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Anhängelast 2000 Kg bei welchem C5


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xmpoint Schmidt
Geschrieben

Hi, welcher C5 darf 2t außer dem alten 2,2.  Was darf der alte C5 V6? Gibt es von den neueren überhaupt noch einen der das darf? Danke euch, Bernd

Geschrieben

2t war glaube ich beim C5 II schon Geschichte, beim 1er durften das auch nur die mit Schaltgetriebe...

xmpoint Schmidt
Geschrieben

Die Frage was der alte v6 darf. Mit Schalter 2000kg? Von den letzten soll es einen mt 1950 geben. 

Geschrieben (bearbeitet)

C5 X7

V6 sind mit Automaten ausgestattet

Anhängelasten:

2,7 Liter: 1877kg

3,0 Liter: 1570kg

V6 Benziner:1600kg

Bearbeitet von thomasmu
Geschrieben

C5 III (X7):

2,2 HDI 170 (da mit Schaltgetriebe): 1900 kg

Geschrieben

Bei den letzten BlueHDI ist die Stützlast beim Tourer je nach Motor sogar auf lächerliche 50 kg runter. Da wird es selbst für AHK-Fahrradträger knapp.

Praxisfreundlich Zugfahrzeuge sind das leider nicht mehr, auch wenn das hydraulische Fahrwerk sich immer noch zum Anhängerbetrieb anbietet...

Geschrieben

Die Reduzierung der Anhängelasten hat vor allem mittlerweile keinen technischen Hintergrund mehr, es hängt mit den einzuhaltenden Abgasnormen (ich glaube das greift ab Euro 5) zusammen. Technisch gesehen könnten die vermutlich alle 1,8 bis 2 Tonnen problemlos ziehen.

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb bx-basis:

ab Euro 5

Unser C5III HDI140 (Modell 09) hat eine Anhängelast von 1800 kg und eine Stützlast von 80 kg. Ich denke, weitere Auskünfte in Richtung Auflastung kann der TÜV oder die Dekra geben. Da gab es früher noch die Möglichkeit, die Anhängelast bei Fahrten bis 8 Prozent Steigung erhöhen zu lassen.

 Gruß Jens 

Geschrieben
vor 54 Minuten schrieb jens-thomas:

Unser C5III HDI140 (Modell 09) hat eine Anhängelast von 1800 kg und eine Stützlast von 80 kg. Ich denke, weitere Auskünfte in Richtung Auflastung kann der TÜV oder die Dekra geben. Da gab es früher noch die Möglichkeit, die Anhängelast bei Fahrten bis 8 Prozent Steigung erhöhen zu lassen.

 Gruß Jens 

bei meinem C5 (HDI140, 2011, Schalter, Euro 5) sind auch 1800kg, ich stimm jedoch BX Basis zu... es liegt vermutlich, neben der Getriebeart, an den neuen Normen.

Unsere "alten" Kübel werden immer wertvoller 😊 die dürfen noch richtig ziehen.🤣🤣🤣

xmpoint Schmidt
Geschrieben

Deswegen hab ich ja den alten 2,2. Nur viel guten Nachschub gibts da nimmer. Hab ja noch nen C5 ll da.Aber der 2,0 zieht nur noch 1700. Und keiner trägt mir die 2t vom Vorgänger ein. Nur Abgasnorm ist anders geworden.

Geschrieben

Beim C5 I V6 Schalter kann ich es aus erster Hand berichten: es sind 1.6t.

Geschrieben

deshalb hatte ich mir auch schon überlegt, keine kupplung mehr zu montieren.

bei meinem 1.6 motor wird das sowieso zur qual.

fahrzeuge mit trailer ziehen eigentlich unmöglich.

Geschrieben
vor 49 Minuten schrieb uwekolb:

deshalb hatte ich mir auch schon überlegt, keine kupplung mehr zu montieren.

bei meinem 1.6 motor wird das sowieso zur qual.

fahrzeuge mit trailer ziehen eigentlich unmöglich.

....schaff Dir deshalb z.B. einen MB ML400 CDI an. dann sind 3,5 T. erlaubt und auch bergauf mit 10-12% Steigung gibt es keine Probleme

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb uwekolb:

qual.

Ihr seid aber überhaupt nicht leidensfähig. Ich habe seinerzeit mit nem 200D einen Trailer gezogen. Das ist wirklich entschleunigend. Da war der Wechsel zum 240D ein Quantensprung.

Spaß beiseite: Mit dem C5III HDI140 gehen auch 2,1 T und HP auf Sport richtig gut.

 Gruß Jens 

Geschrieben

C5 III HDi 165 Automatik (2011): Lächerliche 1290 kg. Abhilfe: Um den 1500 kg Hänger zu ziehen, haben wir ihm noch einen Xantia beiseite gestellt.

