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Teilkasko - Unfallschaden mit Reh - wirtschaftlicher Totalschaden etc..


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Geschrieben

Hallo Leute,

meine Freundin hatte Donnerstag Abend mit unserem 2006er Seat Leon 1P 1,9 TDI - 215.000 km einen Rehunfall. Sie blieb soweit unverletzt also gottseidank nur Sachschaden.

Folgendes.:

Die Versicherung hat gesagt bis 3000,- EUR reicht ein Kostenvoranschlag. Bei Seat angerufen mit Bildern die sagen gleich kurz und knapp ca. 4500,- EUR. Gestern bei ner freien Werkstatt habense gesagt mit 3000,- EUR würde man hinkommen. Ich würde die Reparatur selbst machen, da das Fahrzeug ja schon recht alt ist und nur das "nötigste tauschen" etc.

Wie würdet Ihr das machen, würdet Ihr nen Gutachter kommen lassen etc.??

Bilder anbei

Gruß & schönen Sonntag

Geschrieben (bearbeitet)
9 minutes ago, C5_hdi said:

Ich würde die Reparatur selbst machen, da das Fahrzeug ja schon recht alt ist und nur das "nötigste tauschen" etc.

Wie würdet Ihr das machen, würdet Ihr nen Gutachter kommen lassen etc.??

Gutachter, warum? Den darfst du doch selbst bezahlen (denke ich mal, keine Ahnung). Ausser, dir reichen die 3000 Euro nicht. 

IdR läuft das so: Kostenvoranschlag für Reparatur machen, den bei der Versicherung einreichen und sagen, dass du selbst reparierst. Du kriegst die Summe abzüglich Mehrwertsteuer überwiesen.

Bearbeitet von schwinge
Geschrieben

Ist der Kostenvorschlag über der Summe X wird die Versicherung ein Gutachten verlangen. Den Gutachter bezahlt dann die Versicherung. Die ziehen dann aber einen fiktiven Restwert ab und stellen das Auto in die Restwertbörse. Entweder Du gibst ihn dann her, oder der Restwert wird dir abgezogen.

Also wenn der offizielle Restwert 600 € ist, aber einer 900 bietet musst du ihn dafür hergeben, oder dir werden die 900 nicht ausgezahlt.

Gast munich_carlo
Geschrieben

Ich hoffe, Du hast nichts dagegen, dass ich die Fotos hier einfüge. Zwei Fotos habe ich etwas aufgehellt, damit der Schaden besser sichtbar wird.

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large.Image3.png.3c7754f0918e26afdfb81c71846b5cca.png

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Geschrieben

Hallo,

Da es kein eindeutiger Reparaturfall ist würde ich die Versicherung bitten, einen Gutachter zu beauftragen. Den bezahlt dann auch die Versicherung. Wenn Du Dir selbst einen suchst, zahlst Du. Es kann auch sein, dass die Versicherung, bzw. deren Gutachter gar nicht kommt, sondern nur Bilder anfordert und das Gutachten anhand der Bilder erstellt. Es gibt Versicherungen, die haben eigene angestellte Gutachter und andere Versicherungen beauftragen freie Sachverständige. Die Freien Sachverständigen müssen sich aber auch an die Vorgaben der Versicherung halten.

Der Unterschied zwischen Haftpflicht und Kasko ist, das die Haftpflicht eine Pflichtversicherung ist, die bei den Versicherung die gleichen Versicherungsbedingungen haben. Kasko ist ein Vertrag zwischen Versicherung und dem Kunden, und da kommt es darauf an, was vereinbart wurde. Im Haftpflichtfall ist der Geschädigte Herr (Frau) des Verfahrens und im Kaskofall sagt die Versicherung wo es lang geht.

Am Besten bittest Du die Versicherung, einen Sachverständigen zu schicken, da der Fall abrechnungstechnisch auf der Kippe steht.

