Zum Inhalt springen

Umtausch grauer Führerschein in EU Kartenführerschein, Was tragen die da ein?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Manson:

https://www.bussgeldkataloge.de/schluesselzahlen-fuehrerschein/?utm_source=google&utm_medium=cpc_search&utm_term=&utm_content=bussgeldkataloge.de-search&utm_campaign=c-11354260241&gclid=EAIaIQobChMIwsSs3L7_7AIVGqd3Ch1E6wLXEAAYASAAEgJJTPD_BwE#schluesselzahlen

Also auf meiner alten Karte von 2007 stand in Spalte 10 nichts, da waren nur * bei dem was ich hatte und bei C1 und C1E war das Ablaufdatum mit einem Tag vor meinem 50. Geburtstag festgelegt. Beim neuen steht jetzt in Spalte 10 überall 22.02.07, außer bei C1 und C1E, da ist nur wieder das Sternchen und in Spalte 11 steht das neue Ablaufdatum. Keine Ahnung nach welchen Kriterien die das auswürfeln, mir auch Egal denn generelles Ablaufdatum steht da jetzt auch nicht bei den für mich relevanten Klassen und bei BE steht als Einschränkung jetzt 79.06 was wohl bedeutet das es mir auch erlaubt ist Anhänger über 3,5t am 3,5tonner zu ziehen, damit kann ich leben weil ich auch mit zunehmendem Alter die Lust verliere mich mit irgendwelchen amtlichen Sesselpupsern zu behängen. Offenbar hat da wohl einer 2007 was falsch gemacht ...oder ich hab wie beim Mofa die Arschkarte gezogen das ich in einem Jahrgang zu Hause bin wo manches abgeschafft und anderes noch nicht freigegeben wurde. Mein alter 3er beinhaltete nämlich auch keine Mofas, die darf ich jetzt, genauso wie mehrachsige Anhänger.

Ganz schönes Chaos bei dir.

Grauer Lappen von 83, FS Klasse 3, über 50J., kein Gesundheitscheck ab 50?

Soweit richtig?

Dann darfst du nach wie vor 7.5 t + Anhänger bis Zuggesamtgewicht 12 t fahren. Nur privat, nicht gewerblich. Und alles nur 3 Achsen.

Bis 18t Zuggesamtgewicht und mehr als 3 Achsen wäre der Gesundheitscheck alle 5 Jahre ab 50 fällig.

 

Geschrieben (bearbeitet)

Beim C und CE ist bei mir ein Strich und bei C1 und C1E steht dieses 5jährige Ablaufdatum drin ....aber ist Egal, ich will eh keine LKW mehr fahren, bekomm schon Knieschmerzen wenn ich da mehr als 2x am Tag ins Führerhaus klettern muss ;) Gewerblich sowieso nicht mehr. Vor 3 Jahren hätte ich halt gelegentlich mal Fahrzeuge über 3,5t und auch mit Hänger bewegen sollen, deshalb hab ich den erneuern und auch eine Fahrerkarte anfertigen lassen ....wurde subventioniert :) Aus meiner Tasche zahl ich das nicht, nicht unter den Voraussetzungen. Mir reicht mein BE mit der Auflastung bei den Anhängern :)

Bin gespannt was sie mir in 10 Jahren in den internationalen reinschreiben den ich mir vorsichtshalber für meine Weltreise anfertigen lassen werde.

Bearbeitet von Manson
Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Stunden schrieb suentelensis:

bei Umtausch von grau auf neu darf ich auch ohne ärztl. Gutachten (ab 50J) 7.5t + Anhänger einachsig bis 12t Gesamtgewicht fahren. Wenn ich 18t Gesamtzuggewicht fahren will ( ab 50J), brauche ich die Gesundheitsuntersuchung alle 5 Jahre.

so ist es. Ich darf mit dem Kartenführerschein 18t fahren mit 5jähriger Untersuchung. Da ich nicht vorhatte, Spedition zu fahren, sind bei mir 12t eingetragen ohne ärztl. Untersuchungen. Die mußte ich nur für den Beförderungsschein machen.

Ganze gilt auch bei Umtausch von rosa auf Karte.

Bearbeitet von heideturboxm
Geschrieben (bearbeitet)

?

