Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ca. 6 Wochen und knapp über 3000 KM nach dem Kauf meines AX hat sich auf der Autobahn von Mannheim nach Heidelberg die rote Kühlwasserkontrollleuchte gemeldet. Da ich auf dem Weg zur Arbeit war und noch in der Probezeit bin, hab ich kurz angehalten, Wasser nachgekippt und bin weitergefahren. Das gleiche Spiel dann nach der Arbeit auf dem Weg zum Citroenhändler, bei dem ich den Wagen gekauft hatte. Und der meint nun, ich hätte gar nicht weitefahren dürfen sondern hätte ihn gleich anrufen sollen, er hätte mich dann abgeschleppt. Durch das Weiterfahren sei die Zylinderkopfdichtung durchgebrannt und er lehnt deshalb jede Gewährleistung ab, da dies ein durch mich verursachter Folgeschaden sei.

Meine Frage nun: Ist es tatsächlich so, wie mein Händler sagt, dass nämlich die Zylinderkopfdichtung IMMER NUR dann durchbrennt, wenn man mit zu wenig Wasser fährt oder kann es nicht auch vielmehr umgekehrt sein, dass die Undichigkeit im Kühlsystem auf eine durchgebrannte Zylinderkopfdichtung zurückzuführen ist und durch den Abgasdruck der Druck im Kühlsystem so hoch wurde, dass es zur Undichtigkeit auch im Kühlsystem kam?

Geschrieben

Das ist wie Henne und Ei ... aber eher Deine zweite Version.

In jedem Fall kannst Du davon ausgehen, dass ein Nachfüllen von Wasser bei roter Kontrolleuchte ein ganz normales Vorgehen ist. Dazu sind die Dinger schliesslich da - sollen warnen wenn der Stand zu niedrig ist oder die Temperatur zu hoch (was oft Hand in Hand geht). Das kann X Ursachen haben, die meisten davon eher harmloser Art. Wenn jedesmal beim Aufleuchten gleich ein Pannenwagen gerufen wird, kämen die Pannendienste nicht mehr nach. Daraus kann Dir erstmal niemand das Argument drehen, alle Folgeschäden seien nun Dein Problem.

Diese Leuchten haben zudem ausreichend Toleranz, um rechtzeitig vor einer ernsten Schadensgefahr anzugehen. D.h. wenn sie angeht und Du direkt (also nicht erst nach weiteren 10 Minuten ... ) Wasser auffüllst, ist kein Schaden verursacht.

Wenn dann kurz danach dieselbe Leuchte wieder angeht, ist das nur ein Beleg dafür, dass da ein Schaden schon vorher vorgelegen hat und sich nun halt wiederholt. Der kann sich dann vielleicht noch etwas verschlimmern, aber war trotzdem schon vorher da.

Also keine Bange machen lassen !!

Geschrieben

Hi,

die ZKD eines TU-Motors geht meiner Erfahrung nach nicht nach zweimaligem Aufleuchten der Lampe kaputt, es ist eher umgekehrt: Die Dichtung verabschiedet sich langsam, der Wasserverlust ist nicht unbedingt so groß, dass man eine Dampfmaschine hat, und irgendwann ist es dann eben soweit.

Mir sind schon einige Male AXe wegen korrodierter Stecker der Lüfteransteuerung oder Wassermangel bei der AU zu heiß geworden - nix passiert. Wenn sonst kein Wasserverlust zu erkennen ist, wird es wohl ein normaler Verschleißtod sein - wieviel hat er denn gelaufen?

Hast Du irgendwelche scheleimigen Ablagerungen am Öldeckel o.ä.?

Ist natürlich eine knifflige Sache, hört sich nach Streit an ...:-(

Falls der Händler (mit Werkstatt??) auf seiner Version besteht, wirst Du leider den Gang zum Anwalt antreten müssen bzw. erst einmal damit drohen. Aber wie das dann ausgeht, kann wohl niemand vorhersagen.

Gruß

Frank

Geschrieben

Ich würde den "freundlichen" Händler einfach mit dem EU-Gewährleistungsrecht konfrontieren.

Danach muss bei einem Mangel der VERkäufer die ersten 6 Monate nach Kauf der Sache beweisen, dass der Schaden nicht schon vorher (ansatzweise) vorhanden war. Die nächsten 1,5 Jahre ist es umgekehrt.

Das bedeutet, dass der Verkäufer die ersten 6 Monate meißt die schlechteren Karten hat, weil wie will er beweisen, dass da nicht vorher schon Haarrisse oder so was vorhanden waren? (Hab von ZKD nicht so die Ahnung)

Also: Nicht einschüchtern lassen.

