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Geschrieben

Hi,

bekommt man eigentlich (immer) eine Teilschuld, wenn man in einen Unfall verwickelt wird (ohne direkt Schuld zu haben) bei dem man schneller als 130km/h auf der BAB unterwegs war?

Ich frage, weil ich vor 2 Wochen haarscharf an sowas vorbeigeschlingert bin. Bei ca. 180km/h zog keine 20m vor mir ein Golf mit ca. 120-130km/h raus. Nach einem Riesenschlenker auf die linke Spur mit sehr nassen Händen macht man sich so Gedanken wie es im Fall den Falles mit der Schuld aussieht.

Weiß also jemand wie da entschieden wird?

Grüße Sebastian

Geschrieben

hallo,

da kannst du aber drauf wetten, das die gegnerische versicherung oder der anwalt soviel rausholen, wie geht.

es gibt nach der neuen verkehrsrechtsprechung kaum noch eine situation,

wo du bei einem unfall(verschuldet oder nicht) nicht eine teilschuld bekommst.

gruss uwe

Geschrieben

"es gibt nach der neuen verkehrsrechtsprechung kaum noch eine situation,

wo du bei einem unfall(verschuldet oder nicht) nicht eine teilschuld bekommst."

Naja ganz so drastisch ist es nicht. Aber das mit den 130 auf der BAB stimmt schon.

Finde ich auch ok. da es der Platz da hier komme ich Mentalität etwas entgegensetzt.

Gruss Jochen

Geschrieben

Hallo Sebastian,

ob man sich in der geschilderten Situation noch groß Gedanken um Schuldfragen machen muß? Interessant ist vielleicht eher, wo es günstige Bestattungen oder vielleicht Rollstühle gibt...

Gruß Jörg

Geschrieben

Hallo,

es ist eigentlich recht einfach: Wenn du schneller als die Richtgeschwindigkeit fährst wird dir sofort eine Teilschuld zugesprochen, wenn nicht von dir nachgewiesen werden kann, daß der Unfall auch mit Richtgeschwindigkeit von dir nicht hätte vermieden werden können. Also ist gerade der von dir geschilderte Fall der, bei dem der Unfall mit 130 wahrscheinlich nicht passiert wäre; also Teilschuld. Allerdings sind da einige Spielräume gegeben, wieviel % das ausmacht. Sonst würde ja die "Hier komme ich Einstellung" derer gefördert, die ohne auf den rückwärtigen Verkehr zu achten mal eben links rausziehen.

Deshalb bei höheren Geschwindigkeiten immer ein Auge auf der rechten Spur haben. Wenn dort jemand mit 100-120 sich einem langsameren nähert sollte man zumindest damit rechnen, daß er rauszieht ohne einen vorbeizulassen.

Es gibt einige, die sich damit im Recht fühlen ("Was fährt der auch so schnell...")

Genauso sieht es mit der netten Kettenraktion auf 3-spurigen Autobahnen aus: Rechts vorne ein LKW mit 82km/h, es nähert sich ein anderer LKW mit 90. Auf der mittleren PKW mit 100-120, links ist man selber. Gerne zieht der hintere LKW raus und drängt evtl neben ihm fahrende PKW nach links. Die müssen dann mit 120 auf die linke Spur. Wenn sich solche Aktionen abzeichnen (das kann man eigentlich durch Beobachtung auch bei höheren Geschwindigkeiten feststellen) immer schon vom Gas gehen und bremsbereit sein.

Ich bin der Meinung, man kann ruhig 180-200 fahren, aber man sollte dabei dann nicht auf seinem vermeintlichem Recht beharren, daß die anderen den rückwärtigen Verkehr berücksichtigen müssen. Dann geht das auch sehr entspannt ohne sich und andere zu drängeln und nötigen oder gar zu gefährden.

Viele Grüße

Stefan R.

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