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Geschrieben

Hallo an Alle unter dem Doppelwinkel,

ich brauche mal eure Ratschläge.

Ich hatte eine Unfall mit meiner Madame bei dem Ihr unschuldiger Weise an der linken Seite einige Kratzer zu gefügt wurden. Ich habe nach Rücksprache mit der gegnerischen Versicherung einen Gutachter beauftragt, die Versicherung bestand darauf. Nun wurde ein Schaden von 741 € inkl. Mst. ermittelt, als Restwert für meinen Wagen wurden 400 € angesetz und der Wiederbeschaffungswert wurde mit 850 € angesetzt. Für ein Y3 aus 1990 mit 2.0 Maschine und 176 Tkm, TÜV und Asu bis 10.05.

Jetzt teilt mir die Vericherung mit sie möchte nach Totalschaden abrechnen, wenn ich das Geld so möchte, oder ich weise ihr die Reparatur in einer Werkstatt nach und sie erstatten die vollen Kosten, laut telefonischer Aussage heute nachmittag. Nun meine Frage was läuft da ab, müssen sie mir nach Gutachten nicht auch so den vollen Betrag abrechnen, ohne die Mehrwertsteuer, auch wenn ich den Wage selbst rerariere, oder gar nichts mache. Was steht mir eigentlich für ein Nutzungsausfall zu, die versicherung meinte ca 30 € am Tag, für die 3 Tage Reraraturdauer. Ich habe das Gefühl die wollen mich billig abspeisen um Kosten zu sparen, mir soll in den nächsten Tagen ein Verrechnungsscheck über 450€ zu gehen, wenn ich den einlöse, habe ich dann verloren und kann nichts weiter einfordern`.

Ich bin für eure Tipps dankbar und verbleibe mit schwebenden Grüssen

Ronny

Geschrieben

Das hast du sehr richtig erkannt. Ich weiss nicht wo der tatsächliche Wert deines Autos liegt aber weiss von früher, aus Deutschland, da wurde pro Monat TÜV 100 DM als Wert veranschlagt. Auch 30 Euro Tagegeld ist sehr knapp bemessen. Sprech doch mal einen Rechtsanwalt auf diese Sache an die geben Kostenlos auskunft und es könnte sich durchaus für dich rentieren. Ich hatte je rund 4000 DM bekommen für einen Visa und einen GSA, beide wurden nach der TÜV Formel berechnet plus Nutzungsausfall und andere Spielereien, war 1988 für den GSA und 1992 für den Visa.

Geschrieben

Hallo,

an meinem 1990er XM wurde letzes Jahr noch ein Schaden von € 1.300,- gerichtet, allerdings mit € 100,- Beteiligung für mich, weil ich jetzt einen neue Stoßstange vorne habe. Der Wagen wurde auf etwas über € 1.000,- geschätzt und es gibt irgendwie für die Reparatur 30 % Spielraum nach oben.

Entweder ist nun mein XM supergut gepflegt (116.000 km, einige kleine Dellen, leicht verbeulter Radlauf hinten links, kein Rost, Reifen rel. neu., keine sonstigen erkennbaren Mängel, innen sauber und gepflegt, TÜV/AU bis 08.05) oder Deiner total heruntergeritten oder der Gutachter hat in englischen Pfund abgerechnet.

Gernot

Geschrieben

Hi,

92er TD break "de Luxe", naja, ich hab ne verbeulte Fahrertür. Es gab 1250 Euro, und der Wert wurde auf so ~2500 festgelegt, wegen Leder, Automatik, Klima, Glasdach etc. Aber Diskussion führen musste ich auch, weil "ein 2.0i wär ja GAR NIX mehr wert", worauf ich sagen konnte, "kaufen sie mir doch einen anderen TD Break mit der Ausstattung, OHNE Mängel". Macht sie am Tel. das Web auf, und resignierte, weil "alles drin ohne Mängel unter 4.000" gab es nicht an dem Tag :-)

Das allercoolste ist die Gegnerin: SIE fährt MIR rückwärts OHNE GUCKEN in die Tür, und ich diskutier mit ihrer Versicherung 5 Wochen rum, bis ich nach Klageeinreichung dann 100% kriege. Die Klage zieh ich zurück, jetzt kommts, da verklagt SIE MICH ! ihre Stossstange zu zahlen, ich sein, lach, "mit hoher Geschwindigkeit reingefahren!. Klar, daher ist meine Tür ohne Streifschaden eingedrückt stumpf, und sie hat hinten rechts ne Macke an der Stossstange.

