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Geschrieben

Hallo,

da mein Xantia die 200.000 km überschritten hat, überlege ich mir, einen C5 2.2 HDI Break SX zu kaufen. Eigentlich sollte es ein Gebrauchter sein, aber als Basis möchte ich gerne wissen, wie hoch der Nachlass auf einen entsprechenden Lagerneuwagen Modell 2004 denn tatsächlich ist.

Wie hoch ist der Nachlass ohne Inzahlungnahme?

Wie sieht es denn wirklich bei Inzahlungnahme aus? Werden tatsächlich 4500 Euro auf den Gebrauchtwagen draufgeschlagen? Wenn es so ist wie die Werbung suggeriert:

Neuwagenpreis: 27.500

abz. Alt-Xantia nach Liste: 3.000

abz. Inzahlungnahme-Prämie 4.500

------------------------------------

Aufpreis auf C5: 20.000

...dann lohnt sich ein Gebrauchter Jahreswagen für ca. 20.000 (mobile.de) ja überhaupt nicht...

Bin gespannt, Eure Erfahrungen zu hören!

Gruss Nils

Geschrieben

Die Prämie gilt meines Wissens nur, wenn du einen passenden Neuwagen nimmst der "sofort verfügbar" ist.

Angesichts des kommenden Facelifts solltest du mal mit deinem Freundlichen vor Ort reden...

Vielleicht bietet sich ja auch die Möglichkeit mit Firmenkonditionen ein Fahrzeug zu kaufen - lohnenswertes Geschäft.

Manfred

P.S. In unserer Familie wurde ein C5V6Excl. Autom. mit Tageszulassung und 0 km in Köln für weniger als 19.000 € gekauft, mein C5V6 Excl. Kombi mit Farbnavi hat incl. Hängerkupplung und Winterreifen knapp 28000 € gekostet

Michael Stolz
Geschrieben

Serh geehrter Herr Oehler!

Vgl. Thema 30% Rabatt weiter unten. Mein 2,2 HDI Kombi Exclusive kostete netto 19.300 € als Neuwagen (Bj. 2003, EZ 01.07.04) in Niederlassung Leipzig.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Michael Stolz

Geschrieben

Interessant. Aber wie wird die Inzahlungnahmeprämie wirklich berechnet? Bis zu 4500 Euro heißt ja 0 bis 4500 Euro :).

Mit dem Nachfragen ist das so eine Sache, da ich eigentlich Kunde von einem kleinen Händler bin und der an einem Autoverkauf mit Inzahlungnahme kein so großes Interesse hat (hat er sicher auch Recht, wenn er keinen Gewinn mit macht). Also müßte ich zu einer Citroen NL fahren, ist doch ein gewisser Zeitaufwand...

Werde ich dann aber demnächst mal machen, wohl am besten, wenn die Serie 2 schon raus ist. Oder vielleicht ist Serie 2 dann so toll, dass ich lieber auf den warte?

Nils

Zitronenliebhaber
Geschrieben

Was da Herr Stolz schreibt, bekommt man in dieser Rabatthöhe meist nur als Gewerbekunde. Hierzu muss das Auto dann auch mindestens 6 Monate auf das Gewerbe angemeldet sein, um den Rabatt zu erhalten.

Für Privatkunden gibt es folgende Möglichkeiten:

Der Händler erhält zur Zeit bei Kauf eines C5:

2000 EUR Inzahlungsnahmeprämie für jede Bestellung

1000 EUR Poolabrufprämie für auf Lager vorhandene Fahrzeuge.

Zusätzlich gibt es ca. 8-11% Rabatt je nach Verhandlungsgeschick, Händlergröße, Autopreis, Leasing etc. Das sind dann die noch fehlenden 1500EUR zu der Citroenwerbung.

Nach Auskunft mehrerer Händler wirken sich die Prämien wohl negativ auf die Grundmarge aus.

Die festen Prämien machen die günstigen C5 prozentual erheblich billiger als die teureren. So kann man mit etwas Verhandlungsgeschick auch auf einen Bestellwagen 4500 EUR Rabatt bekommen und hat dann das, was man will.

Dann gibt es immer noch Sonderaktionen wie z.B. unter gebrauchte-citroen.de, wo Tageszulassungen verschleudert werden, oder jenes besagtes Lager im Elsass.

Dass die Tageszulassungen und die 2003er Baujahre (die teils schon im August 2002 produziert sein können) billiger sind als neuproduzierte Wagen, ist normal, da es sich rechtlich mit oder ohne Zulassung um Gebrauchtwagen handelt!

Die Inzahlungnahme des Altwagens erfolgt meist zu den üblichen Preisen, also DAT/Schwacke Händlereinkaufspreis, meist nochmal zuerst um 10% gedrückt. Hier heißt es verhandeln!

Michael Stolz
Geschrieben

Sehr geehrter "Zitronenliebhaber"!

Soweit ok, bis m.E.:

1. Gebrauchtwagen sind es, wenn über 12 Monate seit Herstellung vergangen sind, aber Konditionen für Leasing, Finanzierung etc. werden bei Citroen wie Neuwagen behandelt. Insofern doppelter Vorteil.

