Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)
Neben dem Ärgernis, dass manche (illegalen?) LED-Scheinwerfer blenden wie ein Flakscheinwerfer plagt mich doch zusehends der Neid 😜 auf Fahrer von modernen Autos mit LED-Licht. Ich fahre gelegentlich selber mal so ein Auto und muss sagen, der Sicherheitsgewinn ist einfach so phänomenal, dass ich das unbedingt auch haben will.
 
Warum aber werden offiziell zugelassene Retrofit-LED-Lampen (von Osram) nur speziell für gängige Automodelle zugelassen und angeboten?
Jede H1- oder H7-Lampe ist doch in Abmessungen und Aufnahme genau gleich (ich vermute: genormt) und die Scheinwerfer sind doch so ausgelegt, dass die Lichtquelle genau im richtigen Punkt vor dem Reflektor zu liegen kommt, um ein korrektes Lichtbild zu erzeugen. Das ist doch einheitlich und funktioniert Typ- und Markenübergreifend.*
Wieso kann es kein einheitliches LED-Leuchtmittel geben, das dieselben Abmessungen und Abstrahleigenschaften hat, damit es in jedem Standardscheinwerfer genauso wie eine Halogenlampe funktioniert??
Wer kann mir das verständlich erklären?
 
* Dieselbe Lampe funktioniert ja sogar in unterschiedlichen Scheinwerfertypen, in konventionellen Reflektoren, moderneren Freiflächenreflektoren und auch in Ellipsoid (DE)-Scheinwerfern. Letztere sind dreifach-Ellipsoid-Scheinwerfer, das sind die Dinger mit den vorgesetzten Linsen, wie sie einst von BMW populär gemacht wurden. (Mein 406 Coupé hat solche Scheinwerfer, die nach einem ganz anderen Prinzip funktionieren, aber mit einer ganz normalen H7-Lampe bestückt werden.) https://www.kfztech.de/kfztechnik/elo/licht/ellipsoid.htm
 
Edith:
Sollte es wirklich so sein, dass für jedes einzelne Automodell für die Zulassung von LED-Leuchtmitteln aufwendigste Gutachten und Zulassungsverfahren nötig sind, so kann ich mir natürlich erklären, dass es für Osram nicht lukrativ ist, das System noch für Youngtimer-Modellen anzubieten, von denen nur noch geringe Stückzahlen unterwegs sind.
Ich frage mich aber, worin der technische Grund besteht, warum so eine Umrüstung und Zulassung für jeden einzelnen Scheinwerfer individuell gemacht werden muss.
 
Bearbeitet von Juergen_
Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb Juergen_:
Letztere sind dreifach-Ellipsoid-Scheinwerfer,
 

dreiachsiger Ellipsoid! Witzig bist peinlich war, dass die die Abkuerzung DE in der Marketingabteilung zu Dynamic Energie gemacht haben.

vor 40 Minuten schrieb Juergen_:
 
Edith:
Sollte es wirklich so sein, dass für jedes einzelne Automodell für die Zulassung von LED-Leuchtmitteln aufwendigste Gutachten und Zulassungsverfahren nötig sind, so kann ich mir natürlich erklären, dass es für Osram nicht lukrativ ist, das System noch für Youngtimer-Modellen anzubieten, von denen nur noch geringe Stückzahlen unterwegs sind.
Ich frage mich aber, worin der technische Grund besteht, warum so eine Umrüstung und Zulassung für jeden einzelnen Scheinwerfer individuell gemacht werden muss.
 

Scheint leider wirklich so zu sein. Von PSA ist nur der 308 in der Konformitaetsliste. Aber nur wenn man keine Linsenscheinwerfer hat:(. Aber ist mir ohnehin zu teuer :lol:. Du weisst doch, Trauben die zu hoch haengen, sind bestimmt auch sauer. 

Aber da Du ja schon sagst, dass "der Sicherheitsgewinn phaenomenal " sei, gehe ich mal von deutlich mehr Lichtausbeute aus. Das wird bei manchen SCheinwerfern wohl zur ueberschreitung der Grenzwert fuehren. Bei der Zulassung der Fahrzeuge wird ja auch jeder Scheinwerfer getestet, aber eben bei manchen mit konventionellen Gluehkoerpern. Das laesst sich wohl nicht auf ein anderes Leuchtmittel uebertragen. 

