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Neue Argumente für die Raser unter uns...


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GSASpecialViersen
Geschrieben

Bonjour!

Eines vorweg: Ich möchte mich hier nicht selbst beweihräuchern, sondern nur schildern, wie ich letztlich mein Verkehrsverhalten radikal verändert habe.

Bis vor einiger Zeit gehörte ich auch zu denjenigen, die sich Vollgas mit dem Tacho am Anschlag die linke Spur freigeblasen haben, der über ältere Verkehrsteilnehmer geteufelt hat, wenn sie mit ihrem 200 D die linke Spur blockiert haben usw. Abstand halten? Was ist das? Soll Oma im Clio vor mir doch ins Altenheim! An Begrenzungen habe ich mich allerdings gehalten. Tempo 80 und Beschleunigungsrennen in der Innenstadt? Gar kein Problem, je prolliger der Golf des Kontrahenten war, desto lieber. Geblitzt wurde ich nie. Parken wie in Paris? Mit Vergnügen, was scheren mich der Rettungsdienst und Schwerbehinderte. Tickets? Die 15 Euro fürs Falschparken.....

Als dann der GSA ins Haus kam, bin ich immer noch geflogen, allerdings seltener, weil der Verbrauch höher war und die Geräuschkulisse mit der Zeit unerträglich wurde. Dann hat sich Tempo 130 als ideales Reisetempo herausgestellt. Später bin ich dann mit 35km/h zuviel in der Ortschaft geblitzt worden, und darf den ganzen September zu Fuss gehen. Im Nachhinein, muss ich eingestehen, dass das zu Recht geschah. Ich habe Mist gebaut und muss dafür gerade stehen.

Eine Woche nachdem ich mit 85km/h in der Ortschaft geblitzt wurde (Februar 2004), kam dann das Ereignis, dass mich auf Grund hinterlassener Spuren an meinem Körper mein Leben lang daran erinnert, dass es passiert ist. Dieses Erlebnis war das schlimmste, was einem in einer Autofahrerkarriere widerfahren kann. Es passierte mein Verkehrsunfall, den ich hier schon öfter beschrieb. Und zwar in einer solchen Dimension, dass die Ärzte zunächst nicht sicher waren, ob ich überlebe und welche Folgeschäden bleiben würden. Die Folge dessen ist, dass ich diverse Edelstahlteile im Körper spazieren trage, dass ich Narben im Gesicht und am Körper trage und eine Erwerbsminderung von 20% besitze, die es mir nicht mal mehr ermöglicht, schwere Lasten zu tragen und dass ich kaum noch schlafen kann, weil im Liegen die Edelstahlplatte im Rücken spürbar ist. Genau dieses Erlebnis hat mich geläutert und mich zu einem Fahrer gemacht, der höchstens 140km/h auf der rechten Spur fährt, der beim Überholen aber beschleunigt, bei schlechtem Wettér und der Situation angepasst generell umsichtig fährt. Ich brauche keine Wettrennen mehr, lieber reise ich als noch einmal in der Unfallklinik zu landen!

Ich hoffe, dass meine Schilderung zeigt, dass man durchaus einsichtig sein und aus seinen Fehlern lernen kann. Vor allem ist wichtig, dass man seine Lehren aus geschehenem zieht bzw. ziehen kann.

Lieben Gruss,

Oliver

Geschrieben

Hallo blossom,

ich nehme an, Du kennst eine Diravi-Lenkung nicht. Eine zweite Hand am Lenkrad ist dort hinderlich wegen der "Selbstständigkeit" der Lenkung, die (hydraulisch unterstützt) selbstzentrierend ist und einen permanenten Geradeauslauf garantiert. Wegen der Feinfühligkeit der Diravi-Lenkung sind im Fahrbetrieb nur minimale Bewegungen des Lenkrades zur Richtungsänderung erforderlich. Grosse Bewegungen hätten eine zu grosse Wirkung. Daher bedient man diese Lenkung am besten nur mit einer Hand. Es handelt sich dabei nicht um meine, sondern um eine Meisterleistung der französischen Ingenieurskunst. Ich nutze diese nur. Solltest Du vielleicht mal ausprobieren, so eine Lenkung.

Lebensbedrohliche Technikausfälle sind bei Fahrzeugen, die technisch in Ordnung sind, äusserst unwahrscheinlich; im Ernstfall würde Ausfälle teilweise durch "backups" aufgefangen (hydraulisch-->mechanisch etc.). Selbst ein kompletter Hydropneumatik-Ausfall hat keine unkontrollierbaren Folgen --> Druckspeicher etc. pp. - aber Du fährst ja selbst `nen Xantia.

In einem Punkte kann ich Dir zustimmen: mit einem halben Schrotthaufen oder Reifen ohne Profil usw. sollte man vielleicht etwas vorsichtiger sein.

Ansonsten sehe ich keine Stichhaltigkeit in Deiner Argumentation.

zu "...noch ein paar andere Autos ebenfalls unterwegs ...":

inwieweit werden diese durch Fahrzeuge mit höherer Geschwindigkeit beeinträchtigt? Gibt es Verkehrsregeln? Ist "Geschwindigkeit" per se gefährlich? Ab welcher Geschwindigkeit? In welchem Umfeld? Sind "freie" Autobahnstrecken Todesfallen für Langsamfahrer? Ist der Verkehr auf einer Landstrasse ungefährlich?

zu "Eine Kette ist so stark wie ihr schwächstes Glied":

soweit mir bekannt ist, ist eine Nivellierung auf unterstem Niveau auch bei der Bundeswehr nicht erstrebenswert; ich bin jedoch Kriegsdienstverweigerer, kann mich also zu Kampfstrategien nicht äussern. Dass eine Armee einen Krieg gewinnt, indem sie sich dem Tempo von "Schütze Arsch" anpasst, halte ich aber für eher unwahrscheinlich.