 

Gruß Joachim

  • Like 2
Geschrieben

Laut mobile.de liegt der wert der Schüssel irgendwo zwischen 2,9 und 4,5 k€. Wenn der Gutachter kommt wird der Wert festgelegt und dann bekommst du im günstigsten Fall 4500 - mwst - Restwert; im ungünstigsten Fall 2900-mwst- Restwert. Wenn du ohne Gutachten abrechnest bekommst du 3000-mwst. Ich sehe da eigentlich nur Verhandlungsspielraum bei Ausfallgeld falls es der Vertrag hergibt und Aufwandsentschädigung. 

Geschrieben

Das ist etwas einfach gerechnet. Die Versicherung zahlt den für sie günstigsten Betrag. Es kann passieren, dass man eine Totalschadenabrechnung (Wiederbeschaffungswert-Restwert=Auszahlungsbetrag) bekommt, obwohl es kein Totalschaden ist.

Ich gebe mal ein Bsp. mit fiktiven Werten:

Der Wiederbeschaffungswert (WBW) wird auf 3.500,-€ ermittelt.

Die Reparaturkosten netto (RepK) liegen bei 2.000,-€.

Mit diesen Werten erwartet man 2.000,-€.

Aber die Versicherung stellt das Fahrzeug in eine Restwertbörse und bekommt einen Restwert (RW) über 2.000,-€ geboten. Dies ist ein konkretes Angebot, das ein Restwertaufkäufer bereit ist, zu bezahlen. Dieses Angebot ist i.d.R. 4 Wochen gültig.

Jetzt rechnet die Versicherung WBW - RW, also 3.500,-€ minus 2.000,-€ was dann 1.500,-€ ergibt. 

Als Auszahlungsbetrag bekommst Du 1.500,-€. Du hast dann noch den Wagen, der selbstverständlich Dein Eigentum bleibt, den Du dem Aufkäufer ohne weitere Verhandlungen zu dem gebotenen Betrag verkaufen kannst. Du kannst ihn aber auch behalten oder selbst versuchen, ihn an den Mann zu bringen. Wenn Du dabei mehr als 2.000,-€ erzielst müsstest Du dies eigentlich der Versicherung melden, Stichwort Schadenminderungspflicht.

Und wenn Du den Wagen dann doch lieber reparieren lassen willst, werden Dir, bzw. der Werkstatt die Reparaturkosten brutto von der Versicherung ersetzt. Die MwSt. wird bezahlt, wenn sie auch tatsächlich anfällt. 

  • Like 1
Geschrieben

Hallo,

vielen Dank für eure Nachrichten. Das Auto steht bei der Werkstatt zum KV machen. Da es trotz alledem ne knappe Sache vor allem bei dem Fahrzeugalter und Laufleistung wird - hat sich für heute Nachmittag ein Gutachter angemeldet. Naja mal abwarten was da rauskommt. 

Halt euch auf dem Laufenden.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Servus,

der Gutachter war da hat Bilder gemacht und meinte, das wäre ein wirtschaftlicher Totalschaden. Habe gesagt, dass ich vor habe das Auto zu reparieren - er meinte ich soll mir das noch Überlegen, da es sein könnte, dass einer kommt, der in der Restwertbörse 1500,- EUR bietet und ich mir es dann vielleicht anders überlege...

Das habe ich nicht vor, da es ansonsten ein schöner Wagen ist und treu seine Dienste leistet. Habe schon mal mit Gebrauchtteilen ausm Netz durchgerechnet und Achsvermessung (würde wahrscheinlich nach so nem Unfall Sinn machen) - müsste ich mit 700,- EUR ran kommen

Was meint Ihr?

Bearbeitet von C5_hdi
Geschrieben

Es ist halt immer das Damoklesschwert mit der Restwertbörse.....

Geschrieben

Je mehr in der Restwertbörse geboten wird, umso weniger bekommst Du von der Versicherung. Gutachter sind auch immer bemüht, ein Auto tot zu schreiben. Da kommt dann einfach nichts mehr nach. Bei einer Reparatur muss er oft einen Nachtrag schreiben, da beim Zerlegen immer noch was dazukommt. Und der Versicherung ist ein Totalschaden auch das Liebste, weil sie so nur die Differenz vom WBW zum RW bezahlen muss. Die Masse des Schadens zahlt so der Aufkäufer, nicht die Versicherung.

