Zum Inhalt springen

Anhängelast 2000 Kg bei welchem C5


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Genau, immer nur zulässige Gesamtmasse, egal wie voll. Also leeren Autotrailer 8500kg) nein, da 2700kg zulässig, aber evtl vollen 1100kg Einachsanhänger ja, da Zug nicht über 3500kg zulässig.

Das verstehen leider ganz viele Autofahrer nicht 🙄

Geschrieben

War das mit der alten Klasse 3 auch schon so? Oder darf man damit einen Anhänger ziehen, dessen tatsächliche Masse die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht überschreitet, obwohl der Anhänger eine höhere zGM hat?

Geschrieben
vor 46 Minuten schrieb Kirunavaara:

alten Klasse 3

Bei dem alten Lappen war’s ganz einfach: Bis drei Achsen, bis 12 T.

Gruß Jens 

Geschrieben (bearbeitet)
1 hour ago, Kirunavaara said:

War das mit der alten Klasse 3 auch schon so? Oder darf man damit einen Anhänger ziehen, dessen tatsächliche Masse die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht überschreitet, obwohl der Anhänger eine höhere zGM hat?

Natürlich darf man das, auch mit dem neuen BE. Mein Trailer hat eine zul. GM von 2500kg, ziehen darf mein XM 1800kg. Selbst wenn ich da mal etwas drüber bin dann habe ich zumindest nur die Anhängelast überschritten und nicht auch noch den Anhänger überladen ;)

Mit dem alten grauen Lappen durfte und bin ich übrigens auch 7,5t mit 8,5t Anhänger gefahren (Single- oder Tandemachse), mit meinem neuen Schein darf ich aktuell nur noch bis 12t gesamt aber die Anzahl der Achsen darf jetzt auch mehr sein ;)

Mit dem neuen Schein und nur B ohne E wirds problematisch und um irgendwelchen langwierigen frustrierenden Diskussionen aus dem Weg zu gehn würde ich mich auf 750kg beschränken denn die gehen immer. Anderweitig muss der Anhänger weniger Masse haben als das Zugfahrzeug, erschwerend kommt noch hinzu das die 3,5t gesamt auch eher ein theoretischer Wert sind denn die meisten PKW dürfen wegen der Schadstoffklasse nicht einmal das ausreizen. Der Y4 von meiner Tochter darf theoretisch auch 1800kg ziehen .....allerdings sollte man dann vorsichtshalber keine Passagiere und kein schweres Gepäck im Auto haben denn Gesamtzugmasse ist auf irgendwas um die 3000-3200kg limitiert, d.h. die knapp 4t die ich mit meinem 2.0i Y3 so in der Regel durch die Gegend schippere werden mit dem 3.0 Y4 richtig teuer ;)

Bearbeitet von Manson
  • Danke 1
Geschrieben

Die Führerscheinklasse BE steht für den Pkw-Anhängerführerschein. Mit der Klasse darf man Gespann-Kombinationen aus Auto und Anhänger bis zu sieben Tonnen Gesamtgewicht bewegen. Der Anhänger selbst darf maximal 3,5 Tonnen wiegen.

Geschrieben
vor 48 Minuten schrieb Manson:

Der Y4 von meiner Tochter darf theoretisch auch 1800kg ziehen .....allerdings sollte man dann vorsichtshalber keine Passagiere und kein schweres Gepäck im Auto haben denn Gesamtzugmasse ist auf irgendwas um die 3000-3200kg limitiert, d.h. die knapp 4t die ich mit meinem 2.0i Y3 so in der Regel durch die Gegend schippere werden mit dem 3.0 Y4 richtig teuer ;)

Alter Schwede ihr Germanen seid echt gestraft😆 da haben sie doch glatt unter Punkt 22 ein Gesamtzuggewicht festgelegt.

Folgende Situation:

C5 deutsche Zulassung und Zwergenanhänger

daneben C5 mit österreichischen Papieren und Erwachsenenanhänger

beide sind legal! in den österreichischen Papieren gibts die Einschränkung NICHT!

Beide Fahrzeuge besitzen eine EU Konformitätserklärung!

kurios das das bei Euch noch niemand vor Gericht vorgebracht hat.

Geschrieben

Die "Anhängerregelung" ist grundlegend überarbeitet worden. Ab dem Jahr 2013 darf wie bisher ein Anhänger bis 750 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse mitgeführt werden. Darüber hinaus wird künftig auf die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination abgestellt: bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse der Kombination genügt ohne weitere Voraussetzung eine Fahrerlaubnis der Klasse B.

Geschrieben (bearbeitet)
15 minutes ago, thomasmu said:

Alter Schwede ihr Germanen seid echt gestraft😆 da haben sie doch glatt unter Punkt 22 ein Gesamtzuggewicht festgelegt.

