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Versicherungsbedingungen CarGarantie


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

wir überlegen gerade, die CarGarantie-Versicherung für einen gebrauchten PSA-Wagen zu verlängern. Und stolpern über den Satz "Übersteigen die Reparaturkosten den Wert einer Austauscheinheit, wie sie bei einem solchen Schaden üblicherweise eingebaut wird, so beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Kosten dieser Austauscheinheit einschließlich der Aus- und Einbaukosten."

Was ist damit gemeint?

Grüße
Andreas

Geschrieben

Hallo,

ich habe eben dort angerufen. Der Begriff Austauscheinheit hat mich verwirrt. Gemeint sind Austauschteile, die statt Neuteilen bezahlt werden. Abzüglich 125/250 EUR Selbstbeteiligung je nach Baugruppe.

Grüße
Andreas

Geschrieben

Der größte Nachteil der Versicherung ist, dass man zur Vertragswerkstatt muss. Besonders wenn man eine freie Werkstatt kennt, der man wirklich vertrauen kann.

Geschrieben

Das ist evtl ein gravierender Nachteil....

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb AndreasRS:

Der größte Nachteil der Versicherung ist, dass man zur Vertragswerkstatt muss. Besonders wenn man eine freie Werkstatt kennt, der man wirklich vertrauen kann.

Wie kann das ein Problem sein, wenn die Selbstbeteiligung von vorn herein klar ist? 

  • Like 1
Geschrieben

Man muß auch die Arbeit anteilig bezahlen?

 

Geschrieben

Es gibt offenbar eine gute, freie Werke, mit der man sehr zufrieden ist.

Und was man über die PSA Vertragswerkstätten hört, ist ja nun nicht immer so prickelnd....

Geschrieben

Hallo,

vor 38 Minuten schrieb Ronald:

Man muß auch die Arbeit anteilig bezahlen?

nein, es gibt nur diesen festen Selbstbehalt. Zwischen Arbeit und Teilen wird nicht unterschieden. Und natürlich sind nur bestimmte Baugruppen versichert.

Grüße
Andreas

  • Danke 1
Geschrieben

Hallo,

auch freie Werkstätten können theoretisch mit CG abrechnen, das Abrechnungsprozedere bei CG läuft so:

Schaden durch die Werkstatt bei CG telefonisch (0761 4548160) oder per CG-webline melden, Freigabe einholen und dann gemäss den Vertragsbedingungen, die in der Freigabe stehen, reparieren. Wichtig zu wissen ist, dass man ab 50000km Gesamtfahrleistung einen Eigenanteil an den eingebauten Ersatzteilen hat (pro 10000 km mehr kommen jeweils 10% Eigenanteil hinzu, ab 100000km ist der Eigenanteil pauschal 60%). Flüssigkeiten, Verbrauchsmarerial etc. werden i.d.R. nicht erstattet. Die Werkstatt schickt dann nach Reparatur die Rechnung an CG, die dann gemäss der Freigabe reguliert. Den Eigenanteil und ggf. Flüssigkeiten etc. berechnet die Werkstatt direkt an den Kunden.

Alle Werkstätten (auch freie), die das nicht so machen, sollte man meiden.

Falls die verkaufende Vertragswerkstatt allerdings eine Werkstattbindung mit CG vereinbart hat, kann sie diesen Schaden freigeben, sodass eine andere Werkstatt ebenfalls reparieren kann. Sowas sollte aber schon bei Abschluss bzw. Verlängerung der Garantieversicherung gefragt werden!

Grüsse, Peter 

  • Like 2
Geschrieben

Hallo Peter,

vor 21 Minuten schrieb Petruschka:

Wichtig zu wissen ist, dass man ab 50000km Gesamtfahrleistung einen Eigenanteil an den eingebauten Ersatzteilen hat

das war im ersten Jahr der Versicherung so, als sie uns vom Autohaus mehr oder weniger aufs Auge gedrückt wurde. Das Verlängerungsangebot hat diese Bedingungen nicht mehr.

Grüße
Andreas

Geschrieben

Hallo Andreas, 

das ist bei CG sehr ungewöhnlich, kann aber theoretisch  je nach Vertrag zwischen Autohaus und CG so sein. Hast du denn einen vertraglich vereinbarten Eigenanteil , wen ja, wie hoch ist der denn? Meist haben solche Verträge auch eine Werkstattbindung, sei da wachsam....

Eine Gebrauchtwagengarantie ist immer eine Risikoabwägung... was kostet sie für ein Jahr, welche Schäden sind in welcher Form abgedeckt und wie wahrscheinlich ist das Auftreten eines solchen Schadens   ( bei einem z.B. fünfjährigen Toyota Auris Hybrid würde ich persönlich auf eine Garantieversicherung verzichten, bei einem Renault Megane oder Opel Astra eher nicht...)

Grüsse, Peter 

Geschrieben

Wir hatten auch mal eine Gebrauchtwagenversicherung. Diese war inklusive, lief über die Allianz, konnte bei jeder Werkstatt mit o. g. Konditionen in Anspruch genommen werden, schloss aber nur bestimmte Baugruppen ein. Das hat uns aber nicht gehindert den Wagen vor Ablauf der Garantie während der Inspektion durchreparieren zu lassen.

Ich frag mich dann immer warum das nicht zumindest im ersten Halbjahr die Gewährleistung übernimmt. Der Händler erzählt ja "immer" , nicht gelistet-> nicht abgedeckt.

Geschrieben

Hallo,

vor 4 Minuten schrieb Ronald:

Ich frag mich dann immer warum das nicht zumindest im ersten Halbjahr die Gewährleistung übernimmt.

Das ist eigentlich der Fall. Und danach muss man wegen der Beweislastumkehr beweisen, dass der Fehler von Anfang an vorbestimmt war.  Oder man hat eine Garantieversicherung.

Grüße
Andreas

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb silvester31:

Und was man über die PSA Vertragswerkstätten hört, ist ja nun nicht immer so prickelnd....

Was man so hört, trifft das bei freien Werkstätten auch sehr oft zu.....

Geschrieben

Ja 

Ehrliche und unehrliche gibts überall. Der Nachteil bei Vertragswerkstätten sind (wenn man selbst bezahlt) Herstellervorgaben, dass oft eine ganze Baugruppe gewechselt werden muss, wenn nur ein Teil kaputt ist. Ich erinnere mich an eine Folge der Autodoktoren, in der Mercedes die komplette Lenkung erneuern wollte wegen eines ausgeschlagenen Kreuzgelenks.

Grüße, Andreas

 

 

 

 

 

 

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