Aber es kommt auch oft genug vor, dass in der Restwertbörse erschreckend wenig geboten wird. Das ist dann positiv für diejenigen, die auf eigene Rechnung reparieren wollen. Aber bei Fahrzeugen aus dem VW-Konzern kommt das wiederum nicht soo oft vor, leider.

Ich würde die Zahlen abwarten, bevor ich eine Entscheidung treffen würde, sonst kann es sein, dass Du die Reparatur quasi selbst bezahlst, weil der Restwert so hoch ist.

Meiner Schwester ist es mit ihrem Audi 100 C3 Avant quattro bei einem Hagelschaden passiert, dass der Restwert höher war, als der vom Gutachter "ermittelte" Wiederbeschaffungswert. Dieses Gutachten war von vorneherein falsch, weil er statt des WBW den (veralteten) vereinbarten Versicherungswert als WBW eingetragen hat. Ich denke, vor Gericht hätte man das relativ erfolgreich anfechten können. Wir haben uns mit der Versicherung außergerichtlich geeinigt. 

Geschrieben

Hallo,

ich seh, alles nicht so einfach. Der Gutachter hat den Wagen heute am Telefon schon a bissel schlecht geredet, da er mal nen Hagelschaden hatte am Dach, dann teils unterschiedliche silberfarben, da die Kotflügel aufgrund Rostes schon mal ausgetauscht worden sind, gegen neue von Ebay zum Schnäppchenpreis und der Schweller ist schon mal geschweißt worden. Alles in Eigenregie - daher hoffe ich, dass das Interesse in der Restwertbörse an dem Fahrzeug mau ist...

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 18 Stunden schrieb Oldieschrauber:

Aber es kommt auch oft genug vor, dass in der Restwertbörse erschreckend wenig geboten wird. Das ist dann positiv für diejenigen, die auf eigene Rechnung reparieren wollen. Aber bei Fahrzeugen aus dem VW-Konzern kommt das wiederum nicht soo oft vor, leider.

Daraus wird dann manchmal sicher so etwas wie hier:

Da gehts um Totalschäden aus Amiland, aber das geht sicher auch mit Fahrzeugen von hier...

Viele Grüße

Fred

 

 

Bearbeitet von Kugelblitz
Geschrieben

Sodala, der Gutachter hat angerufen - in der Restwertbörse hat jemand 800,- EUR geboten, d.h. das wird vom Wiederbeschaffungswert abgezogen - d.h. es bleiben mit Abzug von der SB eine Summe von 1720,- EUR übrig.

Geschrieben (bearbeitet)

A bissel was bleibt übrig die eigene Arbeit kostet ja glücklicherweise nix ausser Zeit... aber ein Einkauf ist auch noch drin im Supermarkt...bei den Preisen aktuell😐

Bearbeitet von C5_hdi
Geschrieben

Ist halt ein Rechenexempel. Wenn Du günstig Teile in der richtigen Farbe bekommst und dir das Auto das wert ist. Dann los. Zudem muss man ja auch noch die Möglichkeit zum Selbstschrauben haben.

Geschrieben

Ja so isses da haste Recht wenn du zwei linke Hände hast oder keine Möglichkeit, kannstes vergessen.

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Kugelblitz:

Daraus wird dann manchmal sicher so etwas wie hier:

Da gehts um Totalschäden aus Amiland, aber das geht sicher auch mit Fahrzeugen von hier...

Viele Grüße

Fred

 

 

Da geht es aber auch um hochpreisige Autos, im wenigstens höheren fünfstelligen Bereich liegen. Diese Problematik ist inzwischen auch bekannt. Totalverluste aus den USA, die dort aufgrund des Totalschadens ihre Betriebserlaubnis verloren haben, werden aufgekauft und in Europa, sehr oft in Litauen, wieder hübsch gemacht. Ich habe den Begriff "hübsch gemacht" absichtlich gewählt, weil es meist an der technischen Seite fehlt. Die Karosse ist unter dem Blech noch krumm, und die Airbags werden bspw. durch Dummis ersetzt. Es gibt auch Listen mit Fahrzeugen, die in Europa eine Betriebserlaubnis bekommen haben, die sie aufgrund ihres Abgasverhaltens/ihrer Abgaseinstufung niemals bekommen hätten dürfen. Diese Fahrzeuge sind wenigstens mit EM (erheblicher Mangel) einzustufen und dieser ist nicht mehr "heilbar". So sollen diese Fahrzeuge aus dem Verkehr gezogen werden.

