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Geschrieben

Hallo an Alle,

ich habe vor ca. vier Wochen ein neues Reisemobil der Fa. *** auf Basis des Citroen Jumper übernommen. Nach fünf Tagen stellte ich bei dem Neufahrzeug teilweise reparierte Karosserieschäden fest (gespachtelte und nachlackierte Seitenwand, eingedrückten Längsholm und andere Macken).

Ich habe das Fahrzeug natürlich sofort reklamiert und Händler und Ausbauer mit dem entsprechenden Bildmaterial ausgestattet. Zusätzlich habe ich das Fahrzeug meiner Vertragswerkstatt vorgeführt und um Untersuchung gebeten. Seither muß ich leider feststellen, dass nicht nur das oft zitierte Qualitätsmamagement versagt hat, sondern auch der Kundenservice nicht funktioniert. Die einzige Stellungnahme, die ich auf meine Reklamation erhalten habe, war die des allgemeinen Bedauerns. Lediglich der Ausbauer des Fahrzeuges teilte mir auf meine telefon. Nachfrage mit, dass an meinem Fahrzeug Karosseriereparaturen im Rahmen der Werksgarantie-Nachbearbeitung durchgeführt wurden. Als ich nun den Citroen-Kundenbetreuer um Aufklärung des Sachverhaltes bat, bekam ich zur Antwort, dass er mir in meiner Angelegenheit leider keine Auskunft geben dürfte. Frage: An welche Stelle kann ich mich dann wenden ?

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Name des Herstellers wegen möglicher übler Nachrede entfernt

ACC Oliver

Geschrieben

Moin,

bin zwar kein Rechtsverdreher, aber Du sagst NEUFAHRZEUG?

MEINE Richtung wäre (auch wenns für einige hier besonders hart klingt, aber NUR sowas zieht): Sofortige Rückgängigmachung des Kaufvertrages, zusätzliche Schadensersatzforderung (Deinem Anwalt wird schon was einfallen), tja und sollten die sich dann nicht bewegen, sage ich mal "hat man versucht Dich zu vorsätzlich zu betu**en" bei uns nennt man das Be***g.

Die von Dir geschilderten bisherigen Reaktionen der Kaufvertragspartner, würden so ein Verhalten Deinerseits rechtfertigen.

Interessiert mich brennend wie die Sache ausgeht...

Gruss aus dem Norden!

Nachtrag: Ich gehe mal davon aus, das der Admin den Firmennamen in 000 noch editiert?!

Geschrieben

Ach , ist das eine Wohltat mal eine völlig freiwillige und selbständige Reaktion zu bekommen. Tausend Dank.

Aber jetzt mal im Ernst. Eine Rechtsberatung habe ich natürlich schon genossen. Da geht man mit geschwollenem Hals hin, um sich vom Anwalt die Lösung des Problems kredenzen zu lassen und wird statt dessen aufgeklärt, dass dieses Problem doch eigentlich einen ganz normalen Sachverhalt darstellt, auf den man nur geeignet reagieren muss.

Die Konsequenz ist natürlich eine Nachbesserung des mängelbehafteten Kaufgegenstandes in Form einer Ersatzlieferung. Erst wenn das nicht funktioniert kann man vom Kaufvertrag zurücktreten.

Fehler können passieren, aber warum müssen Händler und Hersteller eine Verschleierungstaktik anwenden statt kundenfreundlich aufzuklären und zu informieren?

Ich werde auf jeden Fall weiter berichten! Gruß an alle Mitfühlenden

Geschrieben

Moin,

@Ralf

da gebe ich Dir Recht, ich bin auch der Meinung: "Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler", das ist auch OK so, nur müssen diese Menschen die Fehler auch eingestehen können, und das bereitet leider einigen Zeitgenossen enorme Schwierigkeiten, sonst hätten die Dir schon längst "ein NEUFAHRZEUG wie versprochen, bestellt u. auch von Dir BEZAHLT" als Wiedergutmachung auf den Hof gestellt. Nein, die wollen jetzt erstmal auskosten, ob Du "WIRKLICH ALLES GIBST" um Deinen "Kaufvertragsgegenstand" zu bekommen, daher die "kundenfreundliche" Zurückhaltung! Traurig! Aber nur so verkauft man heute noch... meinen einige...

Gruss aus dem Norden!

Geschrieben

Hallo,

hier kommt was Neues vom Blech.

Manchmal geschehen doch noch Wunder!

Nachdem ich den Citroen Verkaufsberater Nord auf der IAA in Hannover kontaktieren konte und der mir versprach, sich um meinen Fall zu kümmern, habe ich heute einen Begutachtungstermin durch einen Werksgutachter bekommen. Dieser wird sich mein Fahrzeug nächsten Mittwoch ansehen.

Ich erstatte dann Bericht.

Geschrieben

Hallo,

hier gibt es wieder Neues vom Blech.

Nachdem ich jetzt meinen Jumper dem Kundendienstmanager von Citroen vorstellen konnte, ist der Schuldige endlich gefunden.

Name: Keiner, alias Niemand

Na ja, war nicht anders zu erwarten. Zumindest habe ich die Aussage, dass mein mängelbehaftetes Fahrzeug die Citroen-Qualitätskontrolle nie passiert hätte. Auch die Reparaturen entsprechen glücklicherweise nicht dem Citroen-Niveau. Ich habe jetzt noch mal eine 14-tägige Frist gesetzt und werde nach ergebnislosem Ablauf versuchen, mein Recht gerichtlich durchzusetzen.

