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Highspeed XM Break Riemen-V6 mit Automatik bzw. Schaltgetriebe


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Geschrieben (bearbeitet)
Am 2.7.2022 um 07:33 schrieb Petruschka:

...nein, geht keine 200, ist bei 185km/h abgeregelt... Berg runter mit Anlauf, angelegten Ohren und viel Heimweh erreichst Du maximal 190 km/h lt. Tacho, mehr geht beim Prius 2 und 3 nicht. Prius 4 habe ich noch nicht so schnell gefahren...

Bei 185 abgeregelte Autos sind unsexy. Nicht dass man immer so schnell fahren muss, aber wenn es gerade und trocken ist und vor einem alles frei, man links Fahrzeugkolonnen überholt, und hinten alles drängelt, dann ist es nervig. Standardsituation auf deutschen Autobahnen. Fürs Ausland mag das okay sein.

Bearbeitet von cx-forever
Geschrieben
4 minutes ago, cx-forever said:

[...] und hinten alles drängelt [...]

Dafür hab ich ne Rolle Papier im Auto. Auch gut, um den Diesel von den Pfoten zu wischen, wenn man sich bei der Rüsselstöpselei mal wieder selbst eingesaut hat.

Geschrieben

Gut das du Diesel dazu geschrieben hast.😂

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Stunden schrieb cx-forever:

Bei 185 abgeregelte Autos sind unsexy. Nicht dass man immer so schnell fahren muss, aber wenn es gerade und trocken ist und vor einem alles frei, man links Fahrzeugkolonnen überholt, und hinten alles drängelt, dann ist es nervig. Standardsituation auf deutschen Autobahnen. Fürs Ausland mag das okay sein.

Naja, und manche Autos schaffen auch ohne Abregelung nur 150 oder 160. Falsches Auto gekauft, wenn man auf der linken Spur mitmischen muss ;) 

Es geht um einen Prius!! Mit dem möchte man keine 180 und mehr fahren…
Ich habe gerade einen Yaris Hybrid. Ich war direkt überrascht, dass der überhaupt 187 km/h lt. Tacho schafft. Ich hätte mir auch bei einem Topspeed von 160 nichts draus gemacht. Das sind Autos, die primär zum Herumschleichen gebaut sind. 
 

vor 22 Stunden schrieb Oldieschrauber:

Deine Angaben zur Höchstgeschwindigkeit beim 002 und 004 sind richtig. Allerdings läuft der 001 auch 233km/h und ist definitiv ein Break (Länge 4963mm). Die Versionen 002 und 004 schließe ich aus, da mein XM ein Schalter ist. Und die Varianten 002 und 004 sind Y4WK (Stelle 4-7 der FIN), während 001 und 003 Y4WJ sind, wie meiner. Es bleiben also nur die Versionen 001 mit 233km/h und 003 mit 228km/h. 

Die 007 hat wohl ein Sachverständiger, vermutlich vom TÜV Süd in München zu verantworten. Die Zulassungsstellen stellen nur deutsche Papiere aus, wenn ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis, also eine Einzelabnahme nach §21 StVZO vorliegt.

Wir haben da aneinander vorbeigeschrieben - ich (und vermutlich andere) dachten, es ginge bei dir um einen XM mit Automatik. Ich wollte noch fragen, ob es um einen WJ oder einen WK geht.

Also auf ein Neues, nun für den Schalter: 

Ich sage, es ist ein 003 mit 228 km/h. 
Lt. Austauschblatt wurde auch der Schalter/WJ herunterkorrigiert. Von 233 auf 228 km/h.

Bearbeitet von TurboC.T.
Oldieschrauber
Geschrieben

An sich ist es mir völlig egal, ob der Hocker 228 oder 233 geht. Ich möchte eigentlich nur den richtigen erwischen. Aber Deinem Post entnehme ich, das der WK die Automatik-Variante ist, und der WJ der Handgerührte. Demnach war meine erste Überlegung (der Langsamere der beiden ist der Automat) also falsch, weil beide Schalter sind. Wie kann ich jetzt einigermaßen belegbar rausfinden, ob ich einen 001 oder einen 003 habe? Einer von den beiden muss es ja sein.

