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Kennzeichen anderer Zulassungsbezirk behalten mit H


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Geschrieben

Eines meiner Fahrzeuge trägt noch das Kennzeichen aus der Stadt meines ehemaligen Wohnortes. Jetzt soll er das H erhalten, die Kennzeichenkombination will ich aber gerne behalten.

Hat jemand Erfahrungen, ob das möglich ist?

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Bearbeitet von FrankB
Geschrieben (bearbeitet)

Wobei das mit dem H ja kein wirklich neues Kennzeichen ist sondern nur eine hinzugefügte Kennzeuchnung für den Status "Oldtimer". In Steuerbescheiden oder auch in den Begleitschreiben zu den teuren Fotos wird das amtliche Kennzeichen ohne das "H" angegeben.

Am einfachsten wäre wohl die Nachfrage bei der zuständigen Zulassungsstelle...

Bearbeitet von bx-basis
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Bearbeitet von FrankB
Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb FrankB:

Zum einen kann es ein Kennzeichen parallel als "normales" und als H-Kennzeichen geben

Genau das geht m.E.eben nicht weil das "H" lediglich ein Anhängsel ist. Das eigentliche amtliche Kennzeichen endet mit den Ziffern.

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Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb bx-basis:

Genau das geht m.E.eben nicht weil das "H" lediglich ein Anhängsel ist. Das eigentliche amtliche Kennzeichen endet mit den Ziffern.

Absolut richtig. 

Anfangs wurde das H bzw. E auch gar nicht in den Fahrzeugbrief übernommen (in den Schein schon), eben weil es für die Zulassungsstelle keine Bedeutung hat. Inzwischen schreiben sie es in Schein und Brief, ändert aber nichts daran, dass das amtliche Kennzeichen zulassungsrechtlich mit der letzten Zahl endet.

Folglich: Ist DC-BA 123H vergeben, gibt es kein DC-BA 123 oder DC-BA 123E

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Geschrieben

Sobald irgendweine eine Änderung eintritt gibts das Kennzeichen vom aktuellen Wohnort. Es geht auch nicht ein Kennzeichen zu behalten wenn z. B. der Sohn als einzige Änderung der neue Halter an einem anderen Wohnort wird.

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Bearbeitet von FrankB
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vor 1 Stunde schrieb kroack:

Sobald irgendweine eine Änderung eintritt gibts das Kennzeichen vom aktuellen Wohnort. Es geht auch nicht ein Kennzeichen zu behalten wenn z. B. der Sohn als einzige Änderung der neue Halter an einem anderen Wohnort wird.

Rüdiger, das stimmt so nicht. Ich habe gerade den Smart meiner Tochter übernommen und auf mich zugelassen. Der Smart hat Kölner Kennzeichen und ich wohne in Rendsburg. Die Kennzeichen hat er behalten, aber der Schein lautet jetzt auf mich. Ich fahre als Besitzer jetzt mit Kölner Kennzeichen in Rendsburg.

Das scheint alles sehr neu zu sein, denn mein Versicherungsmensch wußte das auch noch nicht, daß das geht.

Bearbeitet von heideturboxm
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Geschrieben

Wie immer hat irgendjemand die Vorschriften anders ausgelegt / nicht verstanden .....

Geschrieben

Wie und was da jetzt genau ist, weiß ich auch nicht. Bin bis dato auch davon ausgegangen, dass bei Änderungen auch immer ein neues Kennzeichen hermuss.

Hier kann man stundenlang diskutieren und was am Ende wirklich ist, weiß man nur wenn mans ausprobiert. Meine Schwester hat kürzlich für ihren "neuen" Euro2-Diesel auf der Zulassungsstelle ohne Nachfrage auch eine grüne Plakette bekommen, "damit sie in Umweltzonen fahren kann".

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb schwinge:

...Meine Schwester hat kürzlich für ihren "neuen" Euro2-Diesel auf der Zulassungsstelle ohne Nachfrage auch eine grüne Plakette bekommen, "damit sie in Umweltzonen fahren kann".

