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Geschrieben

@kantia @peterM u andere

Danke für Eure aufmunternde Unterstützung, ich sehe es genauso und so gesehen dürfte es überhaupt keine Unfälle geben, weil ja jeder hätte ausweichen können. Das kann ein Gericht entscheiden aber nie die Bullerei...

Schwebende Grüsse

Amin

ACCM Jürgen P. Schäfer
Geschrieben

Zur XM-ABS-Frage:

Ich war aber auch überzeugt, daß ABS bei allen offiziell in D verkauften XMs Serie war.

@Arma77:

Ist Dein Brüller, "das Tier unter den XMs" ohne ABS vielleicht doch ein EU-Import?

Der hier mal wieder auftauchende Minderheiten- und Ausländerhass ist natürlich voll daneben.

Eines frage ich mich aber davon unabhängig:

Amin schreibt, die junge Frau spreche kein Wort Deutsch. Wenn sie mit einem deutschen Führerschein unterwegs ist, dürfte das natürlich nicht sein. Wie will sie sonst die Führerscheinprüfung bestanden haben?

Naja, vielleicht ist die Sprachlosigkeit ja auf den Unfallschock zurückzuführen. Andere Möglichkeit ist natürlich, daß die Frau keinen deutschen, sondern nur einen ausländischen Führerschein hat.

Das mit der Unterstellung einer Teilschuld, weil man den Unfallverursacher nur noch teilweise gerammt hat, finde ich auch heftig.

Mit ist mal was ähnliches passiert. Als mir mal ein ausscherender PKW die Vorfahrt genommen hat, habe ich mit einer Vollbremsung den Crash ganz knapp verhindern können, dabei aber ABS-los zwei Reifen kaputt gerubbelt. Hätte ich nicht ganz so stark gebremst, so hätte ich natürlich schon bei einer leichten Berührung aufgrund von Lackspuren keine Beweisnöte gehabt. So aber war der Verursacher mit seiner Unfallflucht letztlich erfolgreich: Obwohl ich das Fahrzeug und das Kennzeichen übereinstimmend und korrekt beschreiben konnte, kam er mit der Behauptung durch, er sei gar nicht am Ort des Geschehens gewesen! (Zeugen konnte ich keine anhalten, sein Anwalt schrieb ihm einen ganz treu-doofen Brief, er wisse zwar nicht, wer jeweils mit dem Auto fahre, aber das Auto sei bestimmt am betreffenden Tag nicht in Köln gewesen! Ich müsste mir demnach das Kennzeichen und das Fahrzeug, das 150 km entfernt zugelassen ist, "ausgedacht" haben.)

-- Jo, ärgert mich noch heute, wenn ich daran denke!

>>Grüße, Jürgen

Geschrieben

Mindestens die ersten beiden Modelljahre hatte der XM Classic in D kein ABS, nur gegen Aufpreis. ABS bei allen Modellen Serie war erst beim Xantia der Fall.

Geschrieben

Hallo Jürgen,

für meinen ersten 2.0 Classic aus 90 kann ich das jedenfalls 100%ig ausschliessen.

Beim zweiten würde mich das jedenfalls sehr wundern.

Weiterhin viel Spaß mit deinem viel zu zivilisierten XM. ;-)

Flo

Geschrieben
Benne postete

Über die Sache mit der Teilschuld lässt sich vortrefflich streiten, das obliegt den aufnehmenden Beamten.

Das stimmt überhaupt nicht, denn..

wie Embo_BS ganz richtig postete

die Polizei nimmt nur die Unfallspuren auf, eine Schuldzuweisung ist überhaupt nicht Aufgabe der Polizei, das läuft über das Gericht