Geschrieben

Der einzige Fehler, den Du vieleicht gemacht hast, ist, kaltes Wasser in einem heißen Motor zu kippen.

Wenn Du sofort nach Aufleuchten der Kontrollampe angehalten hast, den Motor etwas abkühlen lassen und dann Wasser eingefüllt hast und ohne leuchtende Lampe weitergefahren bist, dann hast Du meiner Meinung nach keinen Fehler gemacht.

Der Händler versucht nur Dich abzuwimmeln. Hartnäckig bleiben!

Wenns nicht anders geht, Rechtsanwalt einschalten.

Gruß

H-G

Jochen Hoffmann ACCM
Geschrieben

"friedrichssen" hat vollkommen Recht.

Du hast genau das gemacht was auch in der Doku steht. Wenn rote Lampe an, dann Wasser nachfüllen. Da Du noch bis zur Firma gekommen und nicht sofort wieder liegengeblieben bist, war das Leck offenbar auch nicht so dramtisch.

Anschließend nochmal auffüllen und zum Händler fahren ist exakt das Richtige.

Von hier aus würde ich sogar sagen, die ZKD war die Ursache. Wo ist denn sonst das Wasser hin verschwunden?

Das Gewährleistungsrecht ist auf Deiner Seite. Aber das ist auch der Punkt: Es handelt sich um "Gewährleistung", nicht um Garantie. Letztere ist freiwillig. Du mußt Dich immer auf "Gewährleistung" berufen. Das ist eine ganz andere Rechtsfigur.

Wenn der komische Händler sich weiter quer stellt. Sofort zu Schiedsstelle der KFZ-Innung und als nächsten Schritt einen Anwalt einschalten.

Versuch da nicht auf eigene Faust mit gesundem Menschverstand weiterzukommen. Du läßt Dich nur auf faule Deals ein. Wenn ein vernünftiger Anwalt das macht, überschlägt sich der Händler, was dann plötzlich alles auf ihn zukommt. Ein Leihwagen steht Dir, meines Wissens, für die Ausfallzeit in der Gewährleistung nämlich auch noch zu.

Wenn der Anwalt dann noch seine Rechnung an den Händler schreibt, wünscht der sich Dir, sofort die neuen ZKD auf einem Silbertablet mit einer Tasse Kaffee serviert zu haben.

Gruß

Jochen

XM CT tuningfreak
Geschrieben

Unabhängig von den 6 Monaten gewährleistung.

Was steht im Handbuch??

Wenn da drin steh das du bei leuchtender Kontrollleuchte Wasser nachfüllen sollst und nicht unbedingt deine Werkstatt anrufen sollst, kann er dir glaub net viel und muss reparieren.

Woher sollst du es sonst wissen.(bzw. wenn nirgends steht dass du nicht mehr weiterfahren darfst wenn die Leuchte angeht)

der Uwe

Geschrieben

Denke auch du hast es richtig gemacht. Was heißt hier Folgeschaden. Der Wasserverlust ist ja Kopfdichtungsbedingt. Also hat die Kopfdichtung die Macke. Mit oder ohne Weiterfahrt.

Hättest du kein Wasser nachgefüllt bzw. während der Weiterfahrt wäre die Kopfdichtung richtig Kaputt gegangen, der Wagen überhitzt, der Kopf verzogen/rissig oder gar Wasser im Öl mit Lagerschaden als Folge DANN könnte der Händler dir zu Recht einen Vorwurf machen.

Geschrieben

Der gute Mann faselt, es gibt mehrere Möglichhkeiten, warum sich eine ZKD verabschiedet. Da der Kauf erst ein paar Wochen her ist, liegt das Auto in der Gewährleistung. Wenn er behaupten will, daß der Schaden durch Dein Verschulden aufgetreten ist, möge er das beweisen.

ACCM S.Stritesky
Geschrieben

Geh einfach mal zur Schiedsstelle....

Hab jetzt leider keine in Ludwigshafen gefunden.

Aber in Mannheim ist eine. Kannst ja mal anrufen, da ich keine Ahnung habe wie das ganze aussieht (wer da wo zuständig ist)

----

Schiedstelle für das Kfz-Gewerbe Rhein-Neckar-Odenwald

Chemnitzer Str. 10

68309 Mannheim

Tel.: 0621 / 49 67 30

Fax: 0621 / 49 20 04

----

Hoffe ich konnte dir helfen !

Gruß

Sascha

Geschrieben

Hallo

Also, ich seh das so: Wenn nach 6 wochen bzw. 3000km das Wasser zum

Teufel geht ist vorher schon was im Argen gewesen. Sollte der

Wasserstand bei Kauf schon zu niedrig gewesen sein spricht das

kaum für den Händler.

Gruß Stefan

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...