Aber das hat nichts mit gewöhnlichen Autos mit Unfallschäden zu tun

  • Like 1
Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Oldieschrauber:

Da geht es aber auch um hochpreisige Autos, im wenigstens höheren fünfstelligen Bereich liegen. Diese Problematik ist inzwischen auch bekannt. Totalverluste aus den USA, die dort aufgrund des Totalschadens ihre Betriebserlaubnis verloren haben, werden aufgekauft und in Europa, sehr oft in Litauen, wieder hübsch gemacht. Ich habe den Begriff "hübsch gemacht" absichtlich gewählt, weil es meist an der technischen Seite fehlt. Die Karosse ist unter dem Blech noch krumm, und die Airbags werden bspw. durch Dummis ersetzt. Es gibt auch Listen mit Fahrzeugen, die in Europa eine Betriebserlaubnis bekommen haben, die sie aufgrund ihres Abgasverhaltens/ihrer Abgaseinstufung niemals bekommen hätten dürfen. Diese Fahrzeuge sind wenigstens mit EM (erheblicher Mangel) einzustufen und dieser ist nicht mehr "heilbar". So sollen diese Fahrzeuge aus dem Verkehr gezogen werden.

Aber das hat nichts mit gewöhnlichen Autos mit Unfallschäden zu tun

Richtig, aber meines Erachtens nur teilweise. Die Karren mit einem Schaden wie bei der Freundin von C5_hdi werden halt auch wieder in Polen aufbereitet und haben noch ein weiteres Leben vor sich. Das erklärt auch die manchmal recht hohen Gebote der Aufkäufer. 

  • 1 Jahr später...
Geschrieben

Liebe Wissende,

eine Frage habe ich zu diesem Thema noch: 

Wie stuft die Versicherung das Fahrzeug wertmäßig nach Abwicklung des Schadensfalls ein, wenn man sich Geld auszahlen lässt und NICHT repariert ?

Fall: Hagelschaden mit RK von 2.700€ (118% WBW), WBW 2.300€, RW 260€

Wenn ich das bisher richtig verstanden habe, würde die Versicherung mir WBW -RW auszahlen ? Dann hätte das Auto ohne Reparatur aber zukünftig (bei zukünftigen Schäden) nur noch einen Wert (dann WBW ?) in Höhe von ca. heutigem RW = 260€ ?

Oder alternativ evtl. Vorgehen nach der 130%-Regel, wenn ich das Auto weitere 6 Monate fahren will, und die Versicherung würde mir sogar die Reparatur bezahlen ?

Das Schreiben der Versicherung mit angehängtem Gutachten war etwas nebulös, "rufen Sie uns mal an" und mit dem Angebot, mir bei der Abgabe des Autos an den RW-Aufkäufer zu helfen ...

Ich will meinen Blauen aber doch nicht wegen so einer Lappalie wie ein paar Hagelbeulen abgeben 😂.

Wäre dankbar für Eure Kommentare.

Geschrieben

Hagelbeulen ignorieren weiterfahren. Was der nächste Gutachter, sollte wieder ein Schaden eintreten als WDB reinschreibt kann auch dann mehr sein ,weil neuer TÜV , teuere Reparaturen erfolgt sind nach dem Hagelschaden usw...

Ob die vernetzten Versicherungen sich da alle alten Daten kommen lassen frag die KI ? Weiß ich aktuell auch nicht.

Bisher war das eher kaum der Fall.

  • Like 2
Geschrieben

Tüv war gerade neu 😅. Da fehlen mir dann wohl die (teuren) Argumente.

Dann also zumindest Versicherungswechsel vor dem nächsten Schaden ? 

Geschrieben

Bei dem Restwert würde ich mir die Teilkasko sparen. 

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