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Juristen hier? <<-Logo irgendwie verwendbar auf Privathomepage?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

weiss jemand, ob es auf irgendeine Art und Weise legal möglich ist, genau dieses original Doppelwinkel-Logo von der Cit-Homepage:

top_logo.gif

auf einer privaten homepage zu verwenden? Und zwar, indem man damit auf die CITROEN Deutschland AG verweist?

Etwa so:

"Diese private Homepage ist unabhängig von der

top_logo.gif

http://www.citroen.de/de/home.html CITROEN Deutschland AG".

???

Falls nicht:

Das ist ein verkleinertes Bild von meinem Kühlergrill:

%7Boption%7Dhttp://people.freenet.de/citroencx/cxDoublechevron.jpg%7Boption%7D

Dürfte man das bedenkenlos benutzen? Ggf., indem man diesen Doppelwinkel verlinkt mit dem Originalbild vom Kühlergrill, der dann in Grossaufnahme erscheint, wenn man draufklickt?

Ausserdem ist der ja 'silber auf schwarzem Grund', also vielleicht nicht als Markenzeichen geschützt?

Oder gibt´s bei jeglicher Verwendung des Doppelwinkels möglicherweise Ärger? Dann dürfte man ja niemals einen Kühlergrill eines Citroen mit Doppelwinkel drauf unautorisiert abbilden. Kann auch irgendwie nich sein.

Habe zudem auf anderen Homepages schon oft die hemmungslose Verwendung des Original-<< gesehen.

Weiss jemand Genaues?

Geschrieben

... dieser << also (Kühlergrill)...:

cxDoublechevron.jpg

Geschrieben

hi,

es ist keine direkte antwort, was ich dir schreiben kann sondern, wie ich sowas löse:

einfach das bild / zeichen mit einem link zu citroen versehen und die sollten sich über die werbung freuen...

;-)

gruss

z.

Geschrieben

Hallo cestdemon,

frag doch einfach die Inhaberin der Markenrechte. Eventuell mit dem Hinweis, dass Du das Logo mit dem Link naechste Woche Online stellst, sollte sich niemand mit gegenteiligem melden. Dann kannst du gleich das Original nehmen.

Gruesse aus Hagen

Stefan

Geschrieben

Sobald du ein Foto von einem Logo machst, und dieses irgendwie als Foto erkennbar ist, oder du das Logo irgendwie veränderst, entsteht ein neues Werk. Darauf hast du dann das Urheberrecht. Ich würde also die Kühlergrillvariante für unbedenklich halten, bin aber auch kein rechter Experte.

Geschrieben

Hallo,

weiss jemand die email-Adresse der CITROEN Deutschland AG?

info@citroen.de, wie im Impressum auf deren Homepage angegeben:

"Gesamtverantwortung

CITROËN DEUTSCHLAND AG

Neue Medien, Claudia Heidtke

André-Citroën-Str. 2

51149 Köln

Telefon: +49 (0) 22 03/44-0

Fax: +49 (0) 22 03/44-203

Mail: info@citroen.de

Aktiengesellschaft

Vorstand, Xavier Chardon

Handelsregister für AG Köln

HR AG Köln B 111

DE 157911590

Infoline CITROËN 0800 / 445 1111"

funktioniert wohl nicht.....:

" ----- The following addresses had permanent fatal errors -----

<info@citroen.de>

(reason: 550 Host unknown)"

???

ACCM Oliver Weiß
Geschrieben

Seltsam. Scheint ein temporäres Problem zu sein, denn genau dahin hatte ich auch mal gemailt und auch Antwort bekommen. Ansonsten schicke einen klassischen Brief, macht eh einen besseren Eindruck als Email (meiner Meinung nach).

Gruß

Geschrieben

Zu Fruit : Das wäre schön, aber auch das verändern eines Logos ist kein "neues" Logo. Alle nachgemachten Dinge (Wort- oder Bildmarke), welche eine gewollte oder ungewollte Ähnlichkeit zu dem Original haben fallen unter die Wort-Bildmarke.