Bearbeitet von heideturboxm
Geschrieben (bearbeitet)

Also gut, offenbar hat da wohl jemand 2007 was versemmelt (Praktikant ausgefüllt oder so ;) ), vielleicht schick ich ja doch mal die drei scans zu meinem Verkehrsrechtsanwalt und lass ihn mit der Führerscheinstelle verhandeln ;) Vielleicht erbe ich ja mal irgendwann ein Wohnmobil über 3,5t ;)

Bearbeitet von Manson
Geschrieben

das gibts wohl häufiger das da was versemmelt wurde. Da du das aber wohl gewerblich beantragt hast, gelten die Fristen. Dann gab es 2017 eine Änderung bzgl. Fristen, diese rückwirkend ab 2013

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Manson:

Bin gespannt was sie mir in 10 Jahren in den internationalen reinschreiben den ich mir vorsichtshalber für meine Weltreise anfertigen lassen werde.

Der Internationale ist nur mit dem Nationalen gültig,so weiß man was da reingeschrieben wird.

Peter

Geschrieben (bearbeitet)
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
vor 1953 19.1.2033
1953 – 1958 19.1.2022
1959 – 1964 19.1.2023
1965 – 1970 19.1.2024
1971 oder später 19.1.2025
beim Wildunfall letzten November hat der Beamte auf der Polizeistation die Kollegen zusammengerufen, meinen Grauen rumgereicht und erklärt: Er (also ich) darf damit bis Jan 2033 fahren. Dann müsste er als Ü80 das Teil noch umtauschen. Also behalt ich das Teil 😇
Bearbeitet von Ebby Zutt
Geschrieben
35 minutes ago, soleil said:

Der Internationale

Es muss heißen; DIE Internationale!

😜

  • Like 1
  • Danke 1
  • Haha 2
Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Ebby Zutt:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
vor 1953 19.1.2033
   
   
   
   
 

na schön, dann muß ich mit 89 meinen Führerschein tauschen

  • Haha 1
Geschrieben

Ein Nachbar aus dem Haus hatte seinen Führerschein 1935 im Rahmen seines Wehrdienstes gemacht. Dieser Führerschein sah gar nicht so anders aus als mein grauer. Wenn da diese Stempel mit dem Hakenkreuz nicht gewesen wären. Das wäre beim Mietwagenverleih in vielen Ländern überaus unterhaltsam geworden.

Auch bei einer Diskussion um Fahrzeugklassen z.B. ob man im Urlaub dieses Quad oder dieses Leichtkraftrad fahren darf gehen viel leichter, wenn da aktuelle EU Klassen auf der Karte stehen. Da fahre ich nun Ganzjahresreifen mit Speedindex Y bis 300 km/h, an denen selbst der penibelste Carabinieri verzweifelt und dann komme ich da mit einer Jahrzehnte alten Schatzkarte auf grauem Elchleder an, auf der außer dem Namen (nach Heirat auch nicht zwangsläufig) und dem Geburtsdatum gar nichts mehr stimmt?

Gernot

  • Like 1
Geschrieben
10 minutes ago, Gernot said:

Da fahre ich nun Ganzjahresreifen mit Speedindex Y bis 300 km/h, an denen selbst der penibelste Carabinieri verzweifelt und dann komme ich da mit einer Jahrzehnte alten Schatzkarte auf grauem Elchleder an, auf der außer dem Namen (nach Heirat auch nicht zwangsläufig) und dem Geburtsdatum gar nichts mehr stimmt?

Ja, bei meinem war zum Schluß das aufgestempelte Ausstellungsdatum nicht mehr lesbar (wenn man es wusste dann konnte man es mit gutem Willen erahnen) und nach einem unfreiwilligem Bad im Ärmelkanal sah das Bild auch nicht mehr so gut aus, dafür zeugten die rostigen Abdrücke der Nieten auf der anderen Seite davon das das Bild auf jeden Fall nicht ausgetauscht wurde :D

Geschrieben

Meine letzte Kontrolle war 1984, in Köln Marienburg. Ich half einem Kollegen den VW mit nem Draht aufzumachen ( Schlüssel drin gelassen). Und Zack stand ein SEK auf der Matte. Die waren damals super nervös. Zum Lappen gibt’s ja auch noch einen Perso und ggf. die Abfrage im Zuentralregister. Also ich bleib entspannt

  • 3 Jahre später...
Geschrieben

Ich hole das Thema nochmal hoch, weil es mich langsam aber sicher persönlich betrifft: Habe einen rosa Lappen mit Klasse III, erworben 1993. Den muß ich spätestens im Januar 2025 umtauschen. Am besten also jetzt schon, wenn ich ohnehin gerade im ausstellenden Land bin und einfach zur Behörde spazieren kann, statt alles über Einschreiben-Post aus dem Ausland zu regeln.