Nächsten Dienstag ist Vorführung der Wagen beim Richter. Ich freu mich auf DAS GESICHT !

Carsten

Geschrieben

Carsten

ich bin mir nicht sicher welche Reaktion ich da hätte aber wahrscheinlich würde ich sie zumindest wegen Verleumdung anzeigen.

Geschrieben

Hallo,

auf solche Typen freut sich jeder Richter. Die schätzen das ungmein, wenn man versucht sie zu verarschen.

Mit Ehrlichkeit fährt man am besten.

Gernot

Geschrieben

Hallo Ronny!

Kann mich noch an meine Xantia Totalschaden vor fast 2 Jahren erinnern. Das habe ich über nen Anwalt laufen lassen. Info war damals:

Bei nicht Vorlage einer Reparatur-Rechnung, muß die Versicherung die Mehrwertsteuer nicht zahlen, da man ja auch nicht nachweisen kann, daß man sie entrichtet hat.

Die Versicherung muß aber auch eine Reparatur bis zu 30% über dem Wert des Fahrzeuges zahlen, wenn per Rechnung belegt bzw. am besten nach Gutachten repariert.

So soll wohl die Geldmacherei mit kleinen Parkremplern eingedämmt werden, die dann eh nicht repariert werden. Gesetzesänderung war bei mir damals wohl recht neu.

Weiß nicht was so ein XM Wert ist, der Preis scheint mir aber doch etwas wenig. Evtl. auf eigenen Gutachter bestehn und nicht dem von der Versicherung geschicktem vertrauen.

Meine Erfahrung mit Gutachtern und Citroen: Am besten einen Cit. freundlichen suchen. Die typisch-deutschen Mercedes-VW-BMW zugeneigten gehen oft schon von oben herab an den Cit ran und erzählen dir dann wahrscheinlich noch, daß ein Benz nach so einem Unfall ja viel besser aussehen würde.

Was auch sehr zählt, ist der erste optische Eindruck. Also aufräumen, Dreck aus dem Fußräumen saugen etc.. Finde es immer wieder traurig, wie wenigst selbst die "Techniker" da auf den technischen Zustand als eher auf die Äußerlichkeiten gucken.

Hoffe du bekommst das mit der Versicherung geregelt. Sonst nimm dir einen Anwalt, wenn du 100% keine Schult hast, muß auch den die gegnerische Versicherung zahlen. Bei Post vom Anwalt reagieren die Versicherungen meist weniger unverschämt. Traurig aber leider meine Erfahrung.

Grüße

Daniel

Geschrieben

Hallo!

Mein Bruder hatte kürzlich einen unverschuldeten Unfall mit seinem Fiat. War auch ein Totalschaden. Wagenwert 5500 Euro Rep.-kosten 8000Euro. Restwert 500Euro. Tagegeld für max. 14 Tage Tag/40Euro. Also hätten ihm ca. 6000Euro zugestanden. Irgendwann kam dann ein Verrechnungsscheck über lediglich 4300Euro ohne irgendeine Auflistung wie die Summe zustande kommen soll. Wir haben dann einen Brief verfasst mit einer Rechnung die als Ergebnis obengenannten 6000Euro hatte. Wir fragen an wie den die Summe auf den Scheck zustande käme. Woraufhin 5 Tage später noch ein Verrechnungsschein mit dem restlichen Geld in der Post war . Allerdings ohne jeglichen Kommentar.

Mir kam es da auch so vor als habe die halt einfach mal versucht weniger auszuzahlen und haben gehofft von uns käme keine Reaktion mehr. Auch wurde im Vorfeld versucht den vom Gutachter ermittelten Restwert von 500Euro auf die Hälfte zu reduzieren.

Was für die auch von Bedeutung sein könnte ist die Tatsache das du das Recht hast eine eigenen und vorallem unabhängigen Gutachter zu wählen.

Lass dich nicht abzocken und viel Glück!

Joe

Geschrieben

Hallo!

Leider hat sich die Rechtslage zu Ungunsten der Geschädigten geändert. So werden Schäden, welche nicht repariert werden, nur noch netto reguliert, d.h. ohne Mwst. Wenn man allerdings den Schaden beheben lässt oder selber behebt und dafür Teile kauft, wofür es eine Rechnung mit ausgewiesener Mwst gibt (soll es schon gegeben haben...), so kann man diese Mwst ebenfalls zusätzlich von der gegnerischen Versicherung fordern.

Außerdem gibt es das Bonbon Nutzungsausfall nur noch bei tatsächlicher Inanspruchnahme eines Mietwagens. Die pauschalen Erstattungen sind leider mittlerweile Relikte aus der guten alten Zeit. Schade!

Grüße

balu1

Geschrieben

Balu,

es gibt weiterhin Entschädigung für Nutzungsausfall. Du musst nur glaubwürdig versichern dass du einen Schaden hast und du bekommst auch Geld. In der Regel kann man 50 bis 70 % des Mietwagenpreises (eine Klasse unter dem beschädigten Auto wenn es Jünger als 8 jahre ist sonst 2 Klassen kleiner) erwirken. Stand Januar 2004

Geschrieben

HY,

ich danke euch für die Tipps, werde mir wohl einen Anwalt nehmen mussen, mein XM ist in einem normalen den Alter entsprechenden Zustand, klar ein paar Kratzer hat sie schon bekommen, und die Reifen haben im moment nur 5mm, hole neue zum Herbst, aber die Kosten für Zylinderkopfdichtung neue Radlager, Bremsen vorn únd hinten komplett wurden leider nach meiner Ansicht gar nicht berücksichtigt, obwohl ich den Gutachter darauf hinwies. Den Gutachter habe ich beauftragt, wurde mir von einem freund empfohlen, der hatte mal mit seinem subaru einen Unfall und wurde sehr gut abgerechnet.

Ist schon irgendwie eine schweinerei mit der versicherung, klar ist der schaden nicht so gross, halt nur kratzer am Kotflügel, der stossstange und der Radkappe vorn links, ind ich wollt das jetzt nicht unbedingt machen lassen, wollte das geld irgendwann in eine komplettlakierung stecken, da ih mein schätzchen restaurieren will. Wollte jetzt die hinteren schwinglager machen lassen.

Ronny

Geschrieben

Mir ist mal eine vorne links reingefahren, Stoßstange hing auf der einen Seite runter und war hin. Der Kotflügel war zerbeult und die Nebelscheinwerfer-/Blinkereinheit kaputt.

Naja, sie fuhr nach dem Krach einfach weiter, ich hinterher, bis ich sie einholte. Sie gab dann auch alles zu und so. Somit stellte ich den XM in die Werkstatt. Schuldfrage war ja klar!

Tja, ein paar Tage später dann rief der Versicherungsmensch von der gegnerischen Versicherung an und meinte A) ich sei zu schnell gefahren und B) ich hätte rechts überholt (dabei war es ein nebeneinanderher fahren und sie zog plötzlich rüber > Toterwinkel).

Dennoch hatte ich Glück, da ich Zeugen benennen konnte, die unmittelbar hinter mir, bzw. der Unfallgegnerin fuhren und meine Version bestättigten.

So bekam ich eine neue Blinkereinheit (leider mit einem weißen statt gelben Nebelscheinwerfer, aber das ist eine andere Geschichte), eine neue Stoßstange und der Kotflügel wurde ausgebeult und lackiert!

Ohne Selbstkosten für mich bei einem (damlas fast) 13-jährigen Citroen mit über 300000km!

lg thomas

ACCM Helmut Bachmayer
Geschrieben

nutzungsausfall gibt es noch, wenn der gutachter, der das gutachten schrieb oder sogar ein anderer, die ordnungsgemaese instandsetzung bestaetigt. gruss der bachmayer

ACCM Tiefflieger
Geschrieben
ACCM Helmut Bachmayer postete

nutzungsausfall gibt es noch, wenn der gutachter, der das gutachten schrieb oder sogar ein anderer, die ordnungsgemaese instandsetzung bestaetigt. gruss der bachmayer

Zum Nachweis genügt ein scharfes Foto mit aktueller Zeitung drauf, damit der Zeitpunkt des Fotos klar ist.

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