´

Erfahrungsgemäß haben Polizeivollzugsbeamte auch keinerlei Erfahrung mit der Bewertung komplexer Rechtsfragen. Dazu gehört insbesondere zu bewerten, wer im Strassenverkehr welche Sorgfaltspflicht verletzt haben könnte. Das ist einfach nicht deren Aufgabe. Dazu sollte zunächst die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners befragt werden und wenn sich jetzt schon andeutet, dass diese "Zicken macht" sollte recht schnell der Kontakt zu einem erfahrenen Unfallsachverständigen (das ist nicht jeder Kfz-Sachverständige!) aufgenommen werden. Das Risiko, dass an einem 20% des Schadens allein für die Betriebsgefahr (also unabhängig vom eigenen Verschulden) kleben bleiben besteht allerdings immer dann, wenn das Verschulden des anderen Verkehrsteilnehmers nicht in einem so schweren Maße überwiegt, dass die Betriebsgefahr dahinter zurücktreten muss. In der Regel ist das Verschulden bei einer Vorfahrtsverletzung so groß. Es muss allein ausgeschlossen werden, dass noch ein eigenes Mitverschulden (und das unterstellen die Beamten ja) zu erkennen ist. Da lohnt sich der Gutachter schon.

Gruß

Markus

Geschrieben

Wenn mit ABS richtig, d.h. voll, gebremst wird, entstehen schon Bremsspuren, sie sind nur nicht so auffällig wie die schönen schwarzen Streifen "ohne". Auf den ersten Blick sind sie häufig nicht zu erkennen und eine richtige Spurensicherung wird nur in den seltensten Fällen gemacht.

Ein Anwalt, und zwar einer mit dem "Spezialfach" Verkehrsrecht ist da immer gut.

Für den Führerschein reicht es übrigens aus, Worte wie Stop, Einbahnstraße usw. zu erkennen, die Prüfung kann, ggf. mit Dolmetscher, in jeder Sprache abgelegt werden.

Geschrieben

Zur Führerscheinprüfung: Man konnte schon als ich den Schein gemacht habe (1993) seine Prüfungsbögen auf Türkisch und Russisch bekommen. Hauptsache man kann die Zeichen deuten und auch danach handeln. Letzteres fällt aber wohl 90% aller Fahrer in Deutschland schwer.......:-)

Tom

Geschrieben

Hi,

so ist das! Der Führerschein hat nichts mit der Muttersprache zu tun. Verkehrsregeln sind international und hängen nicht mit der Landessprache zusammen.

Auch dürfte ein Ausländer nicht länger als - ich glaube ein halbes Jahr - mit seinem ausländischen Führerschein in Deutschland fahren. Er muss, wenn er länger in Deutschland lebt, einen deutschen Führerschen beantragen.

Gruß,

Kalli

Geschrieben

Die Unfallverursacherin hat einen türkischen Führerschein, wann der allerdings ausgestellt wurde, bzw. wie lang er schon in D benutzt wird, entschließt sich meiner Kenntnis.

Geschrieben

Kein Rassismus sondern Tatsache: Türkische Führerscheine besonders aus der Provinz sind dank allgegenwärtiger Bestechung das Papier nicht wert auf dem sie gedruckt sind. Selbst ein legal erworbener türkischer Führerschein ist, wenn in der Provinz gemacht, im dichten deutschen Verkehr und Schilderwald wertlos.

Türken und Ausländer aus vergleichbaren Regionen der Erde stellen für die Haftpflichtversicherungen ein erhebliches Risiko dar, das nahe an den Unfallraten von Fahranfängern liegt. Eine spezieller "Ausländertarif" verbietet sich jedoch, weil das als rassistisch gelten würde.

ICh weiß das, weil ich Türken kenne und Leute aus der KFZ-Schadensabteilung

Nennt mich meinetwegen auch einen Rassisten

René

Geschrieben

@Markus: So, jetzt muß ich Dich auch mal ein wenig korrigieren...

Es obliegt durchaus den Beamten vor Ort, einen Unfallverursacher so einzutragen, wie sie es für richtig halten, denn sie haben, ganz entgegen Deiner Meinung, durchaus die Fähigkeit, auch sehr komplexe Unfallhergänge nachzuvollziehen und zu bewerten. Auch die folgenden komplexen Rechtsfragen können sie durchaus beurteilen. Sowas lernt man im Allgemeinen in der Ausbildung.

Ob das dann im Endeffekt so stehen bleibt, entscheidet sich, wenn der Unfallverursacher nicht damit einverstanden ist, als solcher eingetragen zu werden, letztendlich vor Gericht.

Wenn die aufnehmenden "Bullen" Amin als Unfallverursacher eintragen, werden sie dafür irgendeinen Grund gehabt haben, den wir alle hier wohl nicht beurteilen können, oder war irgendwer von Euch dabei???