Was für eine denn sonst? Andere Farben als Grün gibt es doch gar nicht mehr :P 

Es hängt doch mittlerweile fast alles nur noch von Sachbearbeiter ab. 

  • Haha 1
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb bx-basis:

Genau das geht m.E.eben nicht weil das "H" lediglich ein Anhängsel ist. Das eigentliche amtliche Kennzeichen endet mit den Ziffern.

Das ist auch mein Kenntnisstand. 
 

 

vor 6 Stunden schrieb bx-basis:

Wobei das mit dem H ja kein wirklich neues Kennzeichen ist sondern nur eine hinzugefügte Kennzeuchnung für den Status "Oldtimer". In Steuerbescheiden oder auch in den Begleitschreiben zu den teuren Fotos wird das amtliche Kennzeichen ohne das "H" angegeben.

Am einfachsten wäre wohl die Nachfrage bei der zuständigen Zulassungsstelle...

Sehe ich auch so. Aber Du hast recht, fragen hilft. Ich habe der Zulassungsstelle eine Mail mit meiner Frage geschickt. In der FZV gibt es hierzu keine Regelungen, das H (oder E) wird in der Anlage 4 nur als Kennbuchstabe der eigentlichen Erkennungsnummer bezeichnet. Insofern sehe ich da keine Hinderungsgründe

Geschrieben

Erfreulich: Die Zulassungsstelle bestätigt, dass das Kennzeichen („Erkennungsnummer“) beibehalten werden kann und um das H ergänzt wird. 
 

Geschrieben (bearbeitet)

Gelöscht

Bearbeitet von FrankB
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb FrankB:

Freut mich für dich - und mein offenbar veralteter Stand ist nun aufgefrischt...

Man Frank sowas weiß man doch.:D

  • Like 1
Geschrieben

Das liegt vermutlich wieder im Ermessen des Sachbearbeiters, ich würde das nicht Bundesweit als Status Quo ansehen ;)

Genauso wie die Größe und Abmessung von Kennzeichen. Der Mustang von meinem Schwiegersohn hatte in Düsseldorf hinten ein kleines Motorradkennzeichen, zwei Buchstaben und 3 Zahlen. Das war hier in KC undenkbar, also ein kurzes Kennzeichen mit einem Buchstaben und einer Zahl musste her (X 1 - lol) ....tja und dann wurde das zum Saisonkennzeichen und somit für die Aussparung zu lang, jetzt hat er ein Kennzeichen wie an den alten Käfern und der untere Rand ist hochgebogen damit es nicht an der Kante scheuert. Als Alternative empfahl man an der Stoßstange einen neuen Kennzeichenhalter inkl. Beleuchtung anzubringen - Aber man darf mit einem Kieler Kennzeichen am Fuß der Alpen beheimatet sein, vorbei die Zeiten als man sofort wusste wo der Fahrer vor einem ungefähr wohnt ;) Im Zuge der Abfall vermeidung und Kostenersparnis kann ich das durchaus gutheißen wenn es nicht parallel noch diese unsinnige Wechselkennzeichenregelung gäbe .....und warum kann man nicht gleich völlig personalisierte Kennzeichen zulassen wenn eh kein Rückschluss auf den Wohnort mehr gefordert wird? In anderen Ländern auf dem Planeten geht das doch auch, sogar in Europa. - Deutsche Behörden, muss man nicht verstehen!

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Manson:

Deutsche Behörden, muss man nicht verstehen!

du weisst doch wie das in diesen laden läuft: alle sind gleich! gleich lieb, gleich berechtigt, gleich blabla. das beinhaltet auch, dass der arbeitsmarkt allen eine chance bietet.

folglich müssen auch ausreichend arbeitsplätze für diejenigen geschaffen werden, die zu früh auf´s töpfchen gesetzt wurden und/oder in ihrer kindheit nicht ausreichend gelegenheit hatten, mit ihrer kaka zu spielen.

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