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TÜV vor 3 Jahren abgelaufen, wie zulassen?


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Geschrieben

Moin moin, ich hab eine Vespa (250 Cc) gekauft, die vor 17 Jahren erstmals zugelassen wurde, so gut wie nie gefahren wurde (1700 kM), aber seit 2015 nicht mehr bewegt wurde und deswegen auch seitdem keinen TÜV mehr hat.

Zustand ist wirklich wie ladenneu, sie ist immer in der Garage gestanden, war bis vor ein paar Tagen angemeldet, aber einfach 17 Jahre alt.

Was für eine Prozedur erwartet mich nun beim TÜV? Vollgutachten? Was für Kosten kommen da auf mich zu?

Hab heute beim TÜV angerufen, die haben einen Preis von 170 € 'mit Kennzeichen' genannt, ohne Kennzeichen 130 €, konnten mit aber auch nix zum Unterschied sagen.

Wer kann hier Licht ins Dunkel bringen?

 

Geschrieben

Wenn die originalen deutschen Papiere vorliegen ist eine ganz normale HU durchzuführen.

  • Like 2
Geschrieben

Auf den Hänger, zur Prüfstelle, Papiere empfangen und ab zur Zulassungsstelle.

Ich würde allerdings bis März oder April warten, damit man in Zukunft auf den Hänger verzichten kann und sich keine Erfrierungen holt, wenn man zur HU fährt  😉

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb silvester31:

Auf den Hänger, zur Prüfstelle, Papiere empfangen und ab zur Zulassungsstelle.

Das ist der einfache Weg.

Auch möglich, aber vom Amt nicht gern praktiziert: Kennzeichen vom Amt vorab zuteilen lassen (das ist nicht die Reservierung, die man online machen kann), dann mit ungestempelten Kennzeichen und dem begleitenden Wisch vom Amt zum TÜV.
Nach bestandener Prüfung zum Amt und die Zulassung vollenden. So kommt man ohne Hänger aus.

Geschrieben

Stimmt. Muß man aber 2 x zum Amt. Wenn's dumm läuft

a) nicht ums Eck und

b) 2 x anstehen.

Geschrieben
18 hours ago, F.Pache said:

war bis vor ein paar Tagen angemeldet

Ich frag mich gerade warum meldet man dann sowas ab, just bevor es zur HU soll?

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb Manson:

Ich frag mich gerade warum meldet man dann sowas ab, just bevor es zur HU soll?

Spart Geld. Jedenfalls wenn man kurzfristig denkt, wie 87 % der Menschen. Vielleicht hatte der Vorbesitzer auch gerade Ebbe in der Kasse.

Grüße
Andreas

Geschrieben (bearbeitet)

Also wenns einen 5 Jahre nicht interessiert hat Steuer und Versicherung dafür abzudrücken......

 

In der Regel wird dann bei der Abmeldung auch noch ein Bußgeld fällig wenn die HU fehlt, das hatten meine Eltern mal weil ihnen auffiel das der Einachshänger im Garten immer noch zugelassen war obwohl sie kein Auto mit AHK hatten. Die wollten dann auch Geld sparen, ich hätte mich fast bepisst vor lachen, für das Bußgeld hätten sie noch über 3 weitere Jahre Steuer und Versicherung zahlen können :D

Bearbeitet von Manson
Geschrieben

Er hat die Vespa grade gekauft, kann sie also nicht beliebig lange auf den Vorbesitzer laufen lassen. Bzw der Vorbesitzer hat sie sogar vor Verkauf abgemeldet, das geht nicht aus dem Beitrag hervor.

Geschrieben
4 minutes ago, fredo said:

Er hat die Vespa grade gekauft, kann sie also nicht beliebig lange auf den Vorbesitzer laufen lassen. Bzw der Vorbesitzer hat sie sogar vor Verkauf abgemeldet, das geht nicht aus dem Beitrag hervor.

Das ist dann natürlich absolut unglücklich gelaufen.

Geschrieben

Zum Nachbarn kommt der TÜV täglich, dann brauche ich sie nicht irgendwohin zu fahren.

