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ich werde nicht jünger! ich verkaufe meinen letzten Citroen.3.0 v6 mit Lpg


Helmut1234567890

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Am 25.11.2020 um 10:05 schrieb Entenholgi:

Der Leiter der Zulassungsstelle will meine Beschwerde nun mit dem Verkehrsministerium besprechen...ich hoffe das geht fix, ich will die Karre endlich anmelden.

Beschwerde erfolgreich, Zulassung heute erfolgt :). Verbunden mit der Auflage, mit Frist xy eine neue HU nachzuweisen ansonsten erfolgt Betriebsuntersagung.

Die Auflage hat übrigens nichts mit der Zulassung zu tun, diese muss in so einem Fall generell erfolgen, so wie ich es vermutet hatte.

Gruß

Holgi

Geschrieben
Am 25.11.2020 um 05:30 schrieb Manson:

Aber das war jetzt etwas OT, wenn die letzte HU bereits im Mai abgelaufen und das Fahrzeug nicht mehr zugelassen ist, dann kann man ihn wohl auch zulassen und mit den Blankokennzeichen und Versicherungsbestärigung zur Prüfstelle ....oder halt auf dem Trailer. So mach ich das immer, wobei ich mich schon immer frage wer bei einem Unfall vom Prüfer auf dem Prüfgelände mit einem unzugelassenem Fahrzeug haftet :D

Wenn die HU abgelaufen ist kann man nicht zulassen. Du kannst dir ein Kennzeichen zuteilen lassen sozusagen  Blankokennzeichen und mit  Versicherungsbestätigung zur Prüfstelle fahren. Nach erfolgreicher HU dann zur Zulassungstelle und zulassen.

Geschrieben
4 minutes ago, entenwilli said:

Wenn die HU abgelaufen ist kann man nicht zulassen. Du kannst dir ein Kennzeichen zuteilen lassen sozusagen  Blankokennzeichen und mit  Versicherungsbestätigung zur Prüfstelle fahren. Nach erfolgreicher HU dann zur Zulassungstelle und zulassen.

Also ich kenn das so das man wohl die Zulassungsgebühr entrichten muss, die Stempel aber erst nach Vorlage einer erfolgreich durchgeführten HU geklebt bekommt. Hier gab es das mal in den 90ern bis die Kurzzeitkennzeichen eingeführt wurden, als Ersatz für die vorher üblichen roten Kennzeichen die man sich gegen Gebühr bei der Zulassungsstelle ausleihen konnte, und die hat man halt mittlerweile so kastriert das man sie dafür eben nicht mehr nehmen kann. Dämliche Bürokratie.

Geschrieben

Ich glaube der Wagen steht noch mindestens ein Jahr da , für dann 5000€ . Steht bei mir um die Ecke , es werden bestimmt  noch einige Euros dazu kommen .

Erziehtunddröhnt
Geschrieben
Am 25.11.2020 um 11:32 schrieb BXBreak4Life:

Es ist zwar etwas nervig wenn die Diskussion so abdriftet aber andererseits bleibt der Thread so oben und für Gelgenheitsforumsleser (und somit für eventuell iteressierte Käufer) sofort ersichtlich.

Wäre schön wenn sich der Verkäufer zum HU Thema melden könnte dann wäre man ja wieder "on topic" 

 

 

Ps: es wäre natürlich auch möglich eine Art Moderator für die Subforen zu definieren die rechtzeitig zu mehr Disziplin aufrufen

Der erste Abschnitt ist eine gute Idee 😄. Von Regularien halte ich aber wenig. Disziplin ist etwas das man immer wieder fordert, aber wessen Disziplin?

Geschrieben
4 hours ago, Entenholgi said:

Verbunden mit der Auflage, mit Frist xy eine neue HU nachzuweisen ansonsten erfolgt Betriebsuntersagung.

Das heißt aber nicht das er die HU die du machen lässt auch bestehen muss denn wenn der Prüfer dir eine Frist von 4 Wochen einräumt um noch vorhandene Mängel zu beseitigen aber das Fahrzeug bei der Prüfung nicht aus dem Verkehr zieht weil es Verkehrsunsicher ist, dann muss die Zulassungsstelle das auch schlucken. ;)

Geschrieben
vor 46 Minuten schrieb Manson:

Das heißt aber nicht das er die HU die du machen lässt auch bestehen muss

Doch, ein "Prüfbericht ohne Mängel" ist gefordert (wobei das an sich auch schon wieder angreifbar ist, denn eine HU mit geringen Mängeln müsste sicher akzeptiert werden).

Aber die Zulassungsbehörde hat letztendlich mehr Macht als die Prüforganisation. Grundlage: Ein Fahrzeug muss generell frei von Mängeln sein, dafür muss der Halter sorgen. Wenn er nun mehrmals die HU nutzt um erneute Nachfristen zu erlangen, wird das natürlich irgendwann unglaubwürdig.

Ich habe schon erlebt, dass einem Fahrzeug mit sofortiger Wirkung der Betrieb untersagt wurde, weil nach Umzug die Halteranschrift noch nicht geändert war, und das, obwohl die aktuelle Anschrift des Halters der Behörde bekannt war.

Gruß

Holgi

Geschrieben
4 hours ago, Entenholgi said:

Doch, ein "Prüfbericht ohne Mängel" ist gefordert (wobei das an sich auch schon wieder angreifbar ist, denn eine HU mit geringen Mängeln müsste sicher akzeptiert werden).

