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Geschrieben

Hallo,

werksmäßig hat mein Citroen C4 (Baujahr 08/2012, Diesel, 1.6 HDI, glaube das nennt sich auch C4 (2) B7) 16 Zoll Felgen drauf, der Reifen ist auch 16 Zoll.

In den COC Papieren stehen 15 Zoll und auch 16 Zoll, beide Größen sind also erlaubt.

Was ist, wenn ich nun 17 Zoll Reifen + 17 Zoll Felgen anbringen lasse? Klar, ABE für die Felgen. Aber darf man das ?

Geschrieben

Ja, wieso denn nicht??

Dafür ist ja eine ABE da!! Es gibt ja auch C4 mit originalen 17 Zoll Rädern!

Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Minuten schrieb khs2212:

Das bezieht sich aber nur auf das Original-Zubehör von Citroen. Für die Felgen aus dem "freien" Zubehör gibt es die erwähnten Teilegutachten bzw. ABE.

Bei "Premio" geht der Konfigurator bis 19": https://www.premio.de/felgenkonfigurator#109533625!B589A0C

Ronald

Bearbeitet von Ronald
Geschrieben

Hallo, vielen Dank für die Antworten.

Und was ist mit den Reifen? 17 Zoll Reifen, brauche ich da auch eine Erlaubnis, oder ist die ABE für die Felgen, auf der die Reifenkombinationen stehne, ausreichend?

Geschrieben

Ja, die zulässige Reifengröße steht in der ABE. Weiß nicht, ob noch die Auflage zur "Tachojustierung" statthaft ist, falls der Abrollumfang abweicht.

Zitat

Mit diesem Reifengrößen - und Geschwindigkeitsrechner können Sie auf einem schnellen und unkomplizierten Weg testen, ob bei Ihrer Wunschbereifung eine Tachoangleichung nötig ist, die bei mechanischen Tachos zwischen 150 und 200 Euro liegt.

Der Tacho darf 7% bis 10% zu viel anzeigen und kein km/h zu wenig.
Der Abrollumfang kann je nach Reifenhersteller Variieren bis zu 1,5% mehr oder 2,5% weniger.

https://www.reifensuchmaschine.de/reifen_rechner/reifenrechner.htm

Geschrieben

Alles klar, vielen Danke für die raschen Antworten.

Besten Tag gewünscht.

Geschrieben (bearbeitet)

Die Nummer der Betriebserlaubnis e2*2007/46*0079*... bzw. e24*2007/46*0027* mit der im Fahrzeugbrief abgleichen und die Auflagen durchgehen, ob was an der Karosse gemacht werden muss

Bearbeitet von Ronald
Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb Gernot:

Irgendwie ist das wohl etwas komplizierter. Hier

https://citroen-de-de.custhelp.com/euf/assets/images/allemagne/citroen/files_download_center/C4/RderReifen/KD_TD_D_Reifenliste_C4_112008.pdf

kommen die Energiesparreifen ins Spiel und damit sicherlich die Abgaseinstufung und da sind dann 17" Räder nicht erlaubt. "---" heißt ganz gewiß nicht "Des basst scho".

Gernot

Das ist nur eine Aufstellung der zulässigen Rad-/Reifenkombinationen unter Verwendung von Original Citroen-Serienrädern und somit für Zubehörräder ungeeignet.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Ronald:

Das ist nur eine Aufstellung der zulässigen Rad-/Reifenkombinationen unter Verwendung von Original Citroen-Serienrädern und somit für Zubehörräder ungeeignet.

Das sehe ich total anders, und der TÜV sicher auch.

Der wird m. E. nur die in der Tabelle genannten Reifengrößen akzeptieren. Nicht umsonst müssen einige Typen eingetragen werden (Änderungsabnahme erforderlich).

Für alles andere bist Du den Machweis schuldig, dass es an deinem Auto gefahren werden darf...

Grüße Stephan

Geschrieben

Die Tabelle hat den Stand November 2008 C4 Typ L, der TE fährt aber einen 2012 HDI Typ N. Weiterhin sind nur Teilenummer von 17"- Citroen-Felgen aufgeführt: 5402.K5/K6/S5/S6/X7/Y7

Die beiden 17" Gutachten hier, widersprechen auch dieser These.

Geschrieben
13 hours ago, Ronald said:

Die Nummer der Betriebserlaubnis e2*2007/46*0079*... bzw. e24*2007/46*0027* mit der im Fahrzeugbrief abgleichen und die Auflagen durchgehen, ob was an der Karosse gemacht werden muss

Hallo,

das verstehe ich irgendwie nicht. Woher diese Nummern? 

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb pc_doctor:

Woher diese Nummern? 

Die stehen in dem Gutachten der "Wunsch-Felge":

auf Seite 5 (bzw. 9)

 large.gutachten.JPG.36a09e5134ef6c540e5548471cc8b909.JPG
vor 16 Stunden schrieb pc_doctor:

Habe mal jetzt beispielsweise diese Felge rausgesucht:

https://www.felgenshop.de/mak-zenith-hyper-silver-17-zoll-f7070zhhs25eeg/citroen-c4-n-alufelgen/1-6l-hdi-82kw-111-ps/

Laut Gutachten darf ich Reifen der folgenden Größe verwenden:

 205/50 R17 oder 215/45 R17 oder  225/45 R17

Ronald

Geschrieben

Achso, verstehe. Das heißt, da ich einen Citroen C4 N fahre habe ich die Betriebsnummer e2*2007......

Heißt also, ich darf die Reifen und Felgen montieren.

Geschrieben

Welche Betriebserlaubnis steht denn genau in deinem Fahrzeugschein??

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb pc_doctor:

Das heißt, da ich einen Citroen C4 N fahre habe ich die Betriebsnummer e2*2007......

Die zu vergleichende Nummer steht im Fahrzeugbrief im Feld "K" Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE.

Beispiel

$_10.JPG

Mit dem Gutachten kann man auch vor Kauf der Felgen zur Prüforganisation (TÜV; DEKRA; GTÜ;KÜS usw. ) fahren und klären.

Ronald

Geschrieben

Hallo,

das muss ich nachgucken, so wie ich das verstanden habe, muss die Betriebsnummer auf meinem Fahrzeugschein der Nummer entsprechen, die im Gutachten angeführt ist, ansonsten gibt es keine Erlaubnis seitens Tüv.

Stimmt das so?

Geschrieben (bearbeitet)

Ja, nur das Deine Nummer im Brief etwas länger ist. Dafür steht im Gutachten nach dem letzten " * " die " .. " .

e2*2007/46*0079*..

Ronald

Bearbeitet von Ronald
  • Like 1
Geschrieben

Auf der Felgenseite sind noch 2 Videos als Erläuterung zur Felgenwahl bzw. den Gutachten.

 

 

  • Like 1
Geschrieben

Mein C4 II Bj. 2017 hat ab Werk 17" Felgen mit Bereifung 225/45 R17.

Ganzjahresreifen von Uniroyal, die allerdings recht laut sind. Ich werde sie durch Michelin ersetzen sobald sie vollends abgefahren sind, aktuell noch 4,5 mm vorne und 3 mm hinten (habe ich mal getauscht) nach 41.000 km.

Rodolfo

  • Like 1

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