Wie ist das denn mit dem Vollgutachten? Angeblich nötig, wenn länger nicht beim TÜV gewesen, oder stimmt das nicht?

 

 

Geschrieben
4 minutes ago, F.Pache said:

Wie ist das denn mit dem Vollgutachten? Angeblich nötig, wenn länger nicht beim TÜV gewesen, oder stimmt das nicht?

Seit einigen Jahren nur noch nötig wenn neue Papiere ausgestellt werden müssen, z.B. wegen Verlust. Früher war das obligatorisch wenn ein Fahrzeug länger als Zeitraum x stillgelegt oder direkt komplett abgemeldet und somit gelöscht wurde. Heute gibt es nur noch Außerbetriebsetzung und man bekommt sowohl Fahrzeugbrief als auch Fahrzeugschein ausgehändigt. Damit kann man immer eine neue HU machen und anmelden.

  • Like 1
Geschrieben

Genau. Der CX meiner Frau hat dieses Jahr auch eine normale HU bekommen - und der war seit 1996 abgemeldet...

  • Like 1
Geschrieben

Oh, das ist ja gut, dass das doch so einfach ist, danke für die Info.

Geschrieben

Komisch- hab gerade nen Brief der Zulassungsstelle bekommen, dass ich meiner Pflicht zur Zulassung bzw. Umschreibung auf mich nachkommen soll.

Der Vorbesitzer hat der Zulassungsbehörde nur die Verkaufsmitteilung geschickt, aber den Roller nicht dort abgemeldet. Hab den Vorbesitzer dann angerufen und um Abmeldung gebeten, da er noch den KFZ-Schein hat.

Und der kapierts nicht, dass er und wie er das Teil abmelden soll, der ist uralt und meint dann, er müsse mit Schein und Nummernschild zur Zulassungsstelle fahren und abmelden. Dass das in Coronazeiten nicht geht, ist ihm wohl nicht klar.

Er bekniet mich immer wieder, den Roller doch einfach anzumelden, was ich ja selbst wenn ich wollte schon deswegen nicht könnte, da der Roller defekt ist und keinen TÜV hat.

Mal sehen, wies weitergeht- hab jetzt erst mal der Zulassungsstelle gemailt und den Stand erklärt, vielleicht können die ja von Amts wegen abmelden.

 

 

Geschrieben

Naja wenn ich ein Fahrzeug kaufe und bezahle hab ich alle Papiere, wenn der Verkäufer nicht alles rausgibt, gibts auch nicht die komplette Kohle... So hat man ein Druckmittel..

Viele Leute sind mit den Vorgängen der Ämter nicht vertraut und dann kommt so ein Durcheinander raus...

  • Like 1
Geschrieben (bearbeitet)

Boah, lass dir doch den Schein schicken, mach das Ding TÜV und erspar dem Verkäufer die anstehende Strafe für abgelaufenen TÜV bei Abmeldung ....vielleicht bekommst sogar du die Strafe wenn du das Teil jetzt als Eigentümer abmeldest.

Ich würde da keine schlafenden Hunde wecken und die auch noch mit der Nase da reintunken.

Und ja, wer das Teil ab- oder ummelden will sollte Fahrzeugschein und Schilder haben - was da in Coronazeiten anders sein soll erschließt sich mir nicht, mein zukünftiger Schwiegersohn hat gestern in der Zulassungsstelle bei seinen beiden Autos auf den Fahrzeugscheinen die Adresse ändern lassen.

Bearbeitet von Manson
Geschrieben

Eben, wenn das Ding zugelassen gekauft wurde, gehören auch alle Papiere dazu. Da Du schreibst, die HU geht bei Dir quasi nebenan, wäre es doch wohl sehr sinnig, bei dem Verkäufer den Fahrzeugschein zu holen und das Ding dann mit einer HU zu versehen. Danach dann halt ummelden.

 

  • Danke 1
Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb JK_aus_DU:

Da Du schreibst, die HU geht bei Dir quasi nebenan, wäre es doch wohl sehr sinnig, bei dem Verkäufer den Fahrzeugschein zu holen und das Ding dann mit einer HU zu versehen. Danach dann halt ummelden.