Naja, beim Y4 ist das Gesamtzuggewicht auch auf der Typplakette auf der Quertraverse mit eingestanzt - hätte ich das vorher gewusst dann hätte ich die zumindest bei dem Automatik der neue Papiere bekam entfernt und eine vom Y3 draufgenietet ...wurde dann halt wegen Auffahrunfall getauscht und vergessen von der geschrotteten zu übernehmen ;) Dumm ist halt das da auch die Fgstnr. eingestanzt ist ;)

....und ganz ehrlich, wäre das damals nicht gewesen mit den neuen Papieren, dann hätte ich das auch nicht gewusst und mir auch keine Gedanken gemacht ....bis ich dann halt mal in eine Polizeikontrolle gerauscht wäre wo der kontrollierende Beamte darüber Bescheid weiß ;)

Bearbeitet von Manson
Geschrieben

Die Führerscheinklasse 3 ist der “normale Auto-Führerschein”, welcher bis zum Stichtag am 1.01.1999 ausgegeben wurde.

Mit dem Führerschein der Klasse 3 dürfen folgende Fahrzeuge geführt werden:

  • Pkw bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht
  • Lkw bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht
  • Dreiachsige Züge bis 12 Tonnen Gesamtgewicht, solange das Zugfahrzeug nicht schwerer als 7,5 Tonnen ist
  • Landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h

 

Als Inhaber eines Führerscheins der Klasse 3 darf man also problemlos große SUV (oder sogar ein Wohnmobil auf Basis eines 7.500kg LKW) in Kombination mit einem großen Wohnwagen fahren.

Wer seinen Autoführerschein nach dem 1. Januar 1999 erworben hat, ist im Besitz eines Führerscheins der Führerscheinklasse B.

Die Klasse B ist also der “normale Auto-Führerschein”, welcher ab dem Stichtag am 1.01.1999 ausgegeben wird.

Im Vergleich zur alten Klasse 3, hat man mit dem Führerschein der Klasse B einige Einschränkungen in puncto Fahrzeuggewicht und Wohnwagengewicht.

Mit dem Führerschein der Klasse B dürfen folgende Fahrzeuge geführt werden:

  • Pkw bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht
  • Lkw bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht
  • Pkw mit einem Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht.
  • Pkw mit einem Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht und einer Kombination von Fahrzeug und Anhänger bis zusammen 3.500 kg

 

Fälschlicherweise wird oft angenommen, dass man mit dem Führerschein der Klasse B nur Anhänger bis 750kg zulässigem Gesamtgewicht ziehen darf – was in der Form nicht stimmt.

Mit der Führerscheinklasse B darf man nämlich ein Fahrzeug bis 3.500kg zulässigem Gesamtgewicht + einen Anhänger bis 750kg zul. Gesamtgewicht fahren, oder ein Gespann, bei dem die Summe der zulässigen Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Anhänger maximal 3.500kg beträgt.

 

 

Wer seinen Führerschein nach dem 1. Januar 1999 erworben hat und Gespanne mit einem zulässigen Zuggesamtgewicht von über 4.250kg fahren möchte, benötigt einen Führerschein der Führerscheinklasse BE.

Die Führerscheinklasse BE ist auch unter dem Namen Anhängerführerschein bekannt.

Wenn man z.B. ein Gespann aus einem schwerzen SUV (z.B. BMW X5, Mercedes ML, Audi Q7 oder ähnliche) und einem Modernen Wohnwagen mit über 6m Aufbaulänge fahren möchte, dann landet man mit mitunter bei einem Zuggesamtgewicht von deutlich über 4.250kg.

In dem Fall reicht die Erweiterung B96 nicht mehr aus und man sollte die Zusatzausbildung für die Klasse BE absolvieren.

Mit der Führerscheinklasse BE dürfen dann Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3.500kg gezogen bzw. Gespanne bis zu einem zulässigen Zuggesamtgewicht von 7.000kg gefahren werden.

Mit dem Führerschein der Klasse BE dürfen folgende Fahrzeuge geführt werden:

  • Pkw bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht
  • Lkw bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht
  • Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3500 kg

 

Um den Führerschein der Klasse BE zu erhalten, sind Fahrstunden und eine Prüfung notwendig.

Welche Vor- und Nachteile hat der Führerschein Klasse BE?


Vorteile BE:
  • Anhänger bis 3.500kg
  • Zuggesamtgewicht bis 7.000kg

 

Nachteile BE:
  • relativ hohe Kosten
  • Fahrstunden und Prüfung notwendig

 

Die Führerscheinklasse B96 ist keine Führerscheinklasse im eigentlichen Sinne, sondern vielmehr eine Schlüsselzahl und eine Erweiterung der Klasse B, welche das maximal erlaubte Zuggesamtgewicht von 3.500kg auf bis zu 4.250kg anhebt.

