Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

habe mir vor kurzem einen schicken BX GTI zugelegt. In der Garage habe ich noch Stahlfelgen mit 165er-Reifen von meinem alten Diesel liegen. Auf dem GTI sind 185er-Reifen auf Alufelgen montiert und auch im Brief sind nur 185er eingetragen.

Weiß jemand, ob ich auf die alten Stahlfelgen 185er-Reifen montieren kann und darf? Passen diese Felgen mit den anderen Schrauben?

In der Werkstatt konnte mir niemand eine vernünftige Antwort geben, vielleicht hier...

Gast Michael_Werth
Geschrieben

Die Felgen passen auf Deinen GTi. Jedoch nur mit 165er Winterreifen.

Der GTi muß mit 185er (Sommer)Reifen gefahren werden, die wiederum nur auf die Alus passen. Die Stahlfelgen sind nur bis max. 175er ausgelegt. Oder selbst die nicht?

Auf gar keinen Fall für 185er!

Geschrieben

hallo

also ich hatte auf meinem bx tzd turbo auf den stahlfelgen

185er drauf. nicht mal beim reifenhaendler sagten sie etwas dagegen.

ok, er will ja verkaufen doch beim automobilklub wurde beim pickerl auch nichts gesagt.

war wahrscheinlich nicht so falsch.

wuensche angenehmes schweben

Geschrieben

Hallo zusammen,

ich verstehe nicht so ganz den Sinn der Frage. Im Fahrzeugschein des Gti ist doch normalerweise nur die Reifengröße 185/60R14 82 H eingetragen. Alles andere ist doch wohl illegal. Oder es gibt von Citroen, oder Reifen/Felgenherstellern die nötigen Freigaben/ABEs für andere Größen, und man lässt sie eintragen. Und die Stahlfelgen sind für 185er nicht zugelassen. Wenns mal richtig gekracht hat möchte ich das Theater nicht haben. Fahren ohne Betriebserlaubnis, kein Versicherungsschutz ect.. Und eine Plakette vom Tüv Prüfer, kann nicht als so genannte "Erlaubnis" herhalten. Es gibt genug Zeitgenossen der tiefer/breiter Fraktion die nur für den Tüv ihre überbreiten, illegalen Schluffen runterwerfen und gegen die normalen tauschen. Das ist eine allgemeine Anmerkung und bezieht sich nicht auf die User hier.

Aber denkt doch einfach einmal nach und befragt euren gesunden Menschenverstand. Ich hoffe ich bin jetzt niemandem zu nahe getreten.

Gruß

Geschrieben

hallo

ich bin ganz deiner meinung aber ich weis leider nicht

wie die gesetze bei uns in oesterreich sind.

beim automobilklub (der groesste) haben sie nichts gesagt.

wuensche angenehmes schweben

Geschrieben

In D ist im Brief des GTi die zu den 185/60HR14 Reifen passende Felge eingetragen, 5,5*14, ET müßte ich nachschauen.

xmpoint Schmidt
Geschrieben

Hallo, selbstverständlich darf man auf Stahlfelgen 185 draufmachen. Waren ja stellenweise ab Werk so montiert. Trägt wenn erwünscht der Tüv ja auch ein.Haben wir früher immer so gefahren und auch auf den kleinen und Diesels eintragen lassen.Grüße Bernd Schmidt

Geschrieben

Grüss Euch

Ich denke es kommt auf die Breite der Stahlfelgen an.

Bei meinem BX19RD-Break/BJ.89 steht unter anderem im Typenschein:

165/70-14 auf Stahlfelgen 5.00B14FH4-25

185/60-14 auf Stahlfelgen 5½J14FH4.24

Gast Michael_Werth
Geschrieben
Manfred A. postete

Grüss Euch

Ich denke es kommt auf die Breite der Stahlfelgen an.

Bei meinem BX19RD-Break/BJ.89 steht unter anderem im Typenschein:

165/70-14 auf Stahlfelgen 5.00B14FH4-25

185/60-14 auf Stahlfelgen 5½J14FH4.24

Richtig!

Und die Stahlfelgen, welche beim BX serienmäßig ausgeliefert wurden, sind die 5,00er und nicht die 5,5er.

Wenn er dei 5,5er hat, passen die 185er natürlich drauf.

Geschrieben

Vielen Dank für eure Antworten,

wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, muß einfach nachschauen, ob ich die 5,5J14FH4.24 Felgen habe. Dann darf ich die 185er draufziehen. Bei den 5,00B14FH4-25 Felgen passen nur die 165er, die ich nicht fahren darf, weil sie nicht eingetragen sind. Ist ja logisch. Demnach hatte xmpoint Schmidt auch die 5,5, wahrscheinlich. Oder die 185er passen halt auch zufällig auf die 5,00-Felgen. Naja, muß mal schauen.

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...