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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

Ich habe eine Anhängerkupplung, die an einem 1993er Xantia 2.0i (Xantia Nr. 1) montiert ist. Im Brief dieses Xantia (Xantia Nr. 1) ist die Kupplung eingetragen.

Kann ich diese Anhängerkupplung ohne weiteres an einen anderen 1993er Xantia 2.0i (Xantia Nr. 2) montieren? Wie funktioniert das mit dem Eintragen (Papiere zur Anhängerkupplung sind nicht vorhanden)? Reicht der Brief des Xantia Nr. 1 als Nachweis, dass die Anhängerkupplung OK ist und verwendet werden darf?

Vielen Dank und Viele Grüße!

Fred

Geschrieben

Nachtrag. In meinem Fahrzeugschein steht:

Ziff. 27: KMH Prüfz. F 4058, Typ 304047

Googlen hat mich bisher noch nicht wirklich weiter gebracht. Hat vielleicht einer von euch zufälligerweise eine identische Kupplung und könnte mich mit Infos/Papieren versorgen?

Vielen Dank nochmal!

Viele Grüße

Fred

Geschrieben

Wie wäre es mit der Anbauanleitung/Typgenehmigung bei citdoks?

Geschrieben

Deine AHK dürfte von Westfalia sein.

Bei Westfalia kann man die Montage- und Betriebsanleitung runterladen.

Müßte reichen ohne Eintragung.

HGT

Geschrieben

Hallo und Vielen Dank für eure Antworten!

Ich schau mal, ob es am Auto irgendwelche verwertbaren Hinweise gibt... Ich halte euch auf dem Laufenden, was sich ergibt...

Gruß

Fred

Geschrieben

1000 Dank! Ihr seid spitze!

:-)

Fred

berndundsturmi
Geschrieben

Hab mir gestern eine westfalianhängerkupplung vom tüv abnehmen lassen, war eine kupplung von einer schrottlimousine trd1-ohne brief, bei westfalia die originaleinbauanleitung/typenbescheinigung heruntergeladen, nach dieser anbauanleitung eingebaut und vorgefahren, 36,.. euro bezahlt und einen schein erhalten den ich nun bei meinem fahrzeug führen muss, eine sofortige eintragung in den brief ist nicht nötig- bei nächster gelegenheit soll man dann die kupplung in den brief eintragen, gruss bus

.

.trd2 berline, gti break

Geschrieben

Nach Aussage des TÜV in Duisburg müssen AHK nicht mehr begutachtet werden, sondern nur noch die Montage- und Betriebsanleitung im Fahrzeug mitgeführt werden.

Kennt jemand die Gesetzeslage definitiv?

ACCM Helmut Bachmayer
Geschrieben

@accm hgt, dieses nicht mehr eintragen gilt nur fuer zuvorrichtungen mit

e-pruefzeichen. die aelteren modelle, die noch eine wellenlinie auf dem typenschild haben, muessen nach wie vor eingetragen werden.gruss der bachmayer

Geschrieben

.....

Das mit der Wellenlinie schmeckt mir nicht so gut. Vielleicht hast Du eine Ahnung, wo das in der Zulassungsordnung geregelt ist?????

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