Ich bin schon ein Klugscheißer...

Geschrieben

Hallo cestdemon,

hier mal eine Antwort von einem Juristen:

Ob man das ganze nutzen kann hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen, kann an der Grafik ein Urheberrecht bestehen, das eine Verwendung einer einfachen Kopie verhindert. Das Urheberrecht schützt aber immer nur ein Werk, nicht ein Motiv. Damit ist es (zumindest theoretisch) möglich, den urheberrechtlichen Schutz durch schaffung eines eigenen Werkes zu umgehen.

Des weiteren ist der Doppelwinkel aber als Marke geschützt.

§ 14 MarkenG regelt, wann eine Benutzung eines geschützten Kennzeichens rechtsverletzend ist. Maßgeblich ist hierbei, dass die Marke als Kennzeichen für Waren oder Dienstleistungen benutzt wird.

Solange Du also das Symbol nicht als eigene Bezeichnung der Homepage nutzt, ist es wohl nicht zu beanstanden. Die Grenze ist allerdings fließend. So wurde z.B. einer Autowerkstatt bereits untersagt, damit zu werben, man sei "Fachmann für BMW" oder "Spezialisiert auf BMW".

Es kommt darauf an, ob die Marke zur Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen als solche eines bestimmten Unternehmens (also als Marke) benutzt wird, oder ob die Benutzung zu anderen Zwecken erfolgt. Letzteres dürfte bei einer privaten Homepage der Fall sein.

Eine Benennung fremder Original-Produkte mit einer Marke ist ebenso (zumindest ohne das hinzutreten weiterer Umstände) zulässig.

Bei einer gewerblichen Homepage sollte man aber genauer hinsehen. Da gibt es die Möglichkeit, erst selbst einen (im Markenrecht erfahrenen) Anwalt zu beauftragen, der aber genauso viel kostet, wie der Anwalt der CDAG, der im Verletzungsfalle für seine Abmahnung eine Rechnung stellen dürfte. Nur wenn man zu Unrecht abgemahnt werden würde, weiß man das erst nach Prüfung durch den eigenen Anwalt. Ob auf Grund einer Markenverletzung auch noch weitergehende Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Bei einer gewerblichen Homepage können ausserdem noch wettbewerbsrechtliche Fragen noch eine Rolle spielen. Ferndiagnose unmöglich.

Gruß

Markus

Geschrieben

Hallo,

Danke.

Habe nun mal Zitröhn angemehlt und mein Anliegen geschildert. Bin gespannt auf die Reaktion von denen *bibber* ;-). Eine funktionierende Cit-Adresse ist übrigens marketing@citroen.de .

zu 008 (Markus):

"§ 14 MarkenG regelt, wann eine Benutzung eines geschützten Kennzeichens rechtsverletzend ist. Maßgeblich ist hierbei, dass die Marke als Kennzeichen für Waren oder Dienstleistungen benutzt wird.

Solange Du also das Symbol nicht als eigene Bezeichnung der Homepage nutzt, ist es wohl nicht zu beanstanden."

Die einzige Stelle, wo das Originallogo (ca. 2x2 cm) auf meiner hp auftauchen soll, ist ausschliesslich unmittelbar über dem Link zur CDAG (mit dem vorherigen Hinweis auf die Unabhängigkeit der privaten hp von der CDAG).

Sonst nirgends.

Das müsste doch erlaubt sein, hoffe ich.

Gruss

Henning

Geschrieben

Hallo Henning,

Frage einfach bei Citroen nach. Ein freund von mir wollte eine Bericht ueber einen Siemens Filmprojekor veroeffentlichen. Dazu wollte er Schaltplaene ins Netz stellen.

Normalerweise kritisch.

Kurze schriftliche erlaubnis bei Siemens eingeholt ->viola.

Alex

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