Gruß Joachim

Geschrieben
Am 27.6.2022 um 21:02 schrieb HDI JUNKIE:

Dann ist der XM V6 Break 6km/h schneller als der Xantia V6 Break ?

Von der Fläche sowie dem CW Wert der beiden könnte das stimmen.

Geschrieben (bearbeitet)

Bei 228 km/h könnten unter Umständen günstiger zu beschaffende "V"-Reifen ausreichend sein.

Bei 233 km/h sind in jedem Fall die teureren "W"-Reifen fällig.

Ich sehe gerade, 205/65 R15 94W werden aktuell wohl gar nicht mehr angeboten - kann das sein?

Ich würde versuchen den Prüfer unauffällig zur 228 km/h-Variante zu "nudgen".

Bearbeitet von cx-forever
Geschrieben (bearbeitet)
On 7/4/2022 at 10:38 AM, cx-forever said:

Bei 233 km/h sind in jedem Fall die teureren "W"-Reifen fällig.

Ich habe noch keinen Zettel vom XM gesehen, wo schnellere Reifen als V (240km/h) eingetragen sind. Obwohl sie rechnerisch nicht ganz ausreichen (233 + 233 x .01 + 6.5 = 241.83).

img_20200202_1238a58932jm5.jpg

(Schein von Berline BVM)

Bearbeitet von schwinge
Geschrieben

Nein, es reichen auch bei 233 km/h V-Reifen, da bei EG-typgenehmigten Fahrzeugen der Aufschlag (6,5 km/h + 1%) entfällt. Meine ES9 BVM Berline hat(te) entsprechend 205/65 R15 94V eingetragen ;)
 

vor 13 Stunden schrieb Oldieschrauber:

An sich ist es mir völlig egal, ob der Hocker 228 oder 233 geht. Ich möchte eigentlich nur den richtigen erwischen. Aber Deinem Post entnehme ich, das der WK die Automatik-Variante ist, und der WJ der Handgerührte. Demnach war meine erste Überlegung (der Langsamere der beiden ist der Automat) also falsch, weil beide Schalter sind. Wie kann ich jetzt einigermaßen belegbar rausfinden, ob ich einen 001 oder einen 003 habe? Einer von den beiden muss es ja sein.

Gruß Joachim

Korrekt, WK=Automatik, WJ=Schalter.

Fahr nochmal zu (d)einer Prüfstelle und weise auf die beiden in Frage kommenden Versionen 001 und 003 sowie dieses Austauschblatt zur EG-Typgenehmigung hin, mit der 007 lag man sowieso falsch. Mehr kann ich dazu leider nicht sagen oder raten.

Gruß,
Marcel

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb schwinge:

Ich habe noch keinen Zettel vom XM gesehen, wo schnellere Reifen als V (240km/h) eingetragen sind. Obwohl sie rechnerisch nicht ganz ausreichen (233 + 233 x .1 + 6.5 = 241.83).

img_20200202_1238a58932jm5.jpg

(Schein von Berline BVM)

Ich glaube dem Y3 mit dem ZPJ4 reichen V-Reifen nicht, bin aber nicht ganz sicher. Ist lange her daß ich von so einem mal die Papiere in den Fingern hatte...

ACCM Xm Petar
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb bx-basis:

Ich glaube dem Y3 mit dem ZPJ4 reichen V-Reifen nicht, bin aber nicht ganz sicher. Ist lange her daß ich von so einem mal die Papiere in den Fingern hatte...

Nein also im alten Brief von meinem zpj4 steht nix davon...

Werde mal in der neuen Zulassung schauen.

iINp0WX.jpg

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb bx-basis:

Ich glaube dem Y3 mit dem ZPJ4 reichen V-Reifen nicht, bin aber nicht ganz sicher. Ist lange her daß ich von so einem mal die Papiere in den Fingern hatte...