An diejenigen unter Euch, die das Procedere bereits durch haben, ein paar Fragen:

- Muß ich auf dem Antrag explizit vermerken, daß ich nachher auch die Klassen CE, C1E und CE79 behalten möchte, oder geht das automatisch?

- Ändert sich mit der Umschreibung irgendeine Spitzfindigkeit beim Ziehen von Anhängern? Zum Beispiel spielt beim alten III-er Führerschein das ZGG des Hängers keine Rolle, sondern nur das tatsächlich gezogene Gewicht darf die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht überschreiten. Mit B dürfte ich meinen Trailer an keines meiner Autos mehr hängen, auch wenn er beladen leicht genug für die Anhängelast des Zugfahrzeugs wäre. Geht das mit CE/C1E auch noch?

- Muß ich die neue Karte persönlich abholen, oder geht das auch per Vollmacht? Wie lange liegt die Karte zur persönlichen Abholung bereit, bevor sie zurückgeschickt oder für ungültig erklärt wird, nur weil ich nicht rechtzeitig wieder anreisen kann?

- Wie lang ist die Wartezeit ungefähr?

- Wenn sich das alles zu sehr verzögern sollte, und ich nach Januar 2025 noch mit dem alten Führerschein unterwegs bin, ist das dann bereits eine Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis), oder reicht dafür eine Ordnungswidrigkeit mit 20 € Verwarnungsgeld?

Geschrieben (bearbeitet)

Ab 50 musst du für den CE, C1E alle 5 Jahre eine Gesundheitsbescheinigung einreichen und einen neuen Schein beantragen. BE bleibt dir erhalten nur mit dem Unterschied das du beim Anhänger nicht mehr auf eine Achse beschränkt bist - mir reicht der BE ;) hab den C1E vorletzten Sommer verfallen lassen. Mir zu viel Aufwand für den seltenen Nutzwert der 5 Jahre davor.

Deine anderen Fragen kann ich dir nicht beantworten, Ausstellende Behörde ist aber grundsätzlich die am Hauptwohnsitz!

d.h. ob dir als Wahlschweden überhaupt eine deutsche Behörde was ausstellt ist fraglich, normal müsstest du den in Schweden umschreiben lassen.

Bearbeitet von Manson
Geschrieben (bearbeitet)

Die Gesamtzuglast betrifft nur neuere Fahrzeuge wegen den Abgaswerten, deshalb darf ich mit dem V6 von meiner Tochter das, was ich normal mit vollbeladenem XM ziehe, nur noch mit leerem Auto und max. einem Beifahrer ranhängen ....auch ein Grund warum ich keinen Y4 haben will ;)

Bearbeitet von Manson
  • Like 1
René Mansveld
Geschrieben

Ich werde dieses Jahr 60 und fahre noch immer mit dem rosa Lappen (1987 umgetauscht vom NL-Lappen). Umtauschen werde ich ggf. wegen der Erlaubnis zum Ziehen von Drehschemel Anhänger schon mit BE. Mit CE oder C1E darf man (soweit mir bekannt von meiner Anhängervermietung) auch alle Anhänger am Pkw hängen, weil die Klassen besser sind als B und BE.

  • Like 1
Geschrieben

Nö, Anhängelast steht im Schein vom Zugfahrzeug und bei jüngeren Fahrzeugen wird das vom Gesamtzuggewicht limitiert, da spielt es keine Rolle welche Führerscheinklasse du hast sondern nur das Zugfahrzeug ist Maß der Dinge!

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Kirunavaara:

 

Wenn sich das alles zu sehr verzögern sollte, und ich nach Januar 2025 noch mit dem alten Führerschein unterwegs bin, ist das dann bereits eine Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis), oder reicht dafür eine Ordnungswidrigkeit mit 20 € Verwarnungsgeld?

Es wird nicht als "Fahren ohne Fahrerlaubnis" eingestuft. Es wird ähnlich gehandhabt, als wenn bei jemandem Der Personalausweis abgelaufen ist. Das Papier ist abgelaufen, aber du bleibst weiterhin Staatsbürger des ausgebenden Landes. So ist es auch mit dem Führerschein: das Papier ist abgelaufen, aber Du bleibst trotzdem im Besitz der Fahrerlaubnis.

Das Verwarnungsgeld ist 10€.

  • Like 1
  • Danke 1
Geschrieben (bearbeitet)

Das mit den Nachprüfungen für CE und C1E ab 50 Jahre gilt nach allem, was ich bisher gefunden habe, nur für ab 2013 erteilte Fahrerlaubnisse. Die Regel wurde 2017 rückwirkend eingeführt; für ältere Scheine ließ sich rechtlich nicht mehr nachträglich der Besitzstand wegnehmen. Gut möglich, daß das bei der Umschreibung auf die neue Karte oft falsch gemacht wird.

