VIN irgendwo auftauchen.

Er hat doch geschrieben daß ein MCC Rahmen druntergekommen ist. Der wird ja wohl neu sein und in der Regel ohne Rahmennummer es sei denn man hat schon vom MCC die Richtige einschlagen lassen.

Das mit dem Unkenntlichmachen der "alten" Rahmennummer betrifft zum Einen nur gebrauchte Rahmen mit ihrer alten (zum Teilespender) korrespondierenden Rahmennummer und ist auch so nicht korrekt. Denn in einem solchen Fall wird die alte Rahmennummer sichtbar mit XXXXXX gekennzeichnet, aber so daß die alte Rahmennummer noch lesbar ist. So wird sichergestellt was die Vorgeschichte dieses Rahmens war und daß er nicht aus einem geklautem Fahrzeug stammt. Also alte Nummer rausflexen und neue einsetzen ist illegal und wird von Autoschiebern angewandt, oder solchen welche vertuschen möchten daß der Rahmen getauscht wurde.

"Allerdings darf das Auto seine bisherige Fahrgestellnummer nicht behalten, sondern bekommt von der Kfz.-Zulassungsstelle eine neue zugeteilt."

Daß eine Behörde fordert daß ein Fahrzeug seine originale alte Rahmennummer nicht behalten darf halte ich nicht für warscheinlich, ist wohl eher ein Kommunikations-Verständnisproblem. Aber wer weiß - was manche Behörden sich da zurechtreimen.

deudeuchement

Roiland

Bearbeitet von RolandPiccolo
Geschrieben

Es darf nicht 2 Rahmen mit gleicher VIN geben, daher vernichtet man die VIN des alten Rahmens oder trennt sie raus. Meine TÜV-Prüfer haben mir bislang immer geglaubt dass das alte Chassis sowie dessen VIN unbrauchbar gemacht wurden. Bei einer Dyane hatte das sogar schon ein Künstler erledigt der im Zuge einer Flickerei im Bodenbereich die originale VIN wohl entsorgt hatte. Ich habe aber aucv schon von Prüfern oder auch Zulassungsstellen gehört die das  alte Rahmenteil mit VIN sehen wollten.

Eine neue (andere) VIN anbringen ist doch Unsinn, dann wäre es ja ein Neuwagen und der wäre so ohme Euro6, ESP und 50 Airbags gar nicht zulassungsfähig...

Geschrieben

Vielen Dank für Eure Antworten! :)

Dann werde ich darauf bestehen, daß aus dem alten Rahmen die Fahrgestellnummer herausgetrennt wird, damit die originale Nummer erhalten bleibt.

Vielleicht hat die Werkstatt auch ein Kommunikationsproblem mit der Zulassungsstelle.

Geschrieben
16 hours ago, LLE 2196 said:

Dann werde ich darauf bestehen, daß aus dem alten Rahmen die Fahrgestellnummer herausgetrennt wird, damit die originale Nummer erhalten bleibt.

Nein. Völlig falsch. Roland hat es korrekt beschrieben. Die FIN wird mit XXXXX überschrieben und verbleibt im zu verschrottendem Chassis. Dieselbe FIN wird ins Austauschteil eingeschlagen und mit TP Stempel begrenzt. Dieser Vorgang wird im Rahmen der §21 Untersuchung dokumentiert. Das ist so wie eine Wurstblinker Eintragung. Die Zulassungsstelle hat damit bis zur Zulassung gar nichts zu tun.

Geschrieben

Hallo Rosti,

vielen Dank für den Hinweis. Dann werde ich auf dieser Vorgehensweise bestehen. Ich frage nicht nur so aus Spaß, sondern liege mit der Werkstatt über Kreuz und habe die Kfz.-Innung eingeschaltet, allerdings wegen anderer Dinge, die dort vorgefallen sind.

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