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Xantia vom Laster gefallen


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Geschrieben

Ich hab schon einige gezündet, teilweise aus fragwürdigen Quellen und Lagerungsbedingungen. Bisher keine Niete oder Schrapnellschleuder dabei.

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb schwinge:

Ich hab schon einige gezündet, ...

Aber bei der Klima macht Du dir Gedanken ueber eine Berechtigung :blink:?

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Uwe Kügler:

Ein Fahrzeug mit Motorschaden, das war ja der Transportgrund, bekomm ich eigentlich nicht da hoch gefahren.

1. oder 2. Gang rein und mit dem Anlasser hochorgeln...

Geschrieben (bearbeitet)
26 minutes ago, MatthiasM said:

Aber bei der Klima macht Du dir Gedanken ueber eine Berechtigung :blink:?

Auf den Klimaschutz sind die heute alle besonders scharf. Könnte dir auch schon aufgefallen sein. In meinem Laden schleicht ab und an mal irgendjemand umher, gerne auch unangekündigt, um irgendwasauchimmer zu kontrollieren. Da brauch ich für alles was da so rumsteht eine wasserdichte Erklärung oder einen Zettel. Hab keine Lust, dass mir irgendwer aus irgendwas einen Strick drehen kann, das kann ich mir als kleiner Selbstständiger nicht leisten. Die Strafen in so einem Fall sind nicht so ganz so ohne, und wenn einmal was gefunden wurde, steht man erstmal ziemlich weit oben auf der Besuchsliste.
Die kontrollierte Auslösung der pyrotechnischen Elemente findet unter Verwendung des Koffers 4155-T und der entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen statt. Meistens. Manchmal hab ich auch schon ein oder 10 Flaschenböden angeschaut. Zur Sachgerechten Lagerung habe ich nur begrenzte Kapazitäten, ungezündet in die Mülltonne darf ich die ja nicht werfen, was schlägst du in so einem Fall vor?

Bearbeitet von schwinge
Geschrieben (bearbeitet)

  

vor 7 Minuten schrieb NonesensE:

1. oder 2. Gang rein und mit dem Anlasser hochorgeln...

 

Ziemlich steil für so eine Aktion, ich glaube nicht daß das geht. Zuletzt kam ich kaum eine Autobahnabfahrt rauf nur mit dem Anlasser.

Bearbeitet von TorstenX1
  • Like 2
Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb schwinge:

Du darfst meine Fahrzeuge gerne nach nicht fachgerechten Arbeiten untersuchen. Und dann kann ich dir auch Fotos von Arbeiten zeigen, die nachweislich durch Fachwerkstätten und ausgebildete Personen durchgeführt wurden.

Die Fachwerkstätten sind bei Haftungsfragen, Lenkung Bremse durch ihre Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert.

vor 41 Minuten schrieb schwinge:

Die Tatsache, dass man für selbstvermurksten Mist persönlich haftbar gemacht werden kann, trifft in den meisten Bereichen im Leben zu. Das hat nix mit Lenkung oder Bremse oder nicht zu tun.

Wenn du z.B nicht sicherheitsrelevante Dinge wie Motor, Auspuff vermurkst und andere dadurch zu Schaden kommen, dann zahlt die Haftpflicht.

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb schwinge:

Auf den Klimaschutz sind die heute alle besonders scharf. Könnte dir auch schon aufgefallen sein.

Ist es :)!

vor 8 Minuten schrieb schwinge:


Die kontrollierte Auslösung der pyrotechnischen Elemente ...

Bedarf wohl eines Sprengscheines. 

Ich habe damit ja auch kein Problem. Ich wunder mich nur das Du betonst fuer die Klimaanlage jemanden zu haben der irgendein Papier dafuer hat. Ich fuelle meine Klima auch selbst nach, bezweifele aber, dass ich damit gegen ein Gesetz verstosse, sofern ich das nicht gewerblich mache. Ich lasse mich aber gerne belehren.

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb matgom:

 

Wenn du z.B nicht sicherheitsrelevante Dinge wie Motor, Auspuff vermurkst und andere dadurch zu Schaden kommen, dann zahlt die Haftpflicht.

Du hast echt keine Ahnung!

  • Traurig 1
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb MatthiasM:

Du hast echt keine Ahnung!