2. Tip: Da Händerverprovisionierung verstärkt auf Gesamtverkaufszahlen des Jahres beruht, sit es günstig, Verhandlungen auf das Jahresende zu verlegen, da dann auch für den Händerl feststeht, wieveil er erhalten wird, bvesodners, wenn er durch den einen zusätzlichen Verkauf evtl. einen Schwellenwert überschreiten kann. Buchungskonto "Hoffnung" ist kaufmännisch sonst gefährlich.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Michael Stolz

Geschrieben

neuwagen = nicht älter als 6 monate und nicht mehr als (schlagt mich jetzt nicht, da exakten wert irgendwo im "langzeitspeicher" abgelegt) 5000 km gesamtlaufleistung.

so die eu-definition für neuwagen.

Geschrieben

Hallo,

es sind leider nach einem Urteil des BGH doch 12 Monate. Ausnahme: Es gab zwischenzeitlich einen Modellwechsel.

Zitat:

" Drei Voraussetzungen für "Fabrikneuheit"

Die BGH-Richter haben mit ihrem Urteil die Revision zurückgewiesen und die bisherige Rechtsprechung zur Fabrikneuheit eines Kraftfahrzeugs nunmehr dahingehend präzisiert, dass ein unbenutztes Kraftfahrzeug regelmäßig noch "fabrikneu" ist, wenn und solange das Modell dieses Fahrzeugs unverändert weitergebaut wird, wenn es keine durch längere Standzeit bedingten Mängel aufweist und wenn zwischen Herstellung des Fahrzeugs und Abschluss des Kaufvertrages nicht mehr als 12 Monate liegen.

Eine lange Standdauer, so die Richter, sei für einen Neuwagenkäufer ein wertmindernder Faktor. Das Kraftfahrzeug unterliege einem Alterungsprozess, der mit dem Verlassen des Herstellungsbetriebes einsetze. Grundsätzlich verschlechtere sich der Zustand des Fahrzeugs durch Zeitablauf aufgrund von Materialermüdung, Oxydation und anderen physikalischen Veränderungen. Selbst eine Aufbewahrung unter optimalen Bedingungen vermöge dies nur zu verlangsamen, aber nicht zu verhindern. Letztlich sei die Lagerdauer nach der allgemeinen Verkehrsanschauung ein wesentlicher Gesichtspunkt für die Wertschätzung eines Kraftfahrzeugs. "Im Regelfall" sei deshalb davon auszugehen, so schrieben die Richter in schönstem Juristendeutsch in ihr Urteil, dass nach mehr als zwölf Monaten Lagerzeit "die Fabrikneuheit eines Neuwagens beseitigt" sei.

(- Urteil vom 15.10.2003, VIII ZR 227/02 -)"

Zitronenliebhaber
Geschrieben

Wolf-C5 hat vollkommen Recht!

Ich persönlich wäre sehr skeptisch bei Autos die u.U. fast zwei Jahre und v.a. zwei Winter auf Halde standen, da vergammeln doch die Dichtungen und der Reifengummi altert. Immerhin ist im Elsass kein schönes südfranzösisches Wetter.

Auch sind diese Autos technisch noch aus den ersten problematischen Jahren.

Dann schon lieber die Autos aus dem Ösi-Debakel (stehen wohl in Köln)!

Michael Stolz
Geschrieben

Sehr geehrter "Zitronenliebhaber"!

Soweit ok, bis m.E.:

1. Gebrauchtwagen sind es, wenn über 12 Monate seit Herstellung vergangen sind, aber Konditionen für Leasing, Finanzierung etc. werden bei Citroen wie Neuwagen behandelt. Insofern doppelter Vorteil.

2. Tip: Da Händerverprovisionierung verstärkt auf Gesamtverkaufszahlen des Jahres beruht, sit es günstig, Verhandlungen auf das Jahresende zu verlegen, da dann auch für den Händerl feststeht, wieveil er erhalten wird, bvesodners, wenn er durch den einen zusätzlichen Verkauf evtl. einen Schwellenwert überschreiten kann. Buchungskonto "Hoffnung" ist kaufmännisch sonst gefährlich.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Michael Stolz

Michael Stolz
Geschrieben
Zitronenliebhaber postete

Wolf-C5 hat vollkommen Recht!

Ich persönlich wäre sehr skeptisch bei Autos die u.U. fast zwei Jahre und v.a. zwei Winter auf Halde standen, da vergammeln doch die Dichtungen und der Reifengummi altert. Immerhin ist im Elsass kein schönes südfranzösisches Wetter.

Auch sind diese Autos technisch noch aus den ersten problematischen Jahren.

Dann schon lieber die Autos aus dem Ösi-Debakel (stehen wohl in Köln)!

Sehr geehrter "Zitronenliebhaber"!

Mien C5 ist vom April 2003. Über Ihre Argumente habe ich auch nachgedacht, ausschlaggebend war dann für mich der Preis und die Garantieverlägerung auf 4 Jahre.

Werde im Forum von meinen Erfahrungen berichten, habe erst seit 01.07.04 angemeldet.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Michael Stolz

Geschrieben

Hallo,

es ist doch allgemein bekannt, dass die Klimaanlage ca. 1 mal im Monat benutzt werden sollte (auch im Winter!). Dort sollen ja besonders die Dichtungen sehr kritisch sein. Da hätte ich kein richtiges Vertrauen zu einem Auto was so lange gestanden hat!

Gruß Wolf

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