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Anhänger ziehen Citroen C5 III


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Geschrieben

Schönen guten Tag zusammen,

ich fahre momentan einen Citroen C5 III 165 PS mit 6-Gang Automatik von Aisin. Aus Neugier habe ich mir die technischen Daten für diverse Motorisierungen angeschaut und ist mir etwas nicht klar: mein 165 PS Citroen C5 und auch der letzte 180 PS Blue HDi, welcher vermutlich auch Aisin Automatikgetriebe hat, darf laut autodata nur 1.100 kg schweren Anhänger bei 12% Steigung ziehen?! und die Stützlast ist bei beiden mit 57 kg angegeben?! 

Der 150 PS BlueHDi und auch der 6-Gang Handschalter dürfen, laut Angaben von autodata, 1600 kg bzw. sogar 1750 kg schweren Anhänger bei 12% Steigung ziehen und Stützlast ist mit 70 bzw. 73 kg angegeben.

Wenn Gewicht des Anhängers so viel weniger wegen Automatikgetriebe ist, lass ich mir noch einreden, wobei ich aber auch hier als Laie keine logische Erklärung habe, aber was ist mit Stützlast und welche Auswirkung hat Automatikgetriebe auf die Stützlast?

Hat jemand eine logische und/oder fahliche Erklärung wieso Citroen C5 mit Automatikgetriebe Anhänger mit so viel weniger Gewicht "offiziel" herum ziehen kann?

Vielen Dank und schönes Wochenende

Mitja

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Hallo,

die Stützlast am Anhänger richtet sich immer nach dem zulässigen Gesammtgewicht des Anhängers hat also erst mal mit dem Zugfahrzeug und Getriebe nichts zu tun. Dazu muss dann eben das Zugfahrzeug vom Hersteller frei gegeben sein was ja einleuchtend ist.  Mit der geringeren Anhängelast will der Hersteller beim Automatikgetriebe ganz einfach sicher gehen, dass keine Getriebeschäden entstehen beim Anfahren mit hoher Anhängelast,im Schiebebetrieb und beim Schalten da ja diese Vorgänge automatisch erfolgen. Man muss auch bedenken, dass so ein Getriebe eigentlich nur für den PKW ausgelegt ist. 

Für die Stützlasten gibt es sogar diese Richtwerte:

0-750kg Gesammtgewicht 50 kg Stützlast

751kg-1500kg dann 75kg

1501-3000kg dann 100kg

3001-3500kg dann 150 kg

Die Stützlast steht beim Anhänger eigentlich auf dem Typenschild.

 

Bearbeitet von Xantiakraschi
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Bearbeitet von FrankB
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Bearbeitet von FrankB
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Bearbeitet von FrankB
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Geschrieben

Stützlast Anhängerkupplung: Was versteht man darunter?

Mit der Stützlast wird das Maximalgewicht angegeben, mit dem eine Anhängerkupplung von oben belastet werden darf. Dieser Wert ist unter anderem wichtig, wenn Sie mit Ihrem Wohnwagen auf Reisen gehen. Aber auch bei Fahrten mit Kippanhängern, Pferdeanhängern oder Motorrad-Transportern spielt die Stützlast eine Rolle.

Laut § 44 Abs. 3 StVZO müssen Sie eine minimale Stützlast beachten, mit welcher der Anhänger auf die Kupplung drücken muss. Diese beträgt mindestens vier Prozent des AnhängergesamtgewichtesSelbst bei Leerfahrten dürfen Sie diesen Wert nicht unterschreiten.

Wird er nicht erreicht, müssen Sie zusätzliche Gewichte verwenden, um die Stützlast zu erhöhen. Mehr als 25 Kilogramm sind aber nicht erforderlich. Die Regelung gilt für alle Anhänger mit einer Achse. Außerdem für zweiachsige Anhänger, bei denen der Abstand zwischen beiden Achsen weniger als einen Meter beträgt.

Formel zur Berechnung der minimalen Stützlast

Tatsächliches Gesamtgewicht des Anhängers in Kilogramm x 0,04 = minimale Stützlast

Beispiel: Bei einem Anhänger mit tatsächlichem Gesamtgewicht von 1.500 Kilogramm ist ein Zugfahrzeug erforderlich, dessen Anhängerkupplung eine Mindeststützlast von 60 Kilogramm hat.

Die maximale Stützlast bestimmt der Hersteller

Während Sie den Mindestwert der Stützlast berechnen können, ist der Höchstwert vom Hersteller vorgeschrieben. In der Regel liegt die maximale Stützlast einer Pkw-Anhängerkupplung zwischen 70 und 90 Kilogramm. Bei Geländewagen und SUVs kann sie auch höher sein.

Damit Ihr Gespann aus Pkw und Anhänger sicher und stabil unterwegs ist, sollten Sie die zulässige Stützlast immer bis zum Maximum ausreizen. Dadurch verringern Sie das Risiko, dass das Gespann auf der Straße ins Schlingern und aus der Bahn gerät. Die Faustregel lautet: Je höher die Stützlast, desto geringer die Pendelanfälligkeit und desto höher die Fahrsicherheit.

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Bearbeitet von FrankB
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Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb FrankB:

???

Die Stützlast ergibt sich aus der Gewichtsverteilung des Anhängers. Ein höheres Gewicht bringt nicht automatisch eine höhere Stützlast mit sich.