Sind die schwächsten Glieder der "Strassenverkehrskette" LKWs? Also Tempolimit 80 km/h?

Ausserdem:

zu den "Kindern und den Bäumen":

Strassenbau hat wenig mit dem Thema zu tun, insbesondere nichts mit der Frage "Geschwindigkeit" oder "Rasen". Die Strassen sind schon gebaut, die Bäume schon abgeholzt. Hast Du in Deinem Xantia 1,9 TD Break einen Russpartikelfilter?

zum "SozialVersFachAngest.":

Du gehst davon aus, dass bei höheren Geschwindigkeiten häufiger Unfälle passieren: das ist nicht der Fall. Soweit Du Kinder haben solltest, wäre ich auch dafür, die Behandlung von Kinderkrankheiten von den Eltern privat zahlen zu lassen und nicht den anderen (kinderlosen) Mitgliedern der Sozialkassen aufzubürden.

zu "Testpiloten":

Geschwindigkeiten jenseits der 200 km/h sind etwa seit 20 Jahren Standard, nach heutigem Stand der Technik sind (mindestens) 250 km/h Standard. Es besteht kein grösseres technisches Risiko als bei 130 km/h.

Bist Du schonmal in einem Flugzeug geflogen? Sind Geschwindigkeiten von knapp unter Mach 1 (heute Standard) risikobehafteter als 180 km/h in einer Ju 52 (damals Standard)?

Insofern weiss ich jetzt nicht, inwieweit Deine Argumente meine widerlegen sollen.

Geschrieben

Oje.

Kriegsdienstverweigerer können ganz schon kriegerisch sein.

Geschrieben

Nö, nich kriegerisch. Aber so isses doch, oder nicht?

ACCM Oliver Reik
Geschrieben

Erstaunlich, erstaunlich mit welcher Hartnäckigkeit die Turbo-Rolf-Gerichtsurteilkritiker

mit Hilfe von Horror-Szenarien zu begründen versuchen, daß das Gerichtsurteil nicht ausreichend ist.

Ihr scheint es nicht kapieren zu wollen: auch wenn er sich rowdiehaft verhalten hat,

muß sich das Gericht an geltendes Recht halten und darf sich nicht darüber hinweg setzen,

um den Schrei nach blutiger Rache zu befriedigen. Es hat festgestellt, daß der Fahrer mit

diesen Folgen nicht rechnen konnte, die Tötung somit also fahrlässig war.

Es wird wohl kaum jemand behaupten, daß vor diesem Unfall irgend jemand ernsthaft damit

rechnete, daß zu dichtes Auffahren oder eine schnelle Annäherung an ein voraus fahrendes Fahrzeug,

ohne Berühung dessen, tödlich enden können!?

Ich habe irgendwie das Gefühl, daß "Turbo-Rolf" stellvetretend für alle Verkehrsteilnehmer,

über die man sich jemals geärgert hat, hingerichtet werden soll.

Wie sonst ist zu erklären, daß seine angeblich zu milde Strafe sogar mit Fahrern begründet

wird, die z. B. in verkehrsberuhigten Zonen zu schnell fahren!?

Egal - Hauptsache endlich mal an einem "Raser" ein richtiges Exempel statuiert.

Wer wäre dafür besser geeignet als ein Fahrer eines 500 PS Mercedes!?

Armes Deutschland!

Geschrieben

Gerade ichschwache Menschen neigen dazu, das Automobil zu ihrem Ausdrucksmittel zu machen.

- Peter Sloterdijk -

Gast Thorsten Czub
Geschrieben

"Wer wäre dafür besser geeignet als ein Fahrer eines 500 PS Mercedes!?"

Eben. Sag ich doch. Dafür braucht man die 500 PS.

"Sozialneid" klar. ich setz mich auch in so einen Opa Mercedes.

Geschrieben

Hm, eine Ente ist ja irgendwie auch ein Ausdrucksmittel, bin ich jetzt ichschwach? Wenn ja, ist das schlimm ?

Und muß man Sloterdijk überhaupt in diesem Zusammenhang zitieren ?

Geschrieben
Werner postete

Gerade ichschwache Menschen neigen dazu, das Automobil zu ihrem Ausdrucksmittel zu machen.

- Peter Sloterdijk -

"Man muss im Grunde genommen wissen, dass das Folter ist. Sonst denkt man, Benetton oder es ist eine Weihnachtsfeier in einer Werbeagentur." -

- Harald Schmidt -

GSASpecialViersen
Geschrieben

Hallo Oliver!

"Wer von Euch ohne Schuld ist, der werfe den ersten Stein"...mehr sage ich nicht. Hier wirst Du niemanden finden, der je ohne Schuld war. Es ist jeder mal zu schnell gefahren oder hat falsch geparkt. Meinen letzten Post habe ich sehr drastisch formuliert, sicher, aber ich war so. Er sollte ganz einfach mal plastisch darstellen was alles passieren kann, das niemand ohne Fehl und Tadel ist, und dass oh Wunder in Deutschland jemand öffentlich eingesteht, dass er Mist gebaut hat und seine Lehren daraus zieht. Diese Erkenntnis gewinnt man auf den ersten Blick, man muss nicht zwischen der Zeilen lesen.

Desweiteren erwähnst Du, dass dieser Unglücksrabe pauschal von Leuten verurteilt wird, die selbst zu schnell fahren. Keiner der Poster hat explizit seine begangenenen Sünden eingestanden, bis auf meiner einer. Hier wird uns vorgeworfen, alle über einen Kamm zu scheren. Und was machst Du mit Deiner Äusserung?

