Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Also ich hab 2 schraubekolegen die ihre autos als jungtime angemeldet haben .

Das eine ist ein 18 jahre alter jetta , irgend ne sonderedition.

Un weils von der nimi viel gab hat er mit der begründung : arterhaltung und pfelge ein 07 kennzeichen bekommen !

meine frage : ax gti gabs da auch editionen ? wen ja welche und fahren davon schon so wenig rum das man sowas über 07 laufen lassen kann ?

MFG [bUBI]

Geschrieben

Ein 18jähriger Jetta mit 07er-Kennzeichen?

Das ist ja heftig. Für ein 18-jähriges Auto bekommt man das eigentlich nur mit

einer wirklich guten Begründung. Seltsam, seltsam.

Martin

PS: Ausserdem ist ein Auto mit 07er-Kennzeichen nicht wirklich angemeldet!

GSASpecialViersen
Geschrieben

Bonsoir!

Die Frage ist, ob das gute Stück alltäglich eingesetzt wird. Wenn ja, verhält sich der Halter rechtswidrig. Eine 07-Nummer wird nur für Probe- und Werkstattfahrten erteilt, dies nur für Kfz über 20 Jahre und für Exoten und ist für den täglichen Einsatz nicht gestattet. Desweiteren ist es für mehrere Fahrzeuge einsetzbar und kann demzufolge auch für nicht verkehrssichere Kfz eingesetzt werden, deren HU und AU Chancen gering bzw. die techn. Untersuchungen abgelaufen sind. Auch muss ein Fahrtenbuch geführt werden und die Zulassung kann bei Missbrauch aberkannt werden! Ausserdem wird es m. W. nach rechtlich verfolgt. Man sollte es also nicht drauf anlegen. Übrigens gilt für diese Art von Kennzeichen ein vergünstigter Steuersatz, z. T. auch günstigere Versicherungsprämien.

Habe mir diese Möglichkeit bei meinem Ex-GSA (1983) auch überlegt und bin zu dem Entschluss gekommen, dass eine reguläre Zulassung doch günstiger war, weil ich den Wagen täglich nutzen wollte.

Lieben Gruss,

Oliver

ACCM Stefan mit BX
Geschrieben

rotes 07-Kennzeichen

Das 07er Kennzeichen ist eine Möglichkeit, mehrere Fahrzeuge ohne große Formalitäten mit einem Sammlerkennzeichen bewegen zu können. Die Benutzung unterliegt allerdings relativ strengen Auflagen. So beschreibt es der TÜV Süddeutschland:

Der Nutzen

Das rote Dauerkennzeichen bietet sich an, wenn Sie ihr Schmuckstück auf vier Rädern vor allem für Oldtimer-Veranstaltungen nutzen wollen – also an Korsos, Schauen, Rallyes und Clubtreffen teilnehmen. Normale Freizeitfahrten dürfen Sie nicht unternehmen. Das Kennzeichen gilt natürlich auch bei Probe-, Überführungs- oder Prüfungsfahrten oder bei einer Fahrt zur Werkstatt. Für ein Motorrad zahlen Sie pro Jahr 90 Mark Steuer, für andere Fahrzeuge 375 Mark. Großer Vorteil: Mehrere Autos können sich das rote Kennzeichen teilen – eine wechselweise Verwendung für mehrere Oldies ist erlaubt. Ein Fahrtenbuch ist zu führen.

Die Kriterien

Mindestens 20 Jahre muss der Oldie alt sein, damit er die Chance auf ein rotes Dauerkennzeichen hat. Und er muss „kfz-technisches Kulturgut“ sein. Weder eine amtliche Zulassung noch eine gültige Betriebserlaubnis werden verlangt. Veränderungen am Wagen müssen genehmigt sein. Der Halter ist zudem verpflichtet, für einen verkehrssicheren Zustand des Gefährts zu sorgen. In Zweifelsfällen kann die Kfz-Zulassungsstelle verlangen, dass der Wagen von einem Sachverständigen begutachtet wird (§21 StVZO). Eine Hauptuntersuchung ist bei rotem Dauerkennzeichen nicht vorgeschrieben. Sie ist aber auf freiwilliger Basis zu empfehlen – damit Sie in Sachen Verkehrssicherheit auf Nummer sicher gehen und bei einem Unfall einen entsprechenden Nachweis in der Hand haben.

Die Unterlagen

Packen Sie für die Zulassungsstelle folgende Unterlagen ein: Personalausweis oder Reisepass Kopien der Fahrzeugpapiere Versicherungsdoppelkarte für rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Oldtimer Einen schriftlichen Antrag auf das rote Dauerkennzeichen. Der muss aussagen, dass Sie die Funktion des roten Dauerkennzeichens kennen. Außerdem angeben, wofür Sie den Oldie nutzen wollen! Auch über den Stellplatz müssen Sie Auskunft geben (darf keine öffentliche Verkehrsfläche sein!) Persönliches Führungszeugnis (bei Stadt oder Gemeinde beantragen) Der Auszug aus dem Verkehrszentralregister Flensburg wird von der Zulassungsstelle beantragt. Für Fahrzeuge, für die in Deutschland noch keine Betriebserlaubnis erteilt wurde, wird der Nachweis über die Einhaltung der Bau- und Betriebsvorschriften gefordert. So können Sie den Nachweis erbringen: Gutachten nach §21 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen – eventuell plus Ausnahmegenehmigung."

Geschrieben

ok danke :)

Wan wurden die ersten ax gti gebaut ?

Geschrieben

ok danke :)

Wan wurden die ersten ax gti gebaut ? 86 ?

Noch was wie kan ich überprüfuen wieviele davon noh angemeldet ist ?

hat die zul ne hp oder wie was wo ? wohne in landkreis ludwigshafen !

Geschrieben

AX GTI gabs nur Serie2 (ab Ende 91). Vom Serie1 gabs nur einen GT und ein paar Sport-Modelle.

Geschrieben

07/91 bis 07/94 :)

In F glaub ich auch länger...

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...