Wenn Du mit den illegalen Birne erwischt wirst sind aber auch nur 50 Taler faellig. Bei Gefaerdung 90.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 59 Minuten schrieb MatthiasM:

...Aber da Du ja schon sagst, dass "der Sicherheitsgewinn phaenomenal " sei, gehe ich mal von deutlich mehr Lichtausbeute aus...

Ganz ohne techn. Hintergrund und Messwerte: Glaub mir, nicht nur die Lichtfarbe ist ganz anders (kaltweiß statt gelblich), es sieht nach doppelter oder dreifacher Lichtausbeute aus! Es ist einfach im Ausleuchtebereich vor dem Auto fast taghell. (Ich fahre gelegentlich einen VW Arteon und div. Sprinter, alle mit LED.)

Zitat

Wenn Du mit den illegalen Birne erwischt wirst sind aber auch nur 50 Taler faellig. Bei Gefaerdung 90.

Das muss ich mal noch verifizieren. Vorausgesetzt ich gefährde damit niemanden, wäre mir ein illegales, aber gutes Licht locker einmal im Jahr 50 Tacken Bußgeld wert.

Bearbeitet von Juergen_
Geschrieben

Ich finde ja, dass die LED Lampen gar nicht so viel mehr Licht machen, aber die Schilder blenden eklig zurück. Ich fand das unangenehm... 

Viele Grüße 

Fred 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Stunden schrieb Juergen_:

Das muss ich mal noch verifizieren. Vorausgesetzt ich gefährde damit niemanden, wäre mir ein illegales, aber gutes Licht locker einmal im Jahr 50 Tacken Bußgeld wert.

Technische Aenderungen die eine Gefaerdung erwarten lassen, lassen die Betriebserlaubnis erloeschen. Das kostet, ohne dass eine konkrete Gefaerdung vorliegt, 50 Eeuronen. Mit dann 90.

§19 Abs 5; §69a StVZO

Kann natuerlich bald teurer werden. ABS hat sich ja geeinigt.

Bearbeitet von MatthiasM
Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb Juergen_:

Ganz ohne techn. Hintergrund und Messwerte: Glaub mir, nicht nur die Lichtfarbe ist ganz anders (kaltweiß statt gelblich), es sieht nach doppelter oder dreifacher Lichtausbeute aus! Es ist einfach im Ausleuchtebereich vor dem Auto fast taghell.

Und genau darin liegt das Problem. Um so höher die Lichtausbeite, um so genauer müssen die Lampen und Scheinwerfer aufeinander abgestimmt sein. Das gleiche Thema hatten wir vor garnicht all zu langer Zeit auch im 2CV-Forum, wo die ersten jubelten, man könnte jetzt legal LED in der Ente fahren - bis man sie wieder aus der Euphorie geholt hat.

Ähnliches Problem gibt es aber auch bei alten Autos/Oldtimern mit Bilux-Scheinwerfern. Es gibt zum Aufrüsten H4-Lampen mit Bilux-Sockel. Dort muß man aber aufpassen, was für eine Leistung drauf steht! Erlaubt sind nur die mit der Leistungsangabe 45/40W (gibs meines wissens legal nur von Osram)! Kauft man z.B. die mit 60/55W und baut sie ein, erlischt die BE des Fahrzeugs. Will man also erlaubtes  H4-Licht haben, entweder nur 45/40W kaufen oder die komplette Anlage auf H4 umrüsten.

Und so ist es auch mit den LED-Lampen. Die Lampen müssen zum Scheinwerfer passen - bei LED um so mehr als bei konventionellem Halogen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb EntenDaniel:

Ähnliches Problem gibt es aber auch bei alten Autos/Oldtimern mit Bilux-Scheinwerfern. Es gibt zum Aufrüsten H4-Lampen mit Bilux-Sockel. Dort muß man aber aufpassen, was für eine Leistung drauf steht! Erlaubt sind nur die mit der Leistungsangabe 45/40W (gibs meines wissens legal nur von Osram)! Kauft man z.B. die mit 60/55W und baut sie ein, erlischt die BE des Fahrzeugs. Will man also erlaubtes  H4-Licht haben, entweder nur 45/40W kaufen oder die komplette Anlage auf H4 umrüsten.