Jeder halbwegs gebildete weiss, dass er Abstand halten soll, weil Folgen wegen mangelhaften Sicherheitsabstandes unabsehbar sein können.

Und jetzt erkläre mir bitte mal, wie man darauf kommt, jemanden hinrichten zu wollen, wenn man hier eine sehr erhitzte Diskussion zu einem verdammt brandheissen Thema, nämlich Verkehr in Deutschland diskutiert? Meines Erachtens ist es nur nicht normal, wenn ein stärker motorisierter einem schwächer motorisierten, evtl. ungeübten Verkehrsteilnehmer seinen Willen aufzwingen will!

Und es gibt durchaus noch Leute, die zwar PS-starke Fahrzeuge fahren, dieses Potenzial aber nicht zwingend ausreizen. Sind diese Fahrer dann etwa uncool?

Lieben Gruss,

Oliver

ACCM Oliver Reik
Geschrieben

@GSASpecialViersen

Hey, Namensvetter!

Ich widerspreche Dir nicht einmal. Ich habe auch mehrfach betont, daß das Verhalten von "Turbo-Rolf"

nicht in Ordnung war. Nur - das ist eben überhaupt nicht der Punkt. Ganz einfach.

Hier wird über das Strafmaß einer fahrlässigen Tötung in Folge zu dichten Auffahrens und einer (zu)

schnellen Annäherung diskutiert, argumentiert wird aber mit Rechts-vor-Links-, Allee- und Schulwegunfällen.

Während man lang und breit am Thema vorbei argumentiert, nämlich, ob "Turbo-Rolf" mit

diesen Folgen ernsthaft hätte rechnen müssen, hat sich zu genau diesem Punkt

noch keiner derer geäußert, die das Strafmaß zu gering fanden.

Komisch, oder? Gleichzeitig soll mit den immer gleichen Horrorgeschichten, die mit dem Ereignis

überhaupt gar nicht zu tun haben, das Strafmaß in Frage gestellt werden.

Geschrieben

"Gerade ichschwache Menschen neigen dazu, das Automobil zu ihrem Ausdrucksmittel zu machen."

So einfach würde ich das nicht stehen lassen, auch wenn's Sloterdijk so gesagt hat. Grundsätzlich ist doch jeder Gegenstand, den man sich bewusst zulegt, ein Ausdrucksmittel einer Person. Man kann sich auf einem spießigen Gelsenkirchener-Barock-Sessel oder in der Umgebung einer rustikalen Schrankwand wohlfühlen und hat damit einen Teil seiner selbst ausgedrückt. Genauso geht das aber auch mit einem Bauhaus-Stuhl von Mart Stam o.ä.; immer wird man feststellen, dass sich Menschen über diese Gegenstände ausdrücken. Und so funktioniert das eben beim Auto auch - derjenige, dem der Manta gefällt, drückt sich anders aus als der BX-Fahrer.

Ichschwache Menschen leben aber vor allem von ihrer aggressiven Fahrweise, mit der sie persönliche Defizite kompensieren. Es kommt also darauf an, wie sie mit dem Gegenstand umgehen, mit dem sie sich ausdrücken. Ich kenne ausgesprochen ichstarke Leute, die völlig unauffällig und defensiv eine Klischee-Protzkarre fahren und ichschwache Leute, die mit einem Kleinwagen unterwegs sind, sich damit aber höchst seltsam aufführen.

Soviel sei aber Werner zugestanden: Mit dem Auto(fahren) lässt sich relativ leicht Ichschwäche kompensieren. Insofern hast du ein schönes Zitat gebracht, das gut zur Tempolimit-Debatte passt.

Muss ich noch schreiben, dass ich frei von sog. Sozialneid und gleichzeitig ein entschiedener Anhänger eines Tempolimits bin?

Gruß, Fluxus.

Geschrieben

@ topic

Gemeinschaftsgeist ist nicht mit extremen Positionen vereinbar.

@Fluxus:

Transparent erklärt! Ich passe trotzdem eher in die Zielgruppe, die bezichtigt wird. Folgen meiner Sozialisation, ich hatte eine schwere Jugend, (was das betrifft.)

Da erlaube ich mir als zart lebendes Wesen auch mal die eine oder andere Ich-Schwäche. Es wäre ja auch ungerecht, anderen gegenüber geradezu perfekt da zustehen! :))))

Gutmensch. Das Feindbild des unbegrenzten Ichs?

GSASpecialViersen
Geschrieben

Hallo Oliver,

ich möchte folgendes anmerken: eigentlich müsste jeder Autofahrer mit Erfahrung die Folgen seines Tuns, in diesem Falle Tiefflug über die Autobahn, iim Vorfeld einschätzen KÖNNEN. Es muss klar sein, dass auch langsame Fahrzeuge unterwegs sein können, genauso wie ein plötzlich auftretendes Stauende. In meinen Augen bedeutet der Betrieb eines Kfz, dass man mit auch mit Folgen rechnen muss. Wie man es dreht und wendet, man muss Sorgfalt walten lassen. Ob dieses in o. g. Fall war, bezweifle ich, sonst hätte es keinen Unglücksfall gegeben.

