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Geschrieben

Hallo liebe Leute.

Ich habe mal eine Frage?

Ich bräuchte mal das Teilegutachten der 17" Resolfen Felgen vom C4 VTS. Ich möchte diese nämlich gerne auf meinen C2 VTS basteln.
Des Weiteren benötige ich noch ein Vergleichsgutachten damit ich die Reifengröße 205 40R17 auf meinem C2 mit den Felgen fahren kann?

Kann mir vielleicht jemand helfen?

Dankeschön schonmal im voraus.

Grüße

Sören

Geschrieben (bearbeitet)

Gutachten gibts bei Citroën, genau wie ein Vergleichsgutachten. Hab ich bei meinem auch gemacht. 

Bearbeitet von saxofahrer
  • Like 1
Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb saxofahrer:

Gutachten gibts bei Citroën, genau wie ein Vergleichsgutachten. Hab ich bei meinem auch gemacht. 

Hallo und Danke für deine Antwort,

meinst du in der Citroën Vertragswerkstatt oder beim Citroën Kundenservice/Support online?

Viele Grüße

Sören

Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb TurboC.T.:

Hallo,

falls noch nicht bekannt (das Downloadcenter hat man seit geraumer Zeit ziemlich wirkungsvoll auf der Website versteckt):

https://citroen.my-customerportal.com/citroen/s/article/1193?language=de


Vielleicht finden sich da die benötigten Infos. Mehr haben die Vertragshändler wohl auch nicht. Wenn überhaupt.

Gruß,
Marcel

Hallo und Danke für deine Hilfe,

 

Das Downloadcenter habe ich schon gefunden, aber über den alten C4 bekommt man leider keine Infos mehr. Zumindest über Alufelgen.

 

Gruß

Sören

Geschrieben

Im Dokument „zul. Rad-Reifenkombinationen“ (oder so ähnlich) findet man die für den C4 I zulässigen Serienfelgen nach Teilenummer. Da dürften auch die Resolfen dabei sein.

Ich schätze, mehr Informationen wirst du von Cit nicht bekommen. 

  • Like 1
Geschrieben

Mehr Info braucht man auch nicht. Die Resolfen 17" sind im Rechner bei DEKRA und TÜV hinterlegt (inzwischen auch für den C3 und C2). Radlast ist mehr als genug Reserve, ET und Breite passen auch. Der Prüfer schaut rein und trägt um, fertig. Bei den 205er Walzen schaut er aber garantiert noch mal nach, ob die 11mm Freigängigkeit überall eingehalten werden, paßt aber beim C2 normalerweise ohne jede Anpassung. Bei 195ern gehen sogar noch Spurplatten - zwecks "breiteren Standes"...

Achtung bei den Reifenfabrikaten! Es gibt nicht bei allen Hersteller den vorgeschrieben Speedindex! Gerade bei unseren fernöstlichen Nachbarn gibt es auch T- und H-Versionen des Formates, die nach TÜV-Liste nicht zulässig wären (da steht V als SI drin für die Kombi). Das gibt dann definitiv Diskussionen. Alle Europäer hingegen gehen klaglos einzutragen.

Früher ließen sich viele Prüfer auch auf Anerkenntnis in Sachen LI vs. SI ein, aber das ist heute obsolet. Das macht so gut wie keiner mehr. Klar braucht keine Sau wirklich V auf dem C2, aber es ist nun mal so freigegeben... Cest la vie.

 

Gruß

Roman

 

  • Like 1
Geschrieben

Der Prüfer wird für den erforderlichen Speed-Index die vmax-Eintragung im Fahrzeugschein heranziehen, egal was im Gutachten steht. Ist bei Serienbereifung nicht anders, da standen beim C5 II mit 1.6er HDi Reifen mit Index W (270 km/h) in den Papieren, für den reicht aber locker H und das geht bei der HU auch so durch.

  • Like 1
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb RomanL:

Mehr Info braucht man auch nicht. Die Resolfen 17" sind im Rechner bei DEKRA und TÜV hinterlegt (inzwischen auch für den C3 und C2). Radlast ist mehr als genug Reserve, ET und Breite passen auch. Der Prüfer schaut rein und trägt um, fertig. Bei den 205er Walzen schaut er aber garantiert noch mal nach, ob die 11mm Freigängigkeit überall eingehalten werden, paßt aber beim C2 normalerweise ohne jede Anpassung. Bei 195ern gehen sogar noch Spurplatten - zwecks "breiteren Standes"...

Achtung bei den Reifenfabrikaten! Es gibt nicht bei allen Hersteller den vorgeschrieben Speedindex! Gerade bei unseren fernöstlichen Nachbarn gibt es auch T- und H-Versionen des Formates, die nach TÜV-Liste nicht zulässig wären (da steht V als SI drin für die Kombi). Das gibt dann definitiv Diskussionen. Alle Europäer hingegen gehen klaglos einzutragen.