Und so ist es auch mit den LED-Lampen. Die Lampen müssen zum Scheinwerfer passen - bei LED um so mehr als bei konventionellem Halogen.

Das Problem ist rechtlich gesehen mindestens zweiteilig.

Punkt eins ist die Lichtausbeute: Ab - behaftet mich bitte nicht drauf, ich hab länger nicht mehr nachgesehen - 2000Lumen braucht man zwingend eine automatische Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferwaschanlage, sonst ist sowas gar nicht zulassungsfähig. - Hier könnten HP-Modelle, die die komplette Karosse und nicht nur den Scheinwerfer sowieso dauernd in der Horizontalen und auf Sollhöhe halten, einen Vorteil haben. Einzelabnahmen wären dann immerhin theoretisch möglich.

Punkt zwei ist das Leuchtmittel selber. Bei Glühwendeln hat man eine Punktförmige, sehr starke Lichtquelle. Auf die sind dann auch die Scheinwerfer-Reflektoren und -Linsen und allenfalls Streuscheiben abgestimmt. LED-Leuchtmittel sind in der Regel keine Punktförmige Lichtquelle, sondern eine Ansammlung etlicher verschiedener LED's oder flächiger LED's, von denen auch mit der Zeit einzelne ausfallen können, und die über eine manchmal recht grosse Fläche verteilt sind. Das passt optisch dann einfach nicht zu Scheinwerfern, die für eine Lichtquelle mit einem genau definierten Ausgangspunkt des Lichts gemacht sind.

Also: Selbst wenn das möglich ist, eine genau passende Lichtquelle mit LED zu bauen, dann müsste der Hersteller nachweisen und zertifizieren (so dass das E-Prüfzeichen drauf darf) lassen, dass die Lichtquelle der norm einer gewöhnlichen Halogen-Birne entspricht. Und dann dürfte sie immer noch nicht allzu stark sein, wenn sie denn für Fahrzeuge zugelassen werden soll, die nur eine manuelle, oder Baujahrbedingt gar keine Scheinwerfer-Höhenverstellung aufweisen.

Soweit mein Kenntnisstand aus dem Gedächtnis.

p.s.: Dazu kommen noch die technischen Erfordernisse solch starker LED. Die LED selber werden zwar nicht sehr warm, aber die Platinen, auf denen die LED sitzen, werden bei solchen Leistungen mitunter sehr, sehr heiss. Das verträgt sich dann schlecht mit den zum Teil aus fast 100% (bis auf die spiegelnde Beschichtung der Reflektoren und die Halteklammern bei den H4...) Kunststoff, woraus Scheinwerfer der letzten ca 25 Jahre bestehen. Die werden ja schon blind, wenn man zu starke oder schlecht befilterte Halogenleuchtmittel einbaut. Den Punkt, an dem jeder in Frage kommende Scheinwerfer seine Formstabilität und damit seine optischen Eigenschaften einbüsst, kann der LED-Hersteller kaum in jedem Fall kennen. Er muss da einfach die Halogenleuchtmittel als Vorgabe nehmen, die die Scheinwerfer ja immer aushalten müssen. Das ist mit LED schwierig, da die die Hitze anders abstrahlen als eine Glühbirne. Es gibt welche, die machen das mit einem grossen Kühlkörper, der dann ausserhalb des eigentlichen Scheinwerfers liegt. Aber wer garantiert dann, dass da genug Platz und genug Belüftung ist, und keine Kabel oder Steuergeräte zu sehr beheizt werden? Und wer garantiert, dass die Abdichtung etwa gegen eindringendes Wasser gegeben ist, wenn der originale Deckel nicht mehr hinten auf den Scheinwerfer passt. H4 sind oft nur mit einem Gummideckel abgedichtet, der nicht mehr zu montieren ist, wenn da ein Kühlkörper hängt. Andere haben Fassungen im Deckel mit Bajonett-Verschluss. Da geht dann so eine grosse LED oft gar nicht erst rein.