Während Inhaber der Führerscheinklasse B nur Gespanne mit einem zulässigen Zuggesamtgewicht (zul. Gesamtgewicht Zugfahrzeug + zul. Gesamtgewicht Wohnwagen) fahren dürfen, kann man mit der Erweiterung B96 Gespanne fahren, bei denen die Kombination aus Zugfahrzeug und Wohnwagen zusammen ein zulässiges Gesamtgewicht (laut Fahrzeugpapieren) von bis zu 4.250kg hat.

Beispiel: Hat euer PKW laut Zulassungsbescheinigung ein zulässiges Gesamtgewicht von 2.200kg, dürft ihr mit dem Führerschein der Klasse B96 einen Wohnwagen bis 2.050kg zulässigem Gesamtgewicht fahren (natürlich nur, sofern euer PKW auch so viel ziehen darf).

Mit dem Führerschein der Klasse B96 dürfen folgende Fahrzeuge geführt werden:

  • Pkw bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht
  • Pkw mit einem Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht und einer Kombination von Fahrzeug und Anhänger bis zusammen 4.250 kg
  • Landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h

 

Ein Vorteil des B96 Führerscheins ist, dass keine theoretische oder praktische Prüfung nötig ist.

 

Die Anhängelast darf

  • bei Pkw die zulässige Gesamtmasse nicht übersteigen
  • bei Pkw-Geländewagen – auch ohne durchgehende Bremsanlage – das 1,5fache der zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen
  • bei Lkw mit durchgehender Bremsanlage das 1,5fache der zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen

Schließlich darf die Anhängelast hinter Pkw 3.500 kg nicht übersteigen.

Camper Guide

Geschrieben
7 minutes ago, soleil said:

Die Anhängelast darf

Das meinte ich mit meinem Kommentar weiter oben und es ist ein Irrtum wenn man sich bei neueren Fahrzeugen nur auf die max. zulässige eingetragene Anhängelast fixiert.

Geschrieben

Hallo, fast richtig!!

In "alten" Kartenführerscheinen gibt es keine Beschränkung der Anhängelast bei BE auf 3500kg, sodass auch Klein-Sattelzüge bestehend aus Ami-PickUp mit Auflieger über 7t. gefahren werden, erst Kartenführerscheine ab 2013 habe wieder eine Einschränkung. Total verrückt die Führerscheinverordnung, blickt kaum einer durch.

Der Passus, dass der Anhänger die Leermasse des ziehenden Fahrzeuges nicht überschreiten darf ist weg. Dafür gibt es nun leider diese leidige "Gesamtzugmasse", eine vollkommen hinrissige Beschränkung, wenn man die maximale Anhängelast ausreizen will, darf man häufig nur noch zu zweit fahren.

Geschrieben

...welch ein Glück, dass ich so ein alter "Typ" bin und den "uralten" Führerschein der Klasse 3 besitze und deshalb mit unserem Trecker (25 Km/h) ohne Limit Anhänger ziehen darf.:D

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb cit-rotti:

alter "Typ"

Das ist einer der wenigen Vorteile der frühen Geburt.

 Gruß Jens 

Geschrieben

Die ganzen Bedingungen muß man nicht verstehen.

 Wenn der  Landwirt einen Fahrer anstellt, der mit einer Zugmaschine samt Tankwagen die Milch zur Molkerei fährt  reicht L/T. Wenn der gleiche Fahrer aber bei der Molkerei angestellt ist und die Milch beim Bauern mit der gleichen Fahrzeugkombination abholt, braucht er BE/C1E/CE.

Gruß

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb thomasmu:

Alter Schwede ihr Germanen seid echt gestraft😆 da haben sie doch glatt unter Punkt 22 ein Gesamtzuggewicht festgelegt.

Folgende Situation:

C5 deutsche Zulassung und Zwergenanhänger

daneben C5 mit österreichischen Papieren und Erwachsenenanhänger

beide sind legal! in den österreichischen Papieren gibts die Einschränkung NICHT!

Beide Fahrzeuge besitzen eine EU Konformitätserklärung!

kurios das das bei Euch noch niemand vor Gericht vorgebracht hat.

Das kommt daher dass es in Österreich generell in der STVO geregelt ist.

Auflaufgebremste schwere Anhänger:
wenn das tatsächliche Gesamtgewicht (Eigengewicht plus Zuladung) des Anhängers weder das höchste zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges - bei geländegängigen Fahrzeugen der Klasse M1 und N1 (Zusatz "G" im Zulassungsschein bei der Fahrzeugklasse) ist das 1,5-fache des höchstzulässigen Gesamtgewichtes maßgebend - noch den bei der Genehmigung festgesetzten Wert übersteigt. 
d.h. unbedingt auch die eingetragenen Anhänge- und Stützlasten beachten!