Probier den Tip doch mal aus, dann hast du mehr Ahnung

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb matgom:

Probier den Tip doch mal aus, dann hast du mehr Ahnung

Welchen Tip? Belege doch bitte nur eine Einzige deiner Aussagen. 

Geschrieben
vor 47 Minuten schrieb MatthiasM:

Bis auf die pyrotechnischn Elemente, denke ich, betrifft das nur gewerbliche Schrauber. Wo steht geschrieben das ich keine Hochspannungsanlagen warten darf oder die Klimaanlage?

Da muss ich mich dann wohl korrigieren, im Fall von Hochspannungsanlagen am PKW hast du natürlich recht, in Deutschland gibt es kein Gesetz welches es Privatpersonen verbietet an Hochvoltanlagen von PKW's zu Arbeiten, das gilt alles nur für gewerbliche Arbeiten, das mit dem gewerblichen habe ich vergessen... Ins Thema wie es mit der Klimaanlage in Deutschland geregelt wird mische ich mich jetzt nicht ein, da bin ich zu wenig Informiert.

  • Like 1
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb MatthiasM:
vor 21 Minuten schrieb schwinge:

Die kontrollierte Auslösung der pyrotechnischen Elemente ...

Bedarf wohl eines Sprengscheines. 

Nein.
Ist in den original Citr.-Handbüchern beschrieben, Equipment dafür wird von Citr. geliefert. Keine weiteren Vorschriften/Schulungen werden dort genannt. Darf also jeder Monteur,....;), also jeder der Schrauben kann.

Fred

Geschrieben (bearbeitet)
vor 17 Minuten schrieb ACCM Fred:

Nein.
Ist in den original Citr.-Handbüchern beschrieben, Equipment dafür wird von Citr. geliefert. Keine weiteren Vorschriften/Schulungen werden dort genannt. Darf also jeder Monteur,....;), also jeder der Schrauben kann.

Fred

Nun uebertrifft in Deutschland ein Handbuch nicht das Gesetz. Mag sein, dass die Sprengsaetze der Airbags zwar unter das Sprengstoffgestz fallen, aber das keine besonderen Restriktionen vorsieht. Aber dieses Gesetzt koennte zumindestens Einschraenkungen fuer Privatpersonen beinhalten. Es wurde mich aber erstaunen, da gerade dieses Gesetz, zu Recht, sehr restriktiv ist. Eigentlich nur geschlagen vom Atomgesetz.

Im gewerblichen Bereich gibt es natuerlich jede Menge Vorschriften und Einschraenkungen. 

Gegoogelt:

Zitat

Arbeiten an Gasgeneratoren dürfen nur von sachkundigem Personal durchgeführt werden.

Privatpersonen dürfen weder reparieren noch demontieren.

An Airbags dürfen nur Personen arbeiten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

https://www.kfztech.de/kfztechnik/sicherheit/airbag/airbag4.htm

 

Zitat

Airbags und Gurtstraffer enthalten pyrotechnische Stoffe (Zünder). Deshalb unterliegen sie dem Sprengstoffgesetz. Bei unsachgemäßer Handhabung gehen von diesen Bauteilen erhebliche Gefahren aus, die zu schweren Verletzungen bis hin zum Tod führen können. Montage und Demontage von Airbag-Modulen und Gurtstraffern dürfen nur von sachkundigem, geschultem Personal durchgeführt werden.

Wenn Sie mit Airbag- oder Gurtstraffer-Einheiten der Unterklasse T1 - beziehungsweise nach neuer Bezeichnung der Kategorie P1 - im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit umgehen, ohne diese jedoch zu zünden (zum Beispiel beim Ein- und Ausbau in Kfz-Werkstätten), benötigen Sie hierzu keine Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz. Voraussetzung für diese Befreiung von der Erlaubnispflicht ist jedoch, dass der Umgang durch geschultes Personal – das heißt mit eingeschränkter Fachkunde - erfolgt.
Wenn Sie als Arbeitgeber erstmals in Ihrem Betrieb mit Airbag- oder Gurtstraffer-Einheiten der Unterklasse T1 (beziehungsweise der Kategorie P1) umgehen lassen, müssen Sie dies schriftlich anzeigen.

https://www.bad-homburg.de/vv/produkte/umgang_mit_airbag-_und_gurtstraffereinheiten___anzeige_nach___14_sprengstoffgesetz_9904626.php

Bearbeitet von MatthiasM
Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb sola fide:

Mit dem Kran den Xantia hinten festhalten, LKW zurück, Xantia sachte absetzen.