p.p.s: Osram geht bei seinen legalen Nachrüst-LED einen anderen Weg. Da es offensichtlich zumindest bisher nicht gelingt, eine den Halogenbirnen entsprechende LED-Variante zu bauen und zu zertifizieren, baut man was, was da nah dran ist, und weist dann, Scheinwerfer um Scheinwerfer, nach, dass die Lichtverteilung (Also das Endresultat) innerhalb der gesetzlichen Vorgabe (da gibts EU-Normen) liegt, die ja eben grundsätzlich nicht vom Leuchtmittel abhängt, abgesehen davon, dass für sehr starken Lichtstrom zusätzliche Anforderungen gestellt werden, um Blendungseffekte zu minimieren. Dafür lassen die sich dann eine Modellbezogene ABE geben, und verkaufens dann auch nur für die Modelle, für die sie eine ABE vorliegen haben.

Bearbeitet von bluedog
  • Like 1
Geschrieben
vor 44 Minuten schrieb bluedog:

... LED-Leuchtmittel sind in der Regel keine Punktförmige Lichtquelle, sondern eine Ansammlung etlicher verschiedener LED's oder flächiger LED's, von denen auch mit der Zeit einzelne ausfallen können, und die über eine manchmal recht grosse Fläche verteilt sind. Das passt optisch dann einfach nicht zu Scheinwerfern, die für eine Lichtquelle mit einem genau definierten Ausgangspunkt des Lichts gemacht sind...

Das Argument überzeugt mich nicht:

Wenn LED-Leuchtmittel nicht zu vorhandenen Scheinwerfern passen, wieso ist es dann für Golf und Konsorten trotzdem möglich?

Die haben ja auch keine speziellen Scheinwerfer.

 

Geschrieben (bearbeitet)

In einem irrt mein Vorvorposter. Die Hitze der LED-Leuchtmittel ist fuer die Scheinwerfer ueberhaupt kein Problem, auch nicht deren Verteilung. Sie ist fuer das Leuchtmittel selbst ein Problem. Die Lebensdauer des Halbleiter ist stark von der Temperatur abhaengig. Bei den deutlich mehr als 200 °C die der Glaskolben einer Halogenbirne wird ist eine LED nach Minuten hin. Obwohl die Leuchmittel nur 1/3 oder weniger Leistung haben muessen sie meist aktiv gekuehlt werden. Die Leistung reicht noch nicht ein mal um vereiste oder mit Schnee bedeckte Scheinwerfer frei zu heizen. Ein Nachteil dieser Lichtechnologie.

Bearbeitet von MatthiasM
Geschrieben (bearbeitet)

Nicht nur die Lebensdauer. Je wärmer das LED-Lämplein, desto dunkler funzelt es. 

Jürgen, wenn du das nächste Mal in der Nähe eines Scheinwerfer-Einstellgeräts bist, steck auf eine Seite LED, stell das Ding vor dein Auto und vergleiche das Lichtbild. Ich machs zum nächsten TÜV Ende des Jahres, LED hab ich schon hier. Wenns passt, wirds eingebaut, fertig.

Häufig sind auch die Reflektoren nicht mehr so dolle. Reinigen ist schwierig möglich, bringt oft nicht viel. Die Reflektoren neu beschichten kann u.U. viel bringen.

Bearbeitet von schwinge
  • Like 1
Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Juergen_:

Das Argument überzeugt mich nicht:

Wenn LED-Leuchtmittel nicht zu vorhandenen Scheinwerfern passen, wieso ist es dann für Golf und Konsorten trotzdem möglich?

Die haben ja auch keine speziellen Scheinwerfer.

 

Wenn nachgewiesen ist, dass das Endresultat den Erfordernissen der Zulassung gerecht wird, geht das. So werden auch die Scheinwerfer zugelassen, die ab Werk LED sind. Da sind aber die Leuchtmittel nicht austauschbar.

Bei einem austauschbaren Leuchtmittel muss dann die Bauart so eng vorgegeben sein, dass es eben mit dem und dem Scheinwerfer am Ende noch aufgeht. Da wirds dann sein, wie bei Reifen und Felgen, die grösser sind, als vom Fahrzeughersteller vorgesehen. Man kann da eine Einzelabnahme kriegen, muss die aber machen und dann damit leben, dass nur genau der und der Reifen montiert werden darf, und Schneeketten dann nicht montiert werden dürfen...