Geschrieben

Moin,

@Ralf

jetzt werden die sich aber in den nächsten Tagen bewegen... bin weiterhin gespannt.

Gruss aus dem Norden!

Geschrieben

Es gibt was Neues vom Blech!

Der Händler hat endlich eingewilligt das Auto zurückzunehmen. Was zunächst mal positiv klingt ist leider mit einem Nachteil verbunden. Er möchte mir €3.200,-- von der Rückerstattungssumme abziehen, weil ich 450 km mit dem Auto gefahren bin.

Ich frage mich was ich denn für 6 Wochen Nervenbenutzung und Standgebühr verlangen kann.

Ich habe jetzt einen Rechtsanwalt beauftragt die Sache weiter zu verfolgen und mach erst mal Urlaub (leider zu Hause).

bis später!

ZX volcane Automatik
Geschrieben

Hallo!

Einfach mal bei der Auto Bild anrufen: die sind überaus hilfsbereit un d kompetent. Man wird in der Regel direkt zum zuständigen Redakteur durchgestellt. Vor Jahren gab es in der Auto Bild auch mal einen Bericht zu diesem Thema: Ein Peugeot 605 war schon im Werk deutlich beschädigt worden und wurde schlecht repariert als Neufahrzeug an einen deutschen Kunden ausgeliefert, dem dann die Mängel auffielen.

MFG

Geschrieben
Ralf Gronemann postete

Er möchte mir €3.200,-- von der Rückerstattungssumme abziehen, weil ich 450 km mit dem Auto gefahren bin.

Was ist das? Dreistigkeit? Dummheit? Frechheit? Blödheit? OK - ein Umtausch kann Dir als unverhältnismässig zur möglichen Schadensbeseitigung ausgelegt werden. Daher vielleicht der unverschämt hohe gefordete Abschlag.

Lass die Mängel vom Lieferer beseitigen und zwar fachgerecht, so dass sie einem Neuwagen gleichwertig instandgesetzt wurden. Du hast einen neuen Wagen ohne offensichtliche Beschädigungen und der Lieferer das nachsehen dafür dass er versucht hatte Dich über den Löffel zu hauen, auf jeden Fall.

PS: Ist natürlich nur meine Meinung, kein juristischer Rat.

Geschrieben

Vielen Dank für eure Hinweise,

ich habe das Fahrzeug natürlich schon von einem Karosseriebauer begutachten lassen, der mir sagte, dass eine Reparatur der Rahmenteile eben keinem fabrikneuen Zustand entspricht.

Ich habe vergessen zu erwähnen, dass der Händler inzwischen seine Geschäftsbeziehungen zur Ausbaufirma des Fahrzeuges abgebrochen hat und deshalb ein Umtausch des Autos auch nicht mehr möglich scheint. Das wäre für mich natürlich auch eine Alternative gewesen.

Der Hinweis auf die Autobild ist prima das werde ich in jedem Fall mal probieren!

Tschüß, bis später

Geschrieben
Ralf Gronemann postete

Ich habe vergessen zu erwähnen, dass der Händler inzwischen seine Geschäftsbeziehungen zur Ausbaufirma des Fahrzeuges abgebrochen hat und deshalb ein Umtausch des Autos auch nicht mehr möglich scheint.

Der Händler kann tauschen was und so oft er will, sogar seine Unterhosen täglich, dass ändert absolut nicht das Vertragsverhältnis und die sich daraus ergebenden Pflichten und Rechte.

So eine ähnliche Dumpfbacke kam mir auch mal vor Jahren. Da war die Kunststofffront bei meinem BX neu montiert und lackiert worden. Lack blätterte nach 3 Monaten ab. "Tut mir leid, der Lackierer hat geschlampt, weil die Untergrundbehandlung vergessen. Wir haben das aber zwischenzeitlich korrigiert und die Zusammenarbeit mit dem Lackierbetrieb beendet. Also beim nächstenmal kommt das garantiert nicht wieder vor. Sollen wir jetzt den Lackierauftrag eintragen? Nächste Woche könnten wir das noch machen."

Er hats dann auch reinbekommen, und zwar nicht nächste Woche, nämlich sofort und völlig kostenlos und zwar für mich. *g*

Die 2. Lackierung hielt dann bombenfest.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Mein oben näher beschriebener Mobilkauf mündet nun in einer Klage auf Rücktritt vom Kaufvertrag. Für mich bedeutet dies zunächst die Verauslagung der Gebühren für Gericht und Anwalt in Höhe von etwa 10% des Kaufpreises.

Wann das Verfahren abgeschlossen sein wird, steht jedoch in den Sternen. Ich stelle mich jedenfalls auf eine Wartezeit von einem Jahr ein. In dieser Zeit muss eben der Händler mein Kapital verzinsen und ich werde mich über die Neuheiten auf dem Reisemobilmarkt informieren.

Ich hoffe, dass mein Bericht anderen potentiellen Mobilkäufern hilft, ähnliche Erfahrungen zu vermeiden. Ich habe der Promobil Redaktion meine Unterlagen für eigene Recherchen zur Verfügung gestellt.

Mal sehen was passiert.

Geschrieben

Das bei Rücknahme eines Autos ein Abschlag für die erfolgte Nutzung gmacht wird ist normal und nicht zu beanstanden.

Nur der Kilometersatz von, wenn ich richtig rechne, rund 7 Euro ist völlig überzogen. Erkundige Dich mal bei einer Autovermietung, was dort der Kilometer mit einem vergleichbaren Fahrzeug kostet, dann hast Du einen realistischen Anhaltswert.

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