Was mich nur masslos auf die Palme bringt, ist, dass der Versuchsingenieur aufgrund der kriminaltechnischen Untersuchungen als Verursacher festgestellt wurde, sich aber auf gar keinen Fall zu diesem Vorfall äussert, also nicht eingesteht, das er SCHEISSE gebaut hat! Das ist für mich der eigentliche Knackpunkt. Und das er jetzt auf Teufel komm raus noch versucht, sich durch zig Revisionsverfahren aus der Affäre zu ziehen. Er kann versuchen, das Strafmass abzumildern, vorbestraft ist er bereits. Ich erachte dieses Vorgehen nur für eine bodenlose Unverschämtheit, weil er sich keiner Schuld bewusst ist. Hätte er sich dazu geäussert, hätte auch ich einen anderen Standpunkt. In diesem Falle wäre auch das Strafmass korrekt. Da er sich aber wenig einsichtig verhält und trotz allem eine Strafe bekommt, die jedem 1 Promille-Sünder zur Ehre gereichen würde, kritisiere ich das Strafmass. Das war keine Alkoholfahrt, das war fahrlässige Tötung! In der Regel wirkt sich in Deutschland bei Gerichtsverhandlung Einsichtigkeit positiv auf die zu erwartende Strafe aus, eigentlich gar keine schlechte Idee, aber hier?

Fluxus: Ich stimme Dir voll und ganz zu!

Lieben Gruss,

Oliver

Geschrieben

Auch in diesem Verfahren lediglich eine "Wischiwaschiurteilsbegründung"

Der Beklagte KANN zum fraglichen Unfallzeitpunkt am Unfallort gewesen sein.

Er kann am Unfallort gewesen sein aber war er es auch?

Lediglich eine Zeugenaussage wurde dazu vom Gericht als relevant eingestuft. Ein Verkehrsteilnehmer der eindeutig die voneinander abgesetzten Doppelscheinwerfer des Typs SL 600 erkannt haben will.

Also die Scheinwerfer eines SL 600 waren anscheinend am Unfallort, aber wer war der Fahrer?

Nach Zeugenaussagen war der besagte PKW bis auf 10 oder 20 mtr. dicht an den Kleinwagen "herangerast".

10 ODER 20 mtr.? Keine Frage, beide Abstände entprechen nach den allgemein geltenden Sicherheitsabständen nicht denen die man einhalten sollte.

Dennoch, 10 ODER 20 mtr, ist ein Unterschied von 100% und wer bitte schön erschrickt auf der Autobahn zu Tode wenn einem ein PKW von hinten bis auf 20 mtr. "dicht" auffährt? 20 mtr? Na, aber HALLO, 20 mtr. sind doch das absolut "Normale" auf unseren Autobahnen im Berufsverkehr.

Wären es 2 oder 3 mtr. gewesen, aber 20 mtr. ? ......... ?

Nach wie vor bewertete das Gericht weiterhin auch zu Lasten des Beklagten, dass Zeugenaussagen aus seiner Firma nicht ergiebig und/oder ausreichend waren. !?

Wie bitte? Befragungen im Arbeitsumfeld eines Beklagten erweisen sich für ein Gericht als nicht ergiebig und ausreichend und das legt man dem Beklagten zur Last ?

HALLO ? Hat sich unser Rechtsprinzip nachdem jeder solange als unschuldig anzusehen ist, es sei denn, dass seine Schuld zweifelsfrei beweisen werden konnte, geändert und ich hab`s nur nicht mitbekommen?

HALLO ? Meines Wissens muss ein Beklagter NICHT seine Unschuld beweisen, sondern die Kläger seine Schuld. Gilt auch dieses Rechtsgesetz nicht mehr?

Geschrieben

"in dubio pro reo"

- jeder dahergelaufener Lateinlehrer -

Geschrieben

Hallo Oliver (GSA),

Dein Unfall ist natürlich schrecklich und man kann nur hoffen, dass Du in Kürze in etwa wiederhergestellt bis, ohne Schmerzen zu haben usw.

Aber was hat das nun mit dem Thema "Rasen" zu tun? Du schreibst, der andere fuhr etwa 70-100 km/h. Wenn es eine Landstrasse war, kann man ja erstmal nicht von "Rasen" sprechen. Wahrscheinlich hat der andere nicht aufgepasst, Dich nicht gesehen oder wie auch immer, kenne den Hergang nicht. War´s in der Stadt mit 50-km/h-Begrenzung, ist es natürlich was anderes, dann ist der andere verbotswidrig zu schnell gefahren für die dortigen Verhältnisse. Er wäre dann mit 70-100 km/h ein "Raser".