Das Leuchtmittel und der Scheinwerfer müssen eben garantiert zu einem Resultat führen, das zulassungsfähig ist. Das wird nicht funktionieren, wenn man nicht im Voraus weiss, wie genau die LED aussieht und wie Lichtfarbe und Lichtstrom sind, für die man dann einen passenden Scheinwerfer baut.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 34 Minuten schrieb Juergen_:

Das Argument überzeugt mich nicht:

Wenn LED-Leuchtmittel nicht zu vorhandenen Scheinwerfern passen, wieso ist es dann für Golf und Konsorten trotzdem möglich?

Die haben ja auch keine speziellen Scheinwerfer.

 

Die LED-Leuchtmittel sind so gebaut, daß sie für den entsprechnden Scheinwerfer passen. Ich geh mal davon aus, daß bei LED auch die Form der Reflektoren und Scheinwerfer eine Rolle spielen. Es ist ja sogar bei normalem Halogen-Scheinwerfern so, daß es welche gibt, die das Licht besser verteilen und welche die nicht so gut sind. Bei Halogen scheint es nicht so gravierend zu sein, wohin sich ein paar wenige Lichtstahlen verirren. Bei LED wohl nicht.

 

Das ist ja schon zwischen den vergleichsweise schwachen Lampen Bilux und H4 so, daß sie nicht uneingeschränkt unter einander ausgetauscht werden dürfen. So dürfen Bilux-Scheinwerfer nicht mit einer Leuchtmittelstärke einer herkömmlichen H4 bedient werden - wegen möglichen blendendem Streulicht.

Das Leuchtmittel muß immer passend zum Scheinwerfer sein - umso mehr Licht, umso genauer muß das sein. Und das funktioniert noch nicht mal bei einigen Autos, die mit LED vom Band laufen.

Bearbeitet von EntenDaniel
Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb EntenDaniel:

...Das Leuchtmittel muß immer passend zum Scheinwerfer sein - ...

Dann noch einmal: Wieso funktioniert denn dann meine Standard H7-Lampe (oder von mir aus H1- oder H4 Lampe) in jedem von Hunderten von verschiedenen Scheinwerfern mit einwandfreiem, zulassungskonformem Lichtbild?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 20 Minuten schrieb Juergen_:

Dann noch einmal: Wieso funktioniert denn dann meine Standard H7-Lampe (oder von mir aus H1- oder H4 Lampe) in jedem von Hunderten von verschiedenen Scheinwerfern mit einwandfreiem, zulassungskonformem Lichtbild?

So trivial scheint das mit den LEDingern nicht zu sein:

2030348871_Bildschirmfoto2021-04-21um18_17_49.png.07e3aaf82c98785d0187ef48b1a5731d.png

806983545_Bildschirmfoto2021-04-21um18_19_41.png.c1a040f7ebe34d060201cb78c8ef264c.png

https://www.osram.de/am/night-breaker-led/night_breaker_led_kompatibilitaetsliste.jsp 

 

Bau die doch mal testweise ein, mach einen Lichttest und vergleiche das Lichtbild mit den H7. 

Bearbeitet von Auto nom
Geschrieben (bearbeitet)

Wiel die Zulassungstoleranzen lascher sind, als bei LED-Licht. Ja, die H7 passen in jeden H7-Scheinwerfer, aber sie leuchten nicht bei jedem Auto gleich gut. Einmal gibt es Fertigungstolleranzen bei der Lampe selber, aber auch bei den Auto-Scheinwerfern. Deswegen leuchtet H7 nicht bei jedem Auto gleich gut. Theoretisch, macht aber nicht jeder, muß bei jedem Lampentausch  der Scheinwerfer neu eingestellt werden. Und auch wenn der Scheinwerfer richtig eingestellt ist, gibt es Fahrzeuge, die das Licht breiter gefächert ausstrahlen, andere wiederrum leiten auch mehr Licht nach oben. Das sorgt immer für ein mehr oder weniger an Streulicht. Dieses Streulicht ist zu gewissen Toleranzen zugelassen. Die Lichtstreuung kann man wunderbar bei Nebel sehen. Bei konventionellem Licht gibt es bei vielen Fahrzeugen keine scharf zusehende Oberkante. Bei serienmäßig verbauten LED-Lampen sieht man sehr oft eine sehr scharfe Abgrenzung. Bei Halogen sieht man oberhalb der Linie ein difuses Licht, bei LED ist es oberhalb der Linie dunkel.