Der Y3 hatte vermutlich noch eine ABE und keine EG-Typgenehmigung, fällt also noch unter die genannte Regel mit Aufschlag auf die Höchstgeschwindigkeit.

edit: siehe Petars Schein mit ZR-Reifen ;)
 

Bearbeitet von TurboC.T.
  • Like 1
Geschrieben

Genau, da steht es ja - 205/60ZR15. ZR hießen damals alle Reifen mit Geschwindigkeitsindizes jenseits des Buchstaben "V", "W" und "Y" kamen erst später als immer mehr Fahrzeuge derartige Reifen benötigten. In Zeile 22/23 hätten angesichts der vmax von 235km/h auch gar keine VR-Reifen eingetragen werden dürfen sondern nur die unter 33 genannten ZR-Reifen.

  • Danke 1
Oldieschrauber
Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb cx-forever:

Bei 233 km/h sind in jedem Fall die teureren "W"-Reifen fällig.

Ich würde versuchen den Prüfer unauffällig zur 228 km/h-Variante zu "nudgen".

Der Hinweis mit den Reifen ist nicht schlecht, aber laut den KBA-Typdaten reichen bei beiden Varianten V-Reifen. Und der Prüfer bin ich eigentlich selbst, bzw. dann ein Kollege von mir.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 11 Stunden schrieb Oldieschrauber:

Der Hinweis mit den Reifen ist nicht schlecht, aber laut den KBA-Typdaten reichen bei beiden Varianten V-Reifen. Und der Prüfer bin ich eigentlich selbst, bzw. dann ein Kollege von mir.

Liegt das vielleicht daran, daß der Y4 bereits eine EG-BE hat während der Y3 noch nationale Typgenehmigungen hatte? Bei EG-BE geht man von der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit aus, bei nationaler Typgenehmigung addiert man 1%+6,5km/h - warum auch immer.

Bearbeitet von bx-basis
Geschrieben
Am 3.7.2022 um 15:03 schrieb cx-forever:

Bei 185 abgeregelte Autos sind unsexy. Nicht dass man immer so schnell fahren muss, aber wenn es gerade und trocken ist und vor einem alles frei, man links Fahrzeugkolonnen überholt, und hinten alles drängelt, dann ist es nervig. Standardsituation auf deutschen Autobahnen. Fürs Ausland mag das okay sein.

OMG, wo soll man da anfangen…!?

Geschrieben

Der Xantia V6 hat ja 205/60 R15, da bekommt man noch "W"-Reifen. Die Prüfer die ich kenne interessiert im Zweifel weniger die eingetragene Geschwindigungskategorie - die kann fehlerhaft sein - sondern die errechnete Zulässigkeit innerhalb der Sicherheitsreserve anhand der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit. 235 und V-Reifen halte ich für nicht abnahmefähig.

  • Verwirrt 1
Geschrieben (bearbeitet)

Ihr habt Probleme.....

Ob meine 20 Jahre alten winterreifen mit 1,65 mm wirklich noch nach DIN 4711 für Tacho 250 geeignet sind....

Ja....

 

Und überhaupt die 200 km/h Zulassung an meinem Anhänger die der tct break als Testfahrt absolviert hat mit den geschnittenen toyosliks ..also auf dem Anhänger ...es funktioniert halt ...

Immerhin waren die Reifen sogar 270+ zugelassen...

Von den 30 jahre alten Michelin auf dem tct hat keiner geredet 

😯😎🙋🏿‍♂️

...Bevor das wieder einer falsch versteht ich bin mir ganz sicher dass Reifen die für 210 zugelassen sind die kurzfristigen ein bis zwei bis fünf Minuten 233 km/h ganz solide wegstecken werden.... wenn sie neu sind oder nicht älter als 10 Jahre...

Am besten hat man halt einen tüv Prüfer der sich mit so einem Blödsinn nicht weiter befasst...

Bearbeitet von Zottel
Geschrieben
Am 5.7.2022 um 07:49 schrieb bx-basis:

Liegt das vielleicht daran, daß der Y4 bereits eine EG-BE hat während der Y3 noch nationale Typgenehmigungen hatte? Bei EG-BE geht man von der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit aus, bei nationaler Typgenehmigung addiert man 1%+6,5km/h - warum auch immer.

