Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Das Polestar Logo sei dem Citroën Logo zu ähnlich. Nachdem das DS Logo durch Verschieben von Citroën Winkeln entstanden ist, kann ich da auch nicht so wirklich widersprechen. Es entsteht hier der Eindruck, Polestar sei eine Partnermarke von Citroën.

https://www.challenges.fr/automobile/actu-auto/l-arrivee-de-polestar-marque-electrique-de-volvo-en-france-empechee-par-citroen_734607

Polestar kommt damit frühestens Ende 2021 nach Frankreich.

Gernot

 

  • Like 2
Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb Gernot:

Es entsteht hier der Eindruck, Polestar sei eine Partnermarke von Citroën.

Oder, da das richtige Winkel sind, eine Marke, die am ALTEN Citroën anknüpft.
Was mir persönlich sehr sympatisch wäre, denn Citroën differenziert sich offensichtlich davon.

Gruß
René

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb René Mansveld:

denn Citroën differenziert sich offensichtlich davon.

Stimmt nicht mehr ganz, denn das neue Citroen Skate verwendet wieder die alten Winkel:

 

Geschrieben

Die Überschrift ist reißerisch. Citroën kann Polestar erstmal gar nichts "verbieten", sondern muss zum Gericht gehen. Und das entscheidet schätzt dann, ob man die Marken zum Verwechseln ähnlich sind.

  • Danke 1
Geschrieben (bearbeitet)
vor 29 Minuten schrieb AndreasRS:

sondern muss zum Gericht gehen

Wenn ich den Text übersetzen lasse, ist das bereits erfolgt:

Zitat

diesmal ist es eine Gerichtsentscheidung, die den Vertrieb dieser neuen Marke verlangsamt . Einige Wochen lang hatten wir festgestellt, dass die Website des Herstellers in Frankreich nicht zugänglich war, nur mit folgendem Hinweis: "Der Zugang zur Polestar-Website ist für die französische Öffentlichkeit aufgrund territorialer Nutzungsbeschränkungen nicht zugänglich. Französische Marken Nr. 016898173 und Nr. 01689532 "

Hab mal im "Archiv" nachgesehen ;)

 

Bearbeitet von Ronald
Geschrieben

Kann Citroen den Import eines Polstar nach Frankreich auch verhindern?

Geschrieben

Wenn das ein Händler in Frankreich macht, vermutlich ja, wenn Du als Franzose ein Auto in Deutschland kaufst und in Frankreich fahren willst, dann ist es vermutlich kein Problem. das ist aber bestimmt ein Riesengewurstel, bis man seine Papiere zusammen hat.

Gernot

Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb Ronald:

Kann Citroen den Import eines Polstar nach Frankreich auch verhindern?

Wenn man alle Logos entfernt, sollte es legal sein.

Grüße
Andreas

  • Like 1
Geschrieben
vor 37 Minuten schrieb AndreasRS:

Wenn man alle Logos entfernt, sollte es legal sein.

Ausser, dass Du damit streng genommen das Recht des Herstellers verletzt, auf seinem Produkt seine Marke anzubringen.

Enden wird die Geschichte entweder damit, dass PSA vor Gericht verliert, oder damit, dass Polestar sein Logo ändert. Der Name ist ja nun nicht auf einen Winkel im Markenzeichen angewiesen. Da passt genausogut auch ein Schema des Nord- oder Südpols, ein Eisberg, oder irgend eine Darstellung eines Batteriepols oder einer wie auch immer gearteten Elektrhode.

An sich würden sogar Magnete, Elektromagnete, eine Darstellungsform eines Elektromotors oder ein Atommodell oder vieles anderes sich auch noch anbieten für den Markennamen. Ich sehe da keine unüberwindlichen Probleme, wenn die Firma keine draus macht.

Geschrieben

Polestar.... I associate that spontaeously with some polar Area. A bit far fetched, but wordly 'though.

Geschrieben

Entweder lässt PSA die jetzt auch verbieten, oder drängt sich als Exklusivlieferant für bodengebundene Fahrzeuge auf....

Geschrieben

Ein Problem ist sicherlich, daß der Polestar Stern aus zwei Winkeln besteht, die nicht in der Mitte verbunden sind.

Die Anzahl der Zacken löst das Problem jedenfalls nicht.

mercedes-stern-2007-700x437.png

images?q=tbn:ANd9GcQcOXyLt5r0TqNWcYyWsKr

Vielleicht argumentiert Polestar später einmal vor Gericht, daß man da an sich die beiden Vs aus Volvo genommen hat...