Das zeigt ja, dass der Begriff "Rasen" nicht weiterführt. Dieser ist ein von vornherein negativ besetztes Werturteil von Leuten, die ihre eigenen Massstäbe anderen aufzwingen wollen. Es gibt nur "unangemessene Geschwindigkeiten", sonst nix.. Entweder verbotswidrig, oder den Verkehrsverhältnissen nicht angepast. Bei meiner Mutter ist alles über 100 km/h "Rasen", egal, wie die Verkehrslage ist. Es kann aber nicht eine subjektive Privatansicht den Begriff definieren. 200 km/h und mehr auf einer freien, unlimitierten Autobahn betrachte ich nicht als unangemessen. Erlaubte 100 km/h auf einer kurvenreichen und unübersichtlichen Landstrasse können unangemessen sein. In der Eifel fahren Motorräder auch schonmal 200 km/h auf den Landstrassen, das ist dann tatsächlich "Rasen", da verbotswidrig, wegen der Strassenverhältnisse mit vielen unübersichtlichen Kurven völlig unangemessen und wegen der sonstigen Verkehrsverhältnisse objektiv gefährlich. Daher gibt es dort auf manchen Strecken alle paar Meter Kreuze am Strassenrand. 200 km/h auf einer freien Autobahn bei guten Strassenverhältnissen sind aber nicht generell gefährlicher als 130 oder 150 km/h. Abends kann man zB auf der 3-spurigen A3 von Duisburg bis Köln nahezu uneingeschränkt mit 200 km/h und mehr durchfahren. Soll das nun besonders gefährlich sein? Ich kann mich nicht an eine "brenzlige" Situation erinnern, und ich nutze diese Strecke seit mehr als 20 Jahren. Ich betrachte alles als "angemessen", was im Rahmen der Vorschriften und der Verkehrslage passiert. Ist das falsch? Wie sollte man es sonst beurteilen? Sicher nicht nach Massstäben anderer Leute, die ihre (subjektiven und objektiv nicht stichhaltigen) Ansichten über Geschwindigkeiten anderen aufzwingen wollen. Ist auf einer Autobahn kein Limit und der Verkehr fliesst, kann man so schnell fahren, wie man will. So sagt es das Gesetz. Gefährlich wird es, wenn Langsamfahrer die Verkehrsregeln nicht einhalten, Geschwindigkeiten nicht einschätzen können und es aufgrund der hohen Geschwindigkeit des Schnellfahrers dann zu brenzligen Situationen wegen dessen verkürzter Reaktionsmöglichkeit kommt. Es geht hier auch nicht um Drängeleien und Nötigungen usw., sondern rein ums schnelle Fahren auf der Autobahn an sich. Man muss eben aufpassen. Das gilt für jeden Verkehrsteilnehmer. Wenn ich mich in´s Auto setze, bin ich auf´s Fahren konzentriert. Je höher die Geschwindigkeit, desto konzentrierter. Ich rechne auch damit, dass irgendwelche Schlafmützen auf der BAB bei 120 km/h den Blinker setzen und unvermittelt nach links rausziehen, ohne nachzudenken und ohne den Verkehr hinter sich einzuschätzen. Daher bin ich immer bremsbereit, um meine verlängerte Reaktionszeit etwas auszugleichen. Ich glaube, ich bin dann beim schnellen Fahren eine geringere Gefahrenquelle als solche ungeübten/ unkonzentrierten Leute oder als 80-100 km/h-Reisebus- oder -LKW-Fahrer, die ihre Ruhezeiten nicht einhalten und am Steuer einschlafen oder während der Fahrt die Zeitung lesen (einhändig Fotos machen lassen wir jetzt mal weg ;-) ).

Ich bin auch kein Drängler, Dichtauffahrer, Blinkerlinkssetzer oder sonstiger Verkehrscowboy. Will mich allerdings so ein 120-km/h-Schlaumeier auf einer limitlosen Autobahn "erziehen", indem er kilometerweit objektiv grundlos links fährt (und sich dann zu Hause darauf einen runterholt), überhole ich eben rechts, wie oben schon gesagt. Das ist das Einzige. Aber dazu steh´ ich ja ;-). Ausserdem bin ich dann ja auch kein "Raser" mehr, nachdem mich so ein Typ sinnlos ausgebremst hat.

Schert jemand nach links aus, weil er nicht in der Lage ist, die Geschwindigkeit des dort befindlichen Schnellfahrers einzuschätzen, muss man als Letzterer eben bremsen. Allerdings sollte man als Verkehrsteilnehmer doch auch in der Lage sein, sich über sein Umfeld zu orientieren und dieses wahrzunehmen. Dass PKWs schneller als 130 km/h fahren können und dies auf Autobahnen auch tun, muss jedem Fahrer bekannt sein. Insoweit kann ein Blick in den Rückspiegel vor dem Ausscheren Wunder wirken. Verreisst jemand das Steuer, wenn er grundlos links fährt und hinter sich 2 Scheinwerfer erblickt, die sich schnell nähern, fragt man sich doch, was sojemand am Steuer eines PKW zu suchen hat. Ist jemand damit überfordert, ist er fehl am Platze und sollte Strassenbahn fahren. Oder eben rechts bleiben. Gegen solche Personen dürfte auch ein Tempolimit von 130 oder 150 km/h machtlos sein.

Schliesslich habe ich den Eindruck, dass manche Leute, die in ihrem Leben noch nie schneller als 130 km/h gefahren sind, alles andere als "Rasen" betrachten. Objektiv ist das völlig neben der Sache. Warum sollen die eigenen (subjektiven) Massstäbe für alle anderen gelten? Ich will denen ja auch nicht verbieten, langsamer als 180 km/h zu fahren und bezeichne die nicht als gefährliche "Schnecken", soweit sie sich nach den Verkehrsregeln verhalten.

Jetzt kann man natürlich sagen, dass ICH meine Massstäbe anderen aufzwingen will. Allerdings bin ich der Meinung, dass sie im Hinblick auf das Gesagte objektiv ok sind. Ausserdem bewege ich mich damit im Rahmen des Erlaubten, weil es ein generelles Tempolimit auf Autobahnen nicht gibt. Und ich fahre nicht immer 200 oder mehr, egal, was los ist auf der Strasse. Wenn´s frei ist, gebe ich Gas, bei dichtem Verkehr eben nicht. Mehr nicht, und auch nicht weniger.

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Zur "Urteilsschelte":

Ich kann nicht verstehen, wie man gehaltvoll ein Urteil kritisieren will, ohne die Akten oder die Rechtslage zu kennen.

Wenn ein zweitinstanzliches Urteil ergeht, haben sich bereits mindestens etwa 10 Juristen (so ungefähr: -->1. Instanz: 1 Staatsanwalt, 1 Verteidiger, 3 Richter - 2. Instanz: 1 Staatsanwalt, 1 Verteidiger, 3 Richter) mit dem Fall beschäftigt. Bist Du der Ansicht, deren juristische Kompetenz übertreffen zu können? Meinst Du, Dich so mit dem Fall beschäftigt haben zu können, wie die bearbeitenden Juristen?