  • Haha 1
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb cit-rotti:

....schaff Dir deshalb z.B. einen MB ML400 CDI an. dann sind 3,5 T. erlaubt und auch bergauf mit 10-12% Steigung gibt es keine Probleme

hallo wolfgang, bestellt hab ich den jetzt, warte noch auf deine überweisung.....:lol::rolleyes::lol:

Geschrieben

C5 (I) V6 Break mit Original-AHK:

Anhängelast 1600kg (bis 8% Steigung 1900 kg !!!)

Aber zulässige Gesamtmasse beachten, dann kann man das eh nicht ausreizen.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb jens-thomas:

Ihr seid aber überhaupt nicht leidensfähig. Ich habe seinerzeit mit nem 200D einen Trailer gezogen. Das ist wirklich entschleunigend. Da war der Wechsel zum 240D ein Quantensprung.

Spaß beiseite: Mit dem C5III HDI140 gehen auch 2,1 T und HP auf Sport richtig gut.

 Gruß Jens 

klar geht das aber .... bei Kontrollen 🤥

Geschrieben
vor 40 Minuten schrieb thomasmu:

bei Kontrollen

10 Prozent wird von der Rennleitung akzeptiert. Bei solchen Transporten sollte man allerdings das zulässige Gesamtgewicht des Zuges beachten. Das habe ich um ca. 200 kg überschritten. Da werden die Kollegen knickerig.

Die Sache geht auf jeden Fall nur, wenn die richtige Klasse im Führerschein eingetragen ist, sonst wird’s richtig doof.

 Gruß Jens 

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb jens-thomas:

10 Prozent wird von der Rennleitung akzeptiert. Bei solchen Transporten sollte man allerdings das zulässige Gesamtgewicht des Zuges beachten. Das habe ich um ca. 200 kg überschritten. Da werden die Kollegen knickerig.

Die Sache geht auf jeden Fall nur, wenn die richtige Klasse im Führerschein eingetragen ist, sonst wird’s richtig doof.

 Gruß Jens 

von B / E bin ich sowieso ausgegangen.

ein leerer Autotrailer mit 3 to hzGM birgt da oft böse Überraschungen

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb thomasmu:

B / E

Ich habe glücklicherweise noch den alten Klasse 3.

Bei einem Maximalgewicht des Zuges, das im KFZ-Schein mit knapp 3,8 T eingetragen ist, macht eine maximale  Anhängelast von mehr als 1,8 T sowieso keinen Sinn, zumindest bei unserem C5III.

 Gruß Jens 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 17 Minuten schrieb jens-thomas:

Ich habe glücklicherweise noch den alten Klasse 3.

Bei einem Maximalgewicht des Zuges, das im KFZ-Schein mit knapp 3,8 T eingetragen ist, macht eine maximale  Anhängelast von mehr als 1,8 T sowieso keinen Sinn, zumindest bei unserem C5III.

 Gruß Jens 

naja ... ich fahr des öfteren mit nen Autotrailer hinten dran, der hat ein Eigengewicht von knapp 600kg, hgZM 3000kg.

Wegen der jeweiligen hgZM Zugfahrzeug + hgZM Trailer (C5 + 3000kg) von mehr als 3,5to brauchts schon mal B/E.

gemäß techn Einschränkung des C5 dürft jetzt nur 1200kg laden😊 , da hat mir der "E" auch schon das Eine oder Andere Mal aus der Patsche geholfen (rechnen ist halt doch ein Schwein) 😅 doch vorsätzlich mach ich das nieeeeeeeeeee!!!!!!!!😇

Bearbeitet von thomasmu
Geschrieben

Bei meinem C5 III ist eingetragen (HDI 170):

zul. Gesamtgewicht des Zuges: 3952 kg bei 12% Steigung, 

zul. Gesamtgewicht des Zuges: 4152 kg bei 8% Steigung 

Ich kann also neben dem vollen Anhänger auch noch 4 Personen ohne Gepäck mitnehmen 😉

 

Grüße

Bernhard

Geschrieben

Wichtig beim Überladen, der Anhänger darf eine maximale zulässige Gesamtmasse von nur 2000kg oder die zulässige Anhängelast des PKW darf nur 2000kg betragen, dann sind Überladungen bis 20% nur mit einem Verwarngeld belegt. Bei über 2000kg ist ab 5% eine Anzeige fällig!!!

Grundsätzlich muss man eigentlich ab 10% Überladung die Fuhre stehen lassen, zumindest über 2000kg.

Entscheidend für den Führerschein ist immer das zulässige Gewicht, nie das tatsächliche Gewicht. B bedeutet, Gesamtzug maximal 3500kg mit gebremsten Anhänger zulässige Masse!!

BE bedeutet PKW mit Anhänger, egal wie schwer (max. ist 3500kg in Deutschland).

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