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Geschrieben

Ich habe eine gebrauchte Citroen (Bosal) AHK für meinen C6 bekommen. Welche Papiere benötige ich dazu? 

 

Viele Grüße 

Jörg

Geschrieben (bearbeitet)

In meiner EG-Übereinstimmungsbescheinigung steht bei 43.1 EG-Typenbezeichnung der Anhängevorrichtung, sofern vorhanden: -

Deshalb dachte ich, ich müsste nachweisen, dass sie AHK zulässig ist.

Viele Grüße 

Jörg

Bearbeitet von joka01
Geschrieben

Eine AHK ist eintragungsfrei. Fall du mit "Papiere" z.B. eine ABE meinst. Alle relevanten Informationen ergeben sich aus dem Typenschild der AHK.

Geschrieben

OK, ich kenne mich mit den E-Nummern Freigaben nicht aus. Bei den anderen Citroen habe ich immer die AHK eintragen lassen (ist aber schon ewig her).

Ist die Nummer auf dem Typenschild zusammen mit den dortigen Angaben ausreichend oder muss ich einen Zusammenhang zwischen der Nummer auf der AHK und dem Fahrzeugtyp zeigen können?

Viele Grüße 

Jörg

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo Jörg,

früher musste man Zugvorrichtungen eintragen lassen. Das ist seit einiger Zeit nicht mehr der Fall. Typenschild sollte dran und lesbar sein, und die entsprechende ABE im Handschuhfach für die Kontrollen der Dorfpolizei.
Wenn du keine ABE hast, hier im Forum fragen, im Internet forschen (mit den Nummern auf dem Typenschild), oder beim Hersteller anfragen. Notfalls auch bei Händlern, zB hier: https://www.ahk-onlineshop.eu/faq/ahk/abe-verloren/

https://www.bussgeldrechner.org/anhaengerkupplung-eintragen.html

Gruß,
Michael

Bearbeitet von schwinge
Geschrieben (bearbeitet)

Hallo Michael,

das Typenschild ist dran und gut sichtbar. Hat hier einer die ABE für die Citroen AHK 9427.CP (Bosal le rapide)?

Viele Grüße 

Jörg

Bearbeitet von joka01
Geschrieben

Hallo Jörg,

ich habe noch die Montage- und die Bedienungsanleitung gefunden und gescannt, zum Versenden von pdf-Dokumenten benötige ich aber ein Email-Adresse

Gruß   Andreas

Geschrieben

Dank Andreas habe ich eine Kopie erhalten. 

Vielen Dank,

Jörg

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