Das "Strafzumessungsrecht" ist gesetzlich geregelt und sollte keinen "Stimmungsschwankungen" unterliegen. Neben dem Sühne- und Präventionsgedanken ist bei der Strafzumessung auch die Persönlichkeit des Angeklagten, sein Vorleben, seine Lebensumstände, seine Zukunftsperspektiven, Wiederholungsgefahr, sonstige Folgen der Tat für das Opfer und den Täter (hier: Fleppe weg, Geldbusse, Job weg etc.) usw. usf. zu berücksichtigen. Soweit mir bekannt ist, sind Strafen unter 2 Jahren Haft bei "Ersttätern" unter normalen Umständen zur Bewährung auszusetzen. Das gilt für alle, auch für den "Raser".

Wenn Du beklagst, dass der "Raser" "...sich...auf gar keinen Fall zu diesem Vorfall äussert, also nicht eingesteht, das er SCHEISSE gebaut hat!...", solltest Du Dich vielleicht auch einmal in dessen Lage versetzen. Wenn er der Überzeugung ist, für den Unfall im strafrechtlichen Sinne nicht verantwortlich zu sein, wofür es mit Sicherheit gute Gründe gibt, warum sollte er dann etwas eingestehen? Damit würde ja zB die Gefahr eines prozesstaktisch unklugen Schuldeingeständnisses verbunden sein. Möglicherweise hat ihm auch sein Verteidiger geraten, sich so zu verhalten.

Wir wissen es nicht. Und da wir es nicht wissen, ist auch eine sinnvolle Diskussion darüber kaum möglich.

Geschrieben

Accm Taenzer hat Recht. Ich persönlich kenne das Urteil nicht. So wie es hier geschildert wird entspricht es aber meiner Erfahrung mit deutschen Strafrichtern, dass diese zu oft davon ausgehen, dass eine Anklage nicht geschrieben worden wäre, wenn der Angeklagte nicht ohnehin schuldig ist. Eine Unschuldsvermutung, wie sie in der Europäischen Menschenrechtskonvention (die in Deutschland immerhin als Gesetz gleichwertig der Strafprozessordnung zu behandeln ist) geregelt ist, kennen die meißten Richter schon aus Betriebsblindheit nicht mehr. Entsprechend fallen dann auch die Urteilsbegründungen aus. Der schwarze Peter wird dem Bundesgerichtshof überlassen, der ja auch arabische Terroristen in die Freiheit entlässt. ;-)

Weiß jemand, ob "Turbo Rolf" Revision eingelegt hat? Erfolg wäre ihm da sehr wahrscheinlich, wenn das Urteil tatsächlich nur auf den hier zitierten Tatsachen beruht.

Die Strecke auf der A5 bei Karlsruhe/Bruchsal ist im Übrigen wirklich eine Rennstrecke. Dreispurig, sehr gut ausgebaut, brett'l-eben und schnurgerade. Wenn da kein Verkehr ist, wird eben 200 gefahren. Das machen dort fast alle, die es können. Das ist unter normalen Umständen mit einem großen Wagen auch keine besondere Gefahrenquelle. Kritisch wird es nur dann, wenn man sich über die tatsächliche Dichte des Verkehrs täuscht. Und dann, wenn man sich als langsamer Fahrer dem Umstand verschließt, das die linke Spur von Rasern benutzt wird. Der Rückspiegel wird auf der Autobahn ja auch viel zu selten genutzt. Solche Ursachen treffen ja auch meißt zusammen, sodass der Fahrer, der dort gerast ist (ob es nun "Turbo-Rolf" war, oder nicht), sicher auch ein beachtliches Stück Mitverantwortung trägt. Dies darf ein Strafrichter dann allerdings unterstellen.

Gruß Markus

Geschrieben

Mir wabert immernoch der Begriff der Richtgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen im Hirn rum. Soweit ich weiss, sind dies 130 km/h. Wer schneller fährt, muss damit rechnen, daß es Verkehrsteilnehmer gibt, die sich für 130 km/h entschieden haben. Damit liegen sie, soweit ich weiss, auf der rechtlich "unschuldigeren Seite", als jemand der sich gern mit 150 km/h und mehr bewegt.

Dummerweise kommen in Deutschland, in dem ja kein Cent für die Autobahnbenutzung erhoben wird, noch LKW dazu, die sich bauartbedingt halt nicht mit 130 km/h bewegen können.

Für diese Fahrzeugklassen besteht eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h.

Nun haben wir die Jungs auf der linken Spur (<130 km/h), die Kameraden mit 130 km/h auf dem mittleren Geschwinigkeitsniveau und die LKWisten, die nur ca. 100 km/h schaffen, obwohl sie nur 80 dürfen.

Nun die Frage:

Die 80 km/h- Fraktion möchte zwar schneller, kann aber nicht.

Die 130 km/h-Fraktion kann nicht immer schneller, könnte dies eventuell, macht es aber nicht. Diesen ist zugute zurechnen, daß sie sich an die derzeitig festgelegte Richtgeschwindigkeit von 130 km/h hält.

Die 150 und mehr km/h-Fraktion möchte die Lüfter am Gasfuß spüren, besteht also auf dieses schabende Geräusch an der Fußsohle. Ok- zu ihrem eigenen Spaß und zuungunsten der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer. Wenn nur 2 Fahrstreifen zur Verfügung stehen, kollidieren also auf der linken Spur die Interessen der 130 und der 150 km/h-Fraktion (gelegentlich auch die Autos).

Wessen Interessen wiegen wichtiger ?

Wer ist in der demokratischen Überzahl ?

Wer hat demzufolge auf wen Rücksicht zu nehmen ?