 

 

Bearbeitet von EntenDaniel
n
Geschrieben (bearbeitet)

.

Bearbeitet von Auto nom
Geschrieben

Die Halogenscheinwerfer wurden mit ebenfalls geprüften Halogenlampen freigegeben. Es dürfen auch nur H4/H7 mit Prüfzeichen montiert werden.

https://www.hella.com/techworld/de/Technik/Beleuchtung/Scheinwerfer-219/
 

Zitat

 

TYPPRÜFNUMMERN AM SCHEINWERFER

 Für lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen gibt es nationale und internationale Bau- und Betriebsvorschriften, nach denen die Einrichtungen hergestellt und geprüft werden müssen. Für Scheinwerfer gibt es besondere Genehmigungszeichen, die an der Abschlussscheibe oder am Gehäuse zu finden sind.   

 

Ein Beispiel

Auf einer Abschlussscheibe ist zu lesen HC/R 25 E1 02 A 44457:        

Kennzeichen HC/R bedeutet: H für Halogen-, C für Abblend- und R für Fernlicht.    

Der Schrägstrich zwischen C und R bedeutet, dass Abblend- und Fernlicht nicht gleichzeitig eingeschaltet werden können (H4 Hauptscheinwerfer).    

Die folgende Referenzzahl informiert über die Lichtstärke des Fernscheinwerfers.    

Die Kennzeichnung E1 sagt aus, dass der Scheinwerfer in Deutschland zugelassen wurde.    

02 A deutet darauf hin, dass sich im Scheinwerfer eine Begrenzungsleuchte (Standlicht) befindet (A), deren Vorschrift zum zweiten Mal nach Erscheinen (02) geändert worden ist.    

Den Abschluss bildet die fünfstellige Typprüfnummer, die für jede Scheinwerfer-Bauartgenehmigung individuell erteilt wird. 

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 39 Minuten schrieb Juergen_:

Dann noch einmal: Wieso funktioniert denn dann meine Standard H7-Lampe (oder von mir aus H1- oder H4 Lampe) in jedem von Hunderten von verschiedenen Scheinwerfern mit einwandfreiem, zulassungskonformem Lichtbild?

Ich gehe mal vom Schweizer Recht aus, das ja aber EU-Kompatibel ist und folgerichtig auf EU-Recht verweist:

CH: VTS Art. 72a mit Verweisen auf EU-Recht

Weiter findet sich zu Abblendlichtern: Art. 74 derselben VTS (Vorsicht, gilt nur für die Schweiz!)

Google findet dann zu den unübersichtlichen PDF's der entsprechenden Vorgaben, die ich für umsonst sicher nicht ausbeinen werde, wenn ich nicht mal ein Eigeninteresse habe.

Bei der ECE komme jedenfalls ich auf die Schnelle auch nicht zu Ziel: https://unece.org/transportvehicle-regulations/documents-reference-only

...noch habe ich auch nur die geringste Lust, mich da durch zu wühlen.

Allenfalls mal beim KBA anrufen und nachfragen, wie die das praktisch handhaben. Auch das mache ich aber sicher nicht umsonst und ohne eigenes, konkretes Interesse.

 

Bearbeitet von bluedog
Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb Ronald:

Der Schrägstrich zwischen C und R bedeutet, dass Abblend- und Fernlicht nicht gleichzeitig eingeschaltet werden können (H4 Hauptscheinwerfer).   

Das ist interessant. Beim Umschalten von Abblend- auf Fernlicht sind, bei meinem Berlingo, für einen kurzen Moment Abblend- und Fernlicht an. 

Geschrieben
vor 43 Minuten schrieb Juergen_:

Dann noch einmal: Wieso funktioniert denn dann meine Standard H7-Lampe (oder von mir aus H1- oder H4 Lampe) in jedem von Hunderten von verschiedenen Scheinwerfern mit einwandfreiem, zulassungskonformem Lichtbild?

