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Geschrieben

Hi,

ich suche für meinen C4 (3001, AKX000124) 17 Zoll Felgen.

Aktuell sind 16 Zoll dran (keine Serienfelgen, mit ABE usw, alles gut)

 

Ich hab jetzt mal spaßeshalber auf reifen.com geguckt und dort die HSN und TSN angegeben und er schlägt mir nicht mal 17 Zoll Felgen vor. Ich hatte bei der Auswahl den Easy Mode an, das bedeutet, er zeigt mir direkt Felgen an, die ich ranmontieren und sofort losfahren kann, ohne TÜV Abnahme.

 

Heißt es jetzt, dass ich allgemein für 17 Zoll gar keine Erlaubnis habe und zum TÜV muss, wenn ich 17 Zoller haben möchte? Das kann doch nicht sein oder?

Geschrieben

An sich sind 17" auf dem C4 kein Problem. Was sagt denn Deine Konformitätsbescheinigung dazu? An sich sollten die 225/45R17 mit entsprechenden Rädern gehen.

Gernot

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Gernot:

An sich sind 17" auf dem C4 kein Problem. Was sagt denn Deine Konformitätsbescheinigung dazu? An sich sollten die 225/45R17 mit entsprechenden Rädern gehen.

Gernot

Hi,

meinst du dieses COC Papier? Dort sind 15 und 16 Zoll zugelassen (Rad Reifen Kombination)

 

225/45R17 steht nicht im COC Papier.

Geschrieben

Es gibt Räder mit ABE (Allg. Betriebserlaubnis). Die kannst du einfach dranschrauben, ohne Eintragung in Fahrzeugpapiere. 
Da sich für gewöhnlich kein Schw… für den C4 II interessiert, geschweige denn da schöne Felgen montiert, wird die Auswahl solcher Räder mit ABE denkbar dünn sein. ;) 

Felgen in 17 Zoll, die abgenommen (bei der Überwachungsorganisation deiner Wahl) und irgendwann mal in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden müssen, findet man für dein Auto haufenweise.

Vor dem Kauf würde ich aber das Gutachten herunterladen und schauen, ob dein Fahrzeugtyp drinsteht.



 

Geschrieben

Hallo nochmal,

 

ich hab jetzt ne Felge gefunden und auch das Gutachten, es ist eine 17 Zoll Felge, für diese muss ich 225/45 R17 Reifen nehmen, als Auflage steht aber im Gutachten folgendes:

"Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist."

 

Das bedeutet, ich darf die Felge gar nicht fahren oder? Im COC (EG-Übereinstimungsbescheinigung) steht nur was von 15 und 16 Zoll. 

Geschrieben

Das Problem könnte sein, daß Du einen HDI fährst, der ja besonders sparsam sein soll, was mit den 17 Zoll Rädern je nach Bereifung nicht mehr zutrifft. Im Hinblick auf eine CO2 Besteuerug solltest Du das mit den 17 Zöllern lieber lassen.

Gernot

  • Verwirrt 1
Geschrieben (bearbeitet)

Ich weiß, aber wenn die Rädergröße in der Konformitätsbescheinigung nicht steht, ist das erstmal schlecht.

Gernot

 

Bearbeitet von Gernot
Geschrieben

@pc_doctor: Verlinke bitte mal das Gutachten und poste evtl. die EG-Typgenehmigungsnummer deines Autos (im Fzg.schein zu finden, beginnend mit "e2").

Ich habe eben nur mal schnell die ATS Streetrallye in 17 Zoll rausgesucht. Da finde ich die von dir genannte Einschränkung z.B. nicht im Gutachten ;) 

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