@Diravi-Kenner: Tut mir leid, jeder noch so altertümliche Fahrlehrer/Fahrsicherheitsträiner erzählte mir, man soll mit 2 Händen am Lenkrad fahren. Dies gilt für "überschaubare" Geschwindigkeiten.

Der Sicherheitstrainer vor 4 Wochen kam mit der These: Zum Ausweichen braucht es zwingend 2 Hände, da sonst der in Gefahrensituationen erreichbare Lenkradius zu gering ist. Nun hat aber noch keiner jemals eine Mitteilung bekommen:"Achtung, in 5 Minuten wird es brenzlig, bitte Bremsbereitschaft herstellen, beide Pfoten an die Lenkinstrumenarien, aufrechte Position einnehmen etc." Seltsamerweise kommen eben diese Situationen unvorhersehbar und plötzlich.

Aber, da ich keine Diravi-Lenkung besitze, lasse ich mich von dir, der die A3 schon seit 20 Jahren nutzt, gerne eines Besseren belehren und fahre künftig auch so wie Du: Eine Hand am Lenkrad, mit der anderen wird fotografiert. Ich muss nur sehen, ob ich das mit dem Filmwechsel auch einhändig hinbekomme, ansonsten habe ich ja noch das Knie zum lenken.

@Urteil: Dabei kann ich dir nur zustimmen ! Keiner von uns hat sich mit der Sachlage so genau beschäftigt, wie die Beteiligten. Der Fakt, daß der Betroffene sich nach oben klagt und revidiert interpretiere ich so, daß er einer Statuierung eines Exempels entziehen will und auf größere Objektivität auf höher angesiedelten Gerichten hofft.

Aber auch hier gibt es scheinbar Auskenner, die die Sachlage und Verfahrensvorgänge besser kennen als die Beteiligten. Denn wie sonst wäre eine Interpretation des Verhaltens möglich.

Objektivität wie im Fußballstadion kann ich da nur sagen

Geschrieben

@blossom

Die Richtgeschwindigkeit !! Stimmt da war doch was...man richtet sich danach wie schnell man fahren kann, oder bezieht sich die 130 nicht doch auf die Pferdestärken oder wie? Oder man richtet über den Langsamfahrer? Oder man richtet Schaden an?

Meine Güte sowas altmodisches, wer hat das eigentlich erfunden mit der Richtgeschwindigkeit und warum ??

Der Deutsche mag halt Verbote lieber als Gebote, scheint es.

Fast schwebende Grüße,

CitNic

Geschrieben

Soll heissen ?

Altmodisch hin oder her - das Recht des Stärkeren, was ja hier an allen Ecken und Enden gepredigt wird ist glaube ich älter.

Geschrieben

@CitNic

Die Richtgeschwindigkeit ist ein Gebot, kein Verbot.

Der Bundesgerichtshof hat erst Jahre nach ihrer Einführung entdeckt, dass man ihr Bedeutung zumessen kann, indem man bei Autobahnunfällen die Haftungsverteilung damit argumentiert: wer über 130 fährt, kann bei einem Unfall nicht mehr sagen, dieser sei für ihn "unabwendbar". Im Falle der Unabwendbarkeit galt, dass die verschuldensunabhängige (Mit-)Haftung aus der Betriebsgefahr nicht greift. Es ging damals um einen Porschefahrer, der unschuldig auf der linken Spur von einem umherschleudernden Wohnanhänger gebremst wurde - aber aus der Betriebsgefahr zu 30 % mithaften sollte.

Inzwischen ist der Begriff des "unabwendbaren Ereignisses" aber aus dem StVG gestrichen. Die Haftungsverteilung erfolgt nur noch nach dem Verschulden. Ein Zurücktreten der Betriebsgefahr hinter dem Verschulden anderer Unfallgegner kommt also nur noch in Betracht, wenn dieses Verschulden groß genug ist. Ob es hingegen schuldhaft ist, schneller als die Richtgeschwindigkeit zu fahren, bezweifle ich. Der Fall mit dem Wohnanhänger würde heute nur dann genauso entschieden, wenn man dem langsam fahrenden nicht seinerseits nachweisen kann, schuldhaft das Schleudern des Wohnanhängers verursacht zu haben - dies erfolgt aber doch meißt wegen überhöhter Geschwindigkeit. Also hätte ein unschudlig auf der linken Spur daherrasender Porschefahrer heute vielleicht bessere Karten beim BGH.

Gruß

Markus

Geschrieben

....Recht haben.....recht bekommen....

Hier in Deutschland ist das so eine Sache.

z.B. unser Helmut... gibt einfach nicht Preis von wem er das Geld bekommen hat und läuft immer noch frei rum und lacht sich kaputt.

z.B LKW Maut... Jede Mitelständige Firma, die so´n Mist baut wäre längst verklagt und kaputt.

Nun ist die Frage welche Lobby hat der Testfahrer????

Hängt immer davon ab, wer alles mit drinhängt, dranhängt, beziehungen u.s.w. hat.

Die eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

Geschrieben

Das mit dem Gebot ist mir schon klar. Daher ja mein Hinweis mit Geboten sei "den Deutschen" nicht beizukommen. Die brauchen halt Verbote (sprich Tempolimits), daher gibt es ja auch so viele davon in D.

Schade das ich nicht so gut holländisch oder französisch etc spreche. Ich würde diese Diskussion gerne mal in unseren gebeutelten Nachbarländern führen, die dieses unmenschliche Limit bereits ertragen müssen.

Ok, jetzt werde selbst ich polemisch..da scheint irgendwie ansteckend zu sein hier...

Gast gelöscht[107]
Geschrieben

Es ist indeed so, dass in der Verkehrsrechtsprechung als einziger juristischer Fakultät das Unschuldsprinzip nicht 100%ig gilt.