  • Danke 1
Geschrieben

Ok, danke für die vielen Infos, aber wie sieht es nun mit meiner eigentlichen Frage aus:

- Hänger leer: 780 kg
- Hänger zGM: 1500 kg
- Xantia max. Anhängelast: 1500 kg
- C5 max. Anhängelast: 1290 kg
- Führerschein Klasse III von 1993

Daß ich den Hänger am Xantia ohne Wenn und Aber mit oder ohne Gaul an Bord ziehen darf, ist mir klar.

Wie sieht es aus mit Hänger ohne Gaul am C5 bei meinem Führerschein?

Geschrieben

Jetzt kommst du auch noch mit der STVO🤣

das ist gemein.. wie soll sich da ein Fremder zurechtfinden?😉

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  • Haha 1
Geschrieben

Na klar kannst Du den ziehen, rein führerscheintechnisch. Problem ist aber, dass die Anhängelast deines C5 voll ausgeladen damit um 210kg überladen sein könnte.

Also 780kg plus Gaul, ca 650kg macht zusammen 1450kg. 1290kg darfst du, macht ca. 160kg überladen, beim Wiegen werden allerdings min 30kg wenn nicht 60kg als Toleranz (3x Verkehsrfehlerwert) abgezogen, macht also ca. 100kg Überladung, weniger als 10%, evtl ein kleines Verwarngeld von max 25 Euro!

Vom Führerschein her darfst du Anhänger hinter PKW bis 3500kg ziehen, egal wieviel Achsen, das ist in der Zwischenzeit auch für die "Altbesitzer" geändert worden!!

  • Danke 1
Geschrieben

Danke. Es geht nur um eine Überführungsfahrt mit leerem Hänger, für die ich jetzt nicht unbedingt den Xantia aus seinem Winterschlaf holen wollte. Mit einem B-Führerschein dürfte ich das nämlich nicht, weil es da ja keine Rolle spielt, ob ich mit dem tatsächlichen Gewicht des Hängers unter dem Limit des Autos bleibe oder nicht.

Ach, ich mach's einfach. Die schwedischen Poizisten gucken sowieso immer etwas ungläubig und nehmen mir dann meine geduldigen Erklärungen ab, wenn sie meinen alten deutschen Führerschein sehen 🙂

Geschrieben (bearbeitet)
3 hours ago, Kirunavaara said:

Danke. Es geht nur um eine Überführungsfahrt mit leerem Hänger🙂

Darfst du! Es zählt das tatsächliche Gewicht, meine Tochter dürfte mit B auch meinen leeren Trailer mit 600kg Leergewicht ziehen nur bei der Zuladung ist sie extrem limitiert. Ich hab mir noch nicht die Mühe gemacht auszurechnen was sie noch draufstellen dürfte.

Edit: Mir meinem XM, der mit 2 Personen an Bord ziemlich genau 2t auf die Waage bringt dürfte sie dann noch 900kg transportieren. Liegt dann unter 3,5t und das Zugfahrzeug ist schwerer als der Anhänger. Mit ihrem V6 deutlich weniger :D

Bearbeitet von Manson
Geschrieben

Ich denke, mit dem B darf sie genau das nicht, da darf die zulässige Gesamtmasse von Auto+Hänger 3,5 t nie überschreiten, auch wenn sie alleine ohne Gepäck fährt und der Hänger leer ist. So habe ich zumindest die weiter oben verlinkten Infos über die aktuellen FS-Klassen verstanden. Und so ist es auch bei meiner Freundin mit schwedischem B-Führerschein. Deshalb werden wir auch den Hänger noch auf 1490 kg eintragen lassen, damit sie den auch legal ziehen darf - der Xantia hat eine zGM von 2010 kg. So wie es ist, wäre sie 10 kg über dem Limit, auch ohne Pferd.

Diese Beschränkung in den B-Führerscheinen macht es echt schwierig, heutzutage noch ein Auto zu finden, das leicht genug ist und trotzdem viel ziehen darf. Mit modernen Autos, die schon leer fast 2 Tonnen Masse haben, hast Du da keine Chance.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Kirunavaara:

Ich denke, mit dem B darf sie genau das nicht, da darf die zulässige Gesamtmasse von Auto+Hänger 3,5 t nie überschreiten, auch wenn sie alleine ohne Gepäck fährt und der Hänger leer ist.

Korrekt. Du mit 3 darfst,
Ich mit BE darf, deine Dame mit B darf nicht.

Das eine ist die Zulässigkeit der Fahrzeugkombination. Hier kommt es auf die tatsächliche Masse an. Das andere ist die Führerscheinregelung, hier kommt es auf das zulässige Gesamtgewicht an.

  • Danke 1

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...