 

Ich hab bei der Übergabe bewusst den FZ-Schein nicht mitgenommen, da er den zum Abmelden braucht. Das war auch so besprochen, dass er die Kiste abmeldet.

Jetzt behauptet er, dass er den FZ-Schein gar nicht habe- den habe ich mitbekommen, was einfach nicht stimmt, aber der alte Herr ist um die 90 und ich will da auch keine Fass aufmachen.

Und nochmals: der Roller ist defekt, nicht fahrend, und ich kann und will jetzt keinen TÜV machen, sondern erst im Frühjahr, wenn ich mich um die Reparatur kümmern kann. Ob ich ihn dann selbst zulasse oder evtl. verkaufe weiß ich noch nicht. Ich muss den erst mal zur Probe fahren, um dann zu entscheiden, ob ich ihne behalte oder doch verkaufe.

Geschrieben

Also ich hab den Verkäufern meiner XM immer angeboten, die Dinger angemeldet zu lassen, so dass ich sie dann ab- oder ummelde. Spart ihm die Zeitverschwendung auf der Zulassungsstelle - bei uns fluppt das für gewöhnlich ruckizucki. Und den Mädels auf der Zulassungsstelle wird das eigene Gesicht vertrauter - kann hilfreich sein. Lediglich der Versicherung muss er den Kauf melden, dann kann auch nix passieren...
Aber mit 90-jährigen ist wohl eher schwierig Geschäfte zu machen. In so einer Situation würde ich auch als Käufer darauf bestehen wollen, dass zB eins seiner Kinder beim Verkauf anwesend ist.

1 hour ago, F.Pache said:

hab gerade nen Brief der Zulassungsstelle bekommen, dass ich meiner Pflicht zur Zulassung bzw. Umschreibung auf mich nachkommen soll.

Dann schickst du ihnen die Kopie vom Kaufvertrag. Da wird ja hoffentlich ersichtlich sein, dass der Schein beim Verkäufer verblieb und der Verkäufer sich verpflichtet hat, den Wagen innerhalb xy Wochen abzumelden.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Minuten schrieb F.Pache:

Ich hab bei der Übergabe bewusst den FZ-Schein nicht mitgenommen, da er den zum Abmelden braucht. Das war auch so besprochen, dass er die Kiste abmeldet.

 

Auch den Brief / Zulassungsbescheinigung II braucht man zur Abmeldung, nicht nur den Schein. Solltest Du den Brief haben, kann er den Roller also gar nicht abmelden.

Bearbeitet von JK_aus_DU
Geschrieben

Nur der Schein + Kennzeichen werden zur Abmeldung benötigt.

  • Like 1
Geschrieben

Woher kommt eigentlich die Story der Strafe wenn man mit abgelaufenem TÜV abmeldet? 

  • Like 2
Geschrieben (bearbeitet)
7 minutes ago, CX Fahrer said:

Woher kommt eigentlich die Story der Strafe wenn man mit abgelaufenem TÜV abmeldet? 

Von mir, wer das nicht glaubt darf es gern ausprobieren ;)

Wobei ein, zwei oder sogar drei Monate vermutlich toleriert und ignoriert werden, drei Jahre aber mit Sicherheit nicht ;)

Bearbeitet von Manson
Geschrieben

Es gibt aber doch gar keine Pflicht regelmässig TÜV zu machen. Du darfst lediglich nicht am Strassenverkehr teilnehmen.  Ich kenne einen Fall da war das Auto schon seit Jahren verschrottet als sich endlich jemand um die Abmeldung gekümmert hat. Mit jahrelang meine ich deutlich >10 Jahre. Bemerkt wurde es erst bei der Firmenübergabe weil der neue Eigentümer alle Fahrzeuge auf den neuen Firmensitz umschreiben wollte und das entsprechende Fahrzeug nirgends zu finden war. 
Du kannst völlig legal dein Auto in deiner Garage 20 Jahren stehen haben ohne einmal TÜV zu machen. Strafbar machst du dich erst wenn du das Garagentor auf machst.

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