Die deutsche Behörde wird mir schon einen neuen Führerschein ausstellen können, ich habe nach wie vor einen Erstwohnsitz hier. Ohne die Staatsbürgerschaft zu wechseln wird man den auch nicht los 🙂 Ich war seinerzeit etwas verblüfft, als ich auf dem Einwohnermeldeamt gefragt habe, wie ich denn meinen Umzug ins Ausland anmelden muß. Antwort: Gar nicht! Formell wissen deutsche Behörden also nicht, daß ich im Ausland wohne. Wenn jetzt jemand z.B. die Gesamtbevölkerung der EU ausrechnen möchte, dann werden solche Expats wie ich doppelt gezählt.

Gesamtzuggewicht: Wird dabei ZGG von Zugfahrzeug und Hänger addiert, oder gilt, was das Gespann tatsächlich auf die Waage bringt? 

Bearbeitet von Kirunavaara
Geschrieben (bearbeitet)

Das ist der gewaltige Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis! Der alte Führerschein in Grau und Rosa ist zeitlich nicht limitiert, theoretisch (und auch praktisch, wenn man bereit ist ab Tag X bei jeder Kontrolle gegebenenfalls 10,-€ zu bezahlen, was bestimmt mal erhöht werden kann ;) ) kann man den weiter nutzen. Die Karte ist eine Fahrerlaubnis, kein Führerschein und die ganz neuen haben bereits eine Befristung wann sie erneuert werden muss, auch ein Grund warum ich meine Karte nicht ändern lasse und ohne C1E weiter lebe denn auf der ist noch kein Umtauschdatum vermerkt.

Ob das dann Fahren ohne Fahrerelaubnis darstellt? Ich wäre mir da bei der Kreativität unserer Legislative und Judikative und dann erst recht nicht bei der Exekutive, nicht so sicher mit einem blauen Auge davon zu kommen wenn man überzieht ;)

Bearbeitet von Manson
Geschrieben (bearbeitet)
18 minutes ago, Kirunavaara said:

was das Gespann tatsächlich auf die Waage bringt!

Das ist ja der Knackpunkt ;)

Was nutzt einem im Y4 Exclusive V6 eine eingetragene Anhängelast von 1800kg wenn man den Wagen vollbesetzt hat und auch noch Gepäck dabei - Gesamtzuggewicht liegt (ohne Gewähr weil ich erst nachgucken müsste) bei etwa 3350kg, da wird die Urlaubsfahrt mit Wohnanhänger und der ganzen Familie dabei zum Glücksspiel, denn eins ist Sicher, wenn man in eine Wiegekontrolle kommt oder in einen Unfall verwickelt wird, die gucken nach ;)

Auch wichtig bei älteren Fahrzeugen ohne Gesamtzuggewichtlimitierung: Wenn ihr gewogen werdet immer den Anhänger angekuppelt wiegen lassen, vor allem wenn man sich im Grenzbereich des erlaubten bewegt, die Stützlast die am Auto wirkt kann den Unterschied machen! Stichwort und nicht zu widerlegendes Argument: Istzustand!

Bearbeitet von Manson
  • Danke 1
Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Minuten schrieb Kirunavaara:

ich habe nach wie vor einen Erstwohnsitz hier. Ohne die Staatsbürgerschaft zu wechseln wird man den auch nicht los 🙂 Ich war seinerzeit etwas verblüfft, als ich auf dem Einwohnermeldeamt gefragt habe, wie ich denn meinen Umzug ins Ausland anmelden muß. Antwort: Gar nicht! Formell wissen deutsche Behörden also nicht, daß ich im Ausland wohne. Wenn jetzt jemand z.B. die Gesamtbevölkerung der EU ausrechnen möchte, dann werden solche Expats wie ich doppelt gezählt.

Das ist m.W. nicht korrekt. Wer nicht in D wohnhaft ist muss sich bei Wegzug abmelden. In den Ausweispapieren erfolgt der Eintrag "kein Wohnsitz in Deutschland". Den ausländischen Wohnsitz trägt auf Antrag oder bei Neubeantragung der Papiere die deutsche Vertretung im Ausland ein. Ich habe seit 2 Jahren keinen Wohnsitz mehr in D, in meinem Ausweis steht mittlerweile meine französische Adresse.

Bearbeitet von bx-basis
  • Like 2
Geschrieben

Dann hat die Behörde bei mir entweder einen Fehler gemacht, oder das wurde in den letzten 19 Jahren mal geändert...

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...