Schick wäre vielleicht

115540.png

wobei man das ganz gut in den Namen Polestar einbauen könnte. Volvo leugnet ja an sich, daß das ein "männlich" Zeichen sein soll. Wer´s glaubt.

https://www.volvocars-partner.ch/blog/2020/03/27/was-bedeutet-eigentlich-das-volvo-zeichen/

Gernot

 

 

  • Haha 1
Geschrieben
vor 36 Minuten schrieb Gernot:

Ein Problem ist sicherlich, daß der Polestar Stern aus zwei Winkeln besteht, die nicht in der Mitte verbunden sind.

Das ursprüngliche (?) Logo hattest Du hier 2017 bereits erwähnt:

spacer.png

Geschrieben

Mit diesem Logo muß es wohl auch Schwierigkeiten gegeben haben. Das ist nicht so leicht mit den Sternchen.

PE-Logo-optimiert_Zeichenfla%CC%88che-1-

Gernot

Geschrieben

Ich wäre für ein Verkaufsverbot beider Marken, weil sie grober Unfug sind :D  
Polestar sogar noch mehr als „DS“.

  • Like 1
Geschrieben
Am 27.10.2020 um 20:30 schrieb Gernot:

Es entsteht hier der Eindruck, Polestar sei eine Partnermarke von Citroën.

Bei wem?

Meiner Ansicht nach eine lächerliche Nummer.

Geschrieben

Man muß im Hinterkopf haben, daß Fotos des Eiffelturms bei Nacht, kommerziell nicht genutzt werden dürfen. Fotos am Tag schon.

Ich sehe Polestar da vor großen Problemen.

Gernot

Geschrieben
vor 46 Minuten schrieb Gernot:

Man muß im Hinterkopf haben, daß Fotos des Eiffelturms bei Nacht, kommerziell nicht genutzt werden dürfen.

Warum denn das? Hat etwa jemand die olle Citroën-Leuchtreklame wieder aufgehängt?

Geschrieben
vor 55 Minuten schrieb Kirunavaara:

Warum denn das?

 

Zitat

 

Eiffelturm bei Nacht

Licht im Dunkel ist auch der Grund, der Aufnahmen des Eiffelturms bei Nacht ihren besonderen Reiz gibt. Wer sie einfach so verbreitet, stößt jedoch an rechtliche Grenzen. Grund ist im Fall des Eiffelturms allerdings nicht das Bauwerk an sich, sondern dessen Beleuchtung. Denn diese ist hier als Kunstwerk urheberrechtlich seit dem Jahr 1985 geschützt.

Über die Verbreitung nächtlicher Eiffelturmbilder wacht hier die Betreibergesellschaft SETE. Solange jemand entsprechende Videos und Fotos ohne finanzielle Absichten verbreitet – wie etwa in einem privaten Blog oder in sozialen Netzwerken – fordert sie regelmäßig nur, sie mit dem Zusatz „copyright Tour Eiffel – illuminations Pierre Bideau“ zu versehen.

Sie könnte aber auch die Unterlassung und Schadensersatz verlangen – womit bei kommerzieller Nutzung solcher Nachtaufnahmen durchaus zu rechnen ist. Für Aufnahmen des nichtilluminierten Pariser Wahrzeichens gilt dies nicht. Denn auch in Frankreich erlischt 70 Jahre nach dem Tod eines Schöpfers das Urheberrecht. Zu dieser sogenannten Gemeinfreiheit kam es im Fall des 1923 verstorbenen Eiffelturm-Erbauers Gustave Eiffel bereits im Jahr 1993.

 

https://www.fr.de/ratgeber/geld/diese-regeln-gelten-fotos-bauwerken-11140792.html

Geschrieben

Oh mein Gott. So ein Unsinn! Wir haben hier in der Stadt jeden Winter mehrere wirklich künstlerisch gestaltete Lichtinstallationen. Wenn die jemand fotografiert und verbreitet, dann freuen sich die Betreiber eher, anstatt mit Strafen zu drohen.

Nun gut, andere Länder, andere Sitten...

Geschrieben

Wenn Du einmal etwas aufbaust, dann fragst Du Dich, warum andere, die da gar nichts dafür getan haben, damit Geld verdienen und Du nicht. Die machen T-Shirts, Kalender und Postkarten und Dir bleibt nur ein "Das sieht ja toll aus!". Davon kann keiner leben.

Gernot

  • Like 1

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...