Früher ließen sich viele Prüfer auch auf Anerkenntnis in Sachen LI vs. SI ein, aber das ist heute obsolet. Das macht so gut wie keiner mehr. Klar braucht keine Sau wirklich V auf dem C2, aber es ist nun mal so freigegeben... Cest la vie.

 

Gruß

Roman

 

Hallo,

das hört sich doch schonmal gut an und bin jetzt etwas beruhigt. Dann kann ich ja im Frühjahr mein Vorhaben umsetzen.

Danke für die Hilfe.

Werde im Frühjahr mal mein Ergebniss hier Kundtuen.

 

Gruß

Sören

Geschrieben

@bx-basis: Das war mal so. Nach aktueller Lesart stellen sich viele (vor allem jüngere) Prüfer ganz klar auf die Seite der schriftlichen Regelung in ihren Vorgaben: Was im Gutachten steht, ist Satz. Ich sagte ja, das KANN ein Stolperstein werden, wenn es ein Prüfer sehr genau nimmt. Ältere und speziell die beim TÜV vertreten noch die Ansicht: "Ich bin vereidigter Sachverständiger. Da kann ich sowas auch allein entscheiden." Ist leider bei DEKRA und jüngeren Prüfern heute nicht mehr immer so.

Kann klappen, muß aber nicht. Sollte man aber zumindest mental schon mal einplanen, daß man da ggfs. mehrere Prüfer aufsuchen muß 🙂

Gruß

Roman

 

PS: Mir haben auch im letzten halben Jahr zig Leute erzählt, es sei nach wie vor kein Problem, in einem Transporter ohne Gurte eine hintere Sitzbank nachzurüsten (war früher nie ein Problem, sofern  man ordentliche Befestigung und Gurtpunkte eingeschweißt hat und ein Fenster neben der Bank war). Nun ja, bis heute hat keiner davon eine drin... 🙂 Manchmal ändern sich die Ansichten (und Vorschriften) auch bei TÜV und DEKRA...

Geschrieben

Das sich der erforderliche Speedindex nach der vmax-Eintragung richtet und nicht zwingend nach dem was der Hersteller reinschreibt (z.B. weil er ab Werk einfach überall W-Reifen draufknallt) dürfte nach wie vor gültig sein, früher war die Eintragung im Schein unabhängig von der vmax bindend.

Geschrieben

Also ich kenn das noch so, das man sogar durchaus Reifen unter VMax fahren darf, meist bei Winterreifen gelöst mit einem Aufkleber "Maximal 160 Kmh" in Lenkradnähe.

Reifen über VMax wäre ja der absolute Schwachsinn. Würde ich diesem Bürokratenland durchaus zutrauen.

Geschrieben

Bei M&S darf man den Speedindex unterschreiten mit entsprechendem Hinweis im Sichtfeld des Fahrers. Ansonsten waren früher die manchmal sinnlosen Eintragungen des Herstellers bindend. PSA hat da zeitweise eingetragen was ab Werk montiert wurde, beim C5 II waren das bei Fahrzeugen mit vmax<200 teilweise W-Reifen die es im Handel aber auch mit Index H gab. Nach heutiger Rechtslage darf man da nun auch H montieren wenn W im Schein steht, das war früher nicht so.

  • Danke 1
Geschrieben

@bx-basis: Es geht um Fremdfelgen für das besagte Fahrzeug mit einem expliziten Freigabegutachten. Die sind auf dem C2 grundsätzlich nur mit den dafür freigegebenen SI und LI eintragbar. Es gibt sogar ältere Gutachten, da steht noch eine Fabrikatsbindung drin, dann ist sogar DIE verpflichtend. Alles Andere war mal, und ist heute nur noch möglich, wenn der Prüfer Eier hat und keinen Jobverlust fürchtet. Die Praxis zeigt aber, davon gibt's nicht mehr so viele 🙂

Wie gesagt, versuchen kann er es, und bei den Resolfen geht das meist auch klaglos durch.

 

Gruß

Roman

 

der sich damit durchaus häufiger mal befassen darf und leider schon sehr ernüchtert ist zum Thema "common ground"-Wissen...speziell das aus früheren Jahrzehnten...

 

  • 5 Monate später...
Geschrieben

large.IMG-20210519-WA0000.jpg.93dd748d387d986582c3e9fe257dd166.jpglarge.IMG-20210519-WA0001.jpg.28c05ddc09a4dd2435013921ce5ad4e4.jpg

 

 

Es ist vollbracht. Sie wurden ohne Probleme eingetragen. Dem Prüfer war es egal ob ich ein Gutachten für die Felgen habe. Sind Originale vom C4 und da hat alles gepasst. Nur die Reifengröße musste er nachschauen ob die gefahren werden darf. Ick freu mich.

  • Like 1

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