Mit welchem handelsüblichen Kran kann ich denn einen »Xantia hinten festhalten«?

Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb holger s:

Mit welchem handelsüblichen Kran kann ich denn einen »Xantia hinten festhalten«?

Bereits mit dem eines handelsüblichen LKW eines Schrotthändlers.

  • Danke 1
Geschrieben

Mein Beileid! Der sieht sehr gepflegt aus. 

 

Was ich nicht verstehe: wenn der Motor nicht mehr lief und der xantia einige Zeit stand dürfte er keinen Druck in der Hydropneumatik mehr gehabt haben. Dann liegt er aber ganz unten. Kommt man so.auf den LKW oben drauf? Die Lenkung müßte auch sehr schwergängig gegangen sein. 

Und wenn die Bremse nicht geht gibt's da noch eine Handbremse. Sollte bei der erreichbaren Geschwindigkeit beim auffahren auf den LKW ausreichen. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 18 Stunden schrieb silvester31:

Gut daß der Speditionsname auf dem Foto zu sehen ist. Wenn ich so einem begegne, werde ich in Zukunft noch aufmerksamer sein.

Bei Hödlmayr Logistics muss man nur einen Buchstaben durch zwei andere ersetzen, dann passt der Name zur Situation.

Erinnert mich an einen Fall in der Pfalz. Xantia Kombi auf dem Abschlepper, Feststellbremse ohne Funktion da beide Seile durch. Man hat den Wagen versucht abzuladen ohne den Motor anzumachen. Ergebnis war ein Einschlag rückwärts in die Wand der Werkstatt.

Bearbeitet von Kugelblitz
Geschrieben

Hallo,

vor 2 Minuten schrieb michel051:

Was ich nicht verstehe: wenn der Motor nicht mehr lief und der xantia einige Zeit stand dürfte er keinen Druck in der Hydropneumatik mehr gehabt haben. Dann liegt er aber ganz unten.

Alle Xantias mit Servolenkung haben seit Dezember 1993 Antisink-Ventile. Darunter fällt mit großer Sicherheit auch dieser X2.

Grüße
Andreas

  • Like 1
Geschrieben
11 hours ago, Chöschi said:

Ajajai, das tut mir aber echt leid mit dem Auto, so wie das da aussieht muss es ja wohl im Stand oder bei einer sehr sehr sehr, langsamen Fahrtgeschwindigkeit passiert sein...

Dann würden aber nur die Vorderräder in der Luft hängen.

Matthias

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb schweber2:

Dann würden aber nur die Vorderräder in der Luft hängen.

damit war die Geschwindigkeit vom LKW gemeint, nicht die vom Xantia.

Geschrieben

Etwas ausgeufert das Thema. 
es geht allerdings darum zu helfen. 
Motor kaputt, Zündung offenbar ein. 
wie passiert soetwas?
helfen heißt, es muss eine anständige Entschädigung gezahlt werden. Geht es nach dem Wert, zahlt vielleicht jemand 800,-. Das wäre hier frech aber nicht auszuschließen. 

öffentlicher Druck? Das Bild verbreiten? 
und einen realistischen Wiederbeschaffungswert begründen. 
die Beteiligten müssen sich  also verständigen. 
ein Anwalt, der mit anderen Menschen kommunizieren kann wäre also nicht schlecht. 
 

roman 

Geschrieben

Ich will nicht demotivieren, aber:

Leider wird sich die Entschädigung für den Transport- oder Haftpflichtschaden an dem Wert bemessen, den der Wagen beim Verladen hatte! Also wenn wirklich ein größerer Schaden wie ein Motorschaden oder ein Schaden an Kopf oder Ventilen oder Steuergerät vorliegt, wird dieser Wert wohl unter 1.000 Euro liegen. Und davon den Restwert abziehen - das ist das, über das man sich mit dem Transporteur oder dessen Versicherung streiten kann. Und nicht "hätte, hätte, hätte ich für 100 Euro wieder reparieren können".

Ist leider so. Aber trotzdem Anwalt hinzuziehen, da fühlt man sich wohler!

Grüße

Bernhard

  • Like 2
Geschrieben

Rammelnde CXe...!?

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