Dann müsste dir aber der alte neue Tüvbericht mit den darauf festgestellten Mängeln bekannt sein damit du die explizit beheben kannst. Hast du den nicht und die Zulassungsstelle teilt dir nicht mit welche Mängel du beheben sollst dann zählt die HU die du in Auftrag gibst und der Prüfbericht gilt als Grundlage zur Behebung evebtueller Mängel, wenn die nicht so erheblich sind das die technische Prüfeinrichtung dir den Betrieb im Straßenverkehr untersagt dann gilt auch deren Frist die Mängel zu beseitigen - könnte jede Zulassungsstelle nach eigenem Ermessen trotzdem den Betrieb untersagen dann würde das die ganze HU ad absurdum setzen. Wenn man von der Polizei einen Mängelbericht bekommt prüft ja auch eine Prüforganisation die Beseitigung der Mängel, außer nicht funktionierende Beleuchtung oder fehlende mitführungspflichtige Ausrüstungsgegenstände, das kann und darf auch die Polizei absegnen. Die Zulassungsstelle ist da so lange außen vor bis man diesen Mängelbericht eben nicht absegnen lässt, dann wird die Zwangsaußerbetriebsetzung veranlasst. Die Qualifikationen sind da schon noch zu wahren ;)

Geschrieben
Am 23.11.2020 um 12:08 schrieb FrankB:

Der MARKT findet sich weiter unten in der Forenübersicht...

ich denke mal das weiß das mitglied wohl selbst. es ging ihm offenbar auch gar nicht um den verkauf oder die gültigkeit irgendwelcher paketten. ihr habt es alle nicht verstanden! das diskussionsthema entnehmen wir der überschrift: "ich werde nicht jünger", wovon er sich nun konkret trennt ist doch eigentlich nebensache. denn mit dem verkauf ist das eigentliche problem ja nicht gelöst. gestern die frau, heute das auto, morgen der hund - so kann es doch nicht weitergehen!

im wesentlichen geht es hier um doch verkalkte gelenke, steife rücken, taube finger, halberblindete augen und sonstige oranische und psychische alterserscheinungen, die "alte säcke" irgendwann geradezu brutal dazu zwingen, ihr geliebtes hobby aufzugeben, weils keinen zweck mehr zu haben scheint. geht mir doch ebenso! gibt´s dazu denn keine anregungen, tipps (z.b. nachtsichtgeräte, andere praktische hilfsmittel oder gute salben)?

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb frommbold:

 

im wesentlichen geht es hier um doch verkalkte gelenke, steife rücken, taube finger, halberblindete augen und sonstige oranische und psychische alterserscheinungen, die "alte säcke" irgendwann geradezu brutal dazu zwingen, ihr geliebtes hobby auzugeben, weils keinen zweck mehr zu haben scheint. geht mir doch ebenso! gibt´s dazu denn keine anregungen, tipps (z.b. nachtsichtgeräte, andere praktishe hilfsmittel oder gute salben)?

Zum Thema hat die EAV ihren eigenen Hit angepasst

 

 

Geschrieben
vor 23 Stunden schrieb Entenholgi:

Doch, ein "Prüfbericht ohne Mängel" ist gefordert (wobei das an sich auch schon wieder angreifbar ist, denn eine HU mit geringen Mängeln müsste sicher akzeptiert werden).

 

Na dann ist ja alles klar: bei der Wahl der Prüforganisatiom unbedingt darauf achten, daß diese fähig ist "einen Prüfbericht ohne Mängel" auszufertigen. Von "Fahrzeug ohne Mängel" ist schließlich nicht die Rede!

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Hallo Helmut, ist Dein Xantia inzwischen verkauft ? In Ebää ist er nicht mehr ... ?

Viel Spaß bei Deinen nächsten Vorhaben !

Geschrieben

Seltsames OT, zu dem ich trotzdem auch mal meinen Senf dazugeben muss: Ich finde die Diskussion sehr skurril - oft wird hier so getan, als wären TÜV und Zulassungsstelle Institutionen des Bösen.

Ich habe diese Erfahrung in den letzten 30 Jahren nirgends gemacht.

Erhebliche Mängel sind allein unter Verwendung des gesunden Menschenverstandes - so vorhanden - zu beseitigen.

Geschrieben
On 1/2/2021 at 12:39 PM, M. Ferchaud said:

Erhebliche Mängel sind allein unter Verwendung des gesunden Menschenverstandes - so vorhanden - zu beseitigen.

Ja, aber alles im Rahmen der gesetzlichen Regeln, ich finde es etwas befremdlich das sich die Zulassungsstelle darüber hinwegsetzt. Wir haben den XM meiner Tochter mit 3 Tagen Resttüv angemeldet und danach stand er zugelassen 3 Monate auf dem Grundstück bis er Fertig war für die HU - hat zwar etwas Steuer und Versicherung gekostet, war aber deutlich einfacher in dann auf eigener Achse vorzufahren.

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Manson:

Wir haben den XM meiner Tochter mit 3 Tagen Resttüv angemeldet [...]

es gab sicherlich keine neuere HU mit erheblichen Mängeln. Das ist ja das Problem. Ohne diese wäre alles fluffig gewesen.

Grüße
Andreas

Geschrieben
8 minutes ago, AndreasRS said:

es gab sicherlich keine neuere HU mit erheblichen Mängeln. Das ist ja das Problem. Ohne diese wäre alles fluffig gewesen.

Grüße
Andreas

Das ist auch Egal wenn man den Termin zur Nachprüfung versäumt, dann muss man halt nochmal das ganze Prozedere machen lassen und bezahlen, so lange der Wagen sich nicht im öffentlichen Verkehrsraum bewegt hat das niemanden zu interessieren.

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