->

Am 4.7.2022 um 11:10 schrieb TurboC.T.:

Nein, es reichen auch bei 233 km/h V-Reifen, da bei EG-typgenehmigten Fahrzeugen der Aufschlag (6,5 km/h + 1%) entfällt. Meine ES9 BVM Berline hat(te) entsprechend 205/65 R15 94V eingetragen ;)

Am 4.7.2022 um 13:06 schrieb TurboC.T.:

Der Y3 hatte vermutlich noch eine ABE und keine EG-Typgenehmigung, fällt also noch unter die genannte Regel mit Aufschlag auf die Höchstgeschwindigkeit.

edit: siehe Petars Schein mit ZR-Reifen ;)
 

;)

Oldieschrauber
Geschrieben

Um die Diskussion mal wieder in eine andere Richtung zu lenken: Ich wollte nur rausfinden, wo der Unterschied zwischen dem 3001-637-001 und dem 3001-637-003 außer der Höchstgeschwindigkeit liegt. Die Reifenfrage bezüglich der Höchstgeschwindigkeit war nur eine Spur, Unterschiede zu finden. Ansonsten sind mir Reifen, Speedindex und Alter im Moment eigentlich egal.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb schwinge:

Was soll uns das sagen?

Na, was wohl?

Vielleicht das bestätigen?

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Oldieschrauber
Geschrieben (bearbeitet)

Austauschblatt wovon? Was ist die Grundlage? Die EG-Typgenehmigung? Aber dann müsste der 003 ein anderes Genehmigungsdatum und einen anderen Nachtrag haben. Sie basieren aber beide auf dem selben Nachtrag, nämlich der Grundversion, also Nachtrag 00.

Es ist tatsächlich ein Austauschblatt zu EG-Typgenehmigung. Es gibt zwei Stück, eines erstellt am 21.05.1997, das andere am 06.06.1997. Veröffentlicht wurden beide am 09.07.1997. Nachdem mein XM Erstzulassungsdatum 01.07.1997 hat, gilt für ihn das Austauschblatt noch nicht, da die Austauschblätter zur Erstzulassung noch nicht veröffentlicht waren. Das bedeutet, dass es ein 001 ist.

Bearbeitet von Oldieschrauber
Ergänzung
Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Oldieschrauber:

Austauschblatt wovon? Was ist die Grundlage? Die EG-Typgenehmigung? Aber dann müsste der 003 ein anderes Genehmigungsdatum und einen anderen Nachtrag haben. Sie basieren aber beide auf dem selben Nachtrag, nämlich der Grundversion, also Nachtrag 00.

Es ist tatsächlich ein Austauschblatt zu EG-Typgenehmigung. Es gibt zwei Stück, eines erstellt am 21.05.1997, das andere am 06.06.1997. Veröffentlicht wurden beide am 09.07.1997. Nachdem mein XM Erstzulassungsdatum 01.07.1997 hat, gilt für ihn das Austauschblatt noch nicht, da die Austauschblätter zur Erstzulassung noch nicht veröffentlicht waren. Das bedeutet, dass es ein 001 ist.

Schreibe ich lateinisch? :D Der Reifenquark muss auch mehrmals wiederholt werden und unser werter @cx-forever versteht es dennoch nicht (ruf' doch bitte mal beim KBA an und sage denen, ihre Daten für den XM V6 sind falsch!).

"Zur Genehmigung" e2*93/81*0141*00 gibt es zwei Austauschblätter, auch das schrieb ich bereits mehrmals. Das Datum 09.07.1997 kann ich aus meinen Quellen nirgendwo herauslesen.
Nur das Dokumentendatum 21.05.1997 und 06.06.1997, was ja erstmal beides vor deiner EZ liegt, und wann das beim KBA einging.

Weiteres entzieht sich meiner Kenntnis, dafür gibt es Leute, die mit Fahrzeuggenehmigungen, EG- und sonstigen Regularien besser vertraut sind und sagen können, zu welchem Stichtag diese Austauschblätter wie zum Tragen kommen.

Gruß,
Marcel

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