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Geschrieben

Hallo, wer hat einer Eintragung für eine Anhängerkupplung für die AK 400 bereits in seinen Papieren? Habe da gerade etwas mit der Untersuchungkommission (Tüv /Gu) zu tuen. Am besten wäre eine für Brink aber dennoch alles anbieten.

Gruß Andy

Geschrieben

Wieso Eintragung? AHK montieren, mit Anbauanweisung zum TÜV fahren und gut ist.

Geschrieben

Hallo Andy,

ich kenne die Brink-AHK zwar nicht, aber normalerweise muss die AHK, da sie ja für einen 2CV gebaut wurde, nicht eingetragen werden. Habe letztes Jahr eine an meinen Ami 8 gebaut, bei der letzten HU hat sich der Prüfer die zwar genau angeschaut, aber kein Wort dazu verloren. Die HU hat der Ami ohne Probleme gemeistert. Wie Adrian schon schrieb, die Einbauanleitung sollte man dabei haben.

Geschrieben

Ich habe meine damals abnehmen lassen, aber noch nicht in die Papiere eintragen lassen. Ist jetzt über 10 Jahre her. Beim TÜV hat auch noch nie einer danach gefragt. 

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb entenandy:

Hallo, wer hat einer Eintragung für eine Anhängerkupplung für die AK 400 bereits in seinen Papieren? Habe da gerade etwas mit der Untersuchungkommission (Tüv /Gu) zu tuen. Am besten wäre eine für Brink aber dennoch alles anbieten.

Gruß Andy

Was wollen die denn wissen ? Warum sollst du oder willst du die eintragen lassen ?

Die Anhängelasten für gebremst oder ungebremst stehen in den Papieren. 

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb Quaxxx:

Hallo Andy,

ich kenne die Brink-AHK zwar nicht, aber normalerweise muss die AHK, da sie ja für einen 2CV gebaut wurde, nicht eingetragen werden. Habe letztes Jahr eine an meinen Ami 8 gebaut, bei der letzten HU hat sich der Prüfer die zwar genau angeschaut, aber kein Wort dazu verloren. Die HU hat der Ami ohne Probleme gemeistert. Wie Adrian schon schrieb, die Einbauanleitung sollte man dabei haben.

Hallo, nein ist nicht die für den 2 cv . Passt ja nicht so ganz an die AK. Da die Aufnahmen anders sind.

Damit steht es n och im Raum.

Aber danke dem Tipp.

Gruß Andy

Geschrieben

Es fehlt Ihnen die EG nummer drauf....

Geschrieben

Auch AHK mit nationaler Betriebserlaubnis sind nicht mehr eintragungspflichtig, allerdings muß es eine deutsche BE sein...

Btw: warum paßt die AHK vom 2CV nicht an die AK? Bei Westfalia ist vermerkt daß die Befestigung nur mit den äußeren Schrauben erfolgt wenn da keine Aufnahmen mit 4 Löchern beidseitig für die Stoßstangenhalter sind. Das dürfte bei der AK der Fall sein.

Geschrieben

und das Teil fuer innen gabs als Ersatzteil und duerfte nicht wirklich schwer herzustellen sein, falls Dir die 2 Schrauben aussen (pro Seite) nicht reichen - Til

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb TilDS:

und das Teil fuer innen gabs als Ersatzteil und duerfte nicht wirklich schwer herzustellen sein, falls Dir die 2 Schrauben aussen (pro Seite) nicht reichen - Til

Das wurde hier schon mal disskutiert.

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