Zum Inhalt springen

BX auf H-Kennzeichen ummelden?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Manson:

Genau das ist das Dilemma hier in Deutschland mit dieser H-Regelung die so schwammig formuliert ist das sich jeder sein eigenes Süppchen kocht und mit zunehmendem Alter hab ich immer weniger Lust auf ermüdende Diskussionen.

Wichtigste Frage beim TÜV: "Wo steht das?".
Die meisten Prüfer haben ihre Meinung, können die aber nicht belegen.
Und das gilt nicht nur für H-Abnahmen, sondern auch für Um- und Anbauten.
Beispiel Blaulicht: Laut Gesetzestext darf man das nur nicht im Straßenverkehr nutzen, es muss nicht entfernt, abgedeckt, oder funktionsunfähig gemacht werden.

Gruß
René

  • Haha 1
Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb GuenniTCT:

Wenn du zum TÜV fährst und es dann etwas mit Glück zu tun hat, ob du das bekommst, was du möchtest, bist du einfach schlecht vorbereitet bzw. hast das im Vorfeld nicht mit dem Prüfer abgesprochen. 😉

Ich kann nur sagen, dass ich sämtliche Gasabnahmen und Eintragungen beim TÜV in Krefeld machen lasse. Der Niederlassungsleiter und sein Stellvertreter (das sind die beiden Mitarbeiter, die bei dieser Niederlassung Gasanlagen abnehmen dürfen) haben sich dabei über mehrere Jahre als äußerst kompetente und zuverlässige Ansprechpartner erwiesen. Und wenn du dir mal unsere Einbauten der letzten Jahre anschaust (ich gebe zu, die ersten von vor 10 Jahren waren nicht so wirklich schön), würdest du wissen, warum diese Einbauten ohne Beanstandung abgenommen werden und (wie vor 2 Wochen) auch gerne mal als Anschauungsobjekt für neue Prüfingenieure benutzt werden.

Ich bin zwar eine Naschkatze aber kein Viersener.    

Es hat etwas mit Glück zu tun, auf welchen Prüfer man trifft. Es hat weniger mit Glück zu tun, ob der Prüfer seine vorherige Zusage im nachhinein einhält.

„Ich bin zwar eine Naschkatze aber kein Viersener.“ Habe ich auch nicht behauptet (beides nicht). Der Wonneproppen aus dem verlinkten Video kommt aus Viersen.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb René Mansveld:

Wichtigste Frage beim TÜV: "Wo steht das?".
Die meisten Prüfer haben ihre Meinung, können die aber nicht belegen.
Und das gilt nicht nur für H-Abnahmen, sondern auch für Um- und Anbauten.
Beispiel Blaulicht: Laut Gesetzestext darf man das nur nicht im Straßenverkehr nutzen, es muss nicht entfernt, abgedeckt, oder funktionsunfähig gemacht werden.

Gruß
René

Und: Die meisten Fahrzeughalter haben ihre Meinung, könne diese aber entweder nicht oder nur mithilfe im Internet zusammengelesener Halbwahrheiten "belegen" ;) 

Wie wäre es mit §52 (3) StVZO bezüglich deines Anliegens?  :) 

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb TurboC.T.:

Wie wäre es mit §52 (3) StVZO bezüglich deines Anliegens?  :)

§52 (3) 4: Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind, falls sie als solche außen deutlich sichtbar gekennzeichnet sind.
Ist genau für "mein Anliegen" passend, denn bei mir handelt es sich um eine BX Ambulance.
Im Text steht NICHT, dass diese Leuchten später (beim Verkauf) demontiert, abgedeckt, oder unbrauchbar gemacht werden müssen.
Laut Fahrzeugschein handelt es sich noch immer um einen "Krankenkraftwagen" (in meinem Fall mit französischer Zulassung).

Ich habe nie behauptet, dass man blaue Warnleuchten einfach so verbauen darf.

Gruß
René

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb René Mansveld:

Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes,

Das dürfte nicht zu treffen. 
 

Und eine französische „Zulassung“ hat mit der deutschen StVZO nichts zu tun. 

Geschrieben

Das mit den Blaulichtern ist ein typisches Beispiel für die aufkommenden Diskussionen mit HU-Prüfern und Ordnungskräften auf die ich keine Lust mehr habe auch wenn ich Recht hätte und letztendlich auch spätestens vor Gericht bekommen würde ...allein der Weg dort hin ist mir zu steinig und zu teuer, und solche gewonnenen Prozesse verlieren auch immer mehr an persönlicher Satisfaktion.

  • Like 1

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...