Im wesentlichen wohl wegen des von die gewollten Effektes: mehr Licht. Waerend die Halogen"funzel" es eben schafft unterhalb der Grenzwerte zu bleiben, wird mit der LED wohl maximale Leuchtdichte oder Streulicht ueberschritten. Aber eben nicht bei jedem Scheinwerfer.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb EntenDaniel:

... Bei Halogen sieht man oberhalb der Linie ein difuses Licht, bei LED ist es oberhalb der Linie dunkel.

Stimmt so generell auch wieder nicht. Halogen in diesen dreiachsigen-Ellipsoid-Scheinwerfern mit Linse haben auch eine scharfe Hell/Dunkelgrenze. Das kommt durch eine Blende im Lichtstrahl.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Auto nom:

Das ist interessant. Beim Umschalten von Abblend- auf Fernlicht sind, bei meinem Berlingo, für einen kurzen Moment Abblend- und Fernlicht an. 

Bei H7- bzw. H1-Leuchtmitteln wird das Fernlicht zum Abblendlicht zugeschsltet, beides leuchtet also dauerhaft. Bei Deinem Berlingo dient das verzögerte Abschalten des Abblendlichts nur dazu die Einschaltdauer des Glühfadens vom Fernlicht zu kompensieren damit es nicht für Sekundenbruchteile dunkel wird.

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb bx-basis:

Bei H7- bzw. H1-Leuchtmitteln wird das Fernlicht zum Abblendlicht zugeschsltet, beides leuchtet also dauerhaft. Bei Deinem Berlingo dient das verzögerte Abschalten des Abblendlichts nur dazu die Einschaltdauer des Glühfadens vom Fernlicht zu kompensieren damit es nicht für Sekundenbruchteile dunkel wird.

Dass Abblend- und Fernlicht gleichzeitig brennen, ist rechtlich erlaubt. Dass es einen Unterbruch beim Umschalten gibt, wäre dagegen nicht erlaubt. Wie die Autohersteller das lösen, bleibt ihnen überlassen.

Mein Umbau hat auch einen zweiten Fernlichtschalter auf dem Gas-Brems-Hebel. Der nutzt dazu eigentlich die Lichthupe. Da Abblendlich immer an ist (Vorschrift, da kein Tagfahrlicht), wird das zum Fernlichtschalter, und dann bleibt Abblendlicht auch an, obschon das im Serienzustand nicht so ist, heisst, wenn ich Fernlicht am Lenkstockhebel einschalten würde.

Geschrieben

Bei H4 ist es nicht zulässig dass beide Glühfäden dauerhaft gleichzeitig eingeschaltet sind. Der Umbau an Deinem C1 ist somit nicht regelkonform.

Es hat dabei wohl weniger mit dem Lichtkegel zu tun sls vielmehr mit der Hitzeentwicklung durch die 2 Glühfäden im selbem Glaskolben. Der C5 I nutzt H4 für Nebel- und Fernlicht und schaltet deshalb beim Aufblenden das Nebellicht automatisch aus.

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb bx-basis:

Bei H4 ist es nicht zulässig dass beide Glühfäden dauerhaft gleichzeitig eingeschaltet sind. Der Umbau an Deinem C1 ist somit nicht regelkonform.

Das ist garantiert falsch.

Erstens wurde der Umbau so und nicht anders abgenommen - und die Verlangen eine Beschreibung der vorgenommenen Änderungen zur Abnahme, zweitens steht hier weiter oben betreffend Typgenehmigung und Aufdruck auf Lampensockeln, dass es durchaus Leuchtmittel gibt, die dafür zugelassen sind, und drittens sagt der weiter oben bereits verlinkte Art. 74 VTS CH, ausdrücklich, dass Abblendlicht nicht ausgehen muss, wenn Fernlicht an ist.

Viertens kann ich noch berichten, dass von den beiden Scheinwerfern dennoch nur einer leicht erblindet ist, an einer Stelle, wo das allerdings eher für Stand- und Streulicht von belang ist, und nicht wirklich für die Fahrbahnausleuchtung.

Nach 10 Jahren sehen aber auch manche nicht umgebauten nicht besser aus. Soviel dazu.

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...