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Geschrieben

https://www.bussgeldkatalog.net/fahrzeug-zulassungsverordnung/17-fzv/
 

Zitat

 

§ 17 FZV (07-Kennzeichen: Veranstaltungen für Oldtimer)

Nachteile und Beschränkungen

 Das 07-Kennzeichen gibt dem Eigentümer zwar einige Freiheiten, kommt aber auch mit gewissen Einschränkungen daher. So muss der Fahrer stets ein rotes Fahrzeugscheinheft mit sich führen, in das die jeweilige Zulassungsstelle alle Fahrzeuge einträgt, die unter dem Kennzeichen laufen.  Dem Fahrer eines 07-Oldtimers ist es nicht gestattet, das Gefährt zu alltäglichen Fahrten im normalen Straßenverkehr zu benutzen. Das historische Fahrzeug darf nur für die Fahrt zu Oldtimertreffen und Rallyes verwendet werden. Außerdem gestattet der Gesetzgeber im § 17 des FZV auch die Benutzung „für Probefahrten und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge“. Wer sich mit einem Vehikel dieser Kategorie außerhalb dieser Beschränkungen bewegt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Entsprechend muss der Fahrer auch ein Fahrtenbuch zum Nachweis mit sich führen.

Weiterhin dürfen Fahrzeuge mit 07-Kennzeichen nicht im öffentlichen Verkehrsraum geparkt werden. Zulassungsstellen können unter Umständen einen Nachweis über den privaten Parkraum verlangen.

 

 

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