Deswegen kann man z.B. mit Hilfe einer Stützlastwaage die Beladung des Hängers prüfen und ggfs anders verteilen.

Ist Schwachsinn, da gibt es nichts mit Verteilen der Last sondern da gibt es Richtwerte für. Die Stützlast für den Anhänger steht sogar auf dem Typenschild des Anhängers. Noch nicht gesehen?

  • Traurig 1
Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb FrankB:

???

Wenn dem so wäre würde der Autohersteller das Fahrzeug wohl nicht für den Anhängebetrieb freigeben - ansonsten riskiert er ja reihenweise Reparaturkosten für die durch Anhängebetrieb entstandene Schäden übernehmen zu müssen.

Deswegen hatte ich ja geschrieben, dass der Hersteller das Zugfahrzeug für passende Anhängerlasten frei gibt. Nicht gelesen?

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Bearbeitet von FrankB
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Geschrieben
vor 47 Minuten schrieb FrankB:

Richtwert ist nicht Vorschrift - siehe Verweis auf den Gesetzestext!

Wenn Du mal meine Signatur liest, siehst Du, dass ich selbst durchaus öfter mit Anhängelast unterwegs bin - und mit einer Stützlastwaage prüft man die Gewichtsverteilung um die Stützlast, die der Anhänger drückt der zulässigen Stützlast der Anhängerkupplung im Bedarfsfall anzupassen.

Die auf dem Typenschild angegebene Stützlast ist NICHT = die tatsächliche Stützlast bei falscher Beladung.

Also bevor Du meine Schreibe hier als Schwachsinn bezeichnest nimm Dich mal ein bisschen zurück!

Ok für den Schwachsinn möchte ich mich entschuldigen. Dass die angegebene Stützlast nicht die tatsächliche Last bei Falschbeladung ist weis ich auch. Die Aussage,dass ein höheres Gewicht keine höhere Stützlast nach sich zieht ist erst mal richtig wenn man den Anhänger passend beläd. Das Problem daran ist aber, dass so manch einer dies wieder falsch verstehen könnte. Denn es gab hier bei uns schon Fälle, da haben die Experten einen Anhänger so überladen und die Fracht dann so verteilt dass die Stützlast von 50kg zum Auto passten nach dem Motto: höheres Gewicht nicht höhere Stützlast. Was ja im Stand erst mal stimmte denn sie hatten es auch mit einer Stützlastwaage geprüft. So war die Aussage. Als das Gespann dann während der Fahrt durch Bodenwellen zum Aufschwingen kam wars es dann. Die Ladung war perfekt gesichert, hatte sich nicht verschoben. Diese Überladung hat dann einfach den Kombi hinten ausgehoben. 

 

 

 

 

 

 

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb FrankB:

Ich weiß was Du geschreiben hast - nämlich, dass das Getriebe "eigentlich" nur für das Gewicht des PKW ausgelegt wäre - aber ist auch egal, ich gehe da jetzt nicht mehr weiter drauf ein.

Brauchst auch nicht weil PKW im Anhängerbetrieb einen höheren Verschleiß unterliegen, was ja eigentlich normal ist. Sehen wir immer wieder bei Werkstattbesuchen solcher Kunden.

Geschrieben

Hallo Mitja, 

hast PN zu Deiner Frage.

Geschrieben (bearbeitet)

Guten Morgen,

danke für die Antworten. Ich werde mich, glaube ich, auf kurze oder lange - für einen Schalter entscheiden. Mein vorheriger Auto war der C5 II mit 136 PS und Schaltgetriebe und ich habe den Gefühl das der einiges besser bzw. flotter war als der "neue" 163 PS.  Leider gibt es ganz wenig 163 PS Schalter und die 180 PS sogar gar nicht....aber, auf der anderen Seite, hat der 150 PS BlueHDi bessere Daten was Beschleunigung, Verbrauch usw. betrifft, als der 163 PS...

LG und alles Gute!

Mitja

Bearbeitet von mickolino27
  • 2 Wochen später...
ACCM Helmut Bachmayer
Geschrieben

Auf deutschen Autobahnen gibt es keine Steigung über 8%, hab auch sonst keine gehabt. Zur Stützlast kann man sagen: besser am oberen Limit als am unteren. Mein Cx mit sechs Rädern war mit 100 kg Stützlast und einem T4 Transporter auf dem Hänger vollgasfest, naja, bis auf die Motortemperatur, die stieg bei Steigungen doch sehr an, Grund für ne 30minütige Pause für Maschine und Mensch. Mein C5X7 165Hdi ist halt nicht so ausgelegt, aber 1750kg zieht der auch problemlos. Und Hängerbetrieb mit Automat ist einfach um Welten komfortabler. Gruß der Bachmayer 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb ACCM Helmut Bachmayer:

Mein C5X7 165Hdi ist halt nicht so ausgelegt, aber 1750kg zieht der auch problemlos. Und Hängerbetrieb mit Automat

Zieht der die nur, oder darf der das auch? Und wenn ja, gibt es dafür Dokumente, mit denen ich bei meinem (ebenfalls X7 HDi 165 Automatik) auch 1750 kg eintragen lassen könnte? Meiner darf nämlich nur 1290 kg.

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