Hab ich selbst mal am eigenen Leib erlebt: das Gericht ging damals davon aus, DASS etwas passiert sei (es ging um Rechtsüberholen), obwohl der einzige Zeuge widersprüchliche Aussagen machte. Interessant war, dass ich gar nicht am Ort des Geschehens war und das mit einem Mitfahrer, mit dem ich LEIDER verwandt bin, auch belegen konnte. Unlustigerweise unterstellte das Gericht ein Vergehen, weil sich der Zeuge die Mühe gemacht hatte, eine Anzeige zu machen. Deshalb MUSS etwas passiert sein, auch wenn nicht klar ist, WAS konkret passiert ist. Ein Punkt und 80 Mark.

Übertragen auf "Raserrolf": auch hier sind lediglich Indizien aufgeführt, ob er überhaupt hätte am "Tatort" sein "können". Es geht hier um ganz wenige Minuten und Sekunden, ob oder ob nicht !! (die gutachterliche Untersuchung war mitnichten ganz EINDEUTIG). Allein hieraus und auf Grund einer einzigen Zeugenaussage, der lediglich die Scheinwerfer seines Autos erkannt haben will (also auch keine eindeutige Identifikation) wird ein knallhartes Urteil gefällt. Dass dann zu allem Überfluss noch die medienwirksame öffentliche Hinrichtung dazukommt, und dann auch noch das republikweite Gebrüll der selbsternannten fehlerfreien Gutmenschen ("alle Raser sind potentielle Mörder"), die ihr allzu bescheidenes Gerechtigkeitsgefühl stellvertretend für alle "Raser" umgesetzt haben wollen.

Hm, ich weiß nicht. Im Falle der ungerechtfertigten Beschuldigung schreit sowas zum Himmel. Im Falle der gerechtfertigten Beschuldigung, die aber nicht in-flagranti-bewiesen werden kann, neigt ein Rechtsbeistand sicherlich zum wiederholten Aufrollen: in dubio pro reo. Urteile werden in Deutschland nach Aktenlage gefällt, nicht nach Sachlage. Manchmal ist das gut, manchmal schlecht.

Anderes Beispiel: vor vielen Jahren stand ich mal mitten im Winter an einer vereisten rotbeampelten Kreuzung. Hinter mir sah ich einen Wagen heranrutschen. Es war klar, der nutzt mein Auto als Bremshilfe. Also ich Gang rein und nix wie weg über die rote Ampel. Der Wagen stand dann da, wo ich kurz vorher stand. Ergebnis: zwei Punkte und Geldstrafe wegen Überfahrens einer roten Ampel. Begründung: sicherlich habe ich einen Unfall mit Sach- und evtl. auch Personenschaden vermieden. Ich habe aber auch billigend in Kauf genommen, wegen der roten Ampel eine Ordnungswidrigkeit zu begehen. Juristisch nennt sich das Güterabwägung. Der Fahrer des anderen Wagens ging "leer" aus. Gut gell. Ich habe also innerhalb von Zehntelsekunden "ganz bewusst und überlegt entschieden" (so die Unterstellung des Gerichts), lieber zwei Punkte und Geldstrafe haben zu wollen als einen Unfall.

Ganz vorsichtig mal auf die Situation der jungen Frau übertragen. Löst bestimmt Gewissenskonflikte bei unseren Gutmenschen aus: Wäre ich beim Überfahren der Ampel unter einen querfahrenden Laster geraten mit für mich tödlichen Folgen, wäre ich zudem eine junge Frau mit Kind gewesen, und der Wagen hinter mir ein Testfahrer von DC mit 500 PS, der so schnell herangebraust ist, dass selbst sein VierkanalABS nichts mehr genutzt hätte ..... Klingt hart, nicht wahr ?!?!

Ganz generell muss jeder so sein Auto bewegen, dass er defensiv und rücksichtsvoll unterwegs ist. "Raserei" ist deshalb (wie auch allen anderen Verkehrsdelikte, zB. unnötig links fahren) ein höchst situationsbezogenes Fehlverhalten, dass weder an mediengerechtem Geschrei, noch an bestimmten Geschwindigkeiten, noch an bestimmten Automarken, noch an bestimmten PS-Zahlen, noch an Sozialneid noch sonstwas festzumachen ist.

Was defensiv und rücksichtsvoll ist, muss ohnehin jeder für sich selbst entscheiden. Dass da zuweilen der eine oder andere etwas oder ziemlich daneben liegt, zeigen die entsprechenden Fälle und Unfälle. Die aber werden versucht, SITUATIONSBEZOGEN zu be- und verurteilen. Nicht pauschal, nicht mit Lautstärke, nicht revanchistisch, nicht kollektiv. Das speziell an die Adresse der KlappeaufHirnaus-Fraktion.

Ich hatte unlängst in 3Sat einen Bericht über solche Fehlverhalter gesehen und die Bemühungen, Ihnen das einsichtig zu machen. Es sind nullkommanullsechs Prozent aller Autofahrer. Wenn ich mir hier die Gutmenschen mit ihren "Koreaerlebnissen" so anhöre, scheinen diese nullkommanullsechs Prozent ständig und pausenlos vor und hinter ihnen zu fahren und zu drängeln und zu lichthupen und abstandslos und Stinkefingerraus etcetc.

Das muss ich nicht nachvollziehen. Als typischer Vielfahrer, der ich seit vielen Jahren bin, sehe ich, dass auf Deutschlands Autobahnen im allgemeinen zwar schnell, aber ebenso defensiv gefahren wird. Daran ändern auch die ewigen Wiederholungen von RTL und Konsorten und bierselige Stammtische nichts. Auch nicht die in Doppelwinkelform.

;-))

Gruß von P.

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