Grundsätzlich gilt allerdings tatsächlich, wie ich oben auch schonmal geschrieben habe, daß derjenige, der den Vorrang nimmt, auch der Unfallverursacher ist. Hier wurde Amin eingetragen, dafür sollten die Beamten einen guten Grund haben, ansonsten geht das Ding vor Gericht kaputt.

Punkt.

MfG, Benne (nebenbei einer der in Unfall- und Rechtsfragen unerfahrenen "Bullen")

Geschrieben

Die Aufnahme in Protokoll ist schlicht und einfach dadurch gekennzeichnet, daß der eine unter "1" und der andere unter "2" im Unfallbeteiligten-Protokoll eingetragen wird. Häufig wird es von den Versicherungen so gehandhabt, daß der unter 1 stehende der Schuldige ist. Falls du damit nicht einverstanden bist, bitte die grün-weisse Rennleitung ein weiteres Kreuz zu machen, wo sowas wie "Nennung erfolgt ohne Kenntnis des Verursachers" steht. Dann ist die Schuldfrage, die sehrwohl von den Jungs in grün getroffen wird (wer sonst kassiert die 75 Ecu für "Verursachen eines Unfalls" wieder offen.

Beispiel dazu: Meine bessere Hälfte befuhr mit zulässigen 120 km/h die Autobahn auf der rechten Süur. An der Einmündung einer Raststätte zog eine polnische Fahrerin mit einem Astra 1,6 im (nach ihren Angaben) 5. Gang und ca. 60 km/h auf die Spur meiner Freundin. Da links ein weiteres Auto überholte, fuhr sie auf. Theoretisch ihre Schuld. Ok.

Aber die Scherben der Heckscheibe des Astra lagen am Anfang des Beschleunigungssterifens, nicht am Ende, was die grün-weissen zur Schuldumkehr bewogen hat. Meine Freundin war 100 % unschuldig.

Die Glasscherben habe ich übrigens gesehen, da die grünen ja an den Unfallfahrzeugen waren und nicht wie ich von hinten an die Stelle des Geschehens kamen. Freundliches Aufmerksammachen brachte dann die Wandelung in Gang.

Geschrieben

Kommt doch mal vom Schwarz-Weiß-Schema weg. Es ist nicht immer nur einer an einem Unfall schuld. So wie ich es verstanden habe, wurden im vorliegenden Fall beide Beteiligten beschuldigt (und die Entscheidung, wer beschuldigt wird, trifft sicherlich die Polizei, es wird eben nicht nur der reine Sachverhalt aufgenommen und an die Verfolgungsbehörde weitergeleitet).

Ob dies schlussendlich so stehen bleibt, ist eine andere Frage.

Es gibt hier offensichtlich zwei Beschuldigte (nein - Betroffene muss es heißen, es handelt sich nicht um Straftaten). Die Opel-Fahrerin wird aber sicherlich als 1. Betroffene aufgeführt sein und somit als Hauptverantwortliche gelten.

Ich gehe aber weiterhin davon aus, dass nach oben beschriebenen Unfallhergang Amin zu Unrecht beschuldigt wurde. Ich habe den Unfall allerdings selbst nicht gesehen.

Gruß,

Kalli

Geschrieben

Im Unfallprotokoll wurde die Opelfahrerin in der Skizze unter "1" eingetragen, außerdem bekam NUR SIE eine Strafanzeige! Meine Wenigkeit bekam hingegen eine Verwarnung in Höhe von 10,-EUR, die ich aber direkt vor Ort abgelehnt habe. Da BENNE es hier offensichtlich an einer Verdrehung der Tatsachen gelegen ist, möchte ich das hier einmal richtig stellen, schließlich war ich auf einer Bundesstrasse unterwegs, die zudem mit entsprechendem Verkehrszeichen als Vorfahrtstrasse ausgewiesen war. Wogegen ich mich wehre, ist der Sachverhalt, daß man mir eine 20%tige Teilschuld am Unfallverlauf anzuhängen versucht, da ich ja hätte ausweichen können, was aber wegen dem herrschenden Gegenverkehr praktisch unmöglich war.

Mir ist heute morgen der Übergang vom Endschalldämpfer zum Nachschalldämpfer abgebrochen, habe mich eben unter den Wagen gelegt und den frei an den Gummis schlabbernden Endschalldämpfer ausgebaut und den rest der Anlage mit Draht hochgebunden. Seltsamer Weise ist der Wagen genauso leise wie vorher, wozu also der Endschalldämpfer?

Schwebende Grüsse

Amin

Geschrieben

@Amin: Um das mal kurz klarzustellen, mir ist keinesfalls an einer VERDREHUNG der Tatsachen gelegen. Also korrigiere ich mich folgendermaßen:

>>Wenn die aufnehmenden "Bullen" Amin mit einer Teilschuld und einem Verwarngeld von 10 Euro eintragen, werden sie dafür irgendeinen Grund gehabt haben, den wir alle hier wohl nicht beurteilen können, oder war irgendwer von Euch dabei??? Grundsätzlich gilt allerdings tatsächlich, wie ich oben auch schonmal geschrieben habe, daß derjenige, der den Vorrang nimmt, auch der Unfallverursacher ist. Amin wurde mit einer Teilschuld als Unfallmitverursacher eingetragen, dafür sollten die Beamten einen guten Grund haben, ansonsten geht das Ding vor Gericht kaputt.<<

Zufrieden?

MfG, Benne

Geschrieben

Hi Amin,

ich glaube wir müssen hier mal ein paar Sachen ordnen. In keinem Fall bekam Deine Unfallgegnerin eine Strafanzeige. Es handelt sich hier um einen simplen Verkehrsverstoß, der zwar zu einem Blechschaden führte aber keine weiteren Folgen hatte. Somit scheidet eine strafrechtliche Verfolgung aus.

Auch hattest Du nicht Vorfahrt, Du hattest Vorrang, dies ist ein Unterschied.

Mich würde die Begründung für eine Verwarnung in Höhe von 10,- EURO interessieren.

Wenn, dann hätte das Verwarnungsgeld höher ausfallen müssen.

Im übrigen ist es völliger Unsinn, dass die Polizei die Schadensabwicklung regelt (20% Teilschuld). Die Polizei ist lediglich dazu da, einen Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit zu verfolgen. Platt gesagt, wird nur dahingehend ermittelt, wer das Busgeld bezahlt.

Die Schadensabwicklung (und somit auch die prozentuale Aufteilung des Schadens) wird nicht durch die Polizei oder die Verfolgungsbehörde (in Deinem Fall irgendein Regierungspräsidium) ermittelt.

Dies ist Sache der Versicherungen, bzw eines Zivilgerichtes.

Die prozessuale Verfolgung hat nichts mit den privatrechtlichen Forderungen zu tun. Dies wird immer gern durcheinander geworfen.

Natürlich sind die Versicherungen froh, wenn ein Verkehrsunfall polizeilich aufgenommen wurde. Dies nimmt den Versicherungen doch sehr viel Arbeit ab.

Gruß,

Kalli

Geschrieben

@kalli,

die bullizei erklärte mir in Beisein von Zeugen, daß der Verstoss der Opelfahrerin weit schwerer wiegen würde und sie deswegen mit einer Anzeige zu rechnen habe. Ich bin weder Jurist noch kenne ich die StVO so gut, daß ich das richtig einschätzen könnte, ich habe es aber meinem Anwalt kommuniziert, der das nach Aktenlage ohnehin besser bewerten kann.

Amin

Geschrieben

@Amin

Das war sowieso das Beste, was Du machen konntest (Anwalt). Lass die ganze Sache mal auf Dich zurollen! Wahrscheinlich löst sich alles in Wohlgefallen auf.

Gruß,

Kalli

Geschrieben

An alle, denen das Wort nicht geläufig ist: Es heißt Polizei und im übrigen heißen die Beamten dieser Behörde Polizisten.

Ich habe zur Zeit 3 Verfahren gegen die Polizei zu laufen und werde diese auch alle erfolgreich abschließen. Ich kann also durchaus behaupten, dass ich einige Probleme mit der Exekutive dieses Landes habe.

Allerdings sollte jeder in der Lage sein, einen Mindestanstand zu zeigen. Auch wenn der Respekt teilweise abgeht: Beleidigungen, Verballhornungen usw. sind immer fehl am Platz.

/klugscheissmodus aus

Geschrieben

@ Michael S. und alle anderen:

So sehe ich das auch, sei es in Bezug auf die Ordnungshüter oder auch unsere Mitbürger anderer Nationalität/Kultur.

Zur Sache: Warten wir doch einfach ein paar Tage ab, wie sich die Sache entwickelt, anstatt uns in Mutmaßungen und gegenseitiger Besserwisserei zu ergehen. Der Anwalt wird's schon richten.

Geschrieben

ist schon eigenartig, wenns nicht so läuft wie man es gern hätte wird auf die "blöden Bullen" geschimpft, wenn aber dem eigenen heiligen Auto etwas passiert wird eine Großfahndung und die sofortige Vollstreckung der Todesstrafe gefordert.

ACCM XM-Goofy
Geschrieben

"blöde Bullen" stammt aber glaube ich nicht von mir und "Bullizei" ist meine Eigenkreation und stammt noch aus den Zeiten, als die Beamten grundsätzlich im Bulli anrückten...Aber Du hast Recht, ich habe ja gerade die Polizei angerufen, um genau diesen Stress, den ich bzw. jetzt mein Anwalt hat, zu vermeiden. On va voire quesq´on doit faire...

:-) Amin

Geschrieben

@Goofy: Hast Du nicht geschrieben, das die Strasse abschüssig war?

Dann zieh doch erstmal die Hangabtriebskraft von der Bremswirkung ab.

Die Rechnung sieht dann evtl viel positiver aus und alle weiteren Fragen erübrigen sich.

Gruss

Michael

Geschrieben

Hallo,

nur mal so nebenbei:

Hatte mal ein Drei-Tage-Auto (abgeholt beim Händler am 11.ten, eingebüßt mit 650,00 DM Restwert ausgerechnet an einem Freitag den 13.ten), das war ein Y3 2.1 TDI Break. Der Fahrer eines Kleintransporters war der Meinung, mit überhöhter Geschwindigkeit ein Stopp-Schild überfahren zu müssen. Obwohl ich den Kamikaze noch aus dem Augenwinkel mitbekam - die Kreuzung ist schwer einzusehen - und wohl eher instinktiv das Lenkrad herumriß (Gott Sei Dank kein Gegenverkehr) und ne Vollbremsung machte, kam es mitten auf der Kreuzung zum Crash. Außer einem Halswirbel-Schleuder-Trauma bei mir ging es ohne Personenschaden ab, der Unfall geschah innerorts, ich fuhr wegen einer Bushaltestelle in Kreuzungsnähe sowieso schon langsamer als erlaubt. Trotzdem war mein Wagen anschließend fast 80 cm kürzer und damit siehe oben. Bremsspuren im herkömmlichen Sinne waren Dank ABS natürlich nicht zu sehen, mein "Gegner" hatte offenkundig gar nicht gebremst und kam - von mir abgelenkt - erst in einem Sandsteinportal zum "Stehen". Das Pikante an der Sache: Die Versicherung des Unfallgegners bequemte sich erst nach Einschalten meines Anwalts, den Schaden zu regulieren. Da mein Unfallgegner (bzw. der Halter des Kleintransporters) den Unfall nicht meldete, war er für die Versicherung auch nicht existent. Um auf Goofys Problem zu kommen: Im Gegensatz zu der von mir beschriebenen Situation (eindeutige Vorfahrtsverletzung, von Zeugen (Berufskraftfahrer) bestätigte überhöhte Geschwindigkeit des Unfallgegners) steckt er aus meiner Sicht in folgendem Dilemma: Er kann nicht beweisen - oder doch ?! -(durch Zeugenaussagen), daß die Unfallgegnerin an der Haltelinie der Linksabbiegerspur tatsächlich stoppte um dann "sehenden Auges" anzufahren und natürlich nicht mehr rechtzeitig von der Kreuzung zu kommen. Weil man als Verkehrsteilnehmer immer mit dem Fehlverhalten der anderen zu rechnen hat - grinst nicht sondern schaut Euch mal die teilweise entsetzlich praxisfremden Grundsatzurteile diverser Verkehrsgerichte an - hat sich der Gesetzgeber (wer grinst da schon wieder ?!) die Sache mit der Teilschuld einfallen lassen. Die Jungs und Mädchen von der "grünen Zunft" waren bei dem Unfall nämlich nicht dabei, sie müssen sich auf die natürlich subjektiv geprägten Aussagen der Unfallbeteiligten und eventueller Zeugen beschränken und sind damit außerstande, die "Wahrheit zu finden". Theoretisch sind mehrere Auslegungen möglich:

(1) Schlimmster anzunehmender Fall für Goofy

Vectra hält, fährt nach kurzem Stopp an, verläßt zügig die Kreuzung; Goofy kommt mit mehr als den erlaubten km/h an und erwischt Vectra dank Vollbremsung nur noch am Heck. Das hat was mit Vertrauensgrundsatz zu tun: Fahrerin des Vectra darf darauf vertrauen, das sich Goofy korrekt verhält.

(2) Von mir vermutete Auslegung

Vectra hält, fährt nach kurzem Stopp allerdings sehr zögerlich an und nimmt Goofy damit die Möglichkeit, trotz Vollbremsung (oder wie es im Jargon heißt: Gefahrenbremsung) VOR dem Vectra anzuhalten. Hat auch was mit Vertrauen UND Physik zu tun: Goofy darf vertrauen, daß Vectra-Fahrerin die Kreuzung zügig räumt, nicht mitten drauf einpennt und den Anhalteweg für Goofy künstlich so verkürzt, daß er praktisch nicht mehr anhalten kann. In diesem Falle werden Ihm Verwarnung und Teilschuld durch die Polizei pro Forma prophylaktisch aufgebrummt, den Rest machen die Anwälte (wie sagt mein Anwalt immer: Ich kann nicht genug klagen !), ich hoffe, Du hast nen guten.

(3) Auslegung des Richters

Vectra hält, fährt nach kurzem Stopp allerdings nicht zügig genug an. Goofy kommt mit erlaubter Höchstgeschwindigkeit angefahren, verkennt die Situation und bremst zu spät. Hat was mit Einschätzung der eigenen fahrerischen Künste und Physik zu tun. Nach Meinung des Richters hätte er das Fehlverhalten der Unfallgegnerin voraussehen müssen. Er bekommt ne Teilschuld. Ich hoffe, Du hast wirklich nen guten Anwalt.

Jetzt mal ernsthaft: Kann es sein, daß die Geschwindigkeit an dieser Kreuzung auf 80 oder 70 beschränkt ist ? Dann solltest Du Deine Unfallschilderung für die Verhandlung noch mal gut mit Deinem Anwalt abstimmen (Der wird Dir auch erklären, warum - Tip: km/h und Entfernungsangaben). Ich kenne aus meiner Praxis verdammt wenige Fälle, in denen der Vorfahrtberechtigte tatsächlich schadlos aus der Verhandlung kam.

Im Übrigen sind Nationalität der Unfallbeteiligten, durch Kopftuch vermutete Sichteinschränkungen, quängelnder Nachwuchs und hohe Außentemperaturen für den Richter völlig irrelevant, auch wenn die beiden letzteren Punkte möglicherweise vom Anwalt der Gegenseite für seine Mandantin reklamiert werden (Sollte der / die tatsächlich so hilflos agieren, hast Du die halbe Miete schon rein - das gilt übrigens auch, wenn sich der Staatsanwalt der Sache annimmt: Laut Aussage der Polizei hat die Dame ja mit einer Anzeige zu rechnen. Ob sich der Staatsanwalt dann aber auch damit beschäftigt ist bei einem Bagatellunfall ohne Personenschaden eher unwahrscheinlich).

So, Herr Oberlehrer hat gesprochen.

Und um falschen Verdächtigungen vorzubeugen: Ich bin weder Polizist, noch habe ich was mit der Justiz am Hut sondern bin einfach nur vielfahrender Ingenieur mit über 30 Jahren Fahrpraxis und dabei manchmal nicht ganz schuldlos ;-) erlittenen